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  #201  
Alt 15.01.2025, 12:18
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Strangtitel lautet: Gravierende Änderung bei Sportbootführerscheinen in Diskussion.

Daher bezogen sich alle meine Beiträge auch auf die Besetzung des Ruders bei Sportbooten.

Und da gibt es m.E. abseits des § 1.09 der BinSchstrO keine weiteren "Personalvosschriften" außer dem Mindestalter von 16 Jahren und das die Person "geeignet" sein muss.

Das es in der Berufsschiffahrt anders ist, habe ich nicht angezweifelt.

Gruß Lutz

Richtig, nur ist der in §1.09 definierte Rudergänger eben genau das - ein einfacher Rudergänger, der keinerlei eigene Entscheidungsgewalt hat. Und der muß mindestens 16 Jahre alt sein, weil man von Kindern und Jugendlichen jüngeren Alters nicht erwarten kann, daß entsprechend in der Lage sind Kommandos entsprechend umzusetzen.

Eine Person, die "vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimm[t]" ist kein Rudergänger nach §1.09, sondern ein wachhabender NWO - §1.02 sagt an der Stelle nichts Anderes, als daß dieser dann die Pflichten des Schiffsführers wahrnimmt.

Und kombiniert ergeben die beiden §§ genau das, worum es hier in dieser Teildiskussion seit Beitrag #86 geht - der Rudergänger ist ein menschliches Sprachbediensystem für denjenigen, der im Auftrag des verantwortlichen Schiffsführers gerade die tatsächliche Schiffsführung innehat. Mangels irgendwelcher Qualifikationsstufen unterhalb des SBF kann das auf einem Sportboot nur ebenfalls ein Inhaber eines solchen sein.

lg, justme
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  #202  
Alt 15.01.2025, 12:56
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Also dürte keiner das Schiff steuern ohne SBF wenn der Schiffsführer kurz mal auf die Schüssel muss ?
Und wenn man einhand fährt? Ankern ginge ja auch nicht, da man aus dem Toilettenraum keine Ankerwache halten kann....
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  #203  
Alt 15.01.2025, 13:02
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Also dürte keiner das Schiff steuern ohne SBF wenn der Schiffsführer kurz mal auf die Schüssel muss ?
Und wenn man einhand fährt? Ankern ginge ja auch nicht, da man aus dem Toilettenraum keine Ankerwache halten kann....
Theoretisch icht der Schiffsführer muss immer eingreifen können.
Ankerwache ist bei Sportbooten binnen nicht zwingend vorgeschrieben
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  #204  
Alt 15.01.2025, 14:11
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Also dürte keiner das Schiff steuern ohne SBF wenn der Schiffsführer kurz mal auf die Schüssel muss ?
Und wenn man einhand fährt? Ankern ginge ja auch nicht, da man aus dem Toilettenraum keine Ankerwache halten kann....
Der Schiffsführer muss den Rudergänger ja nicht "bewachen", also danebenstehen - er muss halt sicherstellen, dass er den "Überblick" behält bzw. vom Ausguck (oft in Personalunion mit dem Rudergänger bzw. dem Partner) entsprechend informiert wird. In der Regel kann man das "auf den Pott gehen" ja etwas zeitlich variieren.

bis denne, Rainer
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  #205  
Alt 15.01.2025, 16:00
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Und wenn der Schiffsführer (SBF-Inhaber) auf dem Klo ist, darf der Rudergänger (> 16 Jahre und geeignet) nicht selbstständig einem Hindernis ausweichen (z. B. einem treibenden Baumstamm, der nicht zu erwarten war), sondern muss da stumpf draufdonnern?

Oder muss der Schiffsführer beidrehen lassen, damit er aufs Klo darf?

Das halte ich ehrlich gesagt für Humbug und jenseits jeder Anwendbarkeit.

bis denn,

Uwe
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  #206  
Alt 15.01.2025, 16:14
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Worüber schreiben wir denn jetzt, dass gängige Praxis und Theorie auseinanderdriften wurde doch schon mehrmals festgestellt. Natürlich darf der Rudergänger da nicht stumpf draufdonnern - und natürlich muss der Schiffsführer, so er keine Vertretung hat, unter Umständen Beidrehen, wobei auch dann der oben beschriebene Baumstammen in die Quere kommen kann.

Mich würden @NAJ wirklich die Quellen zu den von Dir aufgeführten Zitaten aus Urteilen interressieren.

Bis denn, Rainer
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  #207  
Alt 15.01.2025, 16:45
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Woraus schließt Du, dass die "sonstige" Person keine Qualifikation haben muss bzw. der Rudergänger damit gemeint sein könnte?

Gruß, Rainer
Man kann natürlich trefflich darüber streiten, was der Gesetzgeber mit "...vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen, ..." gemeint hat.
Den, der sagt "fahr mal mit 10 km/h Kurs 12°", oder den der tatsächlich am Ruder dreht und den Gashebel bedient
Ich meine zweiteres, weil der erstere wird ja vom Gesetzgeber als Schiffsführer bezeichnet.

