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  #26  
Alt 02.10.2025, 22:46
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Na ja so steht bei mir in der Urkunde
Danke.

Ich gehe davon aus, dass es ein Auszug aus der Frequenzzuteilungsurkunde ist.
Jetzt bin ich tatsaechlich “baff”.
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  #27  
Alt 02.10.2025, 23:16
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Nochmal zur Klarstellung und für Mantriur zur Erhellung: Die verschiedenen Damen und Herren bringen hier immer gerne mal wieder die Begriffe Kennzeichen, Register-Nr., Unterscheidungssignal und (Funk-) Rufzeichen durcheinander.

Wenn Du ein Seeschiff in einem Seeregister (bei ausgewählten Amtsgerichten) eintragen lässt, bekommst du ein Schiffszertifikat, Darin enthalten / beurkundet sind die Registernr (nur relevant rechtliche Lasten des Schiffes wie Hypotheken etc.), der Name, der Heimathafen, der Eigentümer sowie das Unterscheidungssignal des Schiffes.

Wenn Du auf dem Schiff ein Funkgerät hast, also eine Seefunkstelle betreiben willst, muss das die Bundesnetzagentur genehmigen, Ausweis dieser Genehmigung ist die Frequenzzuteiungsurkunde. Damit wird dieser Funkstelle ein Rufzeichen, eine MMSi und ggf. eine ATIS zugewiesen.

Und wenn du binnen mit einem Schiff fahren möchtest, brauchst du ein Kennzeichen (blabla, 10cm hoch, bla am Heck oder beidseitig blabla...). Dieses Kennzeichen kannst du für Kleinfahrzeuge bei zahlreichen Behörden und / oder Vereinen (WSA, ADAC, DSV, DMYV) zu unterschiedlichen Kosten (einmalig, laufend...) beantragen. Oder du benutzt das Unterscheidungssignal (oder die IMO-Nr., für Sportboote unwahrscheinlich...) deines Schiffszertifikates.

Buten (und international) musst du Name, Heimathafen und Nationalität am Bug / Heck anbringen.

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wenn du dein Boot in Seeregister eintragen läßt, darfst du natürlich damit auch Binnen fahren. Ans Heck kommt entweder die Register-Nr. oder dein Unterscheidungssignal deiner UKW-Funkanlage.
Die Registernr. eines Seeschiffes ist absolut irrelevant, ich habe sie bewusst in meinem Schiff geschwärzt... Und eine Funkanlage hat kein Unterscheidungssignal...

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bisher wurde ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff/Boot aussen nur mit Namen und Heimathafen (nicht aber mit Unterscheidungssignal oder Registernummer), ueblicherweise am Heck, gekennzeichet. Das ist auch in GB oder Frankreich so, wie auch bei Seeschiffen aus Panama oder Malta. Ich denke, das wurde nicht geaendert.

Ich bin auch sicher, dass mit einem solchen Boot auch Binnen gefahren werden darf, obwohl ich das nie gemacht habe.
Nein. Siehe oben. Ohne Smiley...

Ach ja, ALLE Seeschiffe haben ihr Unterscheidungssignal deutlich sichtbar am Schiff. Die IMO-Nr. nämlich.
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Gruß Klaus

Sprotten von der Kieler Förde
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  #28  
Alt Gestern, 06:55
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Ach ja, ATIS.:-/
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Alt Gestern, 09:27
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
...
Buten (und international) musst du Name, Heimathafen und Nationalität am Bug / Heck anbringen.
...
Das ist in dieser Pauschalität nicht richtig. Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es in Deutschland für Sportboote die nicht in Schiffsregistern eingetragen sind keine Kennzeichnungspflicht (von Ausnahmen abgesehen).
Das Anbringen von Name und Heimathafen ist hier rechtlich gesehen nur eine (gern gesehene, und ratsame) Option, aber keine Pflicht. Pflicht hingegen ist buten das Führen der Bundesflagge; binnen kann auf den Adenauer verzichtet werden.
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  #30  
Alt Gestern, 10:39
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Ach ja, ATIS.:-/
OK - das Thema MMSI oder mit ATIS einschalten/ausschalten stellt sich hier nicht

