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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin, wie läuft das eigentlich wenn ich mit meinem Schiff das ausserhalb der EU registriert bin duch D schipper? Welche Regeln gilt es zu beachten? Import ist ausgeschlossen. Ich lebe selber seit Jahren nicht mehr in D (abgemeldet, keine Adresse, kein Konto, kein D Handy) und das bleibt auch so . Trotzdem würde ich Binnen gerne länger Urlaub machen. Alternativ möchte ich in D ein Boot für diesen Törn erwerben. Irgendwelche Tipps?
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#2
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Bei den zuständigen Behörden fragen, da gibt es Fackten.
![]() Hier gibt es nur 100erte Meinungen. ![]()
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]() Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der "Rechtschreibexperten" die diese finden, aber nicht in der Lage sind die Fehler an Ihren Booten zu finden.
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#3
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Danke... Meinung reicht mir erstmal.
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#4
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Unter 182 Tage bleiben, dann passt das. Ist gängige Regel bei KFZ's und bei Aufenthalten im Ausland, Stichwort: beschränkte Steuerpflicht.
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Gruß Holger |
#5
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Moin,
bei der Einreise in ein EU-Land muss ja dann sowieso erst einmal einklariert werden. Wäre als zunächst die erste Frage, aus welcher Richtung fährst Du in welches EU-Land ein? U.U. sind erst einmal dessen Einreisebestimmungen maßgebend. Bist Du selber noch im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Begleiten Dich Menschen, die keine EU-Bürger sind? Wenn ich ehrlich bin, fallen mir da noch viele weitere Fragen ein. Hier nur nach Meinungen zu fragen, greift m.E. zu kurz. Darf ich davon ausgehen, dass Du Dich derzeit noch außerhalb der EU aufhältst? In dem Fall würde ich mich an das nächstgelegene deutsche Konsulat wenden. Dort sitzen Menschen, die mit den entsprechenden Einreisebestimmungen vertraut sind und/oder die richtigen Ansprechpartner kennen.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. ![]() |
#6
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Danke erstmal für Eure Sicht der Dinge. Meine Erfahrung mit Konsulaten: die können nur standart und schwammig. Hier sind lockere Meinungen für mich hilfreich um Lösungsansätze zu definieren. Ich denke das wird ein Transiturlaub. Deutscher bin und bleibe ich.
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#7
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![]() Zitat:
Das hier: https://www.google.dk/url?sa=t&sourc...ats-faq_en.pdf war jetzt nicht sooo schwer zu ergooglen ... |
#8
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danke, doch, für mich schon, sonst hätte ich nicht gefragt. nun sehe ich klarer
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#9
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Schön, dass es geholfen hat!
Du solltest die Informationen aber trotzdem noch mal von einer zuständigen Behörde - z.B. dem deutschen Zoll - bestätigen lassen und da vielleicht auch noch mal nach dem genauen Prozess fragen.
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#10
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das werde ich machen. eventuell kaufe ich auch ein boot in D, dann wäre vielles einfacher.
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#11
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![]() Zitat:
Die Frage des TE war: Welche Auswirkung hat der Aufenthalt eines nicht steuerpflichtigen Ausländers in Deutschland ( mit oder ohne Boot ). Und hier gilt EU weit die 183 Tage Regelung im Kalenderjahr. Bei Überschreitung hat dies natürlich die beschränkte Steuerpflicht zur Folge. Mit dem Zwang hier das Boot umzuflaggen, ggf. nach versteuern. Prominentes Beispiel: die Sängerin Shakira/Spanien/Versteuerung, einfach Mal googeln.
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Gruß Holger Geändert von waterfront (14.05.2024 um 21:59 Uhr) |
#12
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ich bin kein ausländer
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#13
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Entschuldigung....manchen kann nicht geholfen werden. Bist du unbeschränkt , beschränkt oder gar nicht Steuerpflichtig in Deutschland? Die Nationalität spielt dafür keine Rolle. Du kannst Deutscher sein, und nicht steuerpflichtig in Deutschland sein. Wenn du dich aber über 183 Tage in der BRD aufhältst, bist du es.....mit deinem Welteinkommen.
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Gruß Holger |
#14
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ich bin nicht steuerpflichtig. danke an alle, kurs liegt an.
