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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Moin moin,
Zitat:
Der Skipper arbeitet im Übrigen auch, wenn das Boot mit Besatzung verchartert wird - auch das macht das entsprechende Boot nicht zu einem Nicht-Sportboot (im Seebereich ist es tatsächlich sehr einfach: Sportboote sind "Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Erholungszwecke gebaut worden sind und ausschließlich für Sport- oder Erholungszwecke oder für die Ausbildung zum Führen von Sportbooten verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zuzüglich Fahrzeugführer und Besatzung zugelassen sind" - von 'nicht gewerblich' steht da halt nichts, im Gegenteil wird sogar explizit die gewerbliche Nutzung definiert "der Einsatz von Sportbooten gegen ein Entgelt" lg, justme |
#27
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Hat der TE sich insofern geäussert, dass es sich um ein Traditionsschiff handelt? Nein, hat er nicht. Er hat sich bisher überhaupt nicht mehr gemeldet und es wird nur kryptisch gestochert. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#28
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Moin moin,
Zitat:
In der Anlage 4 zur SeeSpbootV "Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten" stehen die entsprechenden Besatzungsvorschriften explizit für Sportboote (und eben nicht Traditionsschiffe ) drin - die SportSeeSchV ist dagegen nur die von Dir bestrittene rechtliche Grundlage für die Existenz der entsprechenden Befähigungsnachweise. Es ist mitnichten so, daß eine derartige rechtliche Grundlage nicht existiert, vielmehr hat der Gesetzgeber lediglich festgelegt daß nur für die rein private Nutzung von Sportbooten diese erweiterten Befähigungsnachweise nicht erforderlich sind (im Gegensatz z.B. zur Schweiz, wo man in jedem Fall einen Hochseeausweis benötigt, wenn man ein Schiff unter Schweizer Flagge auf See führen will). lg, justme
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#29
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Die Fragestellung ging nie zu Traditionsschiffen, sondern des ging um gewerbliche Nutzung und da ist nun mal der SKS SSS und SHS je nach Fahrgebiet vorgeschrieben.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#30
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Wie Du vielleicht bemerkt hast, habe ich meinen Beitrag auch wieder gelöscht, da ich den Fehler selbst erkannte.
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Alex |
#31
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#32
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#33
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![]() Zitat:
Einmal zum Erwerb der Scheine und dann wo sie verpflichtend vorgeschrieben sind.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#34
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Moin,
als ich seinerzeit den SKS gemacht habe, war einer der Teilnehmer dabei, weil das Ordnungsamt bei der Gewerbeanmeldung von Ihm den SKS verlangt hatte. Er wollte individuelle Angeltouren anbieten. Mein Stand ist auch, daß der SKS für gewerbliche Fahrten in Küstengewässern ausreicht. Interessanter wird da mittlerweile die Ausrüstung und Abnahme des Bootes durch die BG Verkehr.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden |
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