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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 13.02.2007, 14:26
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glumpo,

die Sicherheit der Kinder ist mit Sicherheit ein Grund eine Einfahrt zu verlegen.

Vielleicht kannst du mal einen Lageplan mit deinen Vorstellungen zeichnen und es den Leuten am Bauamt zeigen. Normaler weise müßte es doch klappen, wenn nicht noch gravierende Gründe dagegen sprechen.


In diesem Sinne

Averna
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  #52  
Alt 13.02.2007, 14:29
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So siehts aus

Rot ists Haus,
Grün ist neue vom Bauamt vorgeschlagene EInfahrt mit Carport oder Grage am Haus,
Schwarz ist das von mir vorgeschlagene Carport mit aufahrt wie jetzt auch, nur halt überdacht
Blau ist die Straße.

Gelb ists die Baugrenzlinie, über diese muss ich bei meinem Vorhgaben hinausbauen
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  #53  
Alt 13.02.2007, 14:29
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Hallo Averna,

den Begriff Baugrenzlinie kenne ich nicht.

Bei uns gibt es entweder Baugrenzen oder eine Baulinie.
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  #54  
Alt 13.02.2007, 14:31
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Zitat von viking22
Hallo Glumpo,

ja, unter folgenden Voraussetzungen.

Du bist Innerorts, oder in einem gültigen Bebauungsplangebiet.

Das Gebäude (Carport oder Garage) ist an der Grenze nicht länger als 7,99m.
Die Nutzfläche <50m². (Sind mehrere Grenzgebäude auf dem Grundstück addieren sich die Flächen) Bei Lager oder Geräteschuppen nur max. 20m².
Die Grenzwand im Mittel die Höhe von 3m nicht überschreitet.
Zählt dann auch die Wand einer Doppelhaushälfte in die Grenzbebauung
muss ich dass dann auch zu addieren
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  #55  
Alt 13.02.2007, 14:32
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Zitat:
Zitat von viking22
Hallo Averna,

den Begriff Baugrenzlinie kenne ich nicht.

Bei uns gibt es entweder Baugrenzen oder eine Baulinie.
Wo usts zwischen denen der Unterschied
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  #56  
Alt 13.02.2007, 14:34
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Nein, da das Wohnhaus ja genehmigt ist und kein genehmigungsfreies Grenzgebäude ist.
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  #57  
Alt 13.02.2007, 14:37
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Zitat:
Zitat von glumpo
Zitat:
Zitat von viking22
Hallo Averna,

den Begriff Baugrenzlinie kenne ich nicht.

Bei uns gibt es entweder Baugrenzen oder eine Baulinie.
Wo usts zwischen denen der Unterschied
Wenn Baugrenzen in einem Qualifiziertem B-Plan sind, darf man innerhalb der "Baugrenzen" bauen. Bei einer Baulinie muss man an der "Baulinie" mit dem Baukörper anliegen.
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  #58  
Alt 13.02.2007, 14:39
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glumpo,

also hier in NRW hättest du keine Probleme, da auch Carports außerhalb von Baugrenzen stehen dürfen, eben nur keine Aufenthaltsräume.

So wie du es gezeichnet hast, wird es sich um eine Baugrenze handeln und nicht um eine Baulinie, das vereinfacht die Sache.

Was du mit Sicherheit in deinem Fall nicht darfst, eine Wand, egal woraus, in den Bereich Grundstücksgrenze - Baulinie bauen, da ansonsten die Sicht für den rollenden Verkehr genommen wird.
Eine Garage wird dort schon schwieriger, eventuell mit 1.00 Abstand zur Starsse und dann nur mit elektr. Garagentor.

Dein Argument mit den Kindern sollte aber bei dir möglich sein.

Ich würde nur eine dachkonstruktion vorschlagen , zu mindest in demm Bereich Starße - Baulinie.


Viel Glück

Averna
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  #59  
Alt 13.02.2007, 14:40
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Hallo Sepp,

natürlich waren Baulinien im 1. Beitrag gemeint, ansonsten hast du recht.


In diesem Sinne

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  #60  
Alt 13.02.2007, 14:44
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Zitat:
Zitat von Averna
glumpo,

also hier in NRW hättest du keine Probleme, da auch Carports außerhalb von Baugrenzen stehen dürfen, eben nur keine Aufenthaltsräume.

So wie du es gezeichnet hast, wird es sich um eine Baugrenze handeln und nicht um eine Baulinie, das vereinfacht die Sache.

Was du mit Sicherheit in deinem Fall nicht darfst, eine Wand, egal woraus, in den Bereich Grundstücksgrenze - Baulinie bauen, da ansonsten die Sicht für den rollenden Verkehr genommen wird.
Eine Garage wird dort schon schwieriger, eventuell mit 1.00 Abstand zur Starsse und dann nur mit elektr. Garagentor.

Dein Argument mit den Kindern sollte aber bei dir möglich sein.

Ich würde nur eine dachkonstruktion vorschlagen , zu mindest in demm Bereich Starße - Baulinie.


Viel Glück

Averna
Meinst so ne Art überbau, wobei die letzten Stützen vor der Linie zum stehen kommen, und der rest nur noch schwebend ausgelegt wird
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  #61  
Alt 13.02.2007, 14:45
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Zitat:
Zitat von viking22
Zitat:
Zitat von glumpo
Zitat:
Zitat von viking22
Hallo Averna,

den Begriff Baugrenzlinie kenne ich nicht.

