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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 16.12.2021, 13:24
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Bei uns waren fast alle Wehrpflichtige, in 6 Wochen während der Grundausbildung wurde der Schein gemacht.
Es heisst doch, dass das Teil des Problems der Logistikbranche ist.
Im "Nachwuchs" der Brummifahrer.
Kein Grundwehrdienst mehr, keine Typen die quasi aus Versehen den (für niedrigere Kasten gar net so billigen) Schein gemacht haben.
Um dann eben sich nen kleinen Traum zu erfüllen ......... bin dann mal die Welt entdecken.......
Ich kenne etliche Truck-Fahrer. Die mögen das wirklich, selbst Familienväter........."ich bin halt einfach ein Strassenkind, schon immer. Wenn ich 14 Tage bei meiner Frau bin muss ich wieder weg in die Welt. Sie weiss das....."
Ist doch o.k.

Geändert von Fraenkie (16.12.2021 um 13:33 Uhr)
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  #52  
Alt 16.12.2021, 15:36
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Es heisst doch, dass das Teil des Problems der Logistikbranche ist.
Im "Nachwuchs" der Brummifahrer.
Kein Grundwehrdienst mehr, keine Typen die quasi aus Versehen den (für niedrigere Kasten gar net so billigen) Schein gemacht haben.
Das Problem ist, dass in vielen Berufen die Verdienstmöglichkeiten systematisch über viele Jahrzehnte reduziert wurden. Und deshalb fehlen jetzt LKW Fahrer, Pflegekräfte für Alte und Kranke, Handwerker, Bademeister, IT Fachkräfte usw.
Dafür hast freie Auswahl unter den Yogalehrern, die allerdings ohne H4 nicht über die Runden kommen.

PS: Als ich Kind war, war ein Bademeister oder Tankwart noch eine Respektsperson. Die heutigen Kinder lachen da nur drüber.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #53  
Alt 16.12.2021, 19:10
Joggel Joggel ist offline
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Hallo
Eine andere Variante wie ich zum LKW Schein gekommen bin.
Bei uns gab es die GST. Da wurde während der Lehre der Schein gemacht. Über ein Jahr. Bin dann in Begleitung mit 17 mit einem Ural durch die Gegend gedüst.
Ein Kilometer 1liter Benzin V8 eben. Bei der Armee mußte jeder Kraftfahrer für jedes Fahrzeug eine Typenberechtigung machen. Sogar für den Trabant Kübel.Bin auch manchmal mit LKW und zwei Anhänger gefahren. Das wurde auch Problemlos umgeschrieben.
Gruß Joggel
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  #54  
Alt 16.12.2021, 19:54
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Die ganzen Scheine nützen euch heute ohne die Module gar nix mehr...
Grüße
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Marco,



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  #55  
Alt 16.12.2021, 20:01
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Zitat:
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Die ganzen Scheine nützen euch heute ohne die Module gar nix mehr...
Grüße
Für Privatfahrten schon!
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  #56  
Alt 16.12.2021, 21:14
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Nicht nur Privatfahrten ich durfte mit meinem LKW das Material und die Maschinen transportieren die wir benötigten und meine Mitarbeiter auch.
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  #57  
Alt 16.12.2021, 22:53
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Ja, klar sind Privatfahrten und Werksverkehr davon ausgenommen. Das habe ich aber vorrausgesetzt...
Grüße
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  #58  
Alt 17.12.2021, 06:12
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Aber nicht vergessen... über 7,5t Zuggewicht ist eine Fahrerkarte erfoderlich und die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.. auch bei Privatfahrten
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  #59  
Alt 17.12.2021, 06:28
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Bei uns waren fast alle Wehrpflichtige, in 6 Wochen während der Grundausbildung wurde der Schein gemacht.
War gewiss ne andere Zeit - ich hab ja nicht mal ein Jahr grüne Socken getragen. Ich war nach der Grundausbildung ein typischer Bürosoldat im Stabsdienst - so viel Eierschaukelei hatte ich noch nie und werde sie wohl auch nie wieder so bekommen

