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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Danke.
Ich gehe davon aus, dass es ein Auszug aus der Frequenzzuteilungsurkunde ist. Jetzt bin ich tatsaechlich “baff”. ![]()
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#27
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Nochmal zur Klarstellung und für Mantriur zur Erhellung: Die verschiedenen Damen und Herren bringen hier immer gerne mal wieder die Begriffe Kennzeichen, Register-Nr., Unterscheidungssignal und (Funk-) Rufzeichen durcheinander.
Wenn Du ein Seeschiff in einem Seeregister (bei ausgewählten Amtsgerichten) eintragen lässt, bekommst du ein Schiffszertifikat, Darin enthalten / beurkundet sind die Registernr (nur relevant rechtliche Lasten des Schiffes wie Hypotheken etc.), der Name, der Heimathafen, der Eigentümer sowie das Unterscheidungssignal des Schiffes. Wenn Du auf dem Schiff ein Funkgerät hast, also eine Seefunkstelle betreiben willst, muss das die Bundesnetzagentur genehmigen, Ausweis dieser Genehmigung ist die Frequenzzuteiungsurkunde. Damit wird dieser Funkstelle ein Rufzeichen, eine MMSi und ggf. eine ATIS zugewiesen. Und wenn du binnen mit einem Schiff fahren möchtest, brauchst du ein Kennzeichen (blabla, 10cm hoch, bla am Heck oder beidseitig blabla...). Dieses Kennzeichen kannst du für Kleinfahrzeuge bei zahlreichen Behörden und / oder Vereinen (WSA, ADAC, DSV, DMYV) zu unterschiedlichen Kosten (einmalig, laufend...) beantragen. Oder du benutzt das Unterscheidungssignal (oder die IMO-Nr., für Sportboote unwahrscheinlich...) deines Schiffszertifikates. Buten (und international) musst du Name, Heimathafen und Nationalität am Bug / Heck anbringen. Zitat:
Zitat:
Ach ja, ALLE Seeschiffe haben ihr Unterscheidungssignal deutlich sichtbar am Schiff. Die IMO-Nr. nämlich. |
#28
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Ach ja, ATIS.:-/
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#29
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![]() Zitat:
Das Anbringen von Name und Heimathafen ist hier rechtlich gesehen nur eine (gern gesehene, und ratsame) Option, aber keine Pflicht. Pflicht hingegen ist buten das Führen der Bundesflagge; binnen kann auf den Adenauer verzichtet werden. |
#30
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OK - das Thema MMSI oder mit ATIS einschalten/ausschalten stellt sich hier nicht
![]() Aber trotzdem schöne Geräte, wenn auch veraltet, die sehen ja aus wie Neu!
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LG, Roland ![]() - Es ist alles erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten! - |
#31
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![]() Zitat:
Nicht das Problem, es geht um das binnen fahren mit einem Seeschiff . Und zu veralteten Funkgeräten, welche ich ebenfalls solide und schick finde, niemand hindert einen, neue, ATIS-fähige Geräte einzubauen . Zudem sind die Anschaffungskosten sehr überschaubar . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#32
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() Danke fuer die Aufklaerung. ![]()
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#33
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![]() (Die Knoepfe links sind fuer Seetelefonie, die Vermittlungsstelle gibt es lang nicht mehr. Ich muss mal schauen, was das fuer Frequenzen sind. Vielleicht kann man ja andere lustige Kanaele verquartzen. Auf jeden Fall hab ich einen Kurzwellendipol zwischen den Masten. Und der bleibt da auch! ![]() Geändert von Mantriur (Gestern um 12:41 Uhr)
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#34
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Hallo . . . . . . . ? ( Mantriur )
ich fände es freundlich, dich vernünftig ansprechen zu können . Ich finde die alten Geräte ja auch klasse, das rechte habe ich auch noch im Besitz . Ob deines angemeldet oder auch aktuell zulassungsfähig ist, weiß ich nicht . Aber ein neues ATIS-Funkgerät nachzurüsten heißt ja nicht unbedingt, die alten Apparate ausbauen zu müssen . Da gibt es in bestimmten Fällen Bestandschutz . Ich meine sogar mich zu erinnern, dass es eigenständige ATIS Transmitter zum zurüsten gab, bin aber nicht ganz sicher . Wenn du allerdings das Boot so erworben hast und eine Schiffsfunkstelle ummelden oder gar neu anmelden mußt, kann ich mir schon vorstellen, das es hier amtlich zu Schwierigkeiten kommen wird . Ich würde hier ganz klar raten, mal den Fall exakt mit der Behörde zu besprechen . Oder du hast überhaupt kein Marinefunkgerät an Bord . Sportboote binnen ( Kleinfahrzeuge ) sind nicht verpflichtet, Funk zu haben, Sportschiffe schon . Thema Funk an Bord, aber nicht in Betrieb : Das wurde hier im Forum schon oft diskutiert . Beispiel auch die Bootsvermieter . Hat der Mieter keinen Funkschein, wurde nicht selten das Funkgerät zugedekt, verschlossen . Oder die Stromversorgung unterbrochen . Ich kann dir sagen, rein rechtlich darf dann das Gerät nicht an Bord sein . Wenn z.B. deine alten und nicht zugelassen Geräte noch betriebsfähig sind, also nur Strom und Antenne anklemmen und los gehtˋs , darfst du diese so nicht an Bord haben . Kannst du nachweisen, dass diese z.B. innen unbrauchbar sind, sehe ich kein Problem diese als Hinguker im Steuerhaus zu belassen . In der Praxis bist du dann völlig vom kontrollierendem WSP-Beamten abhängig, ob Strafe oder nicht . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#35
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Mann ohh Mann
Macht ihr Euch das Leben schwer hier. Fangt mal an mit Entbürokratisierum und pfeift auf den ganzen unnötigen Mist. Kann ja nicht so schwer sein wenn alle mitziehen...
