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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#301
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Mmhh, hat mit dem Trödanfang nicht mehr viel zu tun
LG Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#302
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Das ist das Wesensmerkmal eines jeden Forums...
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#303
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BTT:
Gesucht ist die eine Person, welche je ihr Boot nach einer Zollprüfung nachversteuern musste. Ich bin gespannt, ob sich je eine finden lässt. Ich glaube ernsthaft nicht, ausser freiwillig oder Unwissenheit geschehen. Lassen wir mal besondere Gewässer wie den Bodensee mit Grenze zur Schweiz und Huckepack Rückholaktionen auf Frachtschiffen aus Übersee aussen vor. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#304
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Du kennst meine Boote überhaupt nicht, weshalb dann so (in meinen Augen) abwertend Dampfer
Zitat:
Was genau ist an meinen Darstellungen für Dich ist jetzt unqualifiziert Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#305
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Wie ist das jetzt genau wenn man länger als 3 Jahre auf große Fahrt geht? Die Bücher über Weltumsegelungen, die ich gelesen habe waren meist auf älteren Schiffen aus min. 2. Hand unterwegs. Also bei der Ausfuhr hat sich da vermutlich keiner seine Steuer zurück geholt. Wie sieht das dann aus, wenn man nach der langen Zeit wieder in der Heimat anlandet?
Was muss dann tatsächlich versteuert werden? Oder ist das der Grund, warum ich auch bei einigen gelesen habe, dass die die Boote irgendwo anders abgestoßen haben und eher auf anderem Weg wieder nach Hause gekommen sind?
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#306
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#307
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Zitat:
Hast du da einen Paragraphen zu? |
#308
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Zitat:
Zitat: Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“. Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen. Das Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen, herausgegeben von der Bundesfinanzdirektion Nord, beinhaltet die zollrechtlichen Vorschriften für Wassersportfahrzeuge, die von Privatpersonen genutzt werden.
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#309
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Dürften, können verlangt werden.
Daraus schliesse ich, auch der ADAC hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Und überhaupt, auf den aktuellen Zeitwert? Immerhin zu Zeiten der Besenrichtlinie sollte angeblich der Neuwert zugrunde gelegt werden. Ich glaube dem Beitrag nicht sonderlich viel... Zitat:
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#310
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Auch der letzte Absatz liest sich mehr herbei phantasiert als abschliesssend recherchiert:
Zitat:
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#311
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
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#312
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Wenn sie innerhalb ...
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#313
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Was verstehen die eigentlich explizit unter ein- und ausgeführt?
Wenn ich auf Weltreise gehen will, laufe ich aus und bin weg. Ich hätte bisher nicht die Absicht gehabt, mich vorher beim deutschen Zoll abzumelden (mit dem Boot oder ebendieses auf dem Papier auszuführen). Und dann bleibe ich pandemiebedingt in der Karibik hängen und komme nach 3.5 Jahren im Ärmelkanal an, immer noch mit der deutschen Flagge am Heck... Ja und? Gruß Totti
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#314
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Dann müsstest du korreketerweise für den Zeitwert deines Bootes 19% Steuer entrichten
Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#315
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Zitat:
Unionswaren werden auch nicht erst nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Unionswaren, sondern sofort mit der Ausfuhr. Einen Paragraphen dazu gibt es nicht, weil der Zollkodes der EU nur Artikel und keine Paragraphen hat. In Art. 154 heißt es: Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren a) wenn sie aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden Werden ursprüngliche Unionswaren nach der Ausfuhr wieder in das Zollgebiet der EU eingeführt, dann gilt für die Rückwaren der Art. 203: (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, werden auf Antrag des Beteiligten von den Einfuhrabgaben befreit. Da sind dann auch die drei Jahre. Es ist auch nicht so, dass nach drei Jahren Abgaben fällig werden, sondern innerhalb von drei Jahren ist es möglich auf Antrag von den Abgaben befreit zu werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#316
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Moin moin,
Zitat:
Mehr Infos dazu gibt z.B. hier bei der Bundespolizei lg, justme
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#317
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Zitat:
Am Besten also erstmal über die Kanaren in die Karibik und durch den Pazifik zurück und gemütlich durchs Mittelmeer, dann ist der Gesamt-Beweis eher schwer zu erbringen.