Bei uns gibt es entweder Baugrenzen oder eine Baulinie.
Wo usts zwischen denen der Unterschied
Wenn Baugrenzen in einem Qualifiziertem B-Plan sind, darf man innerhalb der "Baugrenzen" bauen. Bei einer Baulinie muss man an der "Baulinie" mit dem Baukörper anliegen.
Und die Baugrenze könnte ich mit einer Isolierten Befreiung hinausschieben
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  #62  
Alt 13.02.2007, 14:45
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3. glumpo

Doppelhauswand:

bei einem " echtem " Doppelhaus verlaüft die Grenze zwischen den beiden Trennwänden, also im gedämmten Bereich von. ca. 2 cm.

Bei " Immobilien" gibts nur eine Trennwand und da läuft die Grenze dann Mittig durch den Stein.


In diesem Sinne

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  #63  
Alt 13.02.2007, 14:46
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Zitat:
Zitat von Averna
3. glumpo

Doppelhauswand:

bei einem " echtem " Doppelhaus verlaüft die Grenze zwischen den beiden Trennwänden, also im gedämmten Bereich von. ca. 2 cm.

Bei " Immobilien" gibts nur eine Trennwand und da läuft die Grenze dann Mittig durch den Stein.


In diesem Sinne

Averna
Beide Häuser sind mit 24er aussenwänden an dem Nachbarhaus und einem Dämmstreifen dazwischen getrennt,
also läuft die Grenze in der Dämmung
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  #64  
Alt 13.02.2007, 14:47
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viking22 viking22 ist offline
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Hallo Glumpo,

ist die gelbe Linie bei deiner Skizze eine Baulinie oder eine Baugrenze.
Ist aber ziemlich egal bei dir, da die Zufahrt als solche genehmigungsfrei wäre und ab der gelben Linie könnte dein Carport beginnen.
Weiter wäre einmal abzuklären was dein B-Plan über Nebengebäude aussagt.
Wenn er nicht ausdrücklich Nebengebäude oder untergeordnete Bauteile außerhalb der "Baugrenze oder Linie" ausschließt darfst du es auch bauen.
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Gruß Sepp

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  #65  
Alt 13.02.2007, 14:47
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das wäre auf jedenfall kein Problem, so gehts auf jedenfall.

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  #66  
Alt 13.02.2007, 14:48
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Hallo Glumpo,

ist die gelbe Linie bei deiner Skizze eine Baulinie oder eine Baugrenze.
Ist aber ziemlich egal bei dir, da die Zufahrt als solche genehmigungsfrei wäre und ab der gelben Linie könnte dein Carport beginnen.
Weiter wäre einmal abzuklären was dein B-Plan über Nebengebäude aussagt.
Wenn er nicht ausdrücklich Nebengebäude oder untergeordnete Bauteile außerhalb der "Baugrenze oder Linie" ausschließt darfst du es auch bauen.

Es wird eine Baugrenze sein, sonst müsste das Wohnhaus an der Baulinie stehn.

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  #67  
Alt 13.02.2007, 14:49
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Zitat:
Zitat von glumpo
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Zitat von Averna
3. glumpo

Doppelhauswand:

bei einem " echtem " Doppelhaus verlaüft die Grenze zwischen den beiden Trennwänden, also im gedämmten Bereich von. ca. 2 cm.

Bei " Immobilien" gibts nur eine Trennwand und da läuft die Grenze dann Mittig durch den Stein.


In diesem Sinne

Averna
Beide Häuser sind mit 24er aussenwänden an dem Nachbarhaus und einem Dämmstreifen dazwischen getrennt,
also läuft die Grenze in der Dämmung
Die Grenze läuft von Grenzzeichen zu Grenzzeichen. Wenn du Glück hast, ist das genau in der Dämmung.
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  #68  
Alt 13.02.2007, 14:50
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Zitat von Averna
3. glumpo

Doppelhauswand:

bei einem " echtem " Doppelhaus verlaüft die Grenze zwischen den beiden Trennwänden, also im gedämmten Bereich von. ca. 2 cm.

Bei " Immobilien" gibts nur eine Trennwand und da läuft die Grenze dann Mittig durch den Stein.


In diesem Sinne

Averna
Beide Häuser sind mit 24er aussenwänden an dem Nachbarhaus und einem Dämmstreifen dazwischen getrennt,
also läuft die Grenze in der Dämmung


Ja , genauso. Ist richtig.


In diesem Sinne

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  #69  
Alt 13.02.2007, 14:54
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Hallo Glumpo,

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So wie es mir das Bauamt vorgeschlagen hat, asollte ich so wie im grünen eingezeichnet meine Zufahrt und der längs am Haus meine Garage oder Carport hinbauen, daqnn währe ich ausserhalb der line,
das gaht aber schlecht wegen der EIn-aus-fahrt Kurve,
so wie es schwarz ist so würde ich es bauen, muss aber dadurch über die gelbe baugrnze gehen, hätte dann aber sicherheit beim Rangieren
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  #70  
Alt 13.02.2007, 15:06
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Dann hätte ich noch ne Frage,
dürfte ich vorne da wo grün mir eine Terassenüberdachung anbringen ohne viel Papierzeug und Anträge
Bzw. ich habe es schon hingebaut, würde es aber jetzt gerne legalisieren
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  #71  
Alt 13.02.2007, 19:22
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wenn du es legalisieren willst, dann fertige eine Zeichnung an, Ansicht und reich es beim Bauamt ein, anderen Weg gibt es nicht.


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