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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Sachverständige des KFZ Bereiches.
Ich hab da mal ne Frage zur Anhängekupplung und den D Wert. Aus dem Internet habe ich eine Formel zur Berechnung, mit der scheint auch der Sachverständige zu rechnen, denn wir haben beide das gleiche Ergebnis raus. Nehmen wir erstmal eine Kupplungskugel mit Anbauplatte, ausgelegt für 3,5 to Anhängelast, D Wert 17,5kN. Mit einem SUV mit 3,5to zul Ges Gew darf rechnerisch 3600kg gezogen werden. Zugkugel max 3,5to - das passt für mich - rein vom Gefühl her. Ein LKW mit 7,5 to zGG darf bei gleichem D Wert nurnoch 2340kg ziehen. Wo ist da die Logik? Gleiche Kupplungskugel mit Anbauplatte, gleicher D Wert, nur die Anhebung des Fahrzeuggewichtes reduziert die Anhängelast etwa im gleichen Verhältnis... Will ich 3,5 to ziehen muss der D Wert bei 23,4 sein. Welcher Zusammenhang steckt dahinter? Wie gesagt, die Kugel kann 3500to, ist nur woanders montiert... Ohne auf den D Wert zu achten kann der LKW mehr ziehen als das SUV. Fehler in der Formel? Klärt mich mal auf... Gruß Torben |
#2
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Willkür.
Mit einem Focus und B Führerschein darf ich 1,2t ziehen, da ZGG des Focus+ZGG des Anhängers <3,5t sind. Fahre ich nun einen Nio EL7 der ein ZGG von 2890kg hat, darf ich den 1,2t Anhänger nicht mehr mit einem B Führerschein ziehen, egal ob voll oder Leer. Reine Willkür bzw. die Zeit verschlafen. Vielleicht wird das noch geändert, ich glaube es nicht. Aus welchem Historischen sinn die D-Wert Erhöhung zwischen 3,5 und 7,5t kommen weiß ich aber nicht, hatte das mal nen Grund? Will man damit eine Druckluft Maulkupplung aufzwingen? Vielleicht hat es auch mit der Form der Kugelkopfkupplung zutun.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Guten Abend Torben,
der D-Wert ist ein Produkt aus den beiden Massen welche an der Kupplungsverbindung wirken . Also Zugfahrzeug und Anhänger . Das hat zunächst nichts damit zu tun was die beiden Seiten technisch leisten können . Die beiden Massen arbeiten mit ihren Kräften in alle möglichen Richtungen, was so eine Verbindung sicher und dauerhaft aushalten muß . Ob nun 3 t gegen 2 t oder 2 t gegen 3 t oder 2,5 t gegen 2,5 t , die beiden Massen belasten die Vorrichtung ähnlich . Der D-Wert limitiert die zugelassenen Massen . Dies ist eine Beschränkungen . Weitere hier unabhängige Begrenzungen legen die Hersteller für ihre Fahrzeuge Selbst fest . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#4
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Moin moin,
Zitat:
Ansonsten, willst Du etwa ernsthaft zur alten Klasse-3-Regelung zurück bezüglich Anhänger? Bitte nicht - schlimm genug, daß man die ursprüngliche Regelung 'alles über 750kg Anhängelast erfordert eine Anhänger-Fahrerlaubnis' wieder aufgeweicht hat.... lg, justme
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#5
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Hm sehe gerade der TE beschränkt sich auf 3,5t ZGG zu 7,5t ZGG da hast du vollkommen recht.