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Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com Geändert von Totti-Amun (17.12.2021 um 14:41 Uhr) |
#318
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Hast du ordendlich deine Ausreisekontrolle und Wiedereinreisekontrolle gemacht, ist es ja völlig egal, von wo du kommst.
Hast du das nicht gemacht, wirst du in recht vielen Ländern der Welt Ärger bekommen. Ob du dich wirklich drei Jahre ausserhalb der Union aufhalten kannst, ohne irgendwo einzuklarieren, ist fraglich.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#319
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Mal ganz blöd gefragt: Handelt es sich denn überhaupt um eine "Ausfuhr", wenn ich mit meinem eigenen Boot mehrere Jahre die Welt bereise, und irgendwann zurückkehre? Es findet ja kein Wechsel des Besitzers/Eigentümers statt, weil das Boot ja nicht verkauft oder verschenkt wird.
Matthias |
#320
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Zitat:
Es heisst aber: Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren a) wenn sie aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden Also einfacher Grenzübertritt reicht schon... Grüße Totti
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#321
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Da gibt es Möglichkeiten- schaut mal ins Weltreiseforum...
Das WoMo meiner Eltern war jahrelang in Amerika und Afrika - hatte derweil immer eine dt. Zulassung. Problem war immer nur, wie lange es in einem Drittland bleiben durfte. Die Rückholing (per Schiff) regulär über den Hafenzoll war nie ein Problem... Gesendet von meinem SM-G970F mit Tapatalk |
#322
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Moin moin,
Zitat:
Ausfuhr im zoll- und steuerrechtlichen Sinne heißt ganz einfach 'physikalisches Verbringen aus der Europäischen Zollunion' - ab genau dem Moment wird die Welt auf einmal wieder deutlich komplizierter und man darf sich um zoll- und steuerrechtliche Belange kümmern, wie wir das noch von ganz früher her kennen. Das trifft zB. schon ind er Schweiz zu - wenn man da zB. mit einer größeren Foto- oder Filmausrüstung einreisen will tut man gut daran, sich vorher ein Carnet ATA dafür zu holen und die gesammelten Gerätschaften bei der Einreise in die Schweiz ordentlich als 'vorübergehend eingeführt' zu deklarieren, sonst kann einem Einiges an Ungemach und Kosten drohen. Bei Totti's Anmerkung 'über die Kanaren in die Karibik' gibt's dann noch die nette Besonderheit, daß die Kanaren zwar zum Schengen-Raum und zur Zollunion, nicht jedoch zum europäischen Steuerraum gehören (so gibt es auf den Kanaren z.B. keine Mehrwertsteuer, sondern eine lokale Verbrauchssteuer namens IGIC). Ob ein Aufenthalt auf den Kanaren also reicht, nicht nur die Dreijahresfrist für die Zollabgabenfreiheit sondern auch die für die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit zu unterbrechen, das würde ich vorab von einem Spezialisten klären lassen (die Azoren würden aber reichen - nicht jedoch wiederum die französischen Überseegebiete). lg, justme |
#323
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Zitat:
Ende vom Lied: In Basel Badischer Bahnhof habe ich beim schweizerischen Zöllner für Heiterkeit gesorgt, weil er meinte, dass das doch meine ganz gewöhnliche Berufsausrüstung sei und ich daher sowas nicht brauche. Als ich mal mit dem ehemaligen Finanzminister eine zünftige MiloG-Kontrolle auf einer Baustelle gedreht habe, sprach ich mit der Zoll-Sprecherin über das Thema, und da meinte sie, es schadet nie was, für die entscheidenden Teile der Ausrüstung ein paar Rechnungskopien im Rucksack zu haben, wenn man in Norwegen oder der Schweiz dreht, oder womöglich nur durchfährt. In Norwegen interessiert sich der Zoll allerdings überhaupt nicht für die Filmtechnik, also jedenfalls nicht im zollrechtlichen Sinne, sondern die wollen einfach nur wissen, warum man da hinfährt, und sind total beruhigt, wenn man irgendwie belegen kann, dass man dort einen Drehtermin hat. Aber das alles nur nebenbei... Matthias
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#324
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#325
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Hier eine Ausführliche Erklärung zu Mwst. und Einfuhrsteuer: https://www.yacht.de/aktuell/panoram...er/page/1#read
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
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