Aber trotzdem schöne Geräte, wenn auch veraltet, die sehen ja aus wie Neu!
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LG, Roland


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  #31  
Alt Gestern, 10:53
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Das ist in dieser Pauschalität nicht richtig. Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es in Deutschland für Sportboote die nicht in Schiffsregistern eingetragen sind keine Kennzeichnungspflicht (von Ausnahmen abgesehen).
Das Anbringen von Name und Heimathafen ist hier rechtlich gesehen nur eine (gern gesehene, und ratsame) Option, aber keine Pflicht. Pflicht hingegen ist buten das Führen der Bundesflagge; binnen kann auf den Adenauer verzichtet werden.


Nicht das Problem,

es geht um das binnen fahren mit einem Seeschiff .




Und zu veralteten Funkgeräten, welche ich ebenfalls solide und schick finde,

niemand hindert einen, neue, ATIS-fähige Geräte einzubauen .

Zudem sind die Anschaffungskosten sehr überschaubar .


Grüße : TOMMI
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  #32  
Alt Gestern, 12:22
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bisher wurde ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff/Boot aussen nur mit Namen und Heimathafen (nicht aber mit Unterscheidungssignal oder Registernummer), ueblicherweise am Heck, gekennzeichet. Das ist auch in GB oder Frankreich so, wie auch bei Seeschiffen aus Panama oder Malta. Ich denke, das wurde nicht geaendert. ...
So kann man sich taeuschen.

Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
… Ach ja, ALLE Seeschiffe haben ihr Unterscheidungssignal deutlich sichtbar am Schiff. Die IMO-Nr. nämlich.
Seit ich mein Boot ins Seeschiffsregister eingetragen habe, ist das doch tatsaechlich geaendert worden.

Danke fuer die Aufklaerung.
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  #33  
Alt Gestern, 12:30
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Und zu veralteten Funkgeräten, welche ich ebenfalls solide und schick finde,

niemand hindert einen, neue, ATIS-fähige Geräte einzubauen .
Eher friert die Hoelle zu, als dass ich diese Schmuckstuecke rausreisse. Meine Rechtsauffassung ist, dass ein portables Funkgeraet nicht mehr portabel ist, wenn Panzertape es mit dem Mast verbindet. Nach ein paar Schleusen waere ich eventuell motiviert genug, Klettverschluesse zu installieren. :-D

(Die Knoepfe links sind fuer Seetelefonie, die Vermittlungsstelle gibt es lang nicht mehr. Ich muss mal schauen, was das fuer Frequenzen sind. Vielleicht kann man ja andere lustige Kanaele verquartzen. Auf jeden Fall hab ich einen Kurzwellendipol zwischen den Masten. Und der bleibt da auch! )

Geändert von Mantriur (Gestern um 12:41 Uhr)
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  #34  
Alt Gestern, 15:15
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Hallo . . . . . . . ? ( Mantriur )

ich fände es freundlich, dich vernünftig ansprechen zu können .


Ich finde die alten Geräte ja auch klasse, das rechte habe ich auch noch im Besitz .

Ob deines angemeldet oder auch aktuell zulassungsfähig ist, weiß ich nicht .

Aber ein neues ATIS-Funkgerät nachzurüsten heißt ja nicht unbedingt,

die alten Apparate ausbauen zu müssen .

Da gibt es in bestimmten Fällen Bestandschutz .

Ich meine sogar mich zu erinnern, dass es eigenständige ATIS Transmitter zum

zurüsten gab, bin aber nicht ganz sicher .



Wenn du allerdings das Boot so erworben hast und eine Schiffsfunkstelle ummelden

oder gar neu anmelden mußt, kann ich mir schon vorstellen,

das es hier amtlich zu Schwierigkeiten kommen wird .

Ich würde hier ganz klar raten, mal den Fall exakt mit der Behörde zu besprechen .


Oder du hast überhaupt kein Marinefunkgerät an Bord .

