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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.03.2007, 19:47
Thodi Thodi ist offline
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Standard Abzüge??

Hätte da mal ne Frage wie sind die Abzüge bei Gehaltslohn bei LSK 1?

Netto gehts von 1500 bis 2000€ Baugewerbe!(Netto)

Also was ich brutto haben möchte

Also Brutto ca 30 bis 35 % Abzüge?
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  #2  
Alt 13.03.2007, 19:54
mobomike mobomike ist offline
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2500.- Brutto sind ca 1500,- Netto
mfg.
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  #3  
Alt 13.03.2007, 19:59
Benutzerbild von Onkel-Pit
Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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da kannste rechnen wie ein Weltmeister
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Gruß Sven
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  #4  
Alt 13.03.2007, 19:59
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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http://www.lohn1.de/lonb.htm


du musst nur den gewünschten Nettolohn eingeben + LSK etc. und der notwendige Bruttolohn wird errechnet
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Gruß Olli
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  #5  
Alt 13.03.2007, 20:06
Thodi Thodi ist offline
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Wie bleibts mit meiner Privatenkrankenkasse? Beim Angestelltenverh?
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  #6  
Alt 13.03.2007, 20:41
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Nix.
Entweder Du verdienst als Angestellter 47.700 € pro Jahr, oder Du warst schon vor dem 31.12.2002 privat versichert, dann sind es "nur" 42.750 € pro Jahr (brutto).

Gruß
Norman
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  #7  
Alt 13.03.2007, 20:48
Thodi Thodi ist offline
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Keine Ausnahmen?
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  #8  
Alt 13.03.2007, 20:58
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Doch, aber nicht in Deiner Situation.
Möglichkeiten für Ausnahmen gibt es bei Arbeitslosigkeit (wenn man vorher länger als 5 Jahre privat versichert war) und dann, wenn man als privat Versicherter während einer Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber von der Pflichtversicherungsgrenze sozusagen eingeholt wurde, weil das Gehalt nicht im gleichen Umfang wie die Grenze stieg. Dann könnte man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 13.03.2007, 21:24
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Thodi
Keine Ausnahmen?
Wenn du Beamter wirst, dann ja, sonst wie Norman schon sagt gilt die Gehaltsgrenze, oder du bist selbständig
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 14.03.2007, 17:15
Thodi Thodi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von Thodi
Keine Ausnahmen?
Wenn du Beamter wirst, dann ja, sonst wie Norman schon sagt gilt die Gehaltsgrenze, oder du bist selbständig
Bin zwar selbständig aber ohne Arbeit. Ab morgen gehts los 1 Woche zur Probe
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  #11  
Alt 14.03.2007, 18:45
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Thodi
Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von Thodi
Keine Ausnahmen?
Wenn du Beamter wirst, dann ja, sonst wie Norman schon sagt gilt die Gehaltsgrenze, oder du bist selbständig
Bin zwar selbständig aber ohne Arbeit. Ab morgen gehts los 1 Woche zur Probe
Dann viel Erfolg Wenn ich mal weniger Arbeit hätte als Selbständiger wäre ich manchmal dankbar, aber zu wenig oder nix wär noch schlechter
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Gruß Jörg
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  #12  
Alt 14.03.2007, 18:54
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xtw xtw ist offline
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Doppeltgedrückter Daumen, ThoDi !!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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