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  #1  
Alt 14.05.2024, 16:34
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Standard Ausländische Yacht in D, Aufenthaltsdauer?

Moin, wie läuft das eigentlich wenn ich mit meinem Schiff das ausserhalb der EU registriert bin duch D schipper? Welche Regeln gilt es zu beachten? Import ist ausgeschlossen. Ich lebe selber seit Jahren nicht mehr in D (abgemeldet, keine Adresse, kein Konto, kein D Handy) und das bleibt auch so . Trotzdem würde ich Binnen gerne länger Urlaub machen. Alternativ möchte ich in D ein Boot für diesen Törn erwerben. Irgendwelche Tipps?
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  #2  
Alt 14.05.2024, 16:40
Benutzerbild von jogie
jogie jogie ist offline
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Standard

Bei den zuständigen Behörden fragen, da gibt es Fackten.
Hier gibt es nur 100erte Meinungen.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der "Rechtschreibexperten" die diese finden, aber nicht in der Lage sind die Fehler an Ihren Booten zu finden.
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  #3  
Alt 14.05.2024, 16:48
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Danke... Meinung reicht mir erstmal.
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  #4  
Alt 14.05.2024, 17:16
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Unter 182 Tage bleiben, dann passt das. Ist gängige Regel bei KFZ's und bei Aufenthalten im Ausland, Stichwort: beschränkte Steuerpflicht.
__________________
Gruß Holger
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  #5  
Alt 14.05.2024, 17:51
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Moin,
bei der Einreise in ein EU-Land muss ja dann sowieso erst einmal einklariert werden.
Wäre als zunächst die erste Frage, aus welcher Richtung fährst Du in welches EU-Land ein?
U.U. sind erst einmal dessen Einreisebestimmungen maßgebend.
Bist Du selber noch im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Begleiten Dich Menschen, die keine EU-Bürger sind?

Wenn ich ehrlich bin, fallen mir da noch viele weitere Fragen ein.
Hier nur nach Meinungen zu fragen, greift m.E. zu kurz.

Darf ich davon ausgehen, dass Du Dich derzeit noch außerhalb der EU aufhältst?
In dem Fall würde ich mich an das nächstgelegene deutsche Konsulat wenden. Dort sitzen Menschen, die mit den entsprechenden Einreisebestimmungen vertraut sind und/oder die richtigen Ansprechpartner kennen.
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Viele Grüße,

Ingo
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis,
ist in der Praxis größer, als in der Theorie.
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  #6  
Alt 14.05.2024, 18:09
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Danke erstmal für Eure Sicht der Dinge. Meine Erfahrung mit Konsulaten: die können nur standart und schwammig. Hier sind lockere Meinungen für mich hilfreich um Lösungsansätze zu definieren. Ich denke das wird ein Transiturlaub. Deutscher bin und bleibe ich.
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  #7  
Alt 14.05.2024, 20:00
Saga26 Saga26 ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Unter 182 Tage bleiben, dann passt das. Ist gängige Regel bei KFZ's und bei Aufenthalten im Ausland, Stichwort: beschränkte Steuerpflicht.
Das gilt für die Einkommensteuer, das hat doch mit der Verzollung von Booten nichts zu tun.

Das hier: https://www.google.dk/url?sa=t&sourc...ats-faq_en.pdf war jetzt nicht sooo schwer zu ergooglen ...
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  #8  
Alt 14.05.2024, 20:28
FrankSTD FrankSTD ist offline
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danke, doch, für mich schon, sonst hätte ich nicht gefragt. nun sehe ich klarer
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  #9  
Alt 14.05.2024, 20:35
Saga26 Saga26 ist offline
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Schön, dass es geholfen hat!

