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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.01.2022, 08:20
Benutzerbild von kroetnik
kroetnik kroetnik ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 31.07.2017
Ort: Erfurt
Beiträge: 179
Boot: Stahlverdränger Lachmann-Werft
333 Danke in 104 Beiträgen
Standard Boot entspricht nicht dem Transport- und Lagersystem?

Grüßt Euch alle,

für unseren letztes Jahr gekauften Stahlverdränger, Baujahr 1991, 10,6 x 3,2m, ca. 7t haben wir nach längerer Suche einen Ganzjahresliegeplatz mit Hallenplatz im Winter gemietet. Ihr kennt sicher die Angebotssituation im Raum Berlin/Brandenburg, wir waren jedenfalls sehr froh, eine Heimat für unser Boot gefunden zu haben.

Alles lief gut an, wir hatten eine schöne erste Saison auf dem Wasser, das Boot wurde planmäßig aus dem Wasser genommen und durch die Marinawerkstatt eingewintert (gegen Extrarechnung natürlich).

Gestern dann fanden wir für uns völlig überraschend die Kündigung des Liegeplatzes zum 30.4.22 in unserem Briefkasten. Ohne jede Vorwarnung, ohne jedes Anzeichen einer Unstimmigkeit.

Nun ist es natürlich das Recht des Vermieters, Verträge fristgerecht zu kündigen, er muss es nicht einmal begründen, es ist ja kein Wohnraum. Was ich allerdings völlig merkwürdig empfinde, war der doch einzig begründende Satz in dem Kündigungsschreiben: "Ihr Boot entspricht leider nicht unserem Transport- und Lagersystem." Deshalb poste ich das hier. Kann sich irgend jemand etwas darunter vorstellen? Ist das vielleicht eine Umschreibung für: "Ihr alter Kahn hat hier nichts zu suchen", oder sollte es doch Boote geben, die aus technischen Gründen nicht gekrant werden können. Aber dann hätten wir doch überlegen können, es ganzjährig im Wasser zu lassen.
Vor allem hätte es doch im Oktober beim Kranen festgestellt werden müssen.

Wir werden natürlich das Gespräch mit dem Marinabetreiber suchen und um eine Erklärung bitten. Aber vielleicht kommt einem von Euch das bekannt vor, oder er kann sich sonstwie einen Reim drauf machen. Als absoluten Neulingen unter den Bootseignern wären wir für jede Aufklärung dankbar.
__________________
Ralf aus Erfurt
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  #2  
Alt 07.01.2022, 08:30
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Schwalmtal - Waldniel
Beiträge: 915
Boot: GFK-Halbgleiter Luna31
Rufzeichen oder MMSI: DJ4336
1.603 Danke in 616 Beiträgen
Standard

Guten Morgen,

das klingt schwer nach "Eigenbedarfskündigung"...

Da wird es wohl jemanden geben, der dem Betreiber nah steht oder jeden Preis bezahlt, um Liege- und Hallenplatz zu übernehmen.

Alles andere macht doch nicht wirklich Sinn, oder?

Wenn das Boot bereits gekrant worden ist, warum sollte das nicht im Frühjahr auch wieder gehen?

Viele Häfen wollen aber auch eine bestimmte Klientel an Kunden, mit einer ganz bestimmten Art Boot.

Ist zumindest meine Vermutung. Eine andere logische Erklärung sehe ich aus er von dir geschilderten Situation nicht.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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  #3  
Alt 07.01.2022, 09:09
Joggel Joggel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.10.2007
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.955
Boot: Stahlverdränger
1.843 Danke in 945 Beiträgen
Standard

Hallo Ralf
Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Vielleicht kann man das Problem klären, woran es liegt. Hat der Betreiber ein Transportsysthem für das Boot vom Kran oder Slipplatz in die Halle. Wie wird es abgestellt. Vielleicht will er die Boote umsetzen um an anderen Booten zu arbeiten. Vielleicht hilft Dir ja ein eigener Hafentrailer, damit Du Beweglich bleibst.
Gruß Joggel
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  #4  
Alt 07.01.2022, 09:11
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Spandau
Beiträge: 5.071
Boot: MY ZELAZKO , Cobra Futura 36
Rufzeichen oder MMSI: DB 4948
10.377 Danke in 4.234 Beiträgen
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Liegen vergleichbare Boote da ?
Oder nur Segler…..
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #5  
Alt 07.01.2022, 09:11
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Gibt es Fotos vom UW Schiff die einen größeren Aufwand zum Kranen / Slippen/ Aufpallen oder ähnliches belegen könnten?

