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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich habe nichts dazu finden können.
Wenn er doch noch etwas wollen sollte, müsste er mindestens das Kennzeichen notiert haben oder die persönlichen Daten. Aber auch dazu kann ich nichts lesen. Sollte es zu einer Nachforderung kommen, müsste man sich damit auseinandersetzen. Denn die Vorfahrtsverletzung ist ja unstrittig. Je nachdem, wie hoch das wäre, könnte man dann immer noch die eigene KfZ-Haftpflicht einschalten. Die hat nicht nur die Aufgabe einen Schaden zu regulieren, sondern auch, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Unfallflucht sehe ich nicht, denn die liegt laut StGB (Paragraph 142) vor, wenn er sich "nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat". Hat er nicht. Der Unfallgegner hatt alle Zeit und Gelegenheit. Die Abhebung der 180,- EUR ist sicher belegbar und die Story damit stimmig. Zitat:
Es braucht keine Berührung, um einen Unfall zu verursachen. Und die Zahlung der 180,- EUR kommen ja einem Schuldeingeständnis gleich.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#27
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![]() @Chili #15. Darauf bezog ich mich.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#28
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und jemand, der derartiges vorhat wird selbstverständlich auch bestreiten, jemals irgendwelche Summen als Schadensersatz erhalten zu haben. Zitat:
lg, justme |
#29
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![]() Zitat:
Dennoch könnten natürlich 'professionell' vorgebrachte Falschanschuldigungen die eigentlich klare Sache wieder schwierig werden lassen. Selbst Aufnahmen meiner Dashcam müssten in einem Verfahren nicht zwangsläufig anerkannt werden. Auch eine Auswertung von sonstigen Datenschreibern muss nicht zwangsläufig erfolgen, auch wenn vom Grunde her alle entlastenden Beweismittel gesichtet werden sollen. Da kann man vor Gericht schon mal verzweifeln ... |
#30
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Ging mir schon mal vor Jahren so. Nachts kommt ein Fahrzeug aus einem nicht einsehbaren Waldweg raus - Ich auf der Landstrasse so um die 100 (damals hätte ich auch noch mehr dürfen).
Waldwegfahrer war gerade rum da hats trotz Vollbremsung geknallt. Waldwegfahrer hat sein Fahrzeug noch ausrollen lassen. Pozilei hat den Unfall aufgenommen. Spätere Behauptung des Waldwegfahrers, ich wär ihm ohne ersichtlichen Grund weit hinter Kreuzung aufgefahren. Vor Gericht dann sagte die Polzei aus, dass sie Scheinwerferglas auf Kreuzungsmitte vorgefunden hätte. Gegenfrage Anwalt: wurden das Glas den Fahrzeugen zu geordent? "Nein wurde es nicht" und schon waren wir bei 50% des Schadens für jede Partei. Doof nur, dass mein Auto erst 3 Monate alt war. Bis denne, Rainer
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#31
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Oha, jetzt bin ich doch wieder etwas unruhiger geworden... Ich melde es mal prophylaktisch meiner Versicherung...
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Gruß, Heiko ![]() |
#32
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Wie weit muss man sich denn vom Unfallort entfernen, damit es einem als Flucht ausgelegt werden kann?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#33
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Das würde ich auf jeden Fall - und (das geht jetzt nicht mehr) so ne Beweissicherung gehört auch dazu (Fotos etc.)
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#34
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![]() Zitat:
Sofern man nicht bei einem Bagatellunfall den fließenden Verkehr behindert.
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Zu viele erhabene Sprüche hier - muss nicht noch einen raushauen ![]() |
#35
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![]() Zitat:
Wenn du 10 Meter um die Ecke fährst und deinen PKW in einer Scheune versteckst und dann in den Urlaub fliegst: Schlecht, da durch dein "Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt" werden. Wenn du 10 KM zum nächsten Polizeiposten fährts, da auch nach einer "zumutbaren Zeit" (Einzefallabwägung) der Besitzer eines irgendwo abgestellten Fahrzeuges von dir nicht ermittelt werden konnte: Gut, da hier die "nachträgliche Feststellung" ermöglicht wird. § 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geändert von Traibholz (04.12.2024 um 11:22 Uhr) |
#36
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Schon interessant, was einem Unbekannten der einen Ihm entstanden Schaden auf dem kleinen Dienstweg regeln möchte, alles unterstellt wird...
