Zitat:
Zitat von Gerd-RS
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Bei Autos gibt es da eindeutige Regeln. Auch wenn das H-Kennzeichen eine freiwillige Sache ist, die man beantragen kann, aber nicht muss. So etwas oder Vergleichbares sollte es nach meiner Meinung auch für Boote geben.
Gruss
Gerd
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Obacht (wo ist der <Ölkännchen Smiley>).
Wer soll das beurteilen am Ende


Womöglich ein Ing. (manche sagen TÜV dazu)
Regeln


..... Blasphemie

Am Bodensee heisst das völlig profan (scheint Schweizerdeutsch bzw. Österreich / Bayern-sprech zu sein, heutzutage würde einem da bestimmt ein wichtigeres Wort einfallen): Bestandsschutz. Gewohnheitsrecht.
Aber von etwas, dass den -damals/ehemals gültigen- Regeln entspricht und öfter´s mal geprüft wird ob es denn noch für eine weitere Zulassung "tauglich" ist.....(-mehr nicht)

Und schon wieder ist ein Problem gelöst. Ohne Diskussionen
