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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Früher, wann ist oder war früher?
1974 habe ich eine Anzeige wegen falscher Bereifung auf meinem grad ersteigertem Ex Postkäfer bekommen, auf dem Postwerkstatthof stand aber ein Bulli mit Käferrädern, so konnte ich zurück tauschen ![]() Den blassroten Bogen auf dem der Tatbestand erläutert ist, muss ich noch irgendwo haben, hatte ihn kürzlich noch in der Hand und mich darüber amüsiert und da fielen mir einigen Untaten wieder ein. Kurze Zeit später, weil die Nebellampen nicht mit dem Standlicht gekoppelt waren, gab es auch wieder einen solchen Bogen plus Mängelkarte. ![]() "Monza" Rohre, es waren leicht konische Endrohre für den Käfer, grenzten an ein Gewaltverbrechen ![]() Mit meinen Käfer, einem Rekord A und dem Borgward Isabella Coupe habe ich 19 Punkte gesammelt, alles wegen Veränderungen am Fahrzeug. ![]() (MPU in Essen war recht unterhaltsam aber nicht billig, immerhin durfte ich den Lappen behalten und war auf den rechten Weg gebracht, bis 2011 nicht einen einzigen Punkt, trotz Außendienst und Dienstwagen) Bei der HU wurde bei Krädern das hintere Schutzblech nachgemessen, 15cm über der Radachse wenn ich mich recht entsinne, dass es fast am Boden schliff wenn man sich auf das Motorrad setzte war egal, es wurde unbelastet gemessen, weil das Krad ja auch unbelastet fuhr. ![]() Meinen kleinen Anhänger, so ein 600Kg Dingen haben sie mit dem Zollstock nachgemessen und ich musste mir etwas einfallen lassen weil er 4cm zu hoch war! Walzblei auf dem Boden ausgerollt mit etwas Sand zur Tarnung darüber ermöglichten dann die Plakette. Heute ist es ein Schlaraffenland, was Veränderungen am Fahrzeug angeht, da sollte doch wenigstens das Fahrlicht für alle ordentlich sein und nicht nur auf die eigene Geschwindigkeit ausgerichtet werden. Willy
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#27
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Ich wollte damit nur dem pauschalen Spruch "Licht schafft Sicherheit" entgegentreten. Für einen selbst am Steuer ist das sicherlich korrekt, aber nicht mehr für den, der geblendet wird. Man ist halt nicht allein auf der Straße unterwegs. Und ja, man kann es mitunter sogar selbst erkennen, dass das eigene Licht andere blendet, nämlich dann, wenn sich beim mir Vorausfahrenden die Hell-Dunkel-Grenze irgendwo mitten in seinem Innenraum befindet. Dazu muss man aber halt auch Interesse dran zeigen...
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#28
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Und speziell bei dem Umstand, dass man für manche Kleinigkeit ein kostenpflichtiges Gutachten (oder wie auch immer es heißt) braucht habe ich oft den Eindruck dass da finanzielle Motive die Triebfeder waren. Bestes Beispiel: Welche Reifen auf Motorrädern gefahren werden dürfen. Ist eine Wissenschaft für sich. Und aus Sicherheitsgründen muss natürlich genauestens zwischen deutscher Typzulassung und EU-Typzulassung unterschieden werden ![]()
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#29
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Da legst die nieder
![]() ![]() ![]() Selbst bei richtig eingestellten bzw. sogar zu tief eingestellten Scheinwerfer treten Situationen auf wo der Gegenverkehr geblendet werden kann ![]() Die selbst ernannten Gesetzeshüter und Supertechnikspezialisten können da mal in Ruhe drüber nachdenken wann dieser Zustand eintrifft. Ach ja, mann kann auch mit dem Moped mit Standlicht sicher fahren, sofern nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit ![]() Vieles erinnert mich da immer an ein schönes Audiostück von anno pief, man müsste nur den Anfang hier für das Forum etwas umschreiben in etwa " Hey Junge, hast Du Talent für Technik? Antwort "Nein" "Ok, komm rein, wir machen einen Supermechatroniker aus Dir!" Stan Freberg - The Old Payola Roll Blues (Like The Beginning) - 1960 - YouTube Mal reinhörem, macht Spass, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#30
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Willy |
#31
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Ist heute normal, dass man bei Reifen, die von der Serie abweichen, eine Freigabe mitführt. Bei meiner 82er TW steht ein Reifen drin, den es gar nicht mehr zu kaufen gibt. Ich habe das Nachfolgemodell drauf gezogen und musste selbst dafür eine Freigabe von Yamaha haben.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#32
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Glück gehabt. Es gibt aber Modelle wo das nicht so einfach ist ohne dass es einen technisch sinnvollen Grund dafür gibt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#33
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Wohlgemerkt: Es geht um die identische Größe und ein Motorrad was vielleicht 45 PS hat.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#34
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Schlecht ist gar kein Ausdruck. Diese HIR2 Halogenfunzeln machen weniger Licht als mein S50 mit 15Watt Biluxfunzel. Eigentlich unerklärlich wie diese Scheinwerfer eine Zulassung bekommen konnten.