Du solltest die Informationen aber trotzdem noch mal von einer zuständigen Behörde - z.B. dem deutschen Zoll - bestätigen lassen und da vielleicht auch noch mal nach dem genauen Prozess fragen.
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  #10  
Alt 14.05.2024, 20:39
FrankSTD FrankSTD ist offline
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das werde ich machen. eventuell kaufe ich auch ein boot in D, dann wäre vielles einfacher.
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  #11  
Alt 14.05.2024, 21:51
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von Saga26 Beitrag anzeigen
Das gilt für die Einkommensteuer, das hat doch mit der Verzollung von Booten nichts zu tun.

Das hier: https://www.google.dk/url?sa=t&sourc...ats-faq_en.pdf war jetzt nicht sooo schwer zu ergooglen ...
Verzollung? Einkommensteuer? Ja. Genau darum gehts!
Die Frage des TE war: Welche Auswirkung hat der Aufenthalt eines nicht steuerpflichtigen Ausländers in Deutschland ( mit oder ohne Boot ). Und hier gilt EU weit die 183 Tage Regelung im Kalenderjahr. Bei Überschreitung hat dies natürlich die beschränkte Steuerpflicht zur Folge. Mit dem Zwang hier das Boot umzuflaggen, ggf. nach versteuern.
Prominentes Beispiel: die Sängerin Shakira/Spanien/Versteuerung, einfach Mal googeln.
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Gruß Holger

Geändert von waterfront (14.05.2024 um 21:59 Uhr)
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  #12  
Alt 14.05.2024, 22:04
FrankSTD FrankSTD ist offline
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ich bin kein ausländer
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  #13  
Alt 14.05.2024, 22:09
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Zitat:
Zitat von FrankSTD Beitrag anzeigen
ich bin kein ausländer
Entschuldigung....manchen kann nicht geholfen werden. Bist du unbeschränkt , beschränkt oder gar nicht Steuerpflichtig in Deutschland? Die Nationalität spielt dafür keine Rolle. Du kannst Deutscher sein, und nicht steuerpflichtig in Deutschland sein. Wenn du dich aber über 183 Tage in der BRD aufhältst, bist du es.....mit deinem Welteinkommen.
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Gruß Holger
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  #14  
Alt 14.05.2024, 22:34
FrankSTD FrankSTD ist offline
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ich bin nicht steuerpflichtig. danke an alle, kurs liegt an.
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  #15  
Alt 15.05.2024, 10:58
Saga26 Saga26 ist offline
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Auch wenn das Thema für den TE jetzt wohl abgeschlossen ist, ist es aus meiner Sicht interessant genug für ein paar weitere Kommentare.

Also, Holger, Du hast natürlich recht damit, den TE auf die Einkommensteuerproblematik hinzuweisen, ob er nun danach gefragt hat oder nicht. Auf der anderen Seite ist der Hinweis auf das "Welteinkommen" so pauschal nun auch nicht richtig - gerade für Renten/Pensionen nicht (immer). Die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, so sie existieren, helfen da weiter. Ich würde mich aber trotzdem immer beraten lassen, bevor ich die 183er-Tage-Grenze reisse in einem Land, in dem ich nicht meinen ersten Wohnsitz habe.

Und nach meiner Kenntnis hat (a) Flaggenrecht nichts mit der Verzollung (ich verwende diesen Begriff jetzt mal zusammen für Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle/Gebühren) zu tun und setzt (b) am Wohnsitz und/oder der Staatsangehörigkeit des Bootseigners und dem Heimathafen des Bootes, aber bestimmt nicht an der Steuerpflicht des Bootseigners an. Ich wüsste auch nicht, dass Shakira (oder auch der jüngste Leimener aller Zeiten) Boote umflaggen oder verzollen mussten - die hatten ganz andere Probleme. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Was nun die Verzollung angeht: Ich bleibe dabei, dass die Verzollung nichts mit der Steuerpflicht des Bootseigners zu tun hat. Weder diesseits noch jenseits der 183 Tage. Ohne das jetzt im einzelnen recherchiert zu haben, gehe ich davon aus, dass bei der Einfuhr eines Gegenstandes in die EU vermutet wird, dass dieser Gegenstand zum dauernden Verbleib eingeführt wird und daher zu verzollen ist. Diese Vermutung kann im Falle von Booten widerlegt werden, indem der von mir verlinkte Prozess durchgeführt wird, und zwar unmittelbar bei der Einführung. Wenn bei einer Zollprüfung die entsprechenden Belege nicht vorgezeigt werden können, fällt Zoll an - auch wenn das Boot noch keine 183 Tage in D war. Und solange die Genehmigung greift - auch jenseits der 183 Tage bis zur Maximaldauer von 1.5 Jahren -, fällt eben kein Zoll an.

