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Zitat von justme
Moin moin,
das stimmt nicht - die in der BinSchStrO herangezogenen Regeln sind spezielle deutsche Regeln, die ursprünglich aus der Rheinschiffahrtsakte kommen (ebenso wie der europäische Binnenschiffahrtsfunk - der hieß ursprünglich sogar 'Rheinfunk' und war nur auf diesem erlaubt).
Aus den mittlerweile geltenden EU-Richtlinien ergibt sich faktisch sogar eine Lockerung der deutschen Regeln, weil seitdem auch nicht vom BSH, sondern von anderen Zertifizierungsstellen geprüfte Leuchten (eben mit EU-Zulassung nach MED, Markierung mit dem Steuerradsymbol) zulässig sind.
lg, justme
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schon klar.. Ich schreib dies ja immer ... dies braucht man aber auch auf der Donau...und auch auf französichen Kanälen.. eigentlich EU-Weit... leider...
es gibt viele BSH Beleuchtungen die nicht mit Steuerrad sind ... diese sind dann binnen nicht zulässig...
ich kenne aber keine 'Leuchte mit Steuerrad die nicht von der BSH zugelassen wurde...
welche andere europäischen Organisation gibt es eigentlich noch die Lmpen zulässt ? ich kenn nur noch RINA