|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Zitat:
Erstens wird es nicht bei jedem Käufer so sein, sondern nur bei einer verschwindend kleinen Minderheit, die dann aber die tollen Stories im Internet erzeugt, zweitens sehe ich da für mich tatsächlich kein Risiko und drittens möchte ich das Leben des Käufers nicht unnötig schwer machen.
__________________
Viele Grüße Michael |
#27
|
|||||
|
|||||
Zitat:
in verschieden Beiträgen kann man je nach Leseverständnis darauf schließen, dass dies nicht klar ist. Allerdings muss man auch nicht immer seinem Mitteilungszwang Raum geben. Ich schrieb nichts falsches und evtl. hilft es ja dem ein oder anderen? Viele Grüße
__________________
......Wer wenig weiß muss eben viel glauben......
|
#28
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Selbstverständlich wird so ein Vorgehen schriftlich festgehalten.
__________________
Gruß Ewald
|
#29
|
||||
|
||||
Hi
Einen habe ich noch dazu: Für meinen seiner Zeit verkauften Bootstrailer mit grünem Kennzeichen hatte ich eine separate Haftpflicht Versicherung laufen. Name und Anschrift des neuen Besitzers hatte ich der Zulassungsstelle der Ordnung halber mitgeteilt. Der neue Besitzer hatte den Trailer nicht umgemeldet, die Versicherung aber gekündigt. Die Versicherung schickt eine Meldung der Kündigung an die Zulassungsstelle. Die wiederum droht mir mit Zwangsabmeldung und schon angefallenen Kosten von €70,- Der telefonische Hinweis, dass der Anhänger nicht versicherungspflichtig ist, wird von der zuständigen Sachbearbeiterin nicht akzeptiert oder verstanden. Es wird mit einem weiterem Schreiben die Zwangsabmeldung angedroht. Erst nach einer Beschwerde beim Leiter der Dienststelle und dessen Entschuldigung für das Vorgehen seiner Mitarbeiterin war der Vorgang erledigt. Auch so etwas passiert leider. Wenn es nicht so nervig gewesen wäre, hätte es ein gewisses Schmunzelpotential gehabt. Die Ummeldung/Abmeldung des Trailers hat dann die Zulassungsstelle organisiert. sonnige Grüße von der Insel
|
#30
|
||||
|
||||
habe mal vor längerem einen Strafzettel für einen verkauften Hänger bekommen. Mit Kopie vom Kaufvertrag zurück geschickt und danach nichts mehr davon gehört.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
|
#31
|
||||||
|
||||||
Moin moin,
Zitat:
Und was hat das alles mit der Versicherungspflicht zu tun? Ganz einfach, in §2a Abs 1 Satz 2 PflVG heißt es ganz simpel: Zitat:
Und in genau diesem Fall ist dann tatsächlich der einfachste Weg, wie man potentiellem Ärger mit der Versicherung aus dem Wege geht, diese vor der Übergabe an den Käufer zu kündigen (und ihm das selbstverständlich mitzuteilen, so daß er wenn gewünscht entsprechende Maßnahmen ergreifen kann um seine persönliche Haftung zu vermeiden). lg, justme Geändert von justme (01.10.2024 um 18:59 Uhr)
|
#32
|
|||||
|
|||||
Moin moin,
Zitat:
lg, justme
|
#33
|
|||
|
|||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Jogie. Aufmerksamer lesen justme, es betraf die Haftung der Privat-Haftpflicht.
__________________
Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#34
|
|||
|
|||
Zitat:
Vielleicht nochmal zum Anfang scrollen und von da an lesen? Detaillierte Erklärungen wird justme mit Sicherheit nachreichen ... |
#35
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber, da du dich so gut auskennst, kannst du ja mal beginnen. Nenne mir doch mal eine Privat-Haftplicht (diese sind auf Personen bezogen), die für einen sich selbstständig machenden Trailer haftet. Bin gespannt.
