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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.01.2024, 15:24
Alex_1706 Alex_1706 ist offline
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Standard § 12 Absatz 3 UStG

Hallo Leute,

wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie die Prüfung des steuerfreien Bezuges von Solarprodukten erfolgt.

Bsp. Ich kaufe ein Gerät, welches mit 0% MwSt lt. § 12 Absatz 3 UStG berechnet wird. Im Online Shop hake ich an, dass ich für den Bezug in Frage komme.

Wer prüft das? Angenommen ich würde ein Gerät für 500€ kaufen...der Fiskus ja wohl nicht. Wenn ich eine Anlage für 50.000 € kaufe mag das anders sein.

Weiß das jemand?

Danke Euch....
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VG, Alex
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  #2  
Alt 16.01.2024, 15:28
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Føx Føx ist offline
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Wenn du das ding Privat nutzt musst du nichts nachweisen. Gewerblich willst du es nachweisen da du ja ust pflichtig bist.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 16.01.2024, 15:28
Lady An Lady An ist offline
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Prüfen tut das erst einmal niemand, bis auf der Händler der schaut ob Du Dein Kreuzchen gemacht hast. Wobei nicht gesagt ist, ob der Fiskus bzw. der Zoll nicht doch einmal bei Dir anklopft.
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  #4  
Alt 16.01.2024, 16:16
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Jetzt bin ich gespannt...für welchen Privaten zweck kann man 50k in Solarmodule stecken?

Selbst mit Speicher und 30kwp(was ja die grenze ist) ist man nichtmal bei 20k...Da wird jeder Händler nach der Verwendung fragen und sich absichern.

Zitat:
Ab dem 1. Januar 2023 fällt für Lieferung, Einfuhr, Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp und des dazugehörigen Stromspeichers keine Umsatzsteuer mehr an. Gesetzliche Basis dafür ist der neue Nullsteuersatz. Wobei gilt: Steuerfrei ab 2023 ist die PV-Anlage nur dann, wenn sie auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen Gebäuden installiert wird; auch Anlagen auf Gebäuden von gemeinnützigen Organisationen, wie Caritas, DLRG & Co., sind beim Kauf umsatzsteuerbefreit.
https://www.steuerring.de/steuererkl...teuerfrei.html
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Gordon

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  #5  
Alt 16.01.2024, 16:35
uli07 uli07 ist gerade online
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Wenn du zwei oder drei Zähler im Haus hast oder drei Häuser ist das gut möglich, oder wenn du alles machen läßt bist du bei 30Kw/p mit nem riesen
Speicher garnicht soweit weg von 50000 Euro.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #6  
Alt 16.01.2024, 19:04
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wenn du zwei oder drei Zähler im Haus hast oder drei Häuser ist das gut möglich, oder wenn du alles machen läßt bist du bei 30Kw/p mit nem riesen
Speicher garnicht soweit weg von 50000 Euro.
Die 30k wp grenze gilt für alle solaranlagen sobald diese einspeisen.

Kannst auch 30 häuser bauen...sobald jedes haus mehr als 1k wp aufm dach hat wird das steuerpflichtig.(und natürlich auf deinen namen läuft...)

Du kommst nicht sinvoll an diese grenze ohne aktiv steuerhinterziehung zu betreiben und das fällt auch händlern auf.
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Gordon

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  #7  
Alt 16.01.2024, 19:12
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Alt 16.01.2024, 20:11
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Die 30k wp grenze gilt für alle solaranlagen sobald diese einspeisen.

Kannst auch 30 häuser bauen...sobald jedes haus mehr als 1k wp aufm dach hat wird das steuerpflichtig.(und natürlich auf deinen namen läuft...)

Du kommst nicht sinvoll an diese grenze ohne aktiv steuerhinterziehung zu betreiben und das fällt auch händlern auf.
Haste dafür eine Quelle?
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  #9  
Alt 16.01.2024, 20:36
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Føx Føx ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Haste dafür eine Quelle?

Mein fehler. Bei mehreren Anlagen ist die Grenze 100k wp

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...e-steuerregeln

Zitat:
Hat jemand mehrere PV-Anlagen, dann dürfen diese in Summe eine Gesamtleistung von 100 kW (peak) nicht überschreiten.

Da steht es auch recht gut erklärt.
__________________
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Gordon

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  #10  
Alt 16.01.2024, 21:32
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Mein fehler. Bei mehreren Anlagen ist die Grenze 100k wp

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...e-steuerregeln

Da steht es auch recht gut erklärt.
Bei Gebäude mit z. B 10 wohneinheiten können
PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit, die genannten 100kwp problemlos überschreiten.....
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  #11  
Alt 18.01.2024, 07:08
khyal_1 khyal_1 ist offline
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Um mal auf die Frage des TO zurueck zu kommen, wenn Du als Privatmensch Solarkram kaufst, klickst Du erstmal nur das Haekchen an, oder bestaetigst das dem Haendler in der von ihm geforderten Weise, dass Du die Voraussetzungen erfuellst.

Das Finanzamt wird auch keinesfalls von Dir Steuern nachfordern, denn nicht Du bist bei Kauf evtl MwSt-pflichtig, sondern der Haendler.

Viele Haendler haben in den Bedingungen stehen, dass, wenn sie (bei einer spaeteren Pruefung) fuer Deinen Kram MwSt nachbezahlen muessen, sie sich das von Dir wiederholen koennen.
Aber das sehe ich rel gelassen, solange ich die Bedingungen, die im Gesetz und den Ausfuehrungsvorschriften stehen, eingehalten habe.

Also eine nicht orstveraenderliche Solaranlage mit/ohne Speicher auf oder neben Deinem Wohnhaus installierst, Anlagen auf bewegten Objekten wie Booten fallen da nicht drunter, auch keine PS oder Faltpanel usw

Insofern sehe ich das als rel waghalsig an, dass verschiedene Haendler auch PS, Faltpanel usw nur ohne MwSt verkaufen.

Aber auch da gilt, solange Du nicht falsche Angaben machst, ist das Schlimmste, was Dir passieren kann, dass spaeter der Haendler von Dir die MwSt nachfordert.
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