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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1001  
Alt Gestern, 17:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wie gesagt die Lebensrettung war nicht akut daher kostenpflichtig
Du hast die Frage immer noch nicht beantwortet, ab welcher Rest-Körpertemperartur es eine kostenfreie Rettung wäre.
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Viele Grüße
Michael
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  #1002  
Alt Gestern, 17:51
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Die Feuerwehr löscht bei uns auch Brände, wo keine Lebensgefahr besteht.
Rechnung gibts nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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MfG* * * *Mario
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  #1003  
Alt Gestern, 18:11
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Die Feuerwehr löscht bei uns auch Brände, wo keine Lebensgefahr besteht.
Rechnung gibts nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Brand ist Pflichtaufgabe=kostenfrei
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  #1004  
Alt Gestern, 18:12
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Du hast die Frage immer noch nicht beantwortet, ab welcher Rest-Körpertemperartur es eine kostenfreie Rettung wäre.
Da gibt es keine klare Vorgaben... Der Sachbearbeiter am Schreibtisch entscheidet ob kostenpflichtig oder nicht ... Das entscheidet auch nicht die Feuerwehr..
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  #1005  
Alt Gestern, 18:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da gibt es keine klare Vorgaben... Der Sachbearbeiter am Schreibtisch entscheidet ob kostenpflichtig oder nicht ... Das entscheidet auch nicht die Feuerwehr..
Na, immerhin entscheidest Du das nicht.
Und das bedeutet, dass Du nicht beurteilen kannst, ob der EInsatz nun kostenpflichtig ist oder nicht.
Welche Sachbearbeiter entscheidet es denn? Also, bei wen ist der angestellt, wenn nicht bei der Feuerwehr.
Und wer kriegt Geld, wenn überhaupt, wenn, wie hier, DLRG und Feuerwehr tätig waren?
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Viele Grüße
Michael
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  #1006  
Alt Gestern, 18:39
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Na, immerhin entscheidest Du das nicht.
Und das bedeutet, dass Du nicht beurteilen kannst, ob der EInsatz nun kostenpflichtig ist oder nicht.
Welche Sachbearbeiter entscheidet es denn? Also, bei wen ist der angestellt, wenn nicht bei der Feuerwehr.
Und wer kriegt Geld, wenn überhaupt, wenn, wie hier, DLRG und Feuerwehr tätig waren?
Bei uns macht das der vom Ordnungsamt der bekommt unsere Einsatzberichte und schickt dann die Rechnungen raus...

Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und das Geld geht in die Gemeindekasse...
Bei der DLRG bin ich überfragt
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Gruß Volker
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  #1007  
Alt Gestern, 18:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei der DLRG bin ich überfragt
Darauf wollte ich hinaus.
Du weißt, wie das bei EUch läuft. Im Mikrokosmos Germersheim. oder wo auch immer Du lebst.
Ob das hier in HH genau so läuft, das weißt Du eben nicht.
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Viele Grüße
Michael
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  #1008  
Alt Gestern, 18:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Anderes Beispiel ( vielleicht klingelt es dann)

Feuerwehr kameradin Fahrt mit ihrem Auto durch die Stadt...
Plötzlich Rauch aus dem Armaturenbrett... Motorraum brennt es schon...
Sie ist ausgestiegen da die Flammen schon dadurch kamen...
Feuerwehr Anfahrtsweg 50m Auto gelöscht...
Bestand akute Lebensgefahr? Kostenpflichtig?5
Ich mache es kurz...
Rechnung knapp 1200€ für den Einsatz der Kameraden.

Hatte sie sitzen bleiben müssen das es umsonst ist?
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Brand ist Pflichtaufgabe=kostenfrei
Ah ja.
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Ihr ahnt gar nicht, wie lange ich an manchen Beiträgen feile, um Aggressivität möglichst zu vermeiden und keins zu verletzen. Auch wenn mir nicht alle gleich sympathisch sind, halte ich keins hier für einen schlechten Menschen.
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  #1009  
Alt Gestern, 19:24
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Unglaublich, nach 2 Monaten Pause bin ich Mal wieder online.
Jetzt saufen die Boote schon auf der Autobahn ab.
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #1010  
Alt Gestern, 19:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei uns macht das der vom Ordnungsamt der bekommt unsere Einsatzberichte und schickt dann die Rechnungen raus...

Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und das Geld geht in die Gemeindekasse...
Bei der DLRG bin ich überfragt
Unglaublich, da will ich Mal Beweise lesen.
Wie kann ein Ordnungsamtsmitarbeiter wissen, ab wann Gefahr für Leib und Leben besteht und das nach einer Gebührentabelle abrechnen.
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #1011  
Alt Gestern, 20:35
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Darauf wollte ich hinaus.
Du weißt, wie das bei EUch läuft. Im Mikrokosmos Germersheim. oder wo auch immer Du lebst.
Ob das hier in HH genau so läuft, das weißt Du eben nicht.
Ich denke das in Hamburg ebenfalls Bundesrecht gilt
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Gruß Volker
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  #1012  
Alt Gestern, 20:38
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Unglaublich, da will ich Mal Beweise lesen.
Wie kann ein Ordnungsamtsmitarbeiter wissen, ab wann Gefahr für Leib und Leben besteht und das nach einer Gebührentabelle abrechnen.
Hier das Dokument unsere Gemeinde so auch sicher zu finden bei eurer Gemeinde

https://www.st-leon-rot.de/fileadmin..._Feuerwehr.pdf
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  #1013  
Alt Gestern, 21:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich denke das in Hamburg ebenfalls Bundesrecht gilt
Welches denn konkret? Pragraph welches Bundesgestzes?
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Michael
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  #1014  
Alt Gestern, 21:13
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Welches denn konkret? Pragraph welches Bundesgestzes?
Lies einfach die Verordnung unserer Gemeinde da sind alle Gesetze aufgeführt oder such Mal bei deiner Gemeinde nach der entsprechende Verordnung
Dann siehst du das es sowas bei euch auch gibt
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  #1015  
Alt Gestern, 21:32
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Welches denn konkret? Pragraph welches Bundesgestzes?
Ich hab mal für dich gesucht... Bei euch seit 2015 schon in der Gemeinde veröffentlicht....
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 3.05_feuerwehrgebuehrensatzung.pdf (141,8 KB, 4x aufgerufen)
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  #1016  
Alt Gestern, 21:33
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Da gibt es keine Rechnung, die waren alle wegen Begleitung / Absicherung Hafengeburtstag eh da, das fällt unter Hilfeleistung oder Übung. Alles andere würde mich sehr wundern.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #1017  
Alt Heute, 09:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hab mal für dich gesucht... Bei euch seit 2015 schon in der Gemeinde veröffentlicht....
Das hilft jetzt nix. Weil da war Hamburger Feuerwehr und DLRG im Einsatz.

Und der entscheidende Punkt: Warum soll eine Rettung aus noch (!) nicht lebensgefährlicher Lage in noch ausreichender Beleuchtung, wenn eh alle vor Ort sind UND es absehbar ist, dass diese Lage sich zur lebensbedrohlichen Lage entwickelt, kostenpflichtig sein? Und nochmal: wann genau wird denn aus der nicht lebensbedrohlichen Lage eine lebensbedrohlihe Lage? Restkörpertemperatur? Zitterfrequenz? Oder nach was wird das beurteilt?
Oder vielleicht doch einfach nach gesundem Menschenverstand?
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  #1018  
Alt Heute, 09:49
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Das hilft jetzt nix. Weil da war Hamburger Feuerwehr und DLRG im Einsatz.

Und der entscheidende Punkt: Warum soll eine Rettung aus noch (!) nicht lebensgefährlicher Lage in noch ausreichender Beleuchtung, wenn eh alle vor Ort sind UND es absehbar ist, dass diese Lage sich zur lebensbedrohlichen Lage entwickelt, kostenpflichtig sein? Und nochmal: wann genau wird denn aus der nicht lebensbedrohlichen Lage eine lebensbedrohlihe Lage? Restkörpertemperatur? Zitterfrequenz? Oder nach was wird das beurteilt?
Oder vielleicht doch einfach nach gesundem Menschenverstand?
ist es absehbar ? das muss dann ein Gericht klären wenn es zur Rechnung kommt...
ich kann mir jedenfalls vorstellen das diese kommt...

bei unseren Klammen der Städte und gemeindenkassen wird sowas gerne in Rechnung gestellt...
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  #1019  
Alt Heute, 09:56
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Da gibt es keine Rechnung, die waren alle wegen Begleitung / Absicherung Hafengeburtstag eh da, das fällt unter Hilfeleistung oder Übung. Alles andere würde mich sehr wundern.
das kann durchaus sein... je nach Sachbearbeiter...

ansonsten gilt in Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/b...bOHA1997rahmen
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  #1020  
Alt Heute, 10:40
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Na klar... Gerichte haben ja auch sonst nix zu tun
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  #1021  
Alt Heute, 11:32
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Moin moin,

Zitat:
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Anderes Beispiel ( vielleicht klingelt es dann)

Feuerwehr kameradin Fahrt mit ihrem Auto durch die Stadt...
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Rechnung knapp 1200€ für den Einsatz der Kameraden.

