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  #1  
Alt 11.08.2025, 21:08
Rob91 Rob91 ist offline
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Standard Boot kaufen in Dänemark

Guten Abend zusammen,

Wir überlegen ein Boot in Dänemark zu kaufen und direkt auf dem Trailler mit nach Deutschland zu nehmen.
Hat das schon mal jemand hier gemacht? Ist etwas zu beachten, außer dass man einen MwSt nachweis bekommt? Weiss zufällig jemand welche Dokumente für die Einfuhr des Traillers Relevant sind? Kann ich wirklich einfach mit dem dänischen Kennzeichen nach Hause fahren? Zollfrei sollte es innerhalb der EU ja sein oder?

Vielen Dank im Voraus und Gruss Robin
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  #2  
Alt 11.08.2025, 21:40
Benutzerbild von dingsda
dingsda dingsda ist offline
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Hallo,

evtl. mal bei Stevo über PN nachfragen.

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=326163

Gruss Markus
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Die Kunst zu leben ist es, mit dem Geld was man zur Verfügung hat glücklich zu werden.
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  #3  
Alt 11.08.2025, 21:59
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Zitat:
Zitat von Rob91 Beitrag anzeigen
Guten Abend zusammen,

Wir überlegen ein Boot in Dänemark zu kaufen und direkt auf dem Trailler mit nach Deutschland zu nehmen.
Hat das schon mal jemand hier gemacht? Ist etwas zu beachten, außer dass man einen MwSt nachweis bekommt? Weiss zufällig jemand welche Dokumente für die Einfuhr des Traillers Relevant sind? Kann ich wirklich einfach mit dem dänischen Kennzeichen nach Hause fahren? Zollfrei sollte es innerhalb der EU ja sein oder?

Vielen Dank im Voraus und Gruss Robin
Darf ich fragen für was du den MwSt nachweis brauchst?
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 12.08.2025, 07:46
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Zitat:
Zitat von Rob91 Beitrag anzeigen
Guten Abend zusammen,

Wir überlegen ein Boot in Dänemark zu kaufen und direkt auf dem Trailler mit nach Deutschland zu nehmen.
Hat das schon mal jemand hier gemacht? Ist etwas zu beachten, außer dass man einen MwSt nachweis bekommt? Weiss zufällig jemand welche Dokumente für die Einfuhr des Traillers Relevant sind? Kann ich wirklich einfach mit dem dänischen Kennzeichen nach Hause fahren? Zollfrei sollte es innerhalb der EU ja sein oder?

Vielen Dank im Voraus und Gruss Robin
DK ist in der EU, demnach das Boot Unionsware.
Du bekommst ja ohnehin eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Wenn der Händler grenznah ist, kannst du ihn bitten, Boot mit Trailer über die Grenze zu fahren.
Das gibt einen kleinen Raum für preisliche Nachverhandlungen:
Denn demnach wäre sein angegebenes Lieferland Deutschland. Wir haben 19% MwSt., die er dann ausweisen kann. Statt 25% dänische MwSt.
Ergibt einen Spielraum von 6%.

Gruß

Totti
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  #5  
Alt 12.08.2025, 07:47
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Vergessen:
Wenn der Anhänger zugelassen ist in DK, spricht meiner Meinung nach rechtlich nichts dagegen, den mit dänischem Kennzeichen an ein deutsches Fahrzeug zu hängen.

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 12.08.2025, 12:09
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Erst mal vielen Dank! Es geht hier über einen kauf Vom Händler vermittelt, daher muss er es nicht über die Grenze bringen. Aber hat zufällig schon mal jemand ein Boot und oder trailer aus dänemark hier umgemeldt und weiss welche Papiere wichtig sind?
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  #7  
Alt 12.08.2025, 12:40
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Also ist das ein Privatkauf? Von Privat zu privat?

Für die Anmeldung des Bootes benötigt es den Kaufvertrag und die Daten des Bootes, nicht mehr und nicht weniger.
Mit dem entsprechenden Vordruck eines WSA deiner Wahl meldest du es da an.

Gruß

Totti

Zum Import des Anhängers bin ich raus, da rufe am besten mal deine örtliche Zulassungsstelle und den TÜV an.
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  #8  
Alt 13.08.2025, 16:13
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MwSt. nachweis ist in der EU meines wissens auch uninteressant. Du zahlst dem MwSt. betragt von Dänemark. Ummelden des Bootes ist nicht möglich. Du meldest es neu an in Deutschland. Hier brauchst du nur die Daten ausfüllen was das WSA verlangt und ggfs. den Kaufvertrag.

Hänger ummelden. Das ist was ChatGPT die KI sagt:
Anhänger aus Dänemark in Deutschland zulassen:

Abmeldung in Dänemark + Papiere besorgen (Registreringsattest, Abmeldebestätigung, Kaufvertrag).

Vollabnahme (§21 StVZO) beim TÜV/DEKRA machen lassen (falls kein EU-CoC vorhanden).

