boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.04.2022, 08:58
Benutzerbild von köln grillt
köln grillt köln grillt ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.04.2016
Ort: Hürth bei Köln
Beiträge: 122
Boot: Bayliner 1702 LS
243 Danke in 87 Beiträgen
Standard Trailer wieder auf 100kmh "zulassen"

Hallo zusammen, mein Trailer war laut Unterlagen früher auf 100kmh eingetragen. Er stand dann lange rum und die Reifen waren auch zu alt. Er hat nun wieder frischen TÜV und neue Reifen. D.h. er erfüllt die Vorgaben wieder. jetzt bin ich mir unsicher was zu tun ist.

-> kann ich nun mit der TÜV Bescheinigung bei der Zulassungsstelle wieder das Siegel "abholen" oder benötige ich nochmal ein Gutachten oder ähnliches ?
__________________
Es grüßt
Jörg
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.04.2022, 09:10
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.012
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.353 Danke in 816 Beiträgen
Standard

Wurde die 100km/h Plakette vom Trailer runtergekratzt?

Ich würde bei der Zulassungsstelle anrufen, die werden dir am sichersten sagen können was zu tun ist.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 19.04.2022, 09:17
Benutzerbild von köln grillt
köln grillt köln grillt ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.04.2016
Ort: Hürth bei Köln
Beiträge: 122
Boot: Bayliner 1702 LS
243 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Wurde die 100km/h Plakette vom Trailer runtergekratzt?

Ich würde bei der Zulassungsstelle anrufen, die werden dir am sichersten sagen können was zu tun ist.
Beim Trailer war ein Metallschild mit 100 drauf dabei. das müsste ich dann wieder anmontieren.
__________________
Es grüßt
Jörg
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 19.04.2022, 09:21
UliH UliH ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 606
560 Danke in 333 Beiträgen
Standard

Ich würde mit den Papieren zur Zulassungsstelle gehen und eine neue - gesiegelte - Plakette kaufen. Keinesfalls Stories erzählen, die Plakette wurde wegen Dampfstrahler zerstört.
Reifen etc. geht nur im Falle der tats. Nutzung des Trailers über 80 kmh jemanden was an, keinen TÜV, keine Zulassungsstelle ( angenommen, TÜV prüft zu Saisonbeginn, passt alles. Die Reifen werden im Juni letzte Kalenderwoche ( Unsauberkeit richtiggestellt: das DOT bezeichnet Produktionswoche+Produktionsjahr, ab da zählen 6 Jahre ) 6 Jahre alt, dann darfst ab 1. Juli Null Uhr trotz allem anderen nicht mehr 100 fahren. Ebenso mit dem neuen Zugfahrzeug, das um 10 kg zu leicht sein mag, oder die versehentlich nicht aktivierte ASK. Das sind alles Betriebsvorschriften, die erst ab 81 kmh einzuhalten sind. Die Plakette bleibt genauso drauf.
Edit: Zum Metalllschild, ungesiegelt zählt nichts. Aber, Abmontieren muss man nie gar nichts. Klingt irr, ist aber so.

Geändert von UliH (19.04.2022 um 22:38 Uhr) Grund: DOT textliche Unsauberkeit richtiggestellt
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 19.04.2022, 18:34
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.122
4.545 Danke in 3.071 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von köln grillt Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, mein Trailer war laut Unterlagen früher auf 100kmh eingetragen. Er stand dann lange rum und die Reifen waren auch zu alt. Er hat nun wieder frischen TÜV und neue Reifen. D.h. er erfüllt die Vorgaben wieder. jetzt bin ich mir unsicher was zu tun ist.

-> kann ich nun mit der TÜV Bescheinigung bei der Zulassungsstelle wieder das Siegel "abholen" oder benötige ich nochmal ein Gutachten oder ähnliches ?
Welche "Unterlagen" hast du denn von früher?
Die ersten Anhänger hatten lediglich zusammen mit einem bestimmten Zugwagen eine Bescheinigung gem. der 9.Ausnahmeverordnung der STVO.

Wenn du noch eine solche Kombinations-Bescheinigung hast, hat die letztendlich noch Gültigkeit und du solltest darauf drängen, dass man dir die grundsätzliche Eignung gem. 9.AVO in die Zulassungsbescheinigung des Anhängers einträgt.
Eine erneute Prüfung auf Eignung gem. 9.AVO ist "eigentlich" nicht nötig, denn dass der Anhänger geeignet ist, wurde dann ja schon durch die alte Bescheinigung amtl. bestätigt.