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Liabe Griass Gerhard |
#37
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Naja, bei objektiver Betrachtung kann der abgegriffene Betrag unmöglich den Schaden ausgleichen. Da darf man wohl mal nachdenklich werden ...
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Beste Grüße, Alex ![]()
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#38
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![]() Zitat:
Basiert deine "objektive Betrachtung" auf einem Schadensgutachten? Was ist wenn der Fahrer ein Kfz Mechaniker war der genau wusste, dass er den Wagen zeitnah nicht mehr über den TÜV bringt. Und sich deshalb nur den Preis des Reifens und ein Trinkgeld erstatten lies, für den Fall dass es den Reifen erwischt hat.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#39
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Ich Befürworte gütliche und günstige/realistische Schadenregulierung aus tiefer Überzeugung. Allerdings so eine gütliche Einigung in Bar auf der Straße löst bei mir keine guten Gefühle aus. Das lässt sich unter redlichen Menschen auch im Nachhinein gütlich lösen sofern am Unfallort die Daten ausgetauscht wurden. Meine persönliche Meinung.
Vor Jahren bin ich selbst einem Versicherungsbetrug zum Opfer gefallen. Der war so gut gemacht das ich der festen Überzeugung war "tja, da hast du Mist gebaut, jetzt wird die Versicherung halt teurer". Blöd war nur: - an meinem Auto waren nur ein paar Kratzer. Festgestellt von der freundlichen MB Werkstatt die bestimmt gerne eine neue Stoßstange verkauft hätte. - der Versicherung, HUK24, war aufgefallen, dass sie einen Schaden mit fast dem gleichen Muster an den Geschädigten schon mal reguliert hatten. - der vom Staatsanwalt beauftragte Gutachter fand in dem geschädigten Fahrzeug Zusatzschalter für Rückfahrscheinwerfer und Bremslicht. Ich sage heute wie damals ein großes Danke an die Versicherung. Nur zur Erklärung, ich hatte angenommen, dass ich bei roter Ampel etwas vor gerollt war. Und war tatsächlich auch von etwas verbotenem abgelenkt. Aber ich weiß gar nicht ob es damals schon verboten war �� Geändert von SommersprosseHH (04.12.2024 um 17:50 Uhr) |
#40
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Fahrerflucht ist Vorsatzdelikt, da hilft die RS nicht.
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#41
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ich wurde in 2002 oder 2003 mal von einem Krad-Polizisten gestoppt und erhielt eine mündliche Verwarnung weil ich den Hörer meines eingbauten "Siemens P" am Ohr hatte.
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Zu viele erhabene Sprüche hier - muss nicht noch einen raushauen ![]()
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#42
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Wenn das Verbot schon so lange besteht, tja dann hab ich was verbotenes getan.... verjährt....
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#43
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Bereits seit 2001 ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland verboten. Verstöße werden seit dem Jahr 2004 mit einem Bußgeld geahndet, deshalb 2002 oder 2003 nur die mündliche Verwarnung.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#44
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#45
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Ohne dir Örtlichkeiten zu kennen, aber falls "der andere Fahrer" mit zum Bankautomaten war, gibt es da vielleicht ein paar schöne Bilder.
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es grüßt der Martin... |
#46
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Was haltet ihr alle davon, wenn man erst mal abwartet, ob noch etwas von dem Unfallgegner kommt
![]() ![]() Spart viel Zeit und Nerven, die ihr noch alle für Weihnachten mit eurer "lieben Familie" benötigt ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#47
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Ich denke auch, dass wir hier schon das Meiste geschrieben haben, danke für eure Einschätzungen!
Meiner Versicherung habe ich den Fall vorsichtshalber unverzüglich gemeldet, da kam allerdings die Rückmeldung, dass das für die Versicherung erste einmal nicht als Unfall gilt, da es keine Berührung gab und er somit keine Forderungen stellen kann. Also wieder eine neue Denkrichtung...
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Gruß, Heiko ![]() |
#48
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Kay,der gern auf dem Wasser ist.
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#49
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
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