Versicherung abschließen → eVB-Nummer holen.

Zur Zulassungsstelle mit:

Dänische Papiere + Abmeldebestätigung

§21-Gutachten

eVB-Nummer

Kaufvertrag, Ausweis, SEPA-Mandat

Kennzeichen prägen lassen und anbringen.

Fertig – ab dann darf er in Deutschland fahren.

Grüße
MIchael
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Rabattcode: ABVERKAUF (entspricht 30%)


https://bootsecke.de

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  #9  
Alt 13.08.2025, 16:21
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Top-Gun Beitrag anzeigen
MwSt. nachweis ist in der EU meines wissens auch uninteressant. Du zahlst dem MwSt. betragt von Dänemark.
Das Boot ist auch in Dänemark bereits Unionsware.
Der Zoll ist in der Beweispflicht, dass für dieses Boot keine MwSt. entrichtet wurde.
Was dem Zoll zu belegen schwer fallen dürfte, wenn es denn überhaupt so wäre.
Das Thema kann man groß und breit im Forum nachlesen mit Belegen.

Gruß

Totti
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  #10  
Alt 14.08.2025, 11:46
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Boot aus DK zugelassen? Ja, im letzten September.

Mit Kaufvertrag und Bildern zum WSA und fertig.

Falls Du nicht binnen fährst, geht es noch einfacher, Bootsname und Heimathafen ans Heck und fertig.

Trailer hab ich keine Ahnung.
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Physik gilt auch für Menschen die sie nicht verstehen.
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  #11  
Alt 14.08.2025, 13:57
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Aggsl Aggsl ist offline
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Zitat:
Zitat von Top-Gun Beitrag anzeigen
Versicherung abschließen → eVB-Nummer holen.

Zur Zulassungsstelle mit:

...eVB-Nummer
Bootsanhänger sind in Deutschland versicherungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen. eVB also obsolet.
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Gruß Axel

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  #12  
Alt 15.08.2025, 11:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Bootsanhänger sind in Deutschland versicherungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen. eVB also obsolet.
das ist in der Allgemeinheit falsch - Bootsanhänger können, sofern sie von Fahrzeugtyp her "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" sind und ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden auch ohne eine Zulassung in Betrieb genommen werden, wenn der Halter das wünscht. Dafür muß aber der entsprechende Antrag auf Steuerbefreiung gestellt werden (oft zusammen mit der Zulassung möglich, aber es gibt auch den Fall daß man dieses zuerst beim zuständigen Hauptzollamt machen muß).
Und die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt nur in diesem Fall erst, wenn auch die Voraussetzungen für die Zulassungsfreiheit erfüllt sind...

lg, justme
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  #13  
Alt 15.08.2025, 17:17
Rob91 Rob91 ist offline
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Herzlichen Dank an alle, Wir sind gerade auf Dem Heimweg mit dänischen Kennzeichen und den Papieren. Bin gespannt ob die Ummeldung dann so klappt mit COC und neuer HU. Auf jeden fall auch erfreulich zu lesen, wie einfach dann die Anmeldung des Bootes ist. Danke auch dafür. Viele grüsse und ein schönes Wochenende Robin
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  #14  
Alt 15.08.2025, 18:40
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Aggsl Aggsl ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Und die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt nur in diesem Fall erst, wenn auch die Voraussetzungen für die Zulassungsfreiheit erfüllt sind...

lg, justme
Es wurde oben ja schon erwähnt, dass eine Vollabnahme beim TÜV notwendig ist. Ich gehe davon aus, dass für den an das Boot angepaßten Hänger mit Bootsauflagen o. ä. natürlich die Eintragung eines Bootsanhängers (Sportanhänger) gemacht wird, Dann ist der Hänger natürlich von der Versicherungspflicht befreit, wenn er nur dafür verwendet wird. Beabsichtigt der Neubesitzer auch andere Güter auf dem Hänger zu transportieren, müßte tatsächlich eine Abnahme und Zulassung als "ganz normaler Anhäner" erfolgen. Macht natürlich keiner. Insofern haben meine Aussagen schon Gültigkeit.

Aber justme hat hier einen gravierenden Fehler gepostet: Zulassungsfrei ist ein Bootsanhänger (Sportanhänger) natürlich nicht. Wenn dem so wäre, bräuchten alle Bootsanhänger kein amtliches Kennzeichen. Denn genau das ist die Registrierung bzw. Zulassung.
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Gruß Axel

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  #15  
Alt Gestern, 08:54
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Macht natürlich keiner. Insofern haben meine Aussagen schon Gültigkeit.
Machen sogar sehr viele.

Grüße

Totti
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  #16  
Alt Gestern, 10:11
vnf vnf ist offline
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Aber justme hat hier einen gravierenden Fehler gepostet: Zulassungsfrei ist ein Bootsanhänger (Sportanhänger) natürlich nicht.
Nö, er hat Recht. Wann hast du das letzte Mal in die FZV geguckt?