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Glückliche Kartoffeln von freilaufenden Bauern |
#15
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Auch wenn das Thema für den TE jetzt wohl abgeschlossen ist, ist es aus meiner Sicht interessant genug für ein paar weitere Kommentare.
Also, Holger, Du hast natürlich recht damit, den TE auf die Einkommensteuerproblematik hinzuweisen, ob er nun danach gefragt hat oder nicht. Auf der anderen Seite ist der Hinweis auf das "Welteinkommen" so pauschal nun auch nicht richtig - gerade für Renten/Pensionen nicht (immer). Die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, so sie existieren, helfen da weiter. Ich würde mich aber trotzdem immer beraten lassen, bevor ich die 183er-Tage-Grenze reisse in einem Land, in dem ich nicht meinen ersten Wohnsitz habe. Und nach meiner Kenntnis hat (a) Flaggenrecht nichts mit der Verzollung (ich verwende diesen Begriff jetzt mal zusammen für Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle/Gebühren) zu tun und setzt (b) am Wohnsitz und/oder der Staatsangehörigkeit des Bootseigners und dem Heimathafen des Bootes, aber bestimmt nicht an der Steuerpflicht des Bootseigners an. Ich wüsste auch nicht, dass Shakira (oder auch der jüngste Leimener aller Zeiten) Boote umflaggen oder verzollen mussten - die hatten ganz andere Probleme. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Was nun die Verzollung angeht: Ich bleibe dabei, dass die Verzollung nichts mit der Steuerpflicht des Bootseigners zu tun hat. Weder diesseits noch jenseits der 183 Tage. Ohne das jetzt im einzelnen recherchiert zu haben, gehe ich davon aus, dass bei der Einfuhr eines Gegenstandes in die EU vermutet wird, dass dieser Gegenstand zum dauernden Verbleib eingeführt wird und daher zu verzollen ist. Diese Vermutung kann im Falle von Booten widerlegt werden, indem der von mir verlinkte Prozess durchgeführt wird, und zwar unmittelbar bei der Einführung. Wenn bei einer Zollprüfung die entsprechenden Belege nicht vorgezeigt werden können, fällt Zoll an - auch wenn das Boot noch keine 183 Tage in D war. Und solange die Genehmigung greift - auch jenseits der 183 Tage bis zur Maximaldauer von 1.5 Jahren -, fällt eben kein Zoll an. Es gibt aber noch eine ganz andere Problematik, da sollte man auch prüfen, ob die eigene Versicherung das abdeckt: Wenn ein Boot havariert und dann nicht mehr ausgeführt werden kann, fällt Zoll an, berechnet auf der Basis des Bootswerts bei Einführung. Hat auch nicht jeder auf dem Schirm. Geändert von Saga26 (15.05.2024 um 11:23 Uhr) |
#16
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Moin moin,
Zitat:
@OP Dein Ansprechpartner ist in in erster Linie der deutsche Zoll, der ist sowohl für die steuerrechtliche als auch die zollrechtliche Seite der Einfuhr zuständig - gesetzt den Fall Du reist von außerhalb der Union direkt nach D ein. Solltest Du vorher bereits ein anderes Unionsland anlaufen ist die Einfuhrabwicklung (also TA besorgen, ggf. Sicherheitsleistung hinterlegen) dort beim Einklarieren zu erledigen, d.h. dann wäre der dortige Zoll Dein Ansprechpartner. Der Zollkodex ist der Gleiche (Unionsrecht, in allen Ländern der Union direkt gültiges Recht), lediglich die Umsatzsteuersätze sind länderabhängig (d.h. Du zahlst beim dauerhaften Import immer den Umsatzsteuersatz des Landes, in dem die Ware die Union betritt und ggf. bei vorübergehender Einfuhr auch die entsprechende Sicherheitsleistung entsprechend des Landes, in dem die Ware die Union betritt). lg, justme
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#17
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ich geh mal weg vom Steuerlichen Aspekt und geh mal hin zum Führerschein
um in Deutschland zu fahren benötigst du den Führerschein deines Heimatlandes... erst bei Aufenthalt von mehr als 1 Jahr benötigst du den Deutschen Sportbootführerschein und auch das Boot muss dann in Deutschland registriert werden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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