Bei uns im Hafen wird geslippt - da lehnt der Hafenmeister auch teilweise etwas ab, wenn z.B. Schlingerkiele vorhanden sind oder die Boote zu viel Tiefgang haben - macht für Ihn dann keinen Sinn, da ein Risiko einzugehen und ggf. erhöhten Aufwand mit zu haben.

Ins Blaue hinein denke ich jedoch auch, dass es der Situation geschuldet ist und der Platz einfach anders gebraucht wird

Grüße
Daniel
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  #6  
Alt 07.01.2022, 16:46
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Boot: derzeit keines
33.772 Danke in 12.562 Beiträgen
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ähnliches hatte hier doch vor einigen Monaten der User Bartho

Dort lag die Vermutung nahe, dass sein Boot nicht dem " gehobenen " Anspruch der restlichen Klientel entsprach
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 07.01.2022, 17:16
Benutzerbild von paulemeier1
paulemeier1 paulemeier1 ist offline
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Boot: Bavaria 37CR
2.925 Danke in 839 Beiträgen
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nö Bart war das nicht, der ist Modellbauer und recht jung, das war ein anderen, der Name fällt mir aber auch gerade nicht ein...
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  #8  
Alt 07.01.2022, 17:18
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
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Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
6.477 Danke in 2.746 Beiträgen
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War das nicht Marno??
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #9  
Alt 07.01.2022, 17:25
Wolle63 Wolle63 ist gerade online
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Boot: Azimut 39
1.418 Danke in 486 Beiträgen
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War Marno, dabei ging’s um die Optik des BOOTES.
GRUSS WOLLE
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  #10  
Alt 07.01.2022, 17:38
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Boot: derzeit keines
33.772 Danke in 12.562 Beiträgen
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Ihr habt recht, danke
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #11  
Alt 07.01.2022, 18:10
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Boot: A29, Schlauchi, Schlauchi
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Nur zum Transport - / Lagersystem : wir haben für alle Boote neue Lagerböcke und einen Transportwagen angeschafft. Dafür wird der 7,5 To Mobilkran abgeschafft, mit dem z.B. mein Boot in meinen eigenen Lagerbock gehoben wurde.
Wenn ihr nun ein solches System im Winter ganz neu angeschafft habt, wäre das eine ganz schwache Erklärung = bei uns passen 100% der zu kranenden Boote in eines der Gestelle 3 - 6 -12 To
Hier die Bilder dazu (nicht mein Boot im Gestell)
Viel Glück, Reinhard
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  #12  
Alt 08.01.2022, 06:48
Benutzerbild von Stoffy 2100sc
Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
Admiral
 
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Ort: Wien
Beiträge: 3.759
Boot: Konsolenboot Caro Krüger 470 mit Mercury 60PS EFI
2.391 Danke in 1.409 Beiträgen
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Würde mit einem dickeren Kuvert beim Betreiber vorsprechen und sehen wie er reagiert, jeder hat seinen Preis und viele Probleme lassen sich so schnellstmöglich lösen
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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  #13  
Alt 08.01.2022, 09:43
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Boot: Sollux 850
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Standard

Moin

Warum nicht erstmal mit dem Vermieter sprechen und um Erläuterung dieser allgemeinen Floskel bitten. Juristisch ist damit sicher bei einer Kündigung die Form gewahrt, allerdings bedarf es doch einer detaillierten Erklärung.

Wenn dann nichts substanzielles rüber kommt, kann man von Willkür sprechen, vorher würde ich da vorsichtig sein. Bei uns im Verein gibt es eine ähnliche Regelung (im Winterlager), das hat aber etwas mit den Platzmöglichkeiten und der Tragfähigkeit des Bodens zu tun. Wir haben das natürlich auch transparent gemacht.

Da ein gewerblicher Vermieter möglicherweise Interesse an Ganzjahresverträgen und ähnliche Voraussetzungen hat, wäre das ja schon mal eine plausible Aufhellung.

Gruß

Kapitaenwalli
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  #14  
Alt 08.01.2022, 10:42
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Juristisch ist damit sicher bei einer Kündigung die Form gewahrt, allerdings bedarf es doch einer detaillierten Erklärung.
Juristisch bedarf es weder einer Erklärung, noch einer Begründung.
Außer es ist im Mietvertrag etwas anderes vereinbart.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #15  
Alt 08.01.2022, 17:40
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kroetnik kroetnik ist offline
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Hallo, danke euch für die Antworten. Noch mal klarstellend will ich sagen, dass ich die Rechtmäßigkeit der Kündigung überhaupt nicht in Frage stelle und auch nicht von "Willkür" gesprochen habe, wobei im Zivilrecht selbst die ja normalerweise hingenommen werden müsste. Wir waren zwar überrascht und vielleicht auch ein wenig enttäuscht, zumal ich gerade erst vor zwei Wochen einer anderen Marina im Vertrauen darauf, einen schönen Ganzjahresplatz zu haben, abgesagt habe. Insofern ist der Vergleich mit dem damaligen Anliegen Marnos vielleicht nicht unbedingt zwingend

Mich hat allein die gegebene scheinbar technische Begründung interessiert. Dazu haben ja einige geantwortet. Interessant, wieder etwas gelernt.