Es geht am ende um das tatsächliche Gewicht. Der D-Wert macht bei 3501kg nicht plötzlich einen Sprung aufs Doppelte, auch wenn es sich dabei um einen "LKW" handelt. Klasse 3 Regelung muss nicht sein, aber die BE Regelung ist um ein Vielfaches sinnvoller als dieser Mist mit den wir jetzt haben, für B. Die Anhänger regeln für B sind unnötig kompliziert und unsinnig(siehe Beispiel oben)
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Hier mal ein Berechnungsbeispiel für D-Werte:
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Gruß Heinz, ![]()
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#7
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![]() Zitat:
WIr alten haben i.d.r. keine Probleme damit und für die neue moderne Fahrergeneration gibt's mittlerweile KI. Gruß |
#8
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![]() Zitat:
Die Führerscheinerweiterung war nichts als eine reine Geldmacherei: Während privat ein Vito einen 2to Bootstrailer ziehen sollte, wurde die Ausbildung auf einem Clio mit einem Obi-Anhänger gemacht. ![]() |
#9
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Ist denn wirklich kein einziger Ingenieur hier???
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#10
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Moin moin,
Zitat:
Und eine Standard-PKW-Kugelkopfkupplung hat idR niemals einen so hohen D-Wert, daß man hinter einem 7,5t schweren LKW damit noch einen 3,5t-Anhänger ziehen kann - dafür braucht man eine für LKW ausgelegte Kugelkopfkupplung mit entsprechend hohem D-Wert, mit der man dann ein zZGG von 11t fahren kann (wäre für diese Kombination 23,4kN - wenn man einen 18t LKW als Zugmaschine nutzen wiill braucht man für den 3,5t-Anhänger eine Kupplung mit einem D-Wert von 28,75kN). lg, justme
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#11
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Das ist schon klar, es hörte sich beim TE aber so an als würde der D-Wert ab 3501kg doppelt so hoch sein wie bei 3499 nur weil es ein "Lkw" ist.
Das der D-Wert Linear ansteigt, ist völlig io und ich sehe hier auch keine gesetzlichen willkürlichkeiten oder Probleme.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#12
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Ich hab die Formel und kann sie anwenden. Was daraus resultiert hab ich begriffen.
Was mir nicht in die Rübe geht: warum wirkt an der Zugkugel ein anderer Impuls, wenn der Anhänger der gleiche ist. Oder anders: wenn eine Kugel beworben wird mit 3,5to, dann soll sie auch 3,5 to ziehen können und dürfen. Kann sie aber nicht, wenn sie an verschieden schweren Fahrzeugen montiert ist. Versteh ich nicht. Welche Werte verändern sich derart, dass eine Belastung durch den D Wert reduziert werden muss oder erhöht werden kann? Wirkt da nicht die gleiche Kraft an der Zugkugel, egal ob nun ein PKW mit 300Ps dran zieht oder ein LKW mit 200Ps? Das hätte ich gern verstanden. Und kommt mir nicht mit Summe aller Kräfte - ich will diesen einen Faktor verstehen, der der 3,5to Kugel verbietet 3,5to hinterm 7,5Tonner zu ziehen, hinterm 3Tonner aber erlaubt... Auf geht's... ![]() |
#13
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Es ist doch ein Zusammenspiel der Kräfte. Wenn der schwere LKW einen Impuls auf den Hänger ausübt (z.B. Fahrt durch ein Schlagloch) beeinflußt er den Hänger doch anders wie ein vergleichsweise leichter PKW. Womit andere, höhere Belastungen entstehen können.
Nur meine Überlegung als Laie auf dem Gebiet. Der D-Wert war mir bisher nicht bekannt, die Erklärungen dazu sind aber logisch. Ich habe mich bisher nur mit Kupplungen für weitaus höhere Lasten beschäftigen dürfen. Aber wenn ich so überlege was mein 3,3 to schwerer Hänger mit dem 1,5 to schweren PKW gemacht hat (natürlich nur auf Privatgelände), oder andersrum der PKW mit einem 100 kg schweren Hänger, da ist mir schon klar, daß die Kupplung dem gewachsen sein muß und es einen individuellen Grenzwert der Kupplung gibt. Höhe gewünschte Last - stärkere Kupplung!
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Gruß Ewald |
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