Der TÜV wird es aber trotzdem machen wollen.....wenn du Glück hast, wird dir die Zulassungsstelle das selbstständig eintragen. So wirklich sehr selbstständig sind die manchmal aber nicht.

Die 100er-Plakette dürfte das kleinste Problem sein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 20.04.2022, 06:03
Mystique Mystique ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.11.2019
Ort: Hofheim am Taunus
Beiträge: 167
Boot: Nimbus 33 Coupé - GerDa
Rufzeichen oder MMSI: DK3510
769 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Um mal noch ein wenig Öl ins Feuer zu gießen....
Ich hatte einen Anhänger fürs Moped mit Exzenterachse und 100 Km/h.
Nach nur einem Jahr löste sich der gesiegelte 100er-Aufkleber.
Ich habe also brav bei der Zulassungsstelle vorgetanzt und wollte einen neuen Aufkleber und Siegel haben. Die Wissensträger dort waren völlig konsterniert und haben dann noch in irgendeiner zentralen Stelle rückgefragt.
Das Ergebnis war, dass ich keinen neuen Aufkleber bekam. Das sei völlig unnötig, denn entscheidend und bindend sei nur, was in den Papieren steht. Die gaben mir echt das Beispiel, ich solle es mal mit dem Aufkleber „Baby an Bord“ vergleichen. Der habe etwa die gleiche Auswirkung...
Alles irgendwie komisch, aber immerhin hatte ich mir eine Notiz mit dem Namen des Mitarbeiters und dem Datum zu den Papieren gepackt. In den kommenden zwei Jahren hatte ich aber auch keinerlei Probleme deshalb und immerhin zwei Kontrollen.
Auch gute Freunde beim großen Trachtenverein konnten mir nur unterschiedliche Ratschläge geben.
Ich würde heute jeden mit der Frage an die Zulassungsstelle empfehlen und ggf. Einfach nur die Antwort mit Namen dokumentieren. So richtig eindeutig scheint es ja nicht zu sein, wenn eigentlich per Rolle qualifizierte Menschen so unterschiedliche Antworten geben.
Ahoi
Gerhard
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 20.04.2022, 06:17
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.436
19.797 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

wenn der Aufkleber mit dem Siegel noch da ist, brauchst du nichts weiter machen
die 100er Zulassung in den Papieren würde ja nicht ausgetragen,
wenn du ein neues 100er Schild benötigst muß du natürlich mit der Zulassung zum Straßenverkehrsamt und eine neue kaufen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 20.04.2022, 06:49
Benutzerbild von köln grillt
köln grillt köln grillt ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.04.2016
Ort: Hürth bei Köln
Beiträge: 122
Boot: Bayliner 1702 LS
243 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Ich habe das alte Schild mit dem damaligen Siegel (anderes Bundesland), die 100kmh Bestätigung von damals habe ich auch. Allerdings war die ja noch Fahrzeug gebunden. Ich schnapp mir jetzt die ganzen Papiere und präsentiere das nachher beim Amt. Bin gespannt was ich da erfahre (hab da immer etwas Bedenken...ist ja oft je nach Sachbearbeiter unterschiedlich). ich werde berichten.
__________________
Es grüßt
Jörg
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 20.04.2022, 09:01
Benutzerbild von köln grillt
köln grillt köln grillt ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.04.2016
Ort: Hürth bei Köln
Beiträge: 122
Boot: Bayliner 1702 LS
243 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Bin zurück, folgendes ist nun die Lage:

Wenn ein Trailer bereits mal eine 100kmh "Zulassung" hatte behält er diese auch. D.h. ich kann die uralte 100kmh Plakette weiterhin nutzen und benötige keine neue. Allerdings bin ich als "Halter" natürlich verpflichtet die Voraussetzungen für 100km/h zu erfüllen (TÜV, Reifenalter, Dämpfer, ... etc.). das erfüllt mein Trailer ja zum Glück weiterhin.