Es gibt aber noch eine ganz andere Problematik, da sollte man auch prüfen, ob die eigene Versicherung das abdeckt: Wenn ein Boot havariert und dann nicht mehr ausgeführt werden kann, fällt Zoll an, berechnet auf der Basis des Bootswerts bei Einführung. Hat auch nicht jeder auf dem Schirm.

Geändert von Saga26 (15.05.2024 um 11:23 Uhr)
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  #16  
Alt 15.05.2024, 11:50
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Entschuldigung....manchen kann nicht geholfen werden. Bist du unbeschränkt , beschränkt oder gar nicht Steuerpflichtig in Deutschland? Die Nationalität spielt dafür keine Rolle. Du kannst Deutscher sein, und nicht steuerpflichtig in Deutschland sein. Wenn du dich aber über 183 Tage in der BRD aufhältst, bist du es.....mit deinem Welteinkommen.
Du bist auf da auf dem falschen Dampfer unterwegs, wortwörtlich - es geht nicht um die persönliche Steuerpflicht des OP sondern darum, ab welchem Moment er eingeführte Gegenstände (hier: das Boot) in den freien Warenverkehr innerhalb der Union überführen muß - ab dem Moment ist auf den Zeitwert Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu bezahlen. Und da es hier um die Zollunion geht ist die 183-Tage-Regel für die persönliche Steuerpflicht gleich doppelt irrelevant, die Bedingung ist schon erfüllt wenn man z.B. seine Reise für 182 Tage in Deutschland und anschließend 182 Tage in Frankreich durchführt - da sich eingeführte Waren aber durchweg dabei innerhalb der Union befinden läuft ein und derselbe Zeitraum für die zoll- und steuerrechtliche Betrachtung durchweg weiter.

@OP Dein Ansprechpartner ist in in erster Linie der deutsche Zoll, der ist sowohl für die steuerrechtliche als auch die zollrechtliche Seite der Einfuhr zuständig - gesetzt den Fall Du reist von außerhalb der Union direkt nach D ein. Solltest Du vorher bereits ein anderes Unionsland anlaufen ist die Einfuhrabwicklung (also TA besorgen, ggf. Sicherheitsleistung hinterlegen) dort beim Einklarieren zu erledigen, d.h. dann wäre der dortige Zoll Dein Ansprechpartner. Der Zollkodex ist der Gleiche (Unionsrecht, in allen Ländern der Union direkt gültiges Recht), lediglich die Umsatzsteuersätze sind länderabhängig (d.h. Du zahlst beim dauerhaften Import immer den Umsatzsteuersatz des Landes, in dem die Ware die Union betritt und ggf. bei vorübergehender Einfuhr auch die entsprechende Sicherheitsleistung entsprechend des Landes, in dem die Ware die Union betritt).

lg, justme
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Alt 15.05.2024, 12:16
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ich geh mal weg vom Steuerlichen Aspekt und geh mal hin zum Führerschein

um in Deutschland zu fahren benötigst du den Führerschein deines Heimatlandes...

erst bei Aufenthalt von mehr als 1 Jahr benötigst du den Deutschen Sportbootführerschein und auch das Boot muss dann in Deutschland registriert werden...
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Gruß Volker
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