Natürlich sprechen wir den Vermieter noch darauf an. Im Moment ist er jedoch noch anrufbar gewesen. Wahrscheinlich gibt es tatsächlich attraktivere Mietinteressenten. Wir haben den Platz letztes Jahr kurzfristig erhalten, weil ein Charterer seine Boote abgezogen hatte. Vielleicht hat der es sich wieder anders überlegt. An unserem Boot wird es nicht liegen. Es ist kein fabrikneues Hochglanzprodukt, aber vom Voreigner sehr gut in Schuss gehalten. Jetzt gehen wir wieder auf die Suche und das wird nicht leicht

Schönes Wochenende noch.
__________________
Ralf aus Erfurt
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  #16  
Alt 11.01.2022, 08:16
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kroetnik kroetnik ist offline
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So, zum Abschluss: Der Hafenbetreiber hat erklärt, unser Boot sei mit 3,20m so schmal, dass sein Kran erhebliche Probleme beim sicheren Anlegen der Trageseile hatte. Das habe einen erheblichen Stau im Betriebsablauf verursacht. Na gut, ich muss das akzeptieren, obwohl ich auch schon schmalere Boote gesehen habe. Vielleicht lässt sich das mit Extrageld abhandeln, aber eigentlich würde ich jetzt lieber woanders hingehen, wenn ich eine Option hätte. Immerhin ist die für mich rätselhafte Begründung jetzt geklärt.

Danke für Eure Anteilnahme.
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Ralf aus Erfurt
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  #17  
Alt 11.01.2022, 08:25
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Juristisch bedarf es weder einer Erklärung, noch einer Begründung.
Kannst du mir dazu eine Fundstelle nennen? Nicht weil ich deine Auskunft bezweifle, sondern weil ein Bekannter mittlerweile 2.000 € für Anwaltskosten ausgegeben hat, weil sein Untermieter die Kündigung nicht akzeptiert. Die Anwälte haben meinem Bekannten gesagt, er müsse die Kündigung begründen und darlegen, dass es für ihn unzumutbar ist, den Vertrag fortzuführen. Zwar ist mein Bekannter ein privater, kein gewerblicher Vermieter, aber das wird's ja wohl nicht sein, oder?
Ich war auch der Meinung, er könne einfach kündigen...

@Kroetnik
Einfach im Wasser zu bleiben ist keine Option? Dann hätten die kein Kranproblem, könnten sogar einen Hallenplatz im Winter zusätzlich vermieten.
Für Arbeiten am UW-Schiff kannst du ja alle paar Jahre woanders hingehen.

Geändert von Rolle1704 (11.01.2022 um 12:16 Uhr) Grund: gROß-Kleinschreibung korrigiert
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  #18  
Alt 11.01.2022, 08:27
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Pianist Pianist ist gerade online
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Zitat:
Zitat von kroetnik Beitrag anzeigen
So, zum Abschluss: Der Hafenbetreiber hat erklärt, unser Boot sei mit 3,20m so schmal, dass sein Kran erhebliche Probleme beim sicheren Anlegen der Trageseile hatte.
Öh... Mein Boot ist auch nur 3,25 m breit und ich finde das nicht besonders "schmal". Dann scheint seine Traverse zu breit zu sein. Aber wie schon angemerkt, ist das ohne Belang. Wenn Du eine Alternative hast, dann kannst Du ja dort hingehen. Wenn Du aber keine hast, würde ich tatsächlich anbieten, für den Mehraufwand etwas mehr zu bezahlen. Das ist ja besser als keinen Liegeplatz mehr zu haben.

Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Kannst du mir dazu eine Fundstelle nennen? Nicht weil ich deine Auskunft bezweifle, sondern weil ein bekannter mittlerweile 2.000 € für Anwaltskosten ausgegeben hat, weil sein Untermieter die Kündigung nicht akzeptiert.
Wohnraum?