Immer von Sportboot ausgehend gibt es m.E. keine Vorschrift, dass die sonstige Person als Rudergänger irgend eine Qualifikation (außer >16 Jahre und "geeignet") haben muss.
Wenn doch, wo steht das

Gruß Lutz

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  #208  
Alt 15.01.2025, 16:59
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... Mangels irgendwelcher Qualifikationsstufen unterhalb des SBF kann das auf einem Sportboot nur ebenfalls ein Inhaber eines solchen sein. ...
Soweit Deine Interpretation.

Da es auf Sportbooten "unterhalb" des SBF keine Qualifikationstufen gibt, kann für den Rudergänger auch keine Qualifikation gefordert sein.

Gruß Lutz
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  #209  
Alt 15.01.2025, 19:27
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
M
Immer von Sportboot ausgehend gibt es m.E. keine Vorschrift, dass die sonstige Person als Rudergänger irgend eine Qualifikation (außer >16 Jahre und "geeignet") haben muss.
Wenn doch, wo steht das

Hey Lutz,

ich meine, Dein Ansatz ist möglicherweise Ursache unserer Diskussion.

Das Sportfahrzeug gehört i. d. R. zu den Kleinfahrzeugen, es sei denn, es überschreitet die Länge von 20 m.
Du müsstest also korrekterweise "Kleinfahrzeug" statt "Sportboot" schreiben. Dann könntest du dir auch alles Fragen selbst beantworten.
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Beste Grüße, Alex
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  #210  
Alt 15.01.2025, 19:31
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Natürlich gibt es auf der einen Seite die formale Betrachtung und die gelebte Praxis auf der anderen Seite.

Leider interessiert sich die BSU nicht mehr für Sportboote. Wir werden also auf deren Einschätzung verzichten müssen.
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  #211  
Alt 15.01.2025, 19:46
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Du müsstest also korrekterweise "Kleinfahrzeug" statt "Sportboot" schreiben.
Ne, ein Kleinfahrzeug ist nicht unbedingt ein Sportboot und die Regeln sind da komplett verschieden
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  #212  
Alt 15.01.2025, 20:19
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ne, ein Kleinfahrzeug ist nicht unbedingt ein Sportboot und die Regeln sind da komplett verschieden

Das zeigst Du mir mal bitte ...

Wir diskutieren über Binnenverordnungen, oder?
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Beste Grüße, Alex
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  #213  
Alt 15.01.2025, 20:39
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M.b.W.n. gibts Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge.....
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  #214  
Alt 15.01.2025, 22:24
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das zeigst Du mir mal bitte ...

Wir diskutieren über Binnenverordnungen, oder?
Alles unter 20m außer Fähren Schleppern und gewerblich Fahrgast.
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  #215  
Alt 15.01.2025, 23:07
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Alles unter 20m außer Fähren Schleppern und gewerblich Fahrgast.

Das habe ich jetzt nicht verstanden?
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  #216  
Alt 15.01.2025, 23:45
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das habe ich jetzt nicht verstanden?
Dann lies das einfach z.B. hier nach:
https://www.bootspruefung.de/theorie...unde-fahrzeuge
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  #217  
Alt 16.01.2025, 06:13
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ne, ein Kleinfahrzeug ist nicht unbedingt ein Sportboot und die Regeln sind da komplett verschieden

Es gibt komplett verschiedene Regeln für Kleinfahrzeuge vs. Sportfahrzeuge?
Das möchtest Du mir bitte mal zeigen.

Den Begriff "Sportboot" kennt die Verordnung IMHO nicht.
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  #218  
Alt 16.01.2025, 06:16
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Und kombiniert ergeben die beiden §§ genau das, worum es hier in dieser Teildiskussion seit Beitrag #86 geht - der Rudergänger ist ein menschliches Sprachbediensystem für denjenigen, der im Auftrag des verantwortlichen Schiffsführers gerade die tatsächliche Schiffsführung innehat. Mangels irgendwelcher Qualifikationsstufen unterhalb des SBF kann das auf einem Sportboot nur ebenfalls ein Inhaber eines solchen sein. ...
Halte ich für falsch. Meine Rudergänger ohne SBF haben nie die "tatsächliche Schiffsführung inne". Eine Kurs- oder Geschwindigkeitsänderung oder Sonstiges erfolgen ausschließlich mit meiner Zustimmung. Hört er/sie nicht, habe ich schnell Ruder und Schalthebel wieder in der eigenen Hand.


Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Alles unter 20m außer Fähren Schleppern und gewerblich Fahrgast.
Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das habe ich jetzt nicht verstanden?
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1.01 Begriffsbestimmungen Nr. 14


Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
M.b.W.n. gibts Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge.....
Ja, wobei ein Kleinfahrzeug auch ein Fahrzeug ist. BinSchStrO §1.01 1.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #219  
Alt 16.01.2025, 06:38
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ne, ein Kleinfahrzeug ist nicht unbedingt ein Sportboot und die Regeln sind da komplett verschieden
Es gibt komplett verschiedene Regeln für Kleinfahrzeuge vs. Sportfahrzeuge?
Das möchtest Du mir bitte mal zeigen.