Ich nehme/führe zur Sicherheit die damalige Dekra Bestätigung für 100kmh nun einfach mit. Dank euch für eure Beiträge !
__________________
Es grüßt
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 20.04.2022, 10:05
UliH UliH ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 606
560 Danke in 333 Beiträgen
Standard

Lagen wir doch nicht falsch.
Aber gut wenn eine Behörde keine Sperenzchen macht und eine eigene ( falsche ) Meinung verteten möchte.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 20.04.2022, 14:48
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.122
4.545 Danke in 3.071 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von köln grillt Beitrag anzeigen

Ich nehme/führe zur Sicherheit die damalige Dekra Bestätigung für 100kmh nun einfach mit.
unbedingt, denn du benötigst auch eine schriftlichen Nachweis. Entweder die alte Kombibescheinigung oder einen Eintrag gem. 9.AVO in die Zulassungsbescheinigung.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 20.04.2022, 19:03
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

Ich lese hier immer 100km/h Plakette, was soll das denn das sein?
Ich habe nur eine HU Plakette an meinem Anhänger.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 20.04.2022, 20:13
UliH UliH ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 606
560 Danke in 333 Beiträgen
Standard

Das ist ein rundes Schild, weiss, mit einer Zahl 100 drauf. Und ein Siegel.
Auf einen Anhänger sollte übrigens immer auch eine Plakette mit einem Siegel einer Zulassungsstelle drauf. Gibt weniger Mecker im Falle einer Kontrolle.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 20.04.2022, 20:36
Benutzerbild von Bodo61
Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.12.2014
Ort: im Harz
Beiträge: 716
Boot: Dacapo 9000
855 Danke in 398 Beiträgen
Standard

Danke für die Erklärung, du bist schlau.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 20.04.2022, 21:35
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.830
2.529 Danke in 1.559 Beiträgen
Standard

glaube das mit der gesiegelten Plakette ist ein Trick der Zulassungsstelle für die Kaffeekasse. Habe aber nie die Bestimmungen rausgesucht.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 21.04.2022, 06:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.919
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.755 Danke in 19.954 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von köln grillt Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, mein Trailer war laut Unterlagen früher auf 100kmh eingetragen. Er stand dann lange rum und die Reifen waren auch zu alt. Er hat nun wieder frischen TÜV und neue Reifen. D.h. er erfüllt die Vorgaben wieder. jetzt bin ich mir unsicher was zu tun ist.

-> kann ich nun mit der TÜV Bescheinigung bei der Zulassungsstelle wieder das Siegel "abholen" oder benötige ich nochmal ein Gutachten oder ähnliches ?
eine frage... fährst du mit dem Trailer so viel auf deutschen Autbahnen das dir dieser Umstand was bringt ?

die 100er Zulassung gilt ja nur innerhalb Deutschlands und auch dort nur Auf Autobahnen (und Bundesschnellstrassen) auf Landstraßen sind weiterhin nur 80 erlaubt...

auf vielen Autobahnen ist oft auch ein Überholverbot für PKW mit anhänger daher kann man dann gar keine 100fahren wenn ein LKW davor ist... ich frage mich daher warum man diese Mehrkosten in kauf nimmt. und nicht gleich bei den 80 bleibt...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 21.04.2022, 06:56
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 1.434
Boot: Nuova Jolly 670 mit Mercury V6 200
1.209 Danke in 741 Beiträgen
Standard

Wie es z.B. bei uns viele Strecken gibt, bei denen man 100 fahren kann mit Anhänger.
Wenn es nur eine Plakette kostet, weil der Anhänger das ansonsten kann, warum nicht nutzen?
Haben ist besser als brauchen

Gruß Rüdiger
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 21.04.2022, 07:25
Benutzerbild von rg3226
rg3226 rg3226 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.05.2010
Ort: 46147 oberhausen
Beiträge: 331
Boot: Zar 53
377 Danke in 182 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Wie es z.B. bei uns viele Strecken gibt, bei denen man 100 fahren kann mit Anhänger.
Wenn es nur eine Plakette kostet, weil der Anhänger das ansonsten kann, warum nicht nutzen?
Haben ist besser als brauchen

Gruß Rüdiger
Naja...wenn es nur die Plakette wäre.

Das wichtigste ist die Reifen.
Bin jetzt auch schon am gucken ob ich welche mit jungen DOT bekomme.

Ab jetzt 6 Jahre geht sowiso nicht.
Aber Ende 21 sollten es schon sein.

