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  #101  
Alt 09.02.2022, 14:08
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Aber nur, wenn man in den Hotspot-Rentner Marinas den SBF macht.


Gruß

Totti
wolltest Du nicht eben noch

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... eine Aufwertung der SBF mit mehr Lehrumfang. ...
... von er sich just me im Parallel-Tröt eine Verringerung der vermeidbaren Belästigungen erhofft

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #102  
Alt 09.02.2022, 14:10
horstj horstj ist offline
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2.652 Danke in 1.624 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Allgemein habe ich mich aber auch schon öfters gefragt ob irgendwo der Bereich einer Gefahrentonne definiert ist. Reden wir da über 100 m, 200 m, 1.000 m?
beste Frage seit langem hier. So weit ich weiß ist das weder Binnen noch See bestimmt, sondern soll ja im Grunde über ein Umgrenzung durch die vier Tonnen geregelt werden, sobald es eine größere Gefahrenstelle ist. Binnen gibts dann öfter die Situation, dass man nicht weiß, ob jetzt der ganze Bereich von der Tonne bis zum Ufer nicht durchfahren werden darf. Als nicht Eingeborener hält man sich dann sicher besser ganz fern. Auch zwischen Fahrwasser und GEfahrentonne kann es unklar sein.
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  #103  
Alt 09.02.2022, 14:34
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Komische Frage. Es gibt Kardinaltonnen, die kann man ignorieren, es gibt Kardinaltonnen, da hält man sich dran. Steht ja in der Karte, wie tief es ist.
Wir waren letzten Sommer übrigens auch ein Stück östlich von Stubber West, bei wenig Wind, wenig Fahrt und logisch, Motor aus. Robbenwatching.
Noch ein bisschen zum Navigieren...Ich weiß eigentlich immer nur ziemlich ungefähr, wo ich bin. Man hat seine Tonnen o.A. als Orientierungspunkt, und den Kurs zur nächsten. Steuern nach Kompass. Oder gleich nach Sicht. Ich hab noch nie nach Plotter oder Tablet gesteuert, ich hab auch zu Zeiten mit Seesegeln begonnen, wo es das gar nicht gab. Nicht Mal GPS. Die Hafen an der dänischen oder deutschen Küste, wo ich hinwollte, hab ich trotzdem gefunden. Und festgefahren hab ich mich auch nie. Ein paar Mal hätte es passieren können. Augen auf.
Aus meiner Sicht ist es unabdingbar, Karte und Realität abzugleichen. Ich hab die Karte beim Boddensegeln meist in der Plicht. Und, ja, ich orientiere mich gern an einer vereinfachten Versegelung: z.B., wenn man die Spitze von Vilm nördlich hat, noch 1oder 2 Meilen, (grob paarundzwanzig Min), dann erst nordwärts in die Lauterbach-Ansteuerung. So bleibt man von den Steinen frei. Dazu braucht man keinen Plotter.
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klassisches Handwerk und klassische Musik
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Alt 10.02.2022, 10:06
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Ort: an der Oder
Beiträge: 3.601
Boot: Bolger Micro und andere
4.398 Danke in 1.941 Beiträgen
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Hi!
Ich erlaube mir mal, die KVR zu zitieren, Regel 5
"Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt."

Ein flüchtiger Blick aufs Tablet reicht danach nicht aus, der Ausguckpflicht nachzukommen. Nichts anderes hat das LG Neubrandenburg gesagt, Die Aussage, dass Navigation nach Tablet grob fahrlässig sei, ist grober Unfug.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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