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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen,
was denn nun? Ist der SKS in Deutschland für die gewerbliche Fahrt erlaubt oder nicht? Mal angenommen ich möchte gewerblich in der 12Sm Zone Taucher zu Ihrem Tauchspot fahren gegen Kohle, die Seesportbootverordnung und BG Verkehr sagt ja. Fahrlehrer sagt Nö nur mit SSS Schein. Ich glaube er irrt sich da. Bitte nur ausführlich Antwortdn wenn Ihr es 100%ig wisst. (Klar das das Sportboot von der BG abgenommen werden muss etc. aber darum etc.) Danke und liebe Grüße Chris |
#2
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Der SKS ist nicht für die gewerbliche Fahrt zugelassen.
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Handbreit Jens |
#3
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Nein, der SKS ist nicht für die gewerbliche Fahrt zugelassen. Überhaupt ist der SKS, SSS, SHS ein freiwilliger Schein, für den es dem Grunde nach keine gesetzliche Grundlage gibt.
Der SBF See reicht für weltweite Fahrt. Aber, ich nehme an du wolltest darauf hinaus: Der Sportseeschifferschein SSS befähigt zum Führen von Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge. Im SSS kann der Zusatzeintrag Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen oder Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen vermerkt sein (sogenannter Traditionsschifferschein). Mit diesem Zusatzeintrag ist der SSS gültig für Traditionsschiffe mit einer Länge über 25 und unter 55 Metern. Die Besatzung darf dann 25 Personen übersteigen. Das Eine hat aber hier nichts mit dem Anderen, sprich deiner Frage an sich, zu tun. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#4
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Hilft das hier weiter?
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...5/15-node.html
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#5
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Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern. Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt. Quelle: DSV
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (20.09.2023 um 06:57 Uhr)
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#6
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Wie viele Passagiere darf ein Sportboot haben? Zwölf inkl. Skipper?
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Alex |
#7
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Moin moin,
Zitat:
Die Besatzungs- und Qualifikationsvorschriften finden sich in der Anlage 4 der SeeSpbootV - daraus ergibt sich für den OP, daß er ohne eine entsprechende Einzelfallgenehmigung mindestens einen Schiffsführer mit SKS benötigt, sofern das Boot <25m Rumpflänge hat. Fährt er länger als 10h innerhalb von 24h benötigt er zusätzlich einen Inhaber des SBF See, der die Fahrzeitqualifikation für den SKS erfüllt bzw. einen weiteren Inhaber des SKS (über 15m Rumpflänge). Das Ganze ist dann auch die gesetzliche Grundlage der erweiterten Scheine - lediglich für die rein private Nutzung reicht ein SBF See auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff aus, in allen anderen Fällen sind die entsprechenden Besatzungsvorschriften auch auf Sportbooten selbstverständlich zu beachten. @OP was Dein Fahrlehrer erzählt sollte für Dich erstmal nicht von Bedeutung sein - der ist "nur" ein Fahrlehrer, nicht die zuständige Behörde. Diese wäre für die Überwachung der SeeSpbootV die Schiffahrtspolizeibehörde, d.h. die GDWS, für den Seebereich die entsprechenden Außenstellen Kiel bzw. Aurich. Falls noch nicht geschehen, nimm doch mal mit denen entstprechend Kontakt auf, dann bekommst Du auch ziemlich sicher eine verbindliche Aussage (im Gegensatz zur Vermietung von Sportbooten benötigst Du ja keine Zulassung in Form eines Bootszeugnisses von der WSV, sondern ein Sicherheitszeugnis von der BG). lg, justme
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#8
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Ergänzen möchte ich noch, dass auch bei einem privat genutztem Sportboot ein Versicherungsfall eintreten kann, wo gefragt wird ob ich ausreichend qualifiziert bin um z.B. nach Helgoland zu fahren. Dass kann ich dann am einfachsten mit dem SSS oder vielleicht mit meinem Logbuch nachweisen, in dem zu lesen ist, dass ich die Strecke schon häufig gefahren bin.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#9
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#10
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Nein der Sportbootführerschein See ist nicht für weltweite Fahrt zugelassen, er beschränkt sich auf die Seewasserstraßen. Im Bereich der KVR ist kein Führerschein Pflicht, da es internationale Gewässer sind. Der Deutsche Gesetzgeber kann aber sehr wohl bestimmen, was Voraussetzung für ein Gewerbe ist und dafür gibt es den SKS, SSS, SHS und das Kleinschifferzeugnisse. Dafür gibt es Gesetzliche Grundlagen, wie oben ausgeführt (#7).