Gruß Reiner
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 21.04.2022, 07:26
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 1.012
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.353 Danke in 816 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
glaube das mit der gesiegelten Plakette ist ein Trick der Zulassungsstelle für die Kaffeekasse. Habe aber nie die Bestimmungen rausgesucht.
Dann siehe dir bitte den Link, vor allem den Punkt 4 an:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...317100998.html

__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 21.04.2022, 11:10
UliH UliH ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 606
560 Danke in 333 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Naja...wenn es nur die Plakette wäre.

Das wichtigste ist die Reifen.
Bin jetzt auch schon am gucken ob ich welche mit jungen DOT bekomme.

Ab jetzt 6 Jahre geht sowiso nicht.
Aber Ende 21 sollten es schon sein.

Gruß Reiner
Das Führen der Plakette verpflichtet erstmal zu rein gar nichts. Das wichtigste ist im Übrigen das Zugfahrzeug, viele sind einfach zu leicht. Reifen kosten bissel was und lassen sich wohl auch noch verkaufen, aber Zugfahrzeug wechseln wegen 100 kmh???? Berechtigt allerdings zum Fahren von Tempo 100 in Deutschland, sofern ( Eigenverantwortung, hat auch kein TÜV zu prüfen) alle weiteren Voraussetzungen am Tage der Überschreitung von Tempo 80 eingehalten sind ( oder waren ). D.h. ( und da beweist sich die Sinnlosigkeit der Regelung ) man würde geblitzt, hatte aber zu alte Reifen drauf....., der Blitz ist von vorne und man sieht ja das Schild nicht. Bringt also nur was im Falle tatsächlicher Kontrolle auf der Autobahn durch die Polizei, die einen dann auch anhalten muss......könnte passieren. Aber LKWs werden auch bis irgendwas 93 kmh toleriert.
Ich hab die Plakette, aber kann sie kaum ausnutzen, weil ich in D wenig Autobahn fahre.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 21.04.2022, 15:19
Benutzerbild von CarstenKue
CarstenKue CarstenKue ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 100
Boot: Alfred Mossig - Daycruiser - "Lindau"
Rufzeichen oder MMSI: DF2163 / 211838650
131 Danke in 52 Beiträgen
Standard

Das geht sogar noch weiter:
Im Falle einer Buße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Gespanns eben 100 km/h und nicht nur 80 km/h .... Deutsche Strafen addieren sich gerne.
In Frankreich z.B. darfst Du - aus VERSICHERUNGSTECHNISCHER Sicht - auch nur 80 bzw. 100 km/h fahren!!!! Also auch da bringt die 100er Zulassung was.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 21.04.2022, 16:31
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.122
4.545 Danke in 3.071 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von CarstenKue Beitrag anzeigen
Das geht sogar noch weiter:
Im Falle einer Buße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Gespanns eben 100 km/h und nicht nur 80 km/h .... Deutsche Strafen addieren sich gerne.
Was addiert sich denn da? kannst du mal ein Beispiel nennen?


Zitat:
In Frankreich z.B. darfst Du - aus VERSICHERUNGSTECHNISCHER Sicht - auch nur 80 bzw. 100 km/h fahren!!!! Also auch da bringt die 100er Zulassung was.
Die 100km/h-Eignung, um die es hier speziell geht, ist eine Eignung die ausschließlich für Deutschland gilt, denn sie ist Teil der deutschen STVO....

Wenn du in Frankreich, sofern keine andere französische Regelung dagegen spricht (in Frankreich ist es m.E. komplizierter als man meint), 100km/h mit dem Anhänger fahren willst, muss der Anhänger vom Anhängerhersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h (kann durchaus z.B. auch 130km/h sein) zugelassen sein.

Diese Grenze hängt zulassungstechnisch (also STVZO und nicht STVO)mit dem Anhänger zusammen und gilt daher in jedem Land als technische Obergrenze.

Seit ca 1990 haben alle in D neu zu gelassenen Anhänger, eine grundsätzliche herstellerseitige Eignung für mindestens 100km/h. Diese grundsätzliche Eignung für mindestens 100km/h hat aber nicht die direkte Folge, dass du mit einem solchen Anhänger in D (oder z.B. DK) auch 100km/h fahren darfst.
Dazu benötigst du u.a. die schriftliche Bestätigung der Eignung gem. 9.AVO der STVO (steht normalerweise in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers), sowie das besagte deutsche 100km/h-Schild.

