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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Hallo zusammen,
ich suche für mein Boot neue Lichter da die alten Lichter defekt sind. Ich brauch eine Zweifarbenlampe am Bug und ein weißes Rundumlicht. Könnt ihr hier, welche Empfehlen? Ich fahre damit auf der Binnenschiffartsstraße (Weser) daher benötige ich eine Zulassung gem. Schiffsausrüstungsrichtlinie (Marine Equipment Directive - MED. Dieses soll durch das Steuerradsymbol nachgewiesen werden. Ich finde immer nur Lampen mit BSH Zulassung oder anderen Zulassungen wie R.I.N.A , DOT , EEP , DGMM , SN , NMD. ![]() Würde eine der Zulassungen hier auch in Frage kommen? Wäre es möglich dieses Set zu kaufen? https://www.ebay.de/itm/363263971927...Cclp%3A2047675 (PaidLink) |
#2
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Hi?
BSH Zulassung ist OK. Die anderen Klassifikationen, je nach Fahrgebiet, nicht. Wenn ich Dein Profil sehe, sollte es Dir bekannt sein. Geändert von sporty (30.11.2021 um 21:10 Uhr) |
#3
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Also auf der Elbe im Bereich HH/SH/NI habe ich noch nicht erlebt/gehört, das ein WaPo-Mensch die nicht zugelassenen Leuchten bemängelt hätte.
Aber offiziell zulässig sind die verlinkten Leuchten (im Bereich der BinSchStrO) tatsächlich nicht. Die mit BSH / Steuerrad Zulassung sind eben wegen dieser Zulassung leider *deutlich* teurer ... |
#4
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![]() Zitat:
würde eventuell zu LED raten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (01.12.2021 um 07:32 Uhr) |
#5
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![]() Zitat:
wie schon geschrieben. Serie 34 von Aquasignal haben die erforderliche Zulassung. LED würde ich nehmen, da diese wenig Strom benötigen (das Rundumlicht wird ja eventuell auch als Ankerlicht verwendet) https://www.12seemeilen.de/aqua-sign...4aAhY8EALw_wcB auf dieses Zeichen musst du achten nur damit darf man Binnen fahren https://www.aquasignal.com.au/wp-con...ries_34_DE.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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Die Serie 34 von Aqua-Signal finde ich auch sehr gut, was aber noch zu beachten ist, das man auf Binnenwasserstraßen im Gegensatz zu Seewasserstraßen das weiße Topplicht vorne oberhalb der Zweifarbenlaterne Fahren muss. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt Anlage 3: Bild 20
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#7
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![]() Zitat:
Für Leuchten deren Baureihe bis 2011 das erste Mal in der EU in Verkehr gebracht wurden, reicht auch eine reine BSH Zulassung (ohne Steuerrad) für Binnen aus.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 83 re Ufer |
#8
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auch nicht richtig... vor dem Steuerrad gab es die Ankerzulassung ...diese müssen die alten Lampen haben... da gab es auch BSH leuchten mit und ohne Ankerzulassung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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![]() Zitat:
es gibt die Möglichkeit die Zweifarbenlaterne vorne am Boot und die Rundumleuchte muss dann min. 1m höher oder 1m Hinter der zweifarben sein (am besten beides)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Es ist eben leider nicht nur ein Beispiel, vor einigen Jahre habe ich einen Artikel in der Yacht gelesen, dort har der Redakteur ein Boot durch den Elbe-Lübeck-Kanal überführt und wurde mit einem Bußgeld belegt weil er die Lichterführung wie auf Seewasserstraßen mit dem Topplicht hinten gefahren hat. In diesem Artikel wurde dann Die Lichterführung noch einmal genau erklärt.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#11
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#12
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Hätte der Gesetzgeber dann nicht die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung geändert und die Lichterführung erlaubt wie sie in der KVR Regel 23 vorgesehen ist? Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sagt zur Lichterführung von Kleinfahrzeugen nichts sonder übernimt die KVR, die aber nur auf See gelten.
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (01.12.2021 um 11:54 Uhr) |
#13
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![]() Zitat:
es steht nur da: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...3-13-node.html ein Hecklicht; dieses Licht darf unter der Voraussetzung entfallen, dass anstelle des Topplichtes nach Buchstabe d ein von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht geführt wird.
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#14
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Moin moin,
Zitat:
Navigationsbeleuchtung nach KVR-Standard ist binnen erlaubt nach der Variante §3.13 Abs. 1 Buchstabe d), e) Doppelbuchstabe aa) und f). Die Forderung 'Topplicht 1m vor den Seitenlichtern' ist die aus der Variante 'alle Lichter in gleicher Höhe', beschrieben unter §3.13 Buchstabe a)-c) lg, justme |
#15
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unter bb. steht aber: unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in einer Schiffsachse
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#16
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das bezieht sich auf die Seitenlichter die als Zweifarbenlaterne sein darf ...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#18
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So missverständlich ist der Paragraph 3.13. doch gar nicht formuliert...
https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__3_13.html Topplicht entweder auf Höhe der Seitenlichter, dann aber mindestens 1m vor diesen (Variante 1. a)). Das dann auch nur in Kombination mit b) und c). Oder Topplicht min. 1m höher als die Seitenlichter (Variante 1. d)). Das geht dann in Kombination mit e) aa) und f), oder e) bb) und f). Bei der Topplichtvariante 1.d) könnte das Topplicht auch vor oder hinter den Seitenlichtern sein.
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Gruß Mirko
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#19
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![]() Zitat:
User Dannius hat das hier im Forum schon mal sehr gut recherchiert: https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post3171051 Aber wenn schon Neukauf, dann nur mit Steuerradsymbol, da kann man nichts falsch machen.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 83 re Ufer |
#20
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![]() Zitat:
Neuanbauten dürfen nur noch mit Steuerrad stattfinden ... Auch wenn man heute eine Lampe mit Anker kaufen würde dürfte man sie nicht mehr nutzen ... Bestandschutz haben nur noch angebaute Lampen beim Wechsel gibt es nur noch Steuerrad
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#21
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Okay danke für das ganze Feedback und die Kommentare ich denke es wird ein Zweifarbenlicht (Serie 34 von Aqua-Signal).
Dazu wollte ich noch ein weißes Rundumlicht hinten am Heck 1 Meter über dem Zweifarbenlicht anbringen. Habt ihr zufällig noch Tipps für ein Rundumlicht ;) VG |
#22
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#23
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![]() Zitat:
Okay Also wurde es durch aus ausreichen, wenn ich eine Dreifarben Leuchte vorne in Bug Mitte anrbringe. Wie diese hier https://www.svb.de/de/aqua-signal-le...-gehaeuse.html VG |
#24
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Neeeee - ne Dreifarbenlaterne besteht aus Seitenlichtern und Hecklicht, gehört in die Mastspitzte und passt nicht mit dem Rundumlicht zusammen (das ist da dann ein reines Ankerlicht).
Gruß, Rainer
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#25
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![]() Zitat:
Ich würde vorne ein Zweifarbenlicht nutzen und dann noch ein Weißesrundumlicht. Zweifarbenlicht https://www.12seemeilen.de/aqua-sign...rbe-weiss.html Rundumlicht https://www.svb.de/de/aqua-signal-le...-gehaeuse.html Das sollte dann doch passen oder? |
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