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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 07.09.2024, 21:40
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du weißt das es kein Binnenschiffsregister mehr gibt
egal wo Du diesen Blødsinn her hast - es ist und bleibt Blødsinn. Die zuständigen Binnenschiffsregister gemäß §3 Abs 3 SchRegO finden sich z.B. hier https://www.elwis.de/DE/Untersuchung...cationFile&v=3

lg, justme
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  #52  
Alt 08.09.2024, 07:33
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



egal wo Du diesen Blødsinn her hast - es ist und bleibt Blødsinn. Die zuständigen Binnenschiffsregister gemäß §3 Abs 3 SchRegO finden sich z.B. hier https://www.elwis.de/DE/Untersuchung...cationFile&v=3

lg, justme
Mein ehemaliger Vorstand hat ein Schreiben bekommen das das Binnenschiffsregister geschlossen wurde und er einen neuen Ausweis vom Schiffsregister Hamburg bekommt mit neuer Nummer ... Ist natürlich toll wenn man gerade im Urlaub ist und plötzlich ohne gültiges Kennzeichen Rum fährt...
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 08.09.2024, 09:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mein ehemaliger Vorstand hat ein Schreiben bekommen das das Binnenschiffsregister geschlossen wurde und er einen neuen Ausweis vom Schiffsregister Hamburg bekommt mit neuer Nummer ... Ist natürlich toll wenn man gerade im Urlaub ist und plötzlich ohne gültiges Kennzeichen Rum fährt...
dann hat vermutlich ein weiteres Registergericht seine Arbeit an eins der neu geschaffenen zentralen Registergerichte abgegeben (wie z.B. das auch das gesamte Land Brandenburg macht - zuständiges Registergericht für das gesamte Land ist Hamburg, dafür existiert ein Staatsvertrag zwischen den Ländern). Machen vor dem Hintergrund der Einführung digitaler Register gerade mehrere Länder, was aber nichts, rein gar nichts damit zu tun hat daß das Binnenschiffsregister nicht mehr existieren würde.

lg, justme
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  #54  
Alt 08.09.2024, 20:35
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Also grundsätzlich kann man ein Boot mehrfach anmelden und das ist auch nicht verboten.
Also ein IBS vom DMYV oder vom Adac und zusätzlich noch ein Kennzeichen vom WSA.

Ob man die Alle gleichzeitig führen darf weis ich allerdings nicht. Allerdings sollten geführte Kennzeichen natürlich gültig sein.

Aber man könnte sein Boot ja auch 007, 0815 oder 4711 nennen.

Das ist wieder so ein Ding, was nicht geregelt ist, weil kein Mensch darauf kommt, dass jemand sich das Boot mit Nummern zukleistert.

Das bringt mich zu der Überlegung, den ganzen Bootsrumpf mit Nummern und Buchstaben vollzukleben. Quasi als Design. Buchstabensuppe. Und mitten drin ist das Kennzeichen versteckt. Das wäre die perfekte Tarnung. Solange Dunkel auf Hell und umgekehrt gegeben ist, ist der Vorschrift genüge getan.
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #55  
Alt 08.09.2024, 22:47
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Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)
§2 (3), 4
.. Er darf als
deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nummer 4, § 4 oder § 5 anbringen.


Mehrfach anmelden ist natürlich möglich.
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Gruß Christof

Stammtisch Mitte
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Alt 09.09.2024, 10:03
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
... Aber man könnte sein Boot ja auch 007, 0815 oder 4711 nennen. ...
Du bringst mich gerade auf Gedenken ... (alles zu kurz)

Wie wärs mit: "3.14159265358979323846264338327950288419716939937 51058209749445923078164062862089986280348253421170 67982148086513282306647093844609550582231725359408 12848111745028410270193852110555964462294895493038 19644288109756659334461284756482337867831652712019 09145648566923460348610454326648213393607260249141 27372458700660631558817488152092096282925409171536 43678925903600113305305488204665213841469519415116 09433057270365759591953092186117381932611793105118 54807446237996274956735188575272489122793818301194 912" als Namen (500 Stellen von Pi)