Natürlich gibts keinen legalen Weg, das Licht zu verbessern. Mit einem illegalen HIR2 Xenon Kit wirds besser, durch die Projektoren gibts auch eine scharfe Hell/Dunkel Grenze, so daß niemand geblendet wird, ist aber immer noch recht dunkel.
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Gruß, Jörg!
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#35
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Weil die Regellungen dazu so bescheuert sind, daß nichtmal die Fachkräfte auf der Straße dazu alles im Kopf haben.
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Gruß, Jörg! |
#36
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Nur daß die HIR2 LEDs noch weniger Licht als die Halogenlampen machen. Außerdem gibts Balken vom Leuchtmittelträger.
Woher ich das weiß? ![]()
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Gruß, Jörg!
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#37
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Aber: Andere Reifenfabrikate als die vom Erstausrüster eingetragenen (ich weiss nicht mal ob es die noch gibt) haben das Fahrverhalten positiv beeinflusst. Ein Wechsel der Reifengrösse war dann der nächste Schritt nach vorn. Keine Probleme zu haben heisst nicht, dass es nicht besser oder handlicher ginge. Nur mal so am Rande bemerkt, alles andere würde jetzt zu tief in die Materie gehen.
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#38
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Die Fabrikatsbindung wurde doch schon vor Jahren abgeschafft. |
#39
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Nur für Motorräder mit EG-Zulassung. Alte, noch nach STVZO zugelassene Maschinen genießen diesen Komfort nicht.
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Gruß, Jörg!
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#40
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Wo steht das?
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#41
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So richtig kann ich mir das auch nicht vorstellen. Ich habe noch nen altes Auto, da steht unter anderen ein Dunlop und ein Pirellireifen drin den es seit 25 Jahren garnicht mehr gibt und der Nachfolger vom Nachfolger gibt es auch nicht mehr. Mag aber auch sein das das bei Motorrädern anders ist.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#42
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Alles fabulieren über "das kann doch nicht sein" hilft da nicht weiter. Entweder sachkundig machen oder Strafe zahlen, wenn es soweit ist. Bei Unfall gerne auch noch Schadenersatz.
Gilt für Birnchen ebenso wie für Reifen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#43
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Ha. Jetzt lange gegoogelt und nur eine fabrikatspfkucht bei Winterreifen gefunden... Egal ob Auto oder Motorrad
https://www.google.com/amp/s/blog.re...%3fhs_amp=true Es gilt nur die Größenpflicht... Eine andere Größe braucht einen eintrag
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#44
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Mal schnell gegoogelt:
Reifenfreigabe bei Motorrädern: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Deutschland stellt mit seiner gesetzlichen Reifenfabrikatsbindung laut 97/24/EG (Stand 08/2015) eine Ausnahme dar. In den meisten Fahrzeugpapieren sowie dem Fahrerhandbuch werden bestimmte Motorradreifen ausgewiesen, die als einzige an dem jeweiligen Gefährt montiert werden dürfen. Hierbei handelt es sich zunächst um eine bindende Vorgabe, denn bei Fahrzeugkontrollen wird auch überprüft, ob korrekte montiert sind. Die Reifenfabrikatsbindung soll vor allem garantieren, dass die Bereifung die Fahreigenschaften nicht gefährdet. Deutschland hat in diesem Bereich strenge Regelungen erlassen, da auf den Autobahnen höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind als in den meisten anderen Ländern der Welt. Neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Die neuen Fahrzeugpapiere listen die vorgegebenen Dimensionen in der rechten Spalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. auf. Existiert eine Fabrikatsbindung wird diese im Feld 22 vermerkt. Finden Sie hier keine Bemerkung, existiert keine Reifenbindung für Ihr Fahrzeug. Der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" definiert wiederum eine klare Fabrikatsbindung. Diese finden Sie wie angegeben im Fahrerhandbuch oder muss über eine Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller angefordert werden (siehe unten im Artikel). Auch im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können Sie unter Punkt 50. zusätzliche Auflagen für Ihr Fahrzeug finden. Sollten Sie noch kein CoC besitzen, können Sie dieses beim Hersteller oder über den Händler anfordern. Für meine 2011er Super Ténéré gibt es einen Haufen verschiedener Reifen aber die dürfen alle nur mit entsprechender Unbedenklichlichkeitserklärung gefahren werden. Ich darf auch nicht mischen! Also wenn vorne mein Pirelli Skorpion drauf ist, dann muss auch hintern ein Pirelli Skorpion drauf usw. In unserem Markenforum wird jedesmal hurra gerufen, wenn wieder ein Hersteller seine Reifen für unser Moped frei gibt.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#45
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Hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Das führt dann dazu, daß die UBB des Reifenherstellers ungültig ist und ein ING die Kombination beurteilen muss. Natürlich kann der das auf einer lahmen Hofrunde viel besser beurteilen, als so ein Reifenhersteller, der etliche Testfahrten mit Reifen und Krad unternommen hat. Muss man nicht verstehen....
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Gruß, Jörg!
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