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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Also im Zweifel Haft bis zur Klärung und damit verbundene Sicherstellung des Bootes. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#27
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Prinzipiell besteht der Verdacht des unerlaubten Verchartern und das mögen die Kroaten gar nicht. Da kann auch das Boot sichergestellt werden. Mal eine Geschichte aus dem echten Leben. Bekannter macht einen Törn mit kroatischen Bekannten, Bedienung aus der Konoba, er stürzt unglücklich auf dem Boot. Mit Abtransport und Krankenhausaufenthalt. Die Policija hat vor Ort und bei allen Anwesenden alles genausten ermittelt, hat jemand Geld / eine Gegenleistung für die Tour erbracht. Hat Alkohol / haben Drogen eine Rolle gespielt. Lustig fand das wohl keiner der Beteiligten. Klar war, hätte es einen entsprechenden Verdacht gegeben, wäre das Boot erst mal sichergestellt worden. Da hätte es dir auch nicht geholfen schnell vor Ort zu sein. Und die wenigsten hätten dann die Kollegen von der Policija noch bequatschen können. Aber jeder so wie er mag. ![]()
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Gruß Dieter
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#28
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Es ist doch ganz Einfach.
Jeder kann mit seinem Bootmachen was er will. In meinem Fall hat mein lieber Nachbar ( verstehe mich gut mit ihm) Ein Problem mit seinem Bott. Er hat Besuch und das Wetter Super alles geplant Vorbereitet für die Kornaten. Ich bin das Risiko eines Super Gau durch den Kopf kurz durchgerechnet. Mein Landsleute was Bürokratie betrifft wirklich Schlimm.Grundsätzlich ohne Genehmigung kein Bott verleihen das ist klar. Ok Stress und Geld Strfe hätte es Kosten können.( Hätte mein Nachbar übrigens Deutscher übernommen) Volkasko 500 Euro Selbstbeteiligung hätte er auch Gezahlt. Da das Boot Neu war Garantie fals etwas wäre Auf den Punkt gebracht . Egal wie Ich Rechne. Ich hätte auf maximal 1000 Euro und etwas Stress sitzenbleiben können Das Risiko bin Ich gerne eingegangen. Und der Grillabend war Super.
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Gruß Fabi |
#29
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Schaden 200 000€ (personenschaden) du meldest es deiner Versicherung.. die sagt da dein Freund keine Notariell beglaubigte Erlaubnis hatte das Fahrzeug zu führen zahlen wir nicht... was glaubst du wer den schaden bezahlt... da hilft dir deine Selbstbeteiligung wenig.. der Schaden bleibt bei dir.. du kannst dann versuchen das bei deinem Freund zu holen..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#30
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Du Hast doch gelesen was er geschrieben hat.. "Was hätte groß passieren können." Es gibt eben Leute bei denen nie was passiert, die haben auch Versicherungen, die sich NIEMALS davor drücken würden etwas zu bezahlen, dass sie aus rechtlichen Gründen nicht müssen.
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Gruß Ralf ![]() ![]()
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#31
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Wenn ich das so lese habt Ihr alle keinen Freunde sondern nur Bekannte. Ich habe 3max.4 Freunde aber echte Freunde. Wir würden alles füreinander tun. Dazu gehört eben auch das man sich Dinge ausleiht die der andere gerade braucht. (Frau ausgenommen) egal ob KFZ ,Anhänger,Bike, Boot oder was auch immer. Wir sind immer für einen da.
Gruß Bernd
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#32
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in Deutschland geht das einfacher... ob man es macht ist dann jedem selbst überlassen..
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#33
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Das hat nichts mit Freunden oder Bekannten zu tun. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
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Gruß Ralf ![]() ![]()
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#34
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Ja, das sehe ich auch so. Das man sich etwas ausleiht, oder wie auch immer ist okay. Habe viele Jahre das Flugzeug eines Freundes geflogen, aber muss eben rechtlich und versicherungstechnisch i. O. sein.
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Viele Grüße Sven ![]()
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#35
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Hi,
ich kenne mich in Kroatien noch nicht aus. Was ist denn dort das Problem, wenn man sein Boot verleiht? Was wird einem denn vorgeworfen, wenn man keine notarielle Bescheinigung hat? Lerne gerne dazu. Danke
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Viele Grüße Sven ![]()
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#36
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Dann musst du eventuell beweisen daß es nicht so ist. Dann Diebstahl dem Fahrzeugführer der dann mit zur Wache muss und eventuell du vorbei kommen musst um zu bestätigen daß er das Boot nutzen dürfte ( ob dies telefonisch geht...kein plan)
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#37
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Ich glaube langsam an einen Neuen BFD
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Gruß Albert |
#38
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War noch nicht in Kroatien. Sehr nett.
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Viele Grüße Sven ![]() |
#39
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Gruß Fabi |
#40
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aber warum soll die Versicherung in einem Schaden nicht zahlen wollen? Hat das Hand und Fuss?