OK - rechnet man für den Schiffsnamen wie beim Kennzeichen (Höhe von 10 cm) dann mit einer Breite von im Durchschnitt vielleicht ca. 7,5 cm pro Zeichen und 500 Zahlen (wie oben für Pi angegeben) wären wir bei einer Länge des Schriftzuges von 37,5 m.
Ob man den den Namen vielleicht mehrzeilig aufbringen dürfte?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #57  
Alt 09.09.2024, 10:14
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Du bringst mich gerade auf Gedenken ... (alles zu kurz)

Wie wärs mit: "3.14159265358979323846264338327950288419716939937 51058209749445923078164062862089986280348253421170 67982148086513282306647093844609550582231725359408 12848111745028410270193852110555964462294895493038 19644288109756659334461284756482337867831652712019 09145648566923460348610454326648213393607260249141 27372458700660631558817488152092096282925409171536 43678925903600113305305488204665213841469519415116 09433057270365759591953092186117381932611793105118 54807446237996274956735188575272489122793818301194 912" als Namen (500 Stellen von Pi)


OK - rechnet man für den Schiffsnamen wie beim Kennzeichen (Höhe von 10 cm) dann mit einer Breite von im Durchschnitt vielleicht ca. 7,5 cm pro Zeichen und 500 Zahlen (wie oben für Pi angegeben) wären wir bei einer Länge des Schriftzuges von 37,5 m.
Ob man den den Namen vielleicht mehrzeilig aufbringen dürfte?
naja man will sich ja auch mal beim schleusen anmelden per Funk und da stell ich es mir blöd vor den zu Funken...

Schleuse xx von Sportboot 3.141592653589793238462643383279502884197169399375 10582097494459230781640628620899862803482534211706 79821480865132823066470938446095505822317253594081 28481117450284102701938521105559644622948954930381 96442881097566593344612847564823378678316527120190 91456485669234603486104543266482133936072602491412 73724587006606315588174881520920962829254091715364 36789259036001133053054882046652138414695194151160 94330572703657595919530921861173819326117931051185 48074462379962749567351885752724891227938183011949 12
kommen...

schon wird die Schleuse außer Betrieb gesetzt
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  #58  
Alt 09.09.2024, 10:59
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Zitat:
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Moin moin,



dann hat vermutlich ein weiteres Registergericht seine Arbeit an eins der neu geschaffenen zentralen Registergerichte abgegeben (wie z.B. das auch das gesamte Land Brandenburg macht - zuständiges Registergericht für das gesamte Land ist Hamburg, dafür existiert ein Staatsvertrag zwischen den Ländern). Machen vor dem Hintergrund der Einführung digitaler Register gerade mehrere Länder, was aber nichts, rein gar nichts damit zu tun hat daß das Binnenschiffsregister nicht mehr existieren würde.

lg, justme
jupp

https://aggoa.justiz.rlp.de/service-...egistergericht

Zitat:Die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Goar für Schiffsregistersachen wird aufgrund des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der freien und Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum 01.02.2024 auf das Amtsgericht Hamburg übertragen.

die Einträge im Binnenrgister wurden nach Hamburg übermittelt... Folge: neues Kennzeichen...altes Ungültig...
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  #59  
Alt 09.09.2024, 11:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja man will sich ja auch mal beim schleusen anmelden per Funk und da stell ich es mir blöd vor den zu Funken...

Schleuse xx von Sportboot 3.141592653589793238462643383279502884197169399375 10582097494459230781640628620899862803482534211706 79821480865132823066470938446095505822317253594081 28481117450284102701938521105559644622948954930381 96442881097566593344612847564823378678316527120190 91456485669234603486104543266482133936072602491412 73724587006606315588174881520920962829254091715364 36789259036001133053054882046652138414695194151160 94330572703657595919530921861173819326117931051185 48074462379962749567351885752724891227938183011949 12
kommen...

schon wird die Schleuse außer Betrieb gesetzt
Schleuse: "Können Sie den Namen bitte wiederholen?"