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#36
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Keine Frage, da bin ich bei dir Klaus,
aber das ist ein Wunschgedanke . Möchte ich auch ! Aber du weißt nie was kommt, wer vielleicht kontrolliert . Grüße : TOMMI
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#37
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Ich habe wegen der Ausgangsfrage des TO jetzt einfach mal eine Mail an die WSV geschickt. Werde berichten, was die antworten.
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Viele Grüße Joachim ![]()
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#38
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![]() Zitat:
Hallo zusammen, hallo Joachim, Diese erste Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten, weil er durch den Eintrag ins Seeschiffregister ein amtliches Kennzeichen erhält . Und dieses ist auch binnen amtlich anzuerkennen . Genau so wie hier einige BF- ler ihr Seeschiff binnen führen . Grüße : TOMMI
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#39
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Moin moin,
Zitat:
§4 KlFzKV-BinSch sagt dazu: Zitat:
lg, justme |
#40
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Moin moin,
Zitat:
Und wenn man dann den gültigen Nummerierungsplan 2014 der BNetzA bemüht sagt der dazu: Zitat:
lg, justme
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#41
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No need to rub it in ….
![]() ![]() Zitat:
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#42
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Hallo Tommi,
mein Name ist Thomas, angenehm. ![]() Zitat:
Da ich mich Binnen funktechnisch im "kann" Bereich bewege, hab ich einfach meine alte Funkamateurlizenz ausgebuddelt. Zitat:
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#43
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![]() Zitat:
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LG, Roland ![]() - Es ist alles erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten! - |
#44
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Nutzt bei einer Kontrolle aber nix
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Gruß Ewald |
#45
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Was, die Amateurfunklizenz? Die berechtigt zum Besitz und Betrieb jeglicher funktechnischer Geraete. (Lediglich das Senden hat ausserhalb der Amateurfunkfrequenzen zu unterbleiben, und jegliches versehentlich Gehoehrtes ist vertraulich zu behandeln. Stand: 1989)
Das "legalisiert" quasi die Hardware, die sonst nicht an Bord sein duerfte. Edit: Spassfoto++ Geändert von Mantriur (Heute um 14:38 Uhr) |
#46
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Hallo Thomas,
auf unserem EX-Schlepper, denn ich damals von NL nach uns überführte war auch so ein Schätzchen von Funkgerät im Steuerhaus . Ich hätte dieses auch ausbauen und vom Schiff entfernen müssen, was ich damals nicht rechtssicher wusste und entschied mich aus Sicherheitsgründen dieses für den Notfall bereit zu halten . Über viele Jahre führte ich unzählige Gespräche mit WSP-Beamten, Schleusenwärtern. WSV, ....... , besonders auch zum Thema Handfunkgeräte an Bord, speziell in kleinen Booten, mit dem Ergebniss, dass alle übereinstimmend der Meinung sind, dass sich hier im Deutschen Recht zu Marinefunk einiges ändern muß . Auf einem RIB z.B. mit Motorausfall im Strom bei dichten Verkehr an Großschifffahrt, nur ein Mobiltelefon als Kontakt zur Hilfe nutzen zu dürfen, sehe ich als Katastrophe . Dein Einwurf mit der Amateurfunklizenz , darauf würde ich es nicht ankommen lassen . Das mußt du dann tatsächlich bei einer Kontrolle schaffen zu verkaufen . Grüße : TOMMI
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#47
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Meines Wissens nützt die Amateurfunklizenz gar nichts bezgl. See-/Binnenfunk. Mir wurde das auf Nachfrage damit begründet, dass es sich um völlig verschiedene Betriebsarten handele.
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#48
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Missverstaendnis. Die Amateurfunklizenz berechtigt *nicht* zur Teilnahme am Seefunk. Nur zum Besitz und (Empfangs-)Betrieb der Geraete.
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#49
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Das ergibt trotzdem keinen zielführenden Sinn Thomas .
Du würdest ja dann ein Funkgerät vorhalten, welches nur Marinefrequenzen kann und die ein Amateurfunker nicht nutzen darf . Ich rate dir von dieser Idee abzusehen . Grüße : TOMMI
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#50
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Den UKW-Teil darf ich mit meinem SRC auf See durchaus benutzen, und mehr brauche ich auch nicht. Geht nur darum, dass ich die Geraete nicht rausreissen muss, weil sie eben fuer den Binnenfunk nicht mehr zugelassen sind, respektive ich kein LRC fuer die Grenzwelle hab.
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