Zitat:
§3
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht

1.folgende Arten von Kraftfahrzeugen:

2.folgende Arten von Anhängern:

e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke oder von Rettungsbooten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
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Ihr ahnt gar nicht, wie lange ich an manchen Beiträgen feile, um Aggressivität möglichst zu vermeiden und keins zu verletzen.
Vor allem ahnt ihr nicht, wie schwer ihr mir das immer wieder macht
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  #17  
Alt Gestern, 10:21
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Trailer/Bootsanhänger sind gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden. Diese sind von der Kfz-Steuer befreit und müssen ein amtliches, grünes Kennzeichen von der Zulassungsstelle führen, das beim Finanzamt zu beantragen ist. Zitat Ende.

Zusatzfrage: Wer teilt das amtliche Kennzeichen zu? Natürlich nur die KFZ-Zulassungsstelle oder das Landratsamt. Insofern muss der Weg zu dieser Behörde führen. Einen Anhänger ohne ein zugeteiltes amtliches Kennzeichen darf man nicht führen.

Spitzfindigkeiten!
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Gruß Axel

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  #18  
Alt Gestern, 10:35
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Trailer/Bootsanhänger sind gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden. Diese sind von der Kfz-Steuer befreit und müssen ein amtliches, grünes Kennzeichen von der Zulassungsstelle führen, das beim Finanzamt zu beantragen ist. Zitat Ende.

Zusatzfrage: Wer teilt das amtliche Kennzeichen zu? Natürlich nur die KFZ-Zulassungsstelle oder das Landratsamt. Insofern muss der Weg zu dieser Behörde führen. Einen Anhänger ohne ein zugeteiltes amtliches Kennzeichen darf man nicht führen.

Spitzfindigkeiten!
Nein, Dummheiten. Du zitierst selbst, dass er zulassungsfrei ist, was du vorher bestritten hast. Beziehst dich dann aber auf die Zuteilung eines Kennzeichens. Das sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge. So ist es möglich, sich schon vor der Zulassung ein Kennzeichen zuteilen zu lassen, um beispielsweise mit einem PKW zur HU zu fahren. Nach deiner Lesart wäre der PKW damit automatisch zugelassen
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Ihr ahnt gar nicht, wie lange ich an manchen Beiträgen feile, um Aggressivität möglichst zu vermeiden und keins zu verletzen.
Vor allem ahnt ihr nicht, wie schwer ihr mir das immer wieder macht
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  #19  
Alt Gestern, 11:45
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Ich sehe die Zuteilung eines Kennzeichens als Zulassung. Denn nur dann ist es zulässig, ein Fahrzeug oder Anhänger (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die hier nicht zur Diskussion stehen) auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das die Zulassung, die eben durch eine Behörde erledigt wird.

Im Übrigen heiß es auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 (genau diese wird für diesen versicherungsfreien Bootsanhänger auch ausgestellt) und Teil 2.

Ich wiederhole: Spitzfindigleiten!
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Gruß Axel

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Geändert von Aggsl (Gestern um 13:23 Uhr)
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  #20  
Alt Gestern, 13:35
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Zitat:
Zitat von vnf Beitrag anzeigen
So ist es möglich, sich schon vor der Zulassung ein Kennzeichen zuteilen zu lassen, um beispielsweise mit einem PKW zur HU zu fahren.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du hier falsch liegst.
Du darfst zwar mit einem nicht zugelassen Fahrzeug für Zulassungszwecke fahren, also zur HU, zur Zulassung oder nach Stilllegung nach Hause (im eigenen Kreis oder angrenzenden), ABER:
Es muss das zuletzt in diesem Kreis zugeteilte Kennzeichen montiert sein! Also eine Fahrt ohne Kennzeichen gibt es nicht, das Kennzeichen muss zum Fahrzeug passen, sprich vorher schon mal amtlich zugeteilt gewesen sein.
Es reicht NICHT, ein Kennzeichen online zu reservieren und dann ein Pappschild oder keines zu benutzen für HU-Zwecke oder Zulassungszwecke.

Die Online-Stillegung hat damit nichts zu tun, Anmeldung geht m.W. gar nicht (wegen fehlendem Siegel), möchte mich da nicht festlegen.
Im Übrigen muss eine Versicherungsbestätigung mitgeführt werden (eVB), alle Fahrzeugpapiere und der Wagen oder Hänger muss natürlich verkehrssicher sein.

Gruß

Totti
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  #21  
Alt Gestern, 17:33
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Ich schrieb auch nicht "online reservieren". Sondern "zuteilen lassen".
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  #22  
Alt Gestern, 17:40
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Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat
Zu finden in der FZV, §12. In Verbindung mit §9 Abs. 1:
Zitat:
Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Verlangen vor der Zuteilung mitzuteilen
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