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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Im "Nachwuchs" der Brummifahrer. Kein Grundwehrdienst mehr, keine Typen die quasi aus Versehen den (für niedrigere Kasten gar net so billigen) Schein gemacht haben. Um dann eben sich nen kleinen Traum zu erfüllen ......... bin dann mal die Welt entdecken....... ![]() Ich kenne etliche Truck-Fahrer. Die mögen das wirklich, selbst Familienväter........."ich bin halt einfach ein Strassenkind, schon immer. Wenn ich 14 Tage bei meiner Frau bin muss ich wieder weg in die Welt. Sie weiss das....." Ist doch o.k. ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (16.12.2021 um 13:33 Uhr) |
#52
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Dafür hast freie Auswahl unter den Yogalehrern, die allerdings ohne H4 nicht über die Runden kommen. PS: Als ich Kind war, war ein Bademeister oder Tankwart noch eine Respektsperson. Die heutigen Kinder lachen da nur drüber.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#53
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Hallo
Eine andere Variante wie ich zum LKW Schein gekommen bin. Bei uns gab es die GST. Da wurde während der Lehre der Schein gemacht. Über ein Jahr. Bin dann in Begleitung mit 17 mit einem Ural durch die Gegend gedüst. Ein Kilometer 1liter Benzin V8 eben. Bei der Armee mußte jeder Kraftfahrer für jedes Fahrzeug eine Typenberechtigung machen. Sogar für den Trabant Kübel.Bin auch manchmal mit LKW und zwei Anhänger gefahren. Das wurde auch Problemlos umgeschrieben. Gruß Joggel |
#54
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Die ganzen Scheine nützen euch heute ohne die Module gar nix mehr...
Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#55
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Für Privatfahrten schon!
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Gruß Holger |
#56
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Nicht nur Privatfahrten ich durfte mit meinem LKW das Material und die Maschinen transportieren die wir benötigten und meine Mitarbeiter auch.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#57
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Ja, klar sind Privatfahrten und Werksverkehr davon ausgenommen. Das habe ich aber vorrausgesetzt...
Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#58
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Aber nicht vergessen... über 7,5t Zuggewicht ist eine Fahrerkarte erfoderlich und die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.. auch bei Privatfahrten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#59
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![]() Grüße Daniel
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#60
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Die Module gab es erst 2009. Im günstigen Fall waren sie ab 2015 erforderlich. Übrigens gibt es ab 2022 keine 95er Eintragung auf dem Führerschein mehr. Dann gibt es eine weitere eigene Karte dafür. Nennt sich wohl Fahrerqualifikationskarte. Gruß Joggel |
#61
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Meine LKW's hatten noch einen herkömmlichen Fahrtenschreiber und bei uns hatte keiner ne Fahrerkarte und bis 7,5to waren wir als Handwerker befreit von dem Fahrtenschreiber.
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#62
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alte Fahrteschreiber haben bestandschutz... ich frage mich gerade wie es ist wenn man wie Schlauchie ein 4,4t Wohnmobil fährt und dann womöglich einen 3,5t Trailer dran (er schreibt ja das e nur 2 t zieht).... bei Privatfahrzeugen besteht ja keine Fahrtenschreiberpflicht aber ne Fahrerkarte benötige ich wenn ich diesen Zug bewegen will ? was soll ich mit der Fahrerkarte machen ? muss ich dann ein Tagescontroll-Blatt führen ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#63
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Hallo
Es gibt ein sogenanntes Zuggesamtgewicht. Sollte in der Zulassung stehen. Dann hat das Zugfahrzeug weniger Zuladung. War bei meinem Landcruiser auch so. Durfte 5,5 t nicht überschreiten. Obwohl bei der Zuladung des Zugfahrzeuges noch Luft nach oben war. Könnte bei einem Wohnmobil auch sein. Gruß Joggel |
#64
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Das scheint irgendwie nicht einheitlich geregelt zu sein bei unserem Navara steht davon nichts in den Papieren, komisch ist das schon das es durcheinander ist.