Meine Versicherung ist doch aufs Boot und nicht auf mich abgeschlossen... Wer weiss es wirklich?
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#41
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Fals diese fehlt und es zu einem Unfall kommt besteht die Befürchtung das es Probleme bei der Regulierung des Schaden kommen könnte. Hab Heute Nachmittag eine E.Mail an meinene Versicherung( Bavaria Versicherung) geschrieben. Genau diese Problenatik geschildert. Sobald Ich Antwort krieg sag Ich Bescheid.
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Gruß Fabi
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#42
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Auf die Antwort bin ich sehr gespannt.
Ich kann nicht glauben, dass eine deutsche Versicherung einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt, den ein bei Ihr versichertes Boot verursacht hat, nur weil das Boot zufällig in Kroatien unterwegs war. Gruß Rüdiger
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#43
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Das verleihen ist nicht legal so lange es nicht beurkundet ist.. Es ist fast wie beim Pkw.. den darfst du auch nicht einfach verleihen... Wenn du als einziger Fahrer eingetragen bist .. weitere Fahrer müssen eingetragen sein ..z.b. deine Frau . 2 Beispiele Dein Boot wird geklaut der Dieb beschädigt andere Boote .. Der Schaden an deinem Boot zahlt deine Kasko. Die Schaden an den anderen Boote zählt aber nicht deine Haftpflicht da du ja nicht haftbar bist was jemand anderes mit seinem Boot macht ... Da muss jeder Eigner seine eigene Kasko bemühen. 2. Du verleihst dein Boot ... Das verleihen geschieht nicht legal... Somit ist deine Kasko rdraußen ... Du bleibst auf deinem schaden sitzen ... Die Haftpflicht verweigert auch die Zahlung du musst den schaden aus eigener Tasche zahlen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#44
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Brennt dein Boot wegen technischem defekt ( oder Brandstiftung)und das Nachbarboot nimmt schaden zahlt seine Haftpflicht auch nicht .. das ist aber auch nicht dein Problem... Daher ist eine Kasko so wichtig .. das ist unabhängig von Kroatien Der Fall ist öfters in dem Winterlager...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#45
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#46
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Ich würde dem Freund sagen, du hättest für die drei Tage einen Werftaufenthalt eingeplant, wo das Boot trocken steht und irgendwas erneuert wird, und wenn es das Öl ist...
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#47
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vieles hier ist wilde Spekulation. Tatsächlich sind die viele (die meisten/alle?) Haftpflichtversicherung für Boote ans Boot gebunden, übliche Formulierung ist "Besitz, Führen, Halten und Ge*brauch". Wenn ich jemanden anderen fahren lasse ist das Boot und SChäden durch das Boot auch versichert, selbst wenn ich nicht an Bord wäre, sofern er/sie die üblichen Voraussetzungen erfüllt.
Aus vielen Geschichten in Verein und im Bekanntenkreis kann ich nur raten, erstens die eigenen Versicherungsbedingungen einfach mal zu lesen und im Zweifel bei der eigenen Versicherung nachzufragen. Die Vollmacht zur Nutzung ist auf jeden Fall ein sinnvolles Dokument, auch wenn man mit dem Bootle in andere Länder bspw. GB reist, bei denen eine Einreisekontrolle erfolgt. Hier scheint es ja aber darum zu gehen, dass ein schon eingereistes Boot in Kroatien verliehen werden soll. Wenn in diesem Fall auch eine Vollmacht ausgestellt werden muss, wäre ein Link zu den kroatischen Bestimmungen zur Klärung hilfreich, in denen das festgelegt ist. Das eine dt. Haftpflichtversicherung dazu Auskünfte geben kann würde überraschen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (18.02.2025 um 22:02 Uhr)
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#48
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Oben wurde ja sogar behauptet, dass wenn ich mein Auto verleihe, die Auto Haftpflicht nicht mehr zahlen würde. Das glaube ich nun einfach mal nicht...
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#49
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Diese Behauptung von billi stimmt auch überhaupt nicht. Die Versicherung zahlt trotzdem. Wenn das Auto von jemandem gefahren ist, der in den Fahrerbestimmungen nicht enthalten ist (z. B. Freund oder auch eine Person von zu jungem Alter), dann regressiert die Gesellschaft nur eine Prämiendifferenz für einen gewissen Zeitraum. Zusätzlich kann eine "Vertragsstrafe" anfallen. Mehr nicht. Genaueres dazu findet man in den Versicherungsbedingungen.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (19.02.2025 um 06:14 Uhr) |
#50
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Unfall selbst verschuldet Wenn der nicht eingetragene Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat, muss der Fahrzeughalter mit finanziellen Nachteilen rechnen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro, die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis für ein bis zwei Jahre oder die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden. Welche Maßnahmen die Versicherung ergreift, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus hat die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen. allerdings ist eine Bootsversicherung halt schneller komplett raus da keine Pflichtversicherung...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (19.02.2025 um 07:08 Uhr) |
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