Grüße
Daniel
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  #60  
Alt 17.12.2021, 07:47
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Zitat:
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Die ganzen Scheine nützen euch heute ohne die Module gar nix mehr...
Grüße
Hallo
Die Module gab es erst 2009. Im günstigen Fall waren sie ab 2015 erforderlich.
Übrigens gibt es ab 2022 keine 95er Eintragung auf dem Führerschein mehr. Dann gibt es eine weitere eigene Karte dafür. Nennt sich wohl Fahrerqualifikationskarte.
Gruß Joggel
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  #61  
Alt 17.12.2021, 08:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber nicht vergessen... über 7,5t Zuggewicht ist eine Fahrerkarte erfoderlich und die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.. auch bei Privatfahrten
Meine LKW's hatten noch einen herkömmlichen Fahrtenschreiber und bei uns hatte keiner ne Fahrerkarte und bis 7,5to waren wir als Handwerker befreit von dem Fahrtenschreiber.
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  #62  
Alt 17.12.2021, 08:21
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Meine LKW's hatten noch einen herkömmlichen Fahrtenschreiber und bei uns hatte keiner ne Fahrerkarte und bis 7,5to waren wir als Handwerker befreit von dem Fahrtenschreiber.
bis 7,5 t ist man immer noch befreit...

alte Fahrteschreiber haben bestandschutz...

ich frage mich gerade wie es ist wenn man wie Schlauchie ein 4,4t Wohnmobil fährt und dann womöglich einen 3,5t Trailer dran (er schreibt ja das e nur 2 t zieht).... bei Privatfahrzeugen besteht ja keine Fahrtenschreiberpflicht aber ne Fahrerkarte benötige ich wenn ich diesen Zug bewegen will ? was soll ich mit der Fahrerkarte machen ? muss ich dann ein Tagescontroll-Blatt führen ?
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  #63  
Alt 17.12.2021, 08:48
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Hallo
Es gibt ein sogenanntes Zuggesamtgewicht. Sollte in der Zulassung stehen. Dann hat das Zugfahrzeug weniger Zuladung. War bei meinem Landcruiser auch so. Durfte 5,5 t nicht überschreiten. Obwohl bei der Zuladung des Zugfahrzeuges noch Luft nach oben war. Könnte bei einem Wohnmobil auch sein.
Gruß Joggel
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  #64  
Alt 17.12.2021, 09:47
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Das scheint irgendwie nicht einheitlich geregelt zu sein bei unserem Navara steht davon nichts in den Papieren, komisch ist das schon das es durcheinander ist.
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  #65  
Alt 17.12.2021, 09:59
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bis 7,5 t ist man immer noch befreit...

alte Fahrteschreiber haben bestandschutz...

ich frage mich gerade wie es ist wenn man wie Schlauchie ein 4,4t Wohnmobil fährt und dann womöglich einen 3,5t Trailer dran (er schreibt ja das e nur 2 t zieht).... bei Privatfahrzeugen besteht ja keine Fahrtenschreiberpflicht aber ne Fahrerkarte benötige ich wenn ich diesen Zug bewegen will ? was soll ich mit der Fahrerkarte machen ? muss ich dann ein Tagescontroll-Blatt führen ?
Also das WoMo hat ein Zuggesamtgewicht von 6,4 Tonnen.
Maximale Anhängelast ist 2 Tonnen.
Also bei mir zumindest faktisch keine Einschränkung beim Anhänger, 3,5 t gehen definitiv nicht. Bei keinem Ducato. Da ist immer ein Iveco oder so vorne dran fällig.

Nach meinem Wissen kann ich das Gespann privat problemlos fahren, da der Führerschein entsprechend alt ist. Vorne bis 7,5 Tonnen und ich meine der Anhänger darf sogar bis 12 t oder so haben. Weiß es nicht genau, da meine 2t auf jeden Fall enthalten sind.
Irgendwelche Fahrtenschreiber oder so brauche ich nicht, soweit mir bekannt. Habe ich auch noch in keinem WoMo gesehen.

Gruß Rüdiger
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  #66  
Alt 17.12.2021, 10:20
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Gewerblicher Güterverkehr ist ja mit dem WoMo imho auch eher selten,
wozu also einen Fahrtenschreiber...? Die Voraussetzung "gewerblich"
liegt ja gar nicht vor...

Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das scheint irgendwie nicht einheitlich geregelt zu sein bei unserem Navara steht davon nichts in den Papieren, komisch ist das schon das es durcheinander ist.
Das maximale Zuggewicht wird imho auch nur angegeben wenn der Hersteller
z.B. seinen Bremsen, Fahrwerken, ... nur bis zu einer gewissen Gesamtgewicht
des Zuges vertraut und solche Einschränkungen im COC / Zulassung
vorgibt.
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  #67  
Alt 17.12.2021, 10:21
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Also das WoMo hat ein Zuggesamtgewicht von 6,4 Tonnen.
Maximale Anhängelast ist 2 Tonnen.
Also bei mir zumindest faktisch keine Einschränkung beim Anhänger, 3,5 t gehen definitiv nicht. Bei keinem Ducato. Da ist immer ein Iveco oder so vorne dran fällig.

Nach meinem Wissen kann ich das Gespann privat problemlos fahren, da der Führerschein entsprechend alt ist. Vorne bis 7,5 Tonnen und ich meine der Anhänger darf sogar bis 12 t oder so haben. Weiß es nicht genau, da meine 2t auf jeden Fall enthalten sind.
Irgendwelche Fahrtenschreiber oder so brauche ich nicht, soweit mir bekannt. Habe ich auch noch in keinem WoMo gesehen.

Gruß Rüdiger
dein Wohnmobil war nur als Beispiel gedacht...
du hast ja selbst geeschrieben das du nur 2 t ziehst... ich denke mir aber es gibt Wohnmobile die auch 3,5t ziehen dürfen... und da wird es dann mit dem Zuggesammtgewicht schnell über den 7,5t liegen...

meine Frage war ja wie es dann ist mit den Bestimmungen ... ist schon ein Thema wo man kaum durchblickt...
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  #68  
Alt 17.12.2021, 13:22
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das scheint irgendwie nicht einheitlich geregelt zu sein bei unserem Navara steht davon nichts in den Papieren, komisch ist das schon das es durcheinander ist.
Auf dem Typschild unter der Motorhaube ist das zul. Zuggewicht zu finden.
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  #69  
Alt 17.12.2021, 14:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dein Wohnmobil war nur als Beispiel gedacht...
du hast ja selbst geeschrieben das du nur 2 t ziehst... ich denke mir aber es gibt Wohnmobile die auch 3,5t ziehen dürfen... und da wird es dann mit dem Zuggesammtgewicht schnell über den 7,5t liegen...

meine Frage war ja wie es dann ist mit den Bestimmungen ... ist schon ein Thema wo man kaum durchblickt...
Hallo

Ja, habe ich verstanden. Wenn ich an einen Morelo oder so einen Anhänger mache, dann bin ich schnell in Summe über 7,5 Tonnen.
Aber was ändert das? Das habe ich nicht verstanden.

Im ersten Ansatz denke ich: Nichts, das Zugfahrzeug ist unter 7,5, damit ist das dann egal. Oder liege ich da falsch?

Gruß Rüdiger
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  #70  
Alt 17.12.2021, 14:13
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Hallo

Ja, habe ich verstanden. Wenn ich an einen Morelo oder so einen Anhänger mache, dann bin ich schnell in Summe über 7,5 Tonnen.
Aber was ändert das? Das habe ich nicht verstanden.

Im ersten Ansatz denke ich: Nichts, das Zugfahrzeug ist unter 7,5, damit ist das dann egal. Oder liege ich da falsch?

Gruß Rüdiger
Über 7,5 t Zuggewicht brauchst du eine Fahrerkarte ... Auch wenn du es nicht in einen Fahrtenschreiber stecken kannst ... Ich hab da keine Ausnahme gefunden...
In man dann ein Tagesprotokoll wegen Lenk und Ruhezeiten führen muss ist daher die Frage
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  #71  
Alt 17.12.2021, 15:20
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Brauchste nicht.
Fahrerkarte ist nur nötig bei Fahrzeugen mit elektr. Fahrtenschreiber.
Ansonsten gilt für die Scheibenschreiber nur der entsprechende Führerschein.
Und da gilt bei alter Klasse 3:
7,5 Tonnen Zugfahrzeug plus max 1,5 fache Anhängelast mit einachsigen Anhänger. Bei Aufliegern sieht das wieder anders aus.
Grüße
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Marco,