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#65
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Maximale Anhängelast ist 2 Tonnen. Also bei mir zumindest faktisch keine Einschränkung beim Anhänger, 3,5 t gehen definitiv nicht. Bei keinem Ducato. Da ist immer ein Iveco oder so vorne dran fällig. Nach meinem Wissen kann ich das Gespann privat problemlos fahren, da der Führerschein entsprechend alt ist. Vorne bis 7,5 Tonnen und ich meine der Anhänger darf sogar bis 12 t oder so haben. Weiß es nicht genau, da meine 2t auf jeden Fall enthalten sind. Irgendwelche Fahrtenschreiber oder so brauche ich nicht, soweit mir bekannt. Habe ich auch noch in keinem WoMo gesehen. Gruß Rüdiger |
#66
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Gewerblicher Güterverkehr ist ja mit dem WoMo imho auch eher selten,
wozu also einen Fahrtenschreiber...? Die Voraussetzung "gewerblich" liegt ja gar nicht vor... Zitat:
z.B. seinen Bremsen, Fahrwerken, ... nur bis zu einer gewissen Gesamtgewicht des Zuges vertraut und solche Einschränkungen im COC / Zulassung vorgibt.
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#67
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du hast ja selbst geeschrieben das du nur 2 t ziehst... ich denke mir aber es gibt Wohnmobile die auch 3,5t ziehen dürfen... und da wird es dann mit dem Zuggesammtgewicht schnell über den 7,5t liegen... meine Frage war ja wie es dann ist mit den Bestimmungen ... ist schon ein Thema wo man kaum durchblickt...
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#68
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Auf dem Typschild unter der Motorhaube ist das zul. Zuggewicht zu finden.
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#69
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Ja, habe ich verstanden. Wenn ich an einen Morelo oder so einen Anhänger mache, dann bin ich schnell in Summe über 7,5 Tonnen. Aber was ändert das? Das habe ich nicht verstanden. Im ersten Ansatz denke ich: Nichts, das Zugfahrzeug ist unter 7,5, damit ist das dann egal. Oder liege ich da falsch? Gruß Rüdiger |
#70
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In man dann ein Tagesprotokoll wegen Lenk und Ruhezeiten führen muss ist daher die Frage
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#71
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Brauchste nicht.
Fahrerkarte ist nur nötig bei Fahrzeugen mit elektr. Fahrtenschreiber. Ansonsten gilt für die Scheibenschreiber nur der entsprechende Führerschein. Und da gilt bei alter Klasse 3: 7,5 Tonnen Zugfahrzeug plus max 1,5 fache Anhängelast mit einachsigen Anhänger. Bei Aufliegern sieht das wieder anders aus. Grüße
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#72
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Da werde ich morgen mal nachsehen ob ich da was finde.
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Moin moin,
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Und braucht das Wohnmobil jetzt einen Fahrtenschreiber? Höchstwahrscheinlich nicht - weder dürfte es für die Beförderung von mehr als 9 Personen konstruiert sein noch wird damit Güterbeförderung stattfinden (wenn ich mal davon ausgehe, daß da ein Boot mit gezogen werden soll auf Urlaubsfahrt). lg, justme
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#74
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mehrere Anfahrvorgänge an Prüfsteigung sowie Haltekraft der Betriebs(also Hand-)Bremse auch an der Prüfsteigung müssen erfolgreich absolviert werden. Konkurriert wohl damit mit dem schon immer üblichen Gewicht in Verbindung mit max. zul. Steigung. Aber, eigentlich ging es im Thema doch um die Geschwindigkeit auf Nichtautobahnen ??? |
#75
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für alte Säcke wie mich gilt: Privat natürlich: Max 7,5 tonnen Zugmasch. Dreiachsige "Züge" bis 12 tonnen Gesamtgewicht. Wie genau sich jetzt die Gewichte von Zugmaschine zu Zuggewicht aufaddieren weiss ich nicht. Ich hab das schriftlich vom Landratsamt. Nur mal eine schnell gefundene Quelle: https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/ Aber ja, Fahrtenschreiber ist drin. Wir legen auch immer ein Blättle ein. Wenn das die Frage ist muss ich sagen: Keine Ahnung ![]() ![]() Wir legen das einfach ein. Schwäbisches Motto: Wenn´s nix nützt schadt´s au net ![]() ![]() ![]() ![]() Unser Bootslaster: |
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