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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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*man sollte es vlt. abklären, ob es heute anders ist. P.S. imho verwechselst Du (hier, s.o.) Lettland mit Litauen ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() Geändert von swath (22.02.2025 um 14:32 Uhr) |
#27
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Sei blos froh das es ein altes Auto ist.
Wir erleben das gerade bei einem 2010 Ami. Reifen, Alle Scheinwerfer/ Rücklichter wegen E Zeichen neu. Dazu muss auch der Kabelbaum umgebaut werden für die Blinker, Begrenzungsleuchten usw. Selbst wenn du COC Papiere hat. Vom Hersteller bracht Du noch eine Abgasbescheinigung. Und wehe, die US Auspuffanlage weicht ab von der EU Anlage, so wie bei dem Auto. Heißt, du muss Auspuffanlage samt Kat tauschen gegen EU Ware. Zusätzlich eine EMV (Funkverträglichkeisterklärung) In dem Auto sind Reifensensoren verbaut und eine Funkfernbedieneung, welche US Fequenzen nutzt. Nicht mehr zulässig. Und muss abgeschaltet werden. Blöd nur, wenn die Reifendrucksensoren fest in der Elektronik verankert ist und sich deshalb auch nicht einfach abschalten oder ausprogrammieren lässt, weil es in der USA Pflicht war im Jahr 2010. Und dann ist auch noch eine Scheinwerferreinigungsanlage Vorschrift. Natürlich auch ein anderer Tacho, weil der muss KM/H anzeigen. So um die 4400 Euro Kosten bei dem Auto. Wenn, ja wenn es die Teile vom Hersteller noch geben würde. Gibt es aber nicht, in die EU sind nur sehr wenige Fahrzeuge verkauft worden. Gebraucht werden z.B die Scheinwerfer für 2500 Euro das Paar gehandelt. Mal abgesehen von den 29 % Abgaben ( 10 % + 19 %) Zoll drauf Für Privatleute sind die Hürden vor allem vom TÜV so hoch gelegt worden, dass die das kaum noch bewältigen können. Die EU / Deutschland macht uns Bürger kaputt. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (23.02.2025 um 07:44 Uhr)
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#28
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Was ist nun mit dem Import? Meine Chipstüte liegt bereit und das Bier ist kaltgestellt. Warte ob das Vorhaben nun klappt
![]() Wie ich bereits in meinem Beitrag #15 schrieb, halte ich die Einfuhr für Problematisch aufgrund der Sanktionen. Die Bundesregierung schreibt aufgrund einer kleinen Anfrage dazu: " Es ist gemäß EU-Sanktionsverordnung (Artikel 3i VO (EU) 833/2014) verboten, private Kraftfahrzeuge unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden." Antwort ist beigefügt. Aktuell ist auch die Grenze zwischen Estland und Russland geschlossen. Also! Ich hoffe das dem Ganzen auch mal Taten folgen.
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Gruß Holger |
#29
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![]() Zumindest ist, wenn “Umzugsgut”, aber weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen! ![]() |
#30
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Ein Verbot wuerde wohl als “Enteignung” zaehlen, zumal ein Verkauf des PKW in Russsland wohl wegen der Sanktionen verboten ist. ![]() Meine Bedenken gelten fuer Umzugsgut. Allerdings ist “nagelneu” als Umzugsgut m.W. nicht moeglich. |
#31
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Deswegen die Chipstüte und das Bier ![]()
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Gruß Holger |
#32
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“ wie der Eingangspost schon erwähnt, wer ihn gelesen hat, das Auto soll als Umzugsgut in die EU kommen, das hat nichts mit einem normalen Import, nichts mit Sanctioned oder sonstwas zu tun.” etwas verwirrend. Ein “normaler Import” und “Umzugsgut” sind in keinster Weise vergleichbar, und in der Praxis ist Umzugsgut als alternative Importmoeglichkeit, oder Gestaltungsmoeglichkeit kaum geeignet. Wenn die Voraussetzungen fuel Umzugsgut allerdings gegeben sind, ist “normaler Import” unsinnig. ![]() Volker, was trifft zu? ![]()
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#33
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Das hast du doch eigentlich schon vor der Fragestellung selbst beantwortet. Er hat doch geschrieben, dass das Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt wird. Und somit auch das Gerede um den normalen Import etc. völlig überflüssig, da das komplett anders gehandhabt wird. Ein Freund hat vor ein paar Jahren beim Umzug aus der USA nach D sämtliche Kfz als Umzugsgut mitgebracht, ohne Probleme.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#34
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![]() Als Umzugsgut ist das Fahrzeug Eigentum des Resident, seit einem halben (?) Jahr, und auch auf ihn zugelassen. Ob er mit dem Wagen im Container, oder auf eigenem Kiel auf der Strasse als Teil des Umzugsguts nach Deutschland kommt, sollte keine Rolle spielen. Mit dem vorhandenen Kennzeichen ist der Wagen zu versichern, und darf dann weltweit fahren, (wenn nicht ein Land besondere Regeln hat, wie in der Ukraine denkbar), auch bis und in Deutschland. So kenne ich das aus der Vergangenheit; vielleicht hat sich da einiges veraendert? ![]()
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#35
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Umzugsgut ist problemlos, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. ![]() |
#36
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Ja.....das mag auch richtig sein.....nur wir haben hier Sanktionen, die noch nie in dieser Form da gewesen sind.
