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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.08.2003, 19:41
Benutzerbild von Cooky-Crew
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Standard SEEAUFGABENGESETZ ?

Hallo, ich bin z.Zt. meine Kenntnisse in den KVR und SSchStrO
etwas am auffrischen.
Füße im kalten Wasser , Ventilator auf drei .
Nun lese ich folgendes im Revierführer OSTSEE:
Nach der Regelung des Seeaufgabengesetzes
ist ein Exemplar der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
an Bord mitzuführen.
Wer kann Auskunft geben?
Seeaufgabengesetz = habe ich pers.noch nie gehört, wo kann
man was darüber lesen?
Trifft das auch für die Sportschifffahrt zu, dass man ein Exemplar der SschStrO mitzuführen hat ?
Es grüßt ein nach Wissen strebender
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #2  
Alt 12.08.2003, 08:45
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Lesen kann man/frau es hier -> http://www.gesetzesweb.de/SeeAufgG.html

Das Gesetz regelt die Aufgaben des Bundes in der Seeschiffahrt.
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Gruss,
Helmut

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  #3  
Alt 12.08.2003, 08:57
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Ich bin nicht sicher Uwe, aber soweit ich weiß, trifft das nur auf die Berufsschifffahrt zu.

P.S. wie im Übrigen viele Mitführungs- und Ausrüstungspflichten. Interessant ist die Frage, ob gewerbsmäßig verwendete Boote nicht doch den Pflichten unterliegen, oder ob es nur die Unterscheidung Sport- Berufsschifffahrt gibt.
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #4  
Alt 12.08.2003, 09:15
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Hallo Uwe,

da gibt es so viele Regelungen, bei denen der Normalsterbliche nicht so recht weiß, ob das nur für die Berufsschiffahrt gilt oder für alle. Leg Dir einfach den Yachtpilot zu, da ist so ziemlich alles drin, was man brauchen kann, auch die von Dir genannten Vorschriften und Gesetze. Der Yachtpilot ist eine Loseblattsammlung im Ringbuch (allerdings nicht gerade preiswert), dazu gibt es jährliche Nachlieferungen, die Du einlegen mußt. Die Beschaffung ist allerdings z.T. etwas nervig, weil schleppend.
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Gruß und ade
Jürgen

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  #5  
Alt 12.08.2003, 09:27
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@ Danke Helmut, werde es mir heute abend in Ruhe durchlesen
@Tom, das Problem das ich sehe, besteht doch darin, Unwissenheit stört vor Strafe nicht.
Deshalb wollte ich mich "schlau" machen
@Jürgen, du hast recht, werd ich wohl machen
wird billiger sein , als nachher zu zahlen
Trotzdem ,erst mal Danke
Gruß
UWE
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  #6  
Alt 12.08.2003, 10:24
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Hallo Uwe,

druck' Dir das --->Ding doch einfach aus und hinterlege es irgendwo an Bord. Dann hast Du zumindest bis zur endgültigen Klärung der Mitführungspflicht Dein Gewissen beruhigt.

Gruß
Tilo
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  #7  
Alt 12.08.2003, 10:46
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Standard Re: SEEAUFGABENGESETZ ?

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Trifft das auch für die Sportschifffahrt zu, dass man ein Exemplar der SschStrO mitzuführen hat ?
Hallo Uwe,

eine Pflicht, die SeeSchStrO auf einem Sportfahrzeug mitzuführen, besteht nicht!
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Helmut

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  #8  
Alt 12.08.2003, 11:44
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Merci Helmut,
kann ich mich auf dich berufen
oder kann ich das irgendwo nachlesen ?
Gruß
UWE
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  #9  
Alt 12.08.2003, 11:54
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Standard Re: SEEAUFGABENGESETZ ?

Zitat:
Zitat von ventum
Hallo Uwe,

eine Pflicht, die SeeSchStrO auf einem Sportfahrzeug mitzuführen, besteht nicht!
wenn ein Anwalt das sagt.....

In NL muss das Wateralmanak mit in D meines Wissens nur die Boots-/Schiffspapiere neben dem Führer- und ggf. Funk- Radarschein(und was es so an Befähigungsnachweisen noch gibt).

Diese ganzen andere Dinge gelten m.W für die Berufsschiffahrt. Sonst müssten ja alle auch Revierbezogene Unterlagen mitführen. Das Binnenschiffahrtshandbuch nimmt man ja freiwillig mit, wg. der Frequenzen und Rufnummern unterwegs.

Gruss

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #10  
Alt 12.08.2003, 12:26
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ja, Pit,
das stimmt.
In NL muss neben den "normalen" Schiffspapieren auch der "Wateralmanak" Teil 1, nicht älter als 2 Jahre, mitgeführt werden.
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Gruss,
Helmut

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