__________________
Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#36
|
||||
|
||||
Zitat:
§ 19 (6) i.V.m. § 17 (3) StVG bringt Klarheit. Eine Haftung, bei abgestellten Anhänger ist ausgeschlossen, wenn der "Fahrzeugführer/Halter" des Bootstrailer "...Jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat." D.h.: Beleuchtung, Handbremse, sicherer Parkplatz, wenn das eingehalten ist, ist man safe. Punkt.
__________________
Gruß Holger |
#37
|
|||||
|
|||||
Moin moin,
Zitat:
lg, justme
|
#38
|
||||
|
||||
Moin moin,
Zitat:
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (02.10.2024 um 09:15 Uhr) |
#39
|
|||||
|
|||||
Moin moin,
Zitat:
Und da gilt grundsätzlich erstmal, daß ein angekuppelter Anhänger immer über das Zugfahrzeug versichert ist, egal ob dieser versicherungspflichtig ist oder nicht. Ist er jedoch nicht angekuppelt haftet immer der Halter - bei einem versicherungspflichtigen Anhänger aufgrund der Regelungen im PflVG gemeinsam mit seiner Anhänger-Haftpflichtversicherung, bei einem nicht verischerungspflichtigen Anhänger hängt es davon ab ob er irgendeine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat die das Risiko abdeckt. Das kann eine fast beliebige Versicherung sein - der Markt für Nicht-Pflichtversicherungen ist weitestgehend ungeregelt, so daß es hier immer auf den konkreten einzelnen Vertrag ankommt (die Versicherungsunternehmen sind in der Ausgestaltung weitestgehend frei - und der Versicherungsnehmer ist auch nicht an deutsche Gesellschaften gebunden, wenn er ein ausländisches Unternehmen findet daß seine Risiken für ihn passend abdeckt kann er selbstverständlich auch dort einen Vertrag abschließen). Aber: eine private Haftpflichtversicherung ist keinefalls immer und nur 'auf Personen bezogen' - das ist eine Haftpflichtversicherung, die jemand freiwillig ganz konkret gegen im Versicherungsvertrag aufgeführte Risiken abschließt, bestes Beispiel hier ist die Boots-Haftpflicht. Eine weitere, die ich z.B. noch habe ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für ferngesteuerte Modellfahr- und Flugzeuge (für Flugzeuge ist sie Pflicht, für Fahrzeuge nicht - aber bei entsprechenden Modellen SEHR sinnvoll). lg, justme
|
#40
|
||||
|
||||
Zitat:
Das ist der selbe Unfug, wie, wenn von Zulassung bei Bootsanhängern gesprochen wird. Das ist falsch. Es besteht nur eine Kennzeichnungspflicht Es freut mich aber, das du gelesen hast
__________________
Gruß Holger |
#41
|
|||||
|
|||||
Moin moin,
Zitat:
Ich muß mich allerdings an einer anderen Stelle korrigieren: die verschuldensunabhängige Haftung nach StVG ist tatsächlich in der Höhe begrenzt - fünf Millionen Euro für Personenschäden und eine Million für Sachschäden. Das wäre mir persönlich aber immer noch deutlich zu viel, um dieses Risiko selbst tragen zu wollen - einen nicht versicherten Anhänger würde ich maximal auf einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen privaten Grundstück abstellen, keinesfalls jedoch auf einer Fläche, auf der öffentlicher Verkehr stattfindet. lg, justme Geändert von justme (02.10.2024 um 10:10 Uhr)
|
Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Grünes Kennzeichen | Raffi1963 | Allgemeines zum Boot | 62 | 01.05.2016 06:55 |
grünes Kennzeichen | bandi- | Kleinkreuzer und Trailerboote | 23 | 21.10.2010 18:52 |
Wie teuer ist bei euch ein Grünes Kennzeichen? | Freibeuter | Kein Boot | 20 | 24.09.2010 13:33 |
Trailer-100km/h und grünes Kennzeichen | tomicheck | Technik-Talk | 18 | 20.08.2009 19:43 |
Grünes Kennzeichen | Big Benne | Allgemeines zum Boot | 5 | 14.10.2006 09:27 |