Sportboote binnen ( Kleinfahrzeuge ) sind nicht verpflichtet, Funk zu haben,

Sportschiffe schon .


Thema Funk an Bord, aber nicht in Betrieb :

Das wurde hier im Forum schon oft diskutiert .

Beispiel auch die Bootsvermieter .

Hat der Mieter keinen Funkschein, wurde nicht selten das Funkgerät zugedekt, verschlossen .

Oder die Stromversorgung unterbrochen .

Ich kann dir sagen, rein rechtlich darf dann das Gerät nicht an Bord sein .

Wenn z.B. deine alten und nicht zugelassen Geräte noch betriebsfähig sind,

also nur Strom und Antenne anklemmen und los gehtˋs ,

darfst du diese so nicht an Bord haben .


Kannst du nachweisen, dass diese z.B. innen unbrauchbar sind,

sehe ich kein Problem diese als Hinguker im Steuerhaus zu belassen .


In der Praxis bist du dann völlig vom kontrollierendem WSP-Beamten abhängig,

ob Strafe oder nicht .



Grüße : TOMMI
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  #35  
Alt Gestern, 15:36
skibo skibo ist offline
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Mann ohh Mann
Macht ihr Euch das Leben schwer hier.
Fangt mal an mit Entbürokratisierum und pfeift auf den ganzen unnötigen Mist.
Kann ja nicht so schwer sein wenn alle mitziehen...
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #36  
Alt Gestern, 15:40
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Keine Frage, da bin ich bei dir Klaus,

aber das ist ein Wunschgedanke . Möchte ich auch !



Aber du weißt nie was kommt, wer vielleicht kontrolliert .



Grüße : TOMMI
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  #37  
Alt Gestern, 19:43
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Ich habe wegen der Ausgangsfrage des TO jetzt einfach mal eine Mail an die WSV geschickt. Werde berichten, was die antworten.
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Viele Grüße Joachim
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  #38  
Alt Gestern, 20:52
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Bin verwirrt, bitte um Hilfe. Ich habe fuer Abschnitt 3.3 der SBF Pruefung gelernt (lol, grad gefunden):

Für den Eigentümer eines Binnenschiffes, [...], besteht die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister.

Ich habe ein Seeschiff, es bekommt einen Eintrag in einem Seeschiffsregister. Kann ich damit Binnen fahren? Oder hab ich Binnen dann halt ein Binnenschiff und brauche den Zettel oben drauf? Ich finde die Deklaration der Schiffsart hier entweder signifikant oder daemlich.

Ich finde irgendwie so gar nichts handfestes zu dem Thema. Bin ich zu bloed? Hat jemand Lust, wild zu spekulieren?


Hallo zusammen, hallo Joachim,


Diese erste Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten,

weil er durch den Eintrag ins Seeschiffregister ein amtliches Kennzeichen erhält .

Und dieses ist auch binnen amtlich anzuerkennen .


Genau so wie hier einige BF- ler ihr Seeschiff binnen führen .



Grüße : TOMMI
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  #39  
Alt Gestern, 21:12
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bisher wurde ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff/Boot aussen nur mit Namen und Heimathafen (nicht aber mit Unterscheidungssignal oder Registernummer), ueblicherweise am Heck, gekennzeichet. Das ist auch in GB oder Frankreich so, wie auch bei Seeschiffen aus Panama oder Malta. Ich denke, das wurde nicht geaendert.

Ich bin auch sicher, dass mit einem solchen Boot auch Binnen gefahren werden darf, obwohl ich das nie gemacht habe.
Du darfst selbstverständlich mit einem solchen Boot auch binnen fahren - mußt allerdings im Geldungsbereich dern BinSchStrO dann zusätzlich eine der möglichen amtlichen Kennzeichnungen anbringen:

§4 KlFzKV-BinSch sagt dazu:
Zitat:
(2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere:
[...]
2. bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Abs. 1 Nr. 5 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
Deshalb führen viele Segler (und auch seegängige Motorboote), sofern sie z.B. ihr Winterquartier irgendwo im Binnenland haben ihr Unterscheidungssignal gut sichtbar am Heckspiegel o.Ä. - das erfüllt dann die Vorschriften bezüglich des Führens eines Kennzeichens.