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (20.09.2023 um 16:12 Uhr) |
#11
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------- KVR gelten auch innerhalb der 3-Meilen-Grenze, außerhalb des Fahrwassers. Braucht man dort keinen Führerschein für Boote über 15PS? |
#12
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Der normale SBF See ist der, den wir "normale" Sportbootfahrer, ohne kommerziellen Background oder was auch immer, brauchen. Auch international, weltweit, bedarf es hier nicht mehr. Wir benötigen keinen SHS, SSS, SKS. Die weiterführenden Scheine sind Scheine, für die es ein Fleißsternchen gibt. Nicht mehr, nicht weniger. Genauso schrieb ich das und meinte es auch. Gruß Totti
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#13
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...also bei uns darf niemand das Schiffchen ohne mindestens SSS plus Traditionszusatzeintrag fahren.
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#14
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Vercharterer in der Adria erwarten auch den SKS, obschon ein einfacher SBF See reicht. Hat was damit zu tun, dass man wenigstens eine kleine Erfahrung mit dem SKS nachweisen kann. Ist doch aber wirklich nichts Neues, oder? Gruß Totti
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#15
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![]() Zitat:
Ich sehe die SportSeeSchV in Bezug auf die Besetzung von Traditionsschiffen durchaus als gesetzliche Forderung an. Die BG Verkehr und die Wasserschutzpolizei meines Wissens auch....ist für dich etwas Neues, oder? Dort steht drin, dass wir unser Schiff durch 2 Inhaber mit mindestens SSS plus Traditionsschiffer-Zusatzeintrag besetzen müssen. Mehrere Inhaber von SBF-See reichen dafür definitiv nicht und daher ist es nicht immer nur etwas für die Erlangung von Fleißsternchen, wenn man weiter führende Scheine gemacht hat. |
#16
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Dann solltest du dabei schreiben, dass "Ihr" Traditionsschiffe betreibt.
Mit Salamitaktik kommt man selten weiter, auch nichts neues, oder? Gedankenlesen kann hier auch niemand. Ich zumindest kann das so nicht deinen letzten Beiträgen entnehmen. Gruß Totti
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#17
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Die Frage war doch ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, für gewerbliche Tätigkeiten einen SKS SSS oder SHS zu besitzen. Und ja es ist gesetzlich Vorgeschieben. Auf Gesetz wurde oben mit einem Link verwiesen und da darf ich mit meinem Sportbootführerschein See halt nur mit Sondergenehmigung bis 300 m vom Ufer fahren.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#18
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![]() Zitat:
...dann würde ich an deiner Stelle mal genauer lesen.... Seit gestern Morgen habe ich in 3 Beiträgen jeweils auf Traditionsschiffe hin gewiesen und zuletzt hatte ich geschrieben: Zitat:
Jetzt von "Gedankenlesen" und "Salamitaktik" schreiben, weil du nicht wissen konntest, dass "wir" ein Traditionsschiff betreiben, ist schon etwas heftig.... |
#19
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Wenn der Themenstarter gegen Entgelt Taucher rausbringt, dann fährt er doch in diesem Moment kein Sportboot, oder? Das schließt sich ja irgendwie aus.
Gruß, Mario |
#20
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Warum nicht, ein RIB ist ein Sportboot und wird von Tauchern benutzt.
Hier noch einmal der Link in der Anlage geht es um die Besetzung von gewerblich genutzten Sportbooten: https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_4.html
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (21.09.2023 um 08:39 Uhr)
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#21
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#22
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![]() Zitat:
Das ist die gesetzliche Grundlage für SKS SSS und SHS.
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (21.09.2023 um 08:51 Uhr)
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#23
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Moin moin,
Zitat:
"Kleinfahrzeug" ist hingegen eine Definition, die nur im Geltungsbereich der BinSchStrO gilt - im Gegensatz zum Seebereich gilt hier auch eine Längenbegrenzung (ein Kleinfahrzeug ist halt in jedem Fall kürzer als 20m Rumpflänge, ein Sportboot kann auch länger sein - binnen braucht man dann auch bei nicht gewerblicher Nutzung eine andere Fahrerlaubnis). Völlig unabhängig davon benötigt man ab spätestens 2024 sowohl binnen als auch buten eine weitergehende Qualifikation als den SBF - dieser ist in der Tat zweckgebunden und grundsätzlich nur für die nicht gewerbliche Nutzung von entsprechenden Fahrzeugen ausreichend. Binnen benötigt man bei gewerblicher Nutzung dann ein Kleinschifferzeugnis, buten je nach Fahrgebiet SKS, SSS oder SHS als Schiffsführer. lg, justme |
#24
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![]() Zitat:
In diesem Fall betreiben ja lediglich die Taucher den Sport. Der Skipper "arbeitet" (bietet gegen Entgelt eine Beförderungsleistung an). Gruß, Mario |
#25
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Stammt die gesamte Geschichte nicht aus dem Ausbildungsbereich? Soweit mir bekannt durften BK-Schein Inhaber Segelausbildungen durchführen. Die Segelschüler sind ja die "Kunden" der Segelschule und bezahlen für den Kurs. Das ist dann auch gewerblich.
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