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Gruß Holger |
#37
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Dass Fahrzeuge aus Russland nicht eingeführt werden dürfen? Richtig so, finde ich auch. Und welche Sanktionen in noch nie da gewesener Form noch?
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#38
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Ihr traut dem Volker aber auch gar nichts zu. Er wird sich wohl informiert haben und es liest sich so das er weiß was er tut.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#39
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![]() Dann wird es wahrscheinlich nix mit “Umzugsgut”. ![]() Grundsaetzlich ist die Einfuhr als Umzugsgut problemlos. Die Vorraussetzungen dafuer als Gestaltungsmoeglichkeit zu schaffen, ist aber nicht so einfach. ![]()
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#40
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Anschließend wurden die meisten davon an lokale Händler verscherbelt, so ein Umzug war definitiv preiswerter, als via Spedition, und auch keine Hektik beim Be-&Entladen ![]() P.S. im hier genanten Fall, sehe auch ich die Anschaffungszeit des UmzugsWagen als problematisch.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() Geändert von swath (24.02.2025 um 13:09 Uhr) |
#41
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#42
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Dann lies #1 nochmal:
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#43
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Mich würden zur Zeit keine 10 Pferde nach Russland bringen.
Und wenn du da im Knast sitzt wegen irgendwelcher angeblicher Spionagetätigkeiten soll dich das Auswärtige Amt wider rausholen.... nee danke. Ich denke auch, dass das Auto dann ne Einzelabnahme braucht ( war schon beim Import aus Luxemburg fällig ) und das bei nem echten Oldtimer....Mahlzeit. Aber nur zu! Halt uns auf dem Laufenden. ![]()
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#44
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Kam der Oldtimer aus Luxemburg tatsaechlich als Teil eines Uebersiedlungsguts? Eigentlich sollte dann eine normale HU reichen, die Ausnahmegenehmigungen nach §§ 47 ZVO und 70 StVZO waren nicht anwendbar? ![]()
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#45
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Das ganze Sinnieren über: "Umzugsgut", "Oldtimer", "Einzelabnahme", "Ausfuhrkennzeichen" usw. ist nichts wert, wenn das Fahrzeug in Deutschland aufgrund von Abgasstimmungen keine Zulassung erhält. Hier sollte der Freundliche von TÜV/DEKRA zuerst kontaktiert werden.
Kleiner Tipp, über die Ukraine wäre es absolut unproblematisch ![]()
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Gruß Holger |
#46
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![]() Ist son UAZ 3909 denn gepanzert ? ![]() ![]()
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer Geändert von herrmic (24.02.2025 um 21:46 Uhr) |
#47
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JesusMariaundJosef.....nee, aber Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen bekommen problemlos ein deutsches Kennzeichen/Zulassung, egal was das für eine Möhre ist, und ob das Modell überhaupt in der EU verkauft wurde. Man(n) wo und wann lebst du?
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Gruß Holger |
#48
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Leute, Leute, spekuliert doch nicht so viel rum. Nagelneu heisst, das Auto wird jetzt gekauft. Überführt wird es in sechs Monaten, bis dahin steht es zugelassen in einer russischen Garage.
Ich werde das Auto weder kaufen noch importieren, ich werde es nur fahren. Und ja, ich darf meine (seit Freitag) Frau finanziell unterstützen. Nein, ich darf keine Euros nach Russland einführen in größerer Menge, aber türkische Lira, kasachische Tenge, georgische Lari......... und natürlich Rubel.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#49
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#50
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Umzugsgut heiligt nun Mal nicht alles. Wenn die CE Erklärung von deinem US Boot ( 20 Jahre im Besitz ) nicht vorliegt...Pech gehabt, neu machen bei Einfuhr. Wenn deine Waffensammlung in den USA legal erworben und registriert ist.....Pech gehabt, kannst du gleich nach Selbstanzeige hier in der BRD abgeben. Wenn das KFZ nicht die Abgasnorm erfüllt ( bei BJ 2024 mindestens EU 6d, die Karre hat höchstens die 5)....Pech gehabt, null Zulassung. Hier muss scharf getrennt werden, zwischen legaler Einfuhr/Eigentum und der Zulassung zum Straßenverkehr. Wenn kein COC Papier vorliegt und der Prüfer kein Datenblatt hat...schlecht. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Darüber hinaus bin ich immer noch der Auffassung das die Einfuhr von PKW´s aus Russland gegen EU Sanktionen verstößt. Da wurden in der Vergangenheit russischen Touristen mit Visa für die EU bei Einreise die Fahrzeuge beschlagnahmt. Da gibt es genug Mitteilungen in der Presse. Nun bleibt mir nur eins: Fahrt das Ding endlich nach Deutschland und haltet uns auf dem laufenden was passiert. Ich gehe eh davon aus, dass das Ganze nur eine Schnapsidee ist.
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Gruß Holger Geändert von waterfront (24.02.2025 um 22:45 Uhr)
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