lg, justme
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  #40  
Alt Gestern, 21:40
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich auch nicht. Ich kenne im Seebereich nur die Rufzeichen DAAA bis DRZZ, und DA2002 bis DJ9999. Kannst Du aufklaeren?
Danke!
Du bist offenbar auf einem etwas veralteten Sachstand unterwegs - der aktuelle Nummernplan der ITU gibt für Deutschland zwar die Blöcke DAA-DRZ (und immer auch noch Y2A-Y9Z) vor, gibt aber für Schiffsstationen neben den bekannten Vier-Buchstaben und Zwei-Buchstaben-plus-vier-Ziffern-Kombinationen auch noch weitere Möglichkeiten, u.a. eben Vier-Buchstaben-Plus-eine-Ziffer (RR 2016 Art. 19 §24)

Und wenn man dann den gültigen Nummerierungsplan 2014 der BNetzA bemüht sagt der dazu:
Zitat:
Registergerichte, deren zugeordnete Blöcke aus vier Buchstaben ausgeschöpft sind, weisen im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur Unterscheidungssignale bestehend aus vier Buchstaben und einer Ziffer zu. Zum Betreiben der jeweiligen Seefunkstelle wird von der Bundesnetzagentur ein gleichlautendes Rufzeichen zugeteilt. Der erste Buchstabe ist immer
der Buchstabe D. Der zweite Buchstabe variiert im Alphabet zwischen den Buchstaben A bis R. Der dritte und vierte Buchstabe kann jeweils im Alphabet zwischen den Buchstaben A bis Z variieren. Die zusätzliche Ziffer kann von 2 bis 9 variieren.
Und offensichtlich haben sowohl stenner als auch Stephan123 ihre Boote in einem Seeschiffsregister eingetragen, bei dem die zugeteilten Blöcke beim Registergericht ausgeschöpft sind, so daß sie ein Unterscheidungssignal nach dem neu hinzugekommenen (naja, vor über zehn Jahren...) Schema bekommen haben.

lg, justme
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  #41  
Alt Gestern, 22:09
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
… Du bist offenbar auf einem etwas veralteten Sachstand …
No need to rub it in ….

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… Seit ich mein Boot ins Seeschiffsregister eingetragen habe, ist das doch tatsaechlich geaendert worden.
Danke fuer die Wiederholungen, aber Klaus (Stenner) hat mich schon in muehevoller Kleinarbeit auf einen neuen Stand gebracht.

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  #42  
Alt Heute, 10:34
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Hallo Tommi,

mein Name ist Thomas, angenehm.


Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ich finde die alten Geräte ja auch klasse, das rechte habe ich auch noch im Besitz .

Ob deines angemeldet oder auch aktuell zulassungsfähig ist, weiß ich nicht .

Aber ein neues ATIS-Funkgerät nachzurüsten heißt ja nicht unbedingt,

die alten Apparate ausbauen zu müssen .
Deshalb ja der bloede Spruch mit der Handquetsche am Mast. Ich sehe aktuell fuer mich keine besondere Verwendung fuer Binnenfunk. Mobiles Geraet waere vollkommen ausreichend, ist aber nicht erlaubt. :/ Und fuer das Kurzwellengeraet braeuchte ich wohl auch noch das LRC.

Da ich mich Binnen funktechnisch im "kann" Bereich bewege, hab ich einfach meine alte Funkamateurlizenz ausgebuddelt.