Matthias
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  #19  
Alt 11.01.2022, 09:33
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Juristisch bedarf es weder einer Erklärung, noch einer Begründung.
Außer es ist im Mietvertrag etwas anderes vereinbart.
Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Kannst du mir dazu eine Fundstelle nennen? ...
BGB § 542 Ende des Mietverhältnisses und BGB § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften, welcher u.a. die Anwendung von § 542 auf Wohnraummietverhältnisse ausschließt.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #20  
Alt 11.01.2022, 12:15
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wohnraum?
Tut mir leid, hätte ich gleich dazuschreiben können. Nein, kein Wohnraum, sondern Untermietung eines Teils des Liegeplatzes.
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  #21  
Alt 11.01.2022, 12:56
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Federball Federball ist gerade online
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....komische Erkärung : wir kranen 12 x 2m (22er Schärenkreuzer) genauso wie 10,1 x 3,4 (Dehler 101) mit einem Geschirr. Bestenfalls werden die Gurte miteinander gebunden, damit sie nicht auseinander rutschen (bei Langkielern nötig).
Grüße, Reinhard
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  #22  
Alt 11.01.2022, 15:08
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kroetnik kroetnik ist offline
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Tut mir leid, hätte ich gleich dazuschreiben können. Nein, kein Wohnraum, sondern Untermietung eines Teils des Liegeplatzes.
Eigentlich nicht mein Thema, aber vielleicht geht es in dem von dir angesprochenen Rechtsstreit gar nicht um materielles Recht, sondern um die Vollstreckung, also die Durchsetzung der Kündigung.

Vielleicht ist der Vertrag über die Untermiete aber auch nicht unbefristet mit Kündigungsoption, sondern auf Zeit geschlossen und soll durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet werden. Gegen Derartiges kann man sich natürlich wehren.

Bei mir ist es ein ganz normaler Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist, der nicht der Privilegierung von Wohnraum unterliegt. Da kennt das BGB nix und es ist ja auch gut so, dass es noch so etwas wie Vertragsfreiheit gibt, auch wenn mir persönlich in diesem Fall daraus Probleme erwachsen.
__________________
Ralf aus Erfurt
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  #23  
Alt 11.01.2022, 16:02
murphys law murphys law ist offline
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Zitat von kroetnik Beitrag anzeigen
So, zum Abschluss: Der Hafenbetreiber hat erklärt, unser Boot sei mit 3,20m so schmal, dass sein Kran erhebliche Probleme beim sicheren Anlegen der Trageseile hatte. Das habe einen erheblichen Stau im Betriebsablauf verursacht. Na gut, ich muss das akzeptieren, obwohl ich auch schon schmalere Boote gesehen habe. Vielleicht lässt sich das mit Extrageld abhandeln, aber eigentlich würde ich jetzt lieber woanders hingehen, wenn ich eine Option hätte. Immerhin ist die für mich rätselhafte Begründung jetzt geklärt.

Danke für Eure Anteilnahme.
Die Argumentation Deines Betreibers halte ich für absolut vorgeschoben und unrealistisch
Das hilft Dir leider wenig
Bei uns im Verein kommt seit Jahren ein Kranwagen, der Boote von 15 t -0,7 t (z.B. Sloepen von 5m) aus dem Wasser holt und von Freiwilligen des Klubs aufgestellt am Rand für den Winter werden.
Dabei wird jedes Mal das gleiche Hubgeschirr benutzt!
Man muß als Eigener dabei sein... Noch nie ist dabei etwas schiefgelaufen, bzw. hat es mehr, oder weniger Zeit Inanspruch genommen.
Dem passt Deine Nase nicht, oder was auch immer. Die Begründung ist Blödsinn, aber Du kannst nichts machen. Es bleibt nur die Möglichkeit: Mach Dich "me nothing you nothing out of the powder Mit dem Typen wirst Du in Zukunft noch andere Schwierigkeiten bekommen.
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #24  
Alt 11.01.2022, 16:22
motordobi motordobi ist offline
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Boot: Neptun 22
209 Danke in 114 Beiträgen
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Hallo,
vieleicht kannst du ja mal sagen wo der Hafen ist, damit man da als Suchender einen Bogen drum macht.
Gruß Manfred
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  #25  
Alt 11.01.2022, 16:30
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Die Anwälte haben meinem Bekannten gesagt, er müsse die Kündigung begründen und darlegen, dass es für ihn unzumutbar ist, den Vertrag fortzuführen.
Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
Nein, kein Wohnraum, sondern Untermietung eines Teils des Liegeplatzes.
Wenn es so ist, dann müssen die Anwälte doch auch die Begründung dafür nennen können.
Entweder der Grund findet sich dann im bestehenden Vertrag oder sie können ein entsprechendes Gesetz/Rechtsprechung benennen.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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