Den Begriff "Sportboot" kennt die Verordnung IMHO nicht.
Die Regeln (Ausweichen, Vorfahrt, ...), an die sich Sportfahrzeuge halten müssen, sind in der Regel die Regeln, die nach BinSchStrO für Kleinfahrzeuge gelten, da die allermeisten Sportboote kürzer als 20 m sind und damit als Kleinfahrzeuge eingestuft sind. Das trifft natürlich für Sportfahrzeuge >20 m nicht zu.

Umgekehrt dürfte es eine nur eher kleine Zahl von Kleinfahrzeugen geben, die nicht gleichzeitig auch Sportboote sind. Ausnahmen nach BinSchStrO § 1.01 Nr. 14

Den Begriff "Sportboot" kennt die BinSchStrO nicht wirklich. Allerdings gibt es den Begriff "Sportfahrzeug" BinSchStrO § 1.01 Nr. 20 (in einem PDF von ELWIS die Nr. 21). " "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das f Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist;". Der Begriff "Sportfahrzeug" wird weiter 25x in der BinSchStrO erwähnt. "Sportboot" ergibt 18 Treffer in der BinSchStrO allerdings nur als Teil von Wörtern wie "Sportbootvermietungsverordnung" oder "Sportbootführerscheinverordnung".
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #220  
Alt 16.01.2025, 07:41
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... und auf See ist das sowieso alles Makulatur.

Binnen ist eher der kleinere Teil der maritimen Welt

bis denn,

Uwe
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  #221  
Alt 16.01.2025, 08:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oft ist doch auf einem Sportboot der Verantwortliche Schiffsführer gar nicht derjenige der den Kurs oder das Ziel bestimmt... das macht doch oft die bessere Hälfte
Genauso isses! Nööö, ich hab keine Lust auf schleusen, fahr gefälligst in die andere Richtung!

oder: Langsamer! Idiot! Fahr nochmal zurück,ich will in den Garten da gucken.
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  #222  
Alt 16.01.2025, 08:06
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Also dürte keiner das Schiff steuern ohne SBF wenn der Schiffsführer kurz mal auf die Schüssel muss ?
Und wenn man einhand fährt? Ankern ginge ja auch nicht, da man aus dem Toilettenraum keine Ankerwache halten kann....
Ist das relevant? Es bedient selbstverständlich jemand ohne Führerschein das Ruder, wenn derjenige mit grad was anderes macht bzw jemand ohne einfach mal Lust hat. Es stehen 4jährige am Ruder, wenn Papa jederzeit eingreifen kann. Das ist zwar nicht zulässig, aber Gang und Gäbe und Unfälle sind trotzdem die Ausnahme.
Ankerwache ist doch sowieso meistens nicht nötig.
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  #223  
Alt 16.01.2025, 08:09
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Und wenn der Schiffsführer (SBF-Inhaber) auf dem Klo ist, darf der Rudergänger (> 16 Jahre und geeignet) nicht selbstständig einem Hindernis ausweichen (z. B. einem treibenden Baumstamm, der nicht zu erwarten war), sondern muss da stumpf draufdonnern?
Selbst wenn er das theoretisch, nach den Buchstaben des Gesetzes, nicht dürfte, wäre es durch Notstand gedeckt.
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  #224  
Alt 16.01.2025, 09:07
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Schade, dass in so einem Thread wie diesen Fronten fest fahren und die Frage nach Quellen in großen Bereichen offen bleibt.
Hier lesen doch sicherlich auch Anfänger mit - wie sollen diese so Orientierung finden?

meint und grüßt
der Rainer
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  #225  
Alt 16.01.2025, 09:26
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Die Regeln (Ausweichen, Vorfahrt, ...), an die sich Sportfahrzeuge halten müssen, sind in der Regel die Regeln, die nach BinSchStrO für Kleinfahrzeuge gelten, da die allermeisten Sportboote kürzer als 20 m sind und damit als Kleinfahrzeuge eingestuft sind. Das trifft natürlich für Sportfahrzeuge >20 m nicht zu.
Guten Morgen!
Das ist doch genau das, was wir hier die ganze Zeit schon predigen.
Die Regeln des Rudergängers gelten auch für Sportboote.


Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Umgekehrt dürfte es eine nur eher kleine Zahl von Kleinfahrzeugen geben, die nicht gleichzeitig auch Sportboote sind. Ausnahmen nach BinSchStrO § 1.01 Nr. 14
Jetzt hast du die ganzen Gewerblichen unter 20 m aber vergessen, oder?
Die meisten Binnenfischer dürften darunter fallen.
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Beste Grüße, Alex
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