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  #26  
Alt 21.09.2023, 09:24
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Sehe ich nicht so.
In diesem Fall betreiben ja lediglich die Taucher den Sport. Der Skipper "arbeitet" (bietet gegen Entgelt eine Beförderungsleistung an).

Gruß,
Mario
wie Du das siehst ist allerdings nicht von Belang, die Frage ist wie der Gesetzgeber das sieht - und der sieht das nunmal anders. Da braucht man also nicht drüber zu philosophieren oder zu diskutieren, es reicht den inzwischen x-fach verlinkten Text der entsprechenden Verordnung zu lesen.
Der Skipper arbeitet im Übrigen auch, wenn das Boot mit Besatzung verchartert wird - auch das macht das entsprechende Boot nicht zu einem Nicht-Sportboot (im Seebereich ist es tatsächlich sehr einfach: Sportboote sind "Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Erholungszwecke gebaut worden sind und ausschließlich für Sport- oder Erholungszwecke oder für die Ausbildung zum Führen von Sportbooten verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zuzüglich Fahrzeugführer und Besatzung zugelassen sind" - von 'nicht gewerblich' steht da halt nichts, im Gegenteil wird sogar explizit die gewerbliche Nutzung definiert "der Einsatz von Sportbooten gegen ein Entgelt"

lg, justme
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  #27  
Alt 21.09.2023, 09:25
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/s...020610992.html

Das ist die gesetzliche Grundlage für SKS SSS und SHS.
Ja, für Traditionsschiffe (zumindest im Wesentlichen).
Hat der TE sich insofern geäussert, dass es sich um ein Traditionsschiff handelt?

Nein, hat er nicht. Er hat sich bisher überhaupt nicht mehr gemeldet und es wird nur kryptisch gestochert.

Gruß

Totti
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  #28  
Alt 21.09.2023, 09:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, für Traditionsschiffe (zumindest im Wesentlichen).
Hat der TE sich insofern geäussert, dass es sich um ein Traditionsschiff handelt?

Nein, hat er nicht. Er hat sich bisher überhaupt nicht mehr gemeldet und es wird nur kryptisch gestochert.

Gruß

Totti
lieber Totti, ist es wirklich so schwer die entsprechende, x-fach verlinkte Grundlage für die entsprechenden Besatzungsvorschriften einfach mal zu lesen?
In der Anlage 4 zur SeeSpbootV "Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten" stehen die entsprechenden Besatzungsvorschriften explizit für Sportboote (und eben nicht Traditionsschiffe ) drin - die SportSeeSchV ist dagegen nur die von Dir bestrittene rechtliche Grundlage für die Existenz der entsprechenden Befähigungsnachweise. Es ist mitnichten so, daß eine derartige rechtliche Grundlage nicht existiert, vielmehr hat der Gesetzgeber lediglich festgelegt daß nur für die rein private Nutzung von Sportbooten diese erweiterten Befähigungsnachweise nicht erforderlich sind (im Gegensatz z.B. zur Schweiz, wo man in jedem Fall einen Hochseeausweis benötigt, wenn man ein Schiff unter Schweizer Flagge auf See führen will).

lg, justme
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  #29  
Alt 21.09.2023, 09:40
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, für Traditionsschiffe (zumindest im Wesentlichen).
Hat der TE sich insofern geäussert, dass es sich um ein Traditionsschiff handelt?
Die Fragestellung ging nie zu Traditionsschiffen, sondern des ging um gewerbliche Nutzung und da ist nun mal der SKS SSS und SHS je nach Fahrgebiet vorgeschrieben.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #30  
Alt 21.09.2023, 09:46
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



warum sollte das kein Sportboot sein? Es gibt keine automatische Folge 'gewerbliche Nutzung = kein Sportboot', weder Binnen noch auf See. Lediglich sind bei gewerblicher Nutzung u.U. Ausrüstungsvorschriften zu beachten und ggf. benötigt das genutzte Sportboot weitergehende Untersuchungen und Zeugnisse.

lg, justme

Wie Du vielleicht bemerkt hast, habe ich meinen Beitrag auch wieder gelöscht, da ich den Fehler selbst erkannte.
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Alex
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  #31  
Alt 21.09.2023, 09:56
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Wie Du vielleicht bemerkt hast, habe ich meinen Beitrag auch wieder gelöscht, da ich den Fehler selbst erkannte.
sorry, das hat sich dann offenbar mit meiner Antwort überschnitten... wenn man den Editor schon offen hat bemerkt man das erst zu spät :-(

lg, justme
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Alt 21.09.2023, 10:37
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/sportseeschv/BJNR020610992.html

Das ist die gesetzliche Grundlage für SKS SSS und SHS.
Da geht es, außer der Besetzung von Traditionsschiffen, m.E. aber nur um den Erwerb dieser Scheine.
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  #33  
Alt 21.09.2023, 11:16
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Da geht es, außer der Besetzung von Traditionsschiffen, m.E. aber nur um den Erwerb dieser Scheine.
Die Antwort bezog sich auf den Satz, dass es keine Gesetzliche Grundlage für die Scheine gibt und es sich nur um Fleiß Bienchen handelt. Der Gesetzgeber hat in zwei Gesetzen Regelungen zu den drei Führerscheinen festgelegt.
Einmal zum Erwerb der Scheine und dann wo sie verpflichtend vorgeschrieben sind.
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Alt 22.09.2023, 10:21
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Moin,

als ich seinerzeit den SKS gemacht habe, war einer der Teilnehmer dabei, weil das Ordnungsamt bei der Gewerbeanmeldung von Ihm den SKS verlangt hatte.
Er wollte individuelle Angeltouren anbieten.

Mein Stand ist auch, daß der SKS für gewerbliche Fahrten in Küstengewässern ausreicht.
Interessanter wird da mittlerweile die Ausrüstung und Abnahme des Bootes durch die BG Verkehr.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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