Die 9.AVO ist schlichtweg eine rein deutsche Regelung der STVO, die mit der STVZO zudem direkt nicht viel zu tun hat.

Das 100km/h-Schild hat daher auch nur in D eine Bedeutung. Wenn du z.B. deinen Anhänger auch in DK für 100km/h zugelassen hast (das geht nur in Dänemark), muss dein Anhänger das dänische 100km/h-Schild haben, denn auch in Dänemark ist die 100km/h-Regelung für Anhänger lediglich eine nationale Ausnahmeverordnung der dänischen STVO.
Wenn du zusätzlich die deutsche 100km/h-Regelung in Anspruch nehmen willst, hast du dann halt 2 unterschiedliche 100km/h-Schilder am Heck des Anhängers.....

Voraussetzung ist in allen Fällen, wo du 100km/h mit dem Anhänger fahren dürftest, dass der Anhänger als Grundvoraussetzung vom Hersteller auch für mindestens 100km/h zugelassen wurde, denn eine Geschwindigkeitregelung in einer STVO kann für das einzelne Fz niemals mehr Geschwindigkeit zulassen, als durch den Hersteller als Obergrenze vorgesehen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 21.04.2022, 18:23
Benutzerbild von CarstenKue
CarstenKue CarstenKue ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 100
Boot: Alfred Mossig - Daycruiser - "Lindau"
Rufzeichen oder MMSI: DF2163 / 211838650
131 Danke in 52 Beiträgen
Standard

Gerne,
Du fährst zu schnell lt. erlaubter Geschwindigkeit auf dieser Straße: Strafe x
Du fährst mit dem Gespann über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Gespanns aber innerhalb der erlaubten Verkehrsgeschwindigkeit: Strafe Y
Du fährst mit dem Gespann schneller als erlaubt und dann noch über der erlaubten Gespann-Geschwindigkeit: Strafe x + y (vereinfacht)

Deine Ausführung ist ansonsten ja auch richtig. Es geht darum, dass viele Gespannfahrer meinen, in Frankreich dürften sie 130 km/h mit ihrem Gespann fahren, weil.... in F es ja erlaubt ist. Lt. Bauart ist aber der deutsche Eintrag mit 80 oder 100 km/h maßgeblich, auch wenn es die Flics nicht interessiert, spätestens bei einem Unfall sagt die Versicherung: Danke

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 25.04.2022, 10:42
denni1078 denni1078 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.12.2004
Ort: Kamen
Beiträge: 226
Boot: Kaasbøll 17'
83 Danke in 61 Beiträgen
denni1078 eine Nachricht über ICQ schicken denni1078 eine Nachricht über MSN schicken denni1078 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Ist alles drei eine Überschreitung der Maximalen zulässigen Geschwindigkeit und Orientiert sich im Zweifel an der höchsten Einzelstrafe (verbot der mehrfachbestrafung für ein und die selbe Tat). Also entweder x oder y. Lediglich gelten andere Werte für Gespanne und solo PKW.

Also 10km/h innerhalb Ortschaft nur PKW = 30€ PKW+Anhänger= 40€

auserhalb geschlossener Ortschaft erlaubt 100 gefahren 90 PKW=0 PKW+Anhänger=30€ -> Gespann ohne 100km/h Zulassung

auserhalb geschlossener Ortschaft erlaubt 100 gefahren 110 PKW=20 PKW+Anhänger=175€+1Pkt -> Gespann ohne 100km/h Zulassung


Frankreich:
Die Flics interessiert aber teilweise deine 100km/h Plakette. Die interpretieren das als Gespann darf "nur" 100km/h. Damit interessiert die das dann auch.
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Trailer von 750kg Zulassung auf 650 zulassen? Lukas001 Kleinkreuzer und Trailerboote 20 20.07.2021 11:58
Brenderup 201300b umrüsten auf 100kmh ? Hesse89 Technik-Talk 5 15.09.2019 14:41
Boot inkl. Trailer in der Schweiz gekauft - wie Trailer in D zulassen !? Phantomias-Sattler Kein Boot 1 12.08.2013 15:35
80 kmh Trailer als 25 Kmh Trailer zulassen? Emotion Technik-Talk 2 03.05.2010 13:55
Trailer 100KmH Umrüstung Raum Düsseldorf cebi Kleinkreuzer und Trailerboote 9 16.03.2006 13:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.