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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.06.2023, 08:17
Jan Oelkers Jan Oelkers ist offline
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Standard Datenblatt für Nelbach Trailer TBN 3500 XL Bj 2001

Hallo,

wir haben uns einen Nelbach TBN 3500 XL Bj. 2001 zugelegt.
Problem: er ist aus einem Nachlass von einem Mann der vor 8 Jahren gestorben ist. Die Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven hat keine Daten mehr. Nelbach ist insolvent und der TÜV Süd hat uns gesagt sie können auch nicht mit einem Datenblatt helfen.

Kann jemand (gegen Kostenübernahme natürlich) uns eine Kopier seiner Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) zukommen lassen?

Herzliche Grüße
Jan Oelkers
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  #2  
Alt 28.06.2023, 08:50
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Wieso braucht man ein Datenblatt?
Der Trailer hat doch:
Fahrgestellnummer
Typenschild mit Ges.Gewicht.

Leergewicht kann man Wiegen und Abmessungen kann man messen.
__________________
Gruß Jogie


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  #3  
Alt 28.06.2023, 09:24
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Es gibt hier kein Fahrzeugbrief, sondern eine Betriebserlaubnis. Die Erben sollen sich Mal auf die Suche einem kleinen (A5), unscheinbaren Dokument machen vermutlich noch Pappkarte. Ansonsten sehe ich schwarz für dich. Eine Kopie hilft dir nicht weiter.
__________________
Gruß Holger
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  #4  
Alt 28.06.2023, 10:02
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Zitat:
Zitat von Jan Oelkers Beitrag anzeigen
Hallo,

wir haben uns einen Nelbach TBN 3500 XL Bj. 2001 zugelegt.
Problem: er ist aus einem Nachlass von einem Mann der vor 8 Jahren gestorben ist. Die Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven hat keine Daten mehr. Nelbach ist insolvent und der TÜV Süd hat uns gesagt sie können auch nicht mit einem Datenblatt helfen.

Kann jemand (gegen Kostenübernahme natürlich) uns eine Kopier seiner Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) zukommen lassen?

Herzliche Grüße
Jan Oelkers
Hallo Jan,

die Kopie bringt dir nichts. Sondern würde dem TÜV-Prüfer bei der Erstellung des Gutachtens nach §21 StVZO nur die Arbeit erleichtern, was für dich aber egal ist, denn für das Gutachten sind die Preise festgelegt.

Was dir etwas bringen könnte, ist eine Anfrage beim KBA mit dem letzten Kennzeichen oder der Fahrgestellnummer:

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland

Sie erreichen uns über:
Telefon: +49 461 316-0 Fax: +49 461 316-1650, -1495 E-Mail: kba@kba.de

Beim KBA werden die Daten wesentlich länger (ich meine 25 Jahre) gespeichert als bei den örtlichen Zulassungsstellen (5 oder 8 Jahre waren das, wenn ich es richtig in Erinnerung habe).

Wenn das KBA nix hat, dann musst du beim TÜV oder der DEKRA (GTÜ darf das nicht) ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellen lassen und anschl. die TÜV-Bescheinigung. Damit dann zur Zulassungsstelle.

Bei Fragen PN.
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Thomas
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  #5  
Alt 28.06.2023, 11:33
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Zitat:
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Wenn das KBA nix hat, dann musst du beim TÜV oder der DEKRA (GTÜ darf das nicht) ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellen lassen und anschl. die TÜV-Bescheinigung. Damit dann zur Zulassungsstelle.

Bei Fragen PN.
Das war Mal, also das Thema " Eigenbau ". Hier bekommst du keine Betriebserlaubnis mehr. Und wie ich finde, auch zu Recht. Der Trailer wird letztlich sein Dasein als Hafentrailer Fristen.
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Gruß Holger
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  #6  
Alt 28.06.2023, 11:48
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Zitat:
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Das war Mal, also das Thema " Eigenbau ". Hier bekommst du keine Betriebserlaubnis mehr. Und wie ich finde, auch zu Recht. Der Trailer wird letztlich sein Dasein als Hafentrailer Fristen.
Wie kommst du darauf? Wo steht das?

Weiterhin ist es ja kein Eigenbau. Und die Trailer sind (fast) alle Einzelabnahmen mit Gutachten... Wird jeden Tag so gemacht. Es gibt (fast) KEINE "Allgemeine BE" wie beim PKW oder LKW bei den Trailerherstellern.
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Thomas
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  #7  
Alt 28.06.2023, 12:00
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@Jan: Hier wurde genau so ein Trailer angeboten (vielleicht deiner? mit der schwarzen Box vorne drauf?): https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=184549

Da ist auch ein Bild mit den relevanten Daten wie der FIN. Dieser Aufkleber oder Blechschild ist bei dir sicherlich auch vorhanden. Und mittels dieser FIN beim KBA nachfragen. Ist die einfachste Lösung. Die können dann Ersatzpapiere ausstellen oder eine Bescheinigung zusenden, mittels derer du dann zum TÜV fahren und TÜV machen lassen kannst und anschl. zur Zulassungsstelle zulassen.

Und bevor jetzt wieder ein Schlaumeier kommt und sagt, man darf doch nicht ohne Zulassung und ohne TÜV fahren, FALSCH! Man darf zum nächst/nahe gelegenen TÜV fahren!!!
Man darf keine Überführung machen! Beispiel: ich darf nicht nach Köln fahren und einen nicht zugelassenen Trailer holen und 200 KM nach Hause fahren mit der Ausrede "ich will doch nur zum TÜV damit". Das geht nicht. Aber ich kann den Trailer z. B. am Wochenende auf einem Autotransportanhänger aus Köln holen, auf einem privaten Stellplatz abstellen und dann irgendwann hier in der Nähe meines Wohnortes zum TÜV fahren (habe 2 x TÜV Süd, 2 x Dekra und GTÜ) alles im Umkreis von unter 10 km. Könnte daher also etwas wählen. Dies ist erlaubt. Und nach der TÜV-Abnahme entweder nach Hause oder direkt zur Zulassungsstelle und zulassen.
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Thomas
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  #8  
Alt 28.06.2023, 12:33
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Zitat:
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Wie kommst du darauf? Wo steht das?

Weiterhin ist es ja kein Eigenbau. Und die Trailer sind (fast) alle Einzelabnahmen mit Gutachten... Wird jeden Tag so gemacht. Es gibt (fast) KEINE "Allgemeine BE" wie beim PKW oder LKW bei den Trailerherstellern.
Es geht nicht um eine Abnahme, sondern um die Ausstellung von Ersatzdokumenten ( Fahrzeugbrief/ Betriebserlaubnis). Das geht nur noch, wenn dies der letzte Halter beantragt oder das Fahrzeug ( egal ob Anhänger oder KFZ ) von Amtswegen ( Gerichtsvollzieher, Bund, Land etc. ) erstanden wird. Es gibt genügend ähnliche Threads hier im BF, und keiner hat jemals solch einen Anhänger zugelassen bekommen.
Bin gerne bereit um 1 Kiste Bier zu wetten, das der TE es nicht schafft, innerhalb der nächsten 30 Tage neue Papiere zu bekommen.
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Gruß Holger
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