Hatte sie sitzen bleiben müssen das es umsonst ist?
Die Tatsache, daß in diesem Fall Kostenersatz eingefordert wurde hat nichts mit bestehender Lebensgefahr oder nicht zu tun sondern kommt ganz simpel aus §36 Abs 1 Nr 2 LBKG, da der Schaden von einem Kraftfahrzeug verursacht wurde (welches der Haftpflichtversicherungspflicht unterliegt und bei dem gem. StVG eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters vorliegt).

Grundsätzlich ist auch in Rheinland-Pfalz, wie in allen anderen Bundesländern, die native Aufgabe der Feuerwehr der vorbeugende und abwehrende Brandschutz, die allgemeine Hilfeleistung und der Katastrophenschutz, nicht nur die Rettung aus Lebensgefahr. Und der Kostenersatz für die Durchführung dieser originären Aufgaben ist die absolute Ausnahme (z.B. bei einer wie auch immer gearteten Gefahrerhöhung durch den Verursacher, wie z.B. den Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder aber einer kerntechnischen Anlage), nicht die Regel - das sollte man allerdings als Angehöriger einer Feuerwehr wissen, die Grundlagen auf denen die Feuerwehr tätig wird hat man bei uns vor über 20 Jahren in der Truppmannausbildung gelernt (u.a. den Grundsatz 'solange Du nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast kostet Dich ein Feuerwehreinsatz nichts').

lg, justme
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  #1022  
Alt Heute, 11:34
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Hallo zusammen. Ich bräuchte dringend Hilfe!!! Es geht um meinen Account der gehackt wurde bei Facebook. Darf ich hier euch warnen bzw bitte um eure Aufmerksamkeit!
Müsste ein Thema erstellen aber weiß nicht wie.
Gruß an alle
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  #1023  
Alt Heute, 11:37
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
u.a. den Grundsatz 'solange Du nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast kostet Dich ein Feuerwehreinsatz nichts').

lg, justme
mmh das sag mal den Leuten die nach einem Wasserrohrbruch den Keller ausgepumpt bekommen haben.....

die haben alle weder vorsätzlich noch Grob Fahrlässig gehandelt... aber ne Rechnung bekommen..

oder der Frau die wegen der Katze auf dem Dach die Feuerwehr gerufen hat .. und die mit der Rechnung der Gemeinde beim Kommandanten war..
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  #1024  
Alt Heute, 11:44
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
mmh das sag mal den Leuten die nach einem Wasserrohrbruch den Keller ausgepumpt bekommen haben.....

die haben alle weder vorsätzlich noch Grob Fahrlässig gehandelt... aber ne Rechnung bekommen..

oder der Frau die wegen der Katze auf dem Dach die Feuerwehr gerufen hat .. und die mit der Rechnung der Gemeinde beim Kommandanten war..
und welcher Fall davon fällt unter die originären Feuerwehraufgaben "Vorbeugender oder abwehrender Brandschutz", "allgemeine Hilfe ('insbesondere gegen Gefahren durch Unfälle, Naturereignisse, Gefahrstoffe, beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten oder bei der Wasserrettung') oder "Katastrophenschutz"? Das sind alles Beispiele für zusätzliche Aufgaben, die die Feuerwehr übernimmt und für die dann selbstverständlich auch Kostenersatz vom Träger der Feuerwehr gefordert werden kann. Auch das sollte man eigentlich spätestens bei der Truppmannausbildung lernen, wenn man es nicht ohnehin als Bürger weiß.

Die von Dir verlinkte Gebührensatzung der FF St. Leon-Rot sagt im Übrigen exakt das Gleiche aus wie das LBKG:
"Einsätze nach §2 Absatz 1 (das ist die Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen) sind unentgeltlich, sofern nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist"
Und in Satz 2 findet sich exakt die Aufstellung von Erstattungsgründen, die auch im im LBKG vorhanden ist, u.a. auch der Punkt daß im Falle von durch Kraftfahrzeugen verursachten Einsätzen der Halter erstattungspflichtig ist (der das dann seiner Haftpflichtversicherung übergibt - u.a. aus diesem Grund hat man eine solche).

lg, justme

lg, justme
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