Hier https://www.youtube.com/watch?v=uTgmJyLlY5I übrigens die ersten 100 Stellen ab ca. 1:10 min bis ca. 1:30 auch in einem "vernüftigen" Tempo (15,15 s nach Angabe des Youtubers). Da bräuchte man dann doch nur 1 min 16 s für den 500stelligen Namen.
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Mattze

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  #60  
Alt 11.04.2025, 12:51
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Kurzer Nachtrag: Thematik wurde mit einem Verwarnungsgeld von 55EUR abgeschlossen. Rückfrage nach der Verjährung lieferte die Antwort: Bis zum Erhalt des Anhörungsbogens sind es 3 Monate, danach 2 Jahre.
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  #61  
Alt 11.04.2025, 21:04
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Zitat:
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Kurzer Nachtrag: Thematik wurde mit einem Verwarnungsgeld von 55EUR abgeschlossen. Rückfrage nach der Verjährung lieferte die Antwort: Bis zum Erhalt des Anhörungsbogens sind es 3 Monate, danach 2 Jahre.
Danke für die Auflösung deines Rätsels! Meines Erachtens ein eigentlich doch recht hohes Verwarnungsgeld für diese Unachtsamkeit, die ja ohne jeden böse Hintergedanken erfolgte. Aber der Staat braucht ja auch Geld...
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #62  
Alt 12.04.2025, 00:02
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Danke für die Auflösung deines Rätsels! Meines Erachtens ein eigentlich doch recht hohes Verwarnungsgeld für diese Unachtsamkeit, die ja ohne jeden böse Hintergedanken erfolgte. Aber der Staat braucht ja auch Geld...
... den ersten Teil meiner Gedanken dazu lasse ich mal weg. Möchte dem TE nichts böses unterstellen aber wenn ich Boot fahre, den SBF habe, dann sollte ich nicht in diese beschrieben Situation kommen.

Ich sehe es immer mehr, SBF neu, keinerlei Seemannschaft und es wird rücksichtslos rumgewatzt auf dem Wasser.
Wo soll das noch hinführen? Im Straßenverkehr geht das auch nicht.
Wenn ich Verkehrsteilnehmer bin, auf der Straße oder auf dem Wasser, habe ich mich zu informieren was erlaubt ist und was nicht, PUNKT. Ist heute doch kein Problem mehr.

Kein Mensch würde auf die Idee kommen bei einem gebraucht gekauften Auto mit zwei Nummerschilder zu fahren.

Ein unendliches Thema. Schönes Wochenende und schöne unbeschwerte Stunden auf dem Wasser
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Sportliche Grüße
.
Alfred
Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
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Alt 13.04.2025, 10:25
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... den ersten Teil meiner Gedanken dazu lasse ich mal weg. Möchte dem TE nichts böses unterstellen aber wenn ich Boot fahre, den SBF habe, dann sollte ich nicht in diese beschrieben Situation kommen.

Ich sehe es immer mehr, SBF neu, keinerlei Seemannschaft und es wird rücksichtslos rumgewatzt auf dem Wasser.
Wo soll das noch hinführen? Im Straßenverkehr geht das auch nicht.
Wenn ich Verkehrsteilnehmer bin, auf der Straße oder auf dem Wasser, habe ich mich zu informieren was erlaubt ist und was nicht, PUNKT. Ist heute doch kein Problem mehr.

Kein Mensch würde auf die Idee kommen bei einem gebraucht gekauften Auto mit zwei Nummerschilder zu fahren.

Ein unendliches Thema. Schönes Wochenende und schöne unbeschwerte Stunden auf dem Wasser
Boah ...
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