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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo, ich bin z.Zt. meine Kenntnisse in den KVR und SSchStrO
etwas am auffrischen. ![]() Füße im kalten Wasser , Ventilator auf drei . ![]() Nun lese ich folgendes im Revierführer OSTSEE: Nach der Regelung des Seeaufgabengesetzes ![]() ist ein Exemplar der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung an Bord mitzuführen. ![]() Wer kann Auskunft geben? Seeaufgabengesetz = habe ich pers.noch nie gehört, wo kann man was darüber lesen? ![]() Trifft das auch für die Sportschifffahrt zu, dass man ein Exemplar der SschStrO mitzuführen hat ? ![]() Es grüßt ein nach Wissen strebender ![]() UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#2
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Lesen kann man/frau es hier -> http://www.gesetzesweb.de/SeeAufgG.html
Das Gesetz regelt die Aufgaben des Bundes in der Seeschiffahrt.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#3
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Ich bin nicht sicher Uwe, aber soweit ich weiß, trifft das nur auf die Berufsschifffahrt zu.
P.S. wie im Übrigen viele Mitführungs- und Ausrüstungspflichten. Interessant ist die Frage, ob gewerbsmäßig verwendete Boote nicht doch den Pflichten unterliegen, oder ob es nur die Unterscheidung Sport- Berufsschifffahrt gibt.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#4
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Hallo Uwe,
da gibt es so viele Regelungen, bei denen der Normalsterbliche nicht so recht weiß, ob das nur für die Berufsschiffahrt gilt oder für alle. Leg Dir einfach den Yachtpilot zu, da ist so ziemlich alles drin, was man brauchen kann, auch die von Dir genannten Vorschriften und Gesetze. Der Yachtpilot ist eine Loseblattsammlung im Ringbuch (allerdings nicht gerade preiswert), dazu gibt es jährliche Nachlieferungen, die Du einlegen mußt. Die Beschaffung ist allerdings z.T. etwas nervig, weil schleppend. |
#5
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@ Danke Helmut, werde es mir heute abend in Ruhe durchlesen
@Tom, das Problem das ich sehe, besteht doch darin, Unwissenheit stört vor Strafe nicht. ![]() Deshalb wollte ich mich "schlau" machen ![]() @Jürgen, du hast recht, werd ich wohl machen ![]() wird billiger sein , als nachher zu zahlen ![]() Trotzdem ,erst mal Danke Gruß UWE
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#7
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![]() Zitat:
eine Pflicht, die SeeSchStrO auf einem Sportfahrzeug mitzuführen, besteht nicht!
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#8
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Merci Helmut,
kann ich mich auf dich berufen ![]() oder kann ich das irgendwo nachlesen ? ![]() Gruß UWE
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#9
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![]() Zitat:
In NL muss das Wateralmanak mit in D meines Wissens nur die Boots-/Schiffspapiere neben dem Führer- und ggf. Funk- Radarschein(und was es so an Befähigungsnachweisen noch gibt). Diese ganzen andere Dinge gelten m.W für die Berufsschiffahrt. Sonst müssten ja alle auch Revierbezogene Unterlagen mitführen. Das Binnenschiffahrtshandbuch nimmt man ja freiwillig mit, wg. der Frequenzen und Rufnummern unterwegs. Gruss ![]() ![]()
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#10
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ja, Pit,
das stimmt. In NL muss neben den "normalen" Schiffspapieren auch der "Wateralmanak" Teil 1, nicht älter als 2 Jahre, mitgeführt werden.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
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