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Alt 17.12.2021, 18:56
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Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Auf dem Typschild unter der Motorhaube ist das zul. Zuggewicht zu finden.
Da werde ich morgen mal nachsehen ob ich da was finde.
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  #73  
Alt 18.12.2021, 19:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dein Wohnmobil war nur als Beispiel gedacht...
du hast ja selbst geeschrieben das du nur 2 t ziehst... ich denke mir aber es gibt Wohnmobile die auch 3,5t ziehen dürfen... und da wird es dann mit dem Zuggesammtgewicht schnell über den 7,5t liegen...

meine Frage war ja wie es dann ist mit den Bestimmungen ... ist schon ein Thema wo man kaum durchblickt...
soo schwer ist das Ganze doch nicht - früher war es $57 (1) StVZO (der ist inzwischen weggefallen), heute ist es die Verordnung (EU) Nr. 165/2014:
Zitat:
Zitat von (EU) Nr. 165/2014 Art. 3
1) Der Fahrtenschreiber ist in Fahrzeugen einzubauen und zu benutzen, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und für die die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt.
(EG) Nr. 561/2006 ist die Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten, und die bestimmt wiederum in Artikel 2:

Zitat:
(1)Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr: a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.
Von 7,5t zZGG ist da nirgends mehr die Rede - Lenk- und Ruhezeiten sind ab 3,5t zZGG einzuhalten, wenn Güterbeförderung vorliegt. Die 7,5t-Grenze war früher die nationale Grenze, ab der ein Fahrtenschreiber generell vorgeschrieben war zu verbauen (ehem. $57a (1) StVZO), das ist aber seit dem 3.7.2021 endgültig entfallen.

Und braucht das Wohnmobil jetzt einen Fahrtenschreiber? Höchstwahrscheinlich nicht - weder dürfte es für die Beförderung von mehr als 9 Personen konstruiert sein noch wird damit Güterbeförderung stattfinden (wenn ich mal davon ausgehe, daß da ein Boot mit gezogen werden soll auf Urlaubsfahrt).

lg, justme
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  #74  
Alt 19.12.2021, 09:28
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen

Das maximale Zuggewicht wird imho auch nur angegeben wenn der Hersteller
z.B. seinen Bremsen, Fahrwerken, ... nur bis zu einer gewissen Gesamtgewicht
des Zuges vertraut und solche Einschränkungen im COC / Zulassung
vorgibt.
Nicht nur imho, ich hatte genau diese Aussage vom KBA bekommen. Ich bekam seinerzeit leider nicht die Genehmigung, das Schreiben zu veröffentlichen, ich darf aber erläutern:
mehrere Anfahrvorgänge an Prüfsteigung sowie Haltekraft der Betriebs(also Hand-)Bremse auch an der Prüfsteigung müssen erfolgreich absolviert werden. Konkurriert wohl damit mit dem schon immer üblichen Gewicht in Verbindung mit max. zul. Steigung.

Aber, eigentlich ging es im Thema doch um die Geschwindigkeit auf Nichtautobahnen ???
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  #75  
Alt 19.12.2021, 13:46
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
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bis 7,5 t ist man immer noch befreit...

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ich frage mich gerade wie es ist wenn man wie Schlauchie ein 4,4t Wohnmobil fährt und dann womöglich einen 3,5t Trailer dran (er schreibt ja das e nur 2 t zieht).... bei Privatfahrzeugen besteht ja keine Fahrtenschreiberpflicht aber ne Fahrerkarte benötige ich wenn ich diesen Zug bewegen will ? was soll ich mit der Fahrerkarte machen ? muss ich dann ein Tagescontroll-Blatt führen ?
Billi,

für alte Säcke wie mich gilt:

Privat natürlich:
Max 7,5 tonnen Zugmasch.

Dreiachsige "Züge" bis 12 tonnen Gesamtgewicht.

Wie genau sich jetzt die Gewichte von Zugmaschine zu Zuggewicht aufaddieren weiss ich nicht.

Ich hab das schriftlich vom Landratsamt. Nur mal eine schnell gefundene Quelle:
https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/

Aber ja, Fahrtenschreiber ist drin. Wir legen auch immer ein Blättle ein.
Wenn das die Frage ist muss ich sagen: Keine Ahnung
Wir legen das einfach ein. Schwäbisches Motto: Wenn´s nix nützt schadt´s au net Ruhezeiten brauchen wir net rechnen, alles darf aufkommen.....nur kein Stress

Unser Bootslaster:
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