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Wenn du allerdings das Boot so erworben hast und eine Schiffsfunkstelle ummelden
oder gar neu anmelden mußt, kann ich mir schon vorstellen, das es hier amtlich zu Schwierigkeiten kommen wird .
Auf der aktuellen Registrierung sind keine Geraetenummern oder aehnliches. Sie hat sogar eine ATIS-Kennung ohne ATIS. Ich hoffe, ich kann das alles in Holland belassen. Deutsche Buerokratie und ich sind vollkommen inkompatibel.
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  #43  
Alt Heute, 11:38
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Zitat:
Zitat von Mantriur Beitrag anzeigen
Da ich mich Binnen funktechnisch im "kann" Bereich bewege, hab ich einfach meine alte Funkamateurlizenz ausgebuddelt
Von Haus her ja schon mal eine gute Idee
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  #44  
Alt Heute, 11:48
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Nutzt bei einer Kontrolle aber nix
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Ewald
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  #45  
Alt Heute, 12:42
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Nutzt bei einer Kontrolle aber nix
Was, die Amateurfunklizenz? Die berechtigt zum Besitz und Betrieb jeglicher funktechnischer Geraete. (Lediglich das Senden hat ausserhalb der Amateurfunkfrequenzen zu unterbleiben, und jegliches versehentlich Gehoehrtes ist vertraulich zu behandeln. Stand: 1989)

Das "legalisiert" quasi die Hardware, die sonst nicht an Bord sein duerfte.

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  #46  
Alt Heute, 14:11
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Hallo Thomas,

auf unserem EX-Schlepper, denn ich damals von NL nach uns überführte

war auch so ein Schätzchen von Funkgerät im Steuerhaus .

Ich hätte dieses auch ausbauen und vom Schiff entfernen müssen,

was ich damals nicht rechtssicher wusste

und entschied mich aus Sicherheitsgründen dieses für den Notfall bereit zu halten .



Über viele Jahre führte ich unzählige Gespräche mit WSP-Beamten, Schleusenwärtern.

WSV, ....... ,

besonders auch zum Thema Handfunkgeräte an Bord, speziell in kleinen Booten,

mit dem Ergebniss, dass alle übereinstimmend der Meinung sind,

dass sich hier im Deutschen Recht zu Marinefunk einiges ändern muß .


Auf einem RIB z.B. mit Motorausfall im Strom bei dichten Verkehr an Großschifffahrt,

nur ein Mobiltelefon als Kontakt zur Hilfe nutzen zu dürfen,

sehe ich als Katastrophe .



Dein Einwurf mit der Amateurfunklizenz ,

darauf würde ich es nicht ankommen lassen .

Das mußt du dann tatsächlich bei einer Kontrolle schaffen zu verkaufen .



Grüße : TOMMI
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  #47  
Alt Heute, 16:17
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Meines Wissens nützt die Amateurfunklizenz gar nichts bezgl. See-/Binnenfunk. Mir wurde das auf Nachfrage damit begründet, dass es sich um völlig verschiedene Betriebsarten handele.
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Viele Grüße Joachim
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  #48  
Alt Heute, 16:47
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Meines Wissens nützt die Amateurfunklizenz gar nichts bezgl. See-/Binnenfunk. Mir wurde das auf Nachfrage damit begründet, dass es sich um völlig verschiedene Betriebsarten handele.
Missverstaendnis. Die Amateurfunklizenz berechtigt *nicht* zur Teilnahme am Seefunk. Nur zum Besitz und (Empfangs-)Betrieb der Geraete.
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  #49  
Alt Heute, 17:09
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Das ergibt trotzdem keinen zielführenden Sinn Thomas .


Du würdest ja dann ein Funkgerät vorhalten, welches nur Marinefrequenzen kann

und die ein Amateurfunker nicht nutzen darf .


Ich rate dir von dieser Idee abzusehen .



Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Das ergibt trotzdem keinen zielführenden Sinn Thomas .
Du würdest ja dann ein Funkgerät vorhalten, welches nur Marinefrequenzen kann
und die ein Amateurfunker nicht nutzen darf .
Den UKW-Teil darf ich mit meinem SRC auf See durchaus benutzen, und mehr brauche ich auch nicht. Geht nur darum, dass ich die Geraete nicht rausreissen muss, weil sie eben fuer den Binnenfunk nicht mehr zugelassen sind, respektive ich kein LRC fuer die Grenzwelle hab.
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