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  #26  
Alt 08.10.2021, 16:38
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
*3 sind zwar nur 180 km/h - die Differenz beträgt hier immerhin 120 km/h und nicht 12km/h.

Und wie schnell ist man anstatt bei 6km/h bei z.B. 10 km/h. Da müsstest Du schon ständig auf ein GPS gerät schaun.
.
Siehe einfach #14.

Im übrigen: Der Unterschied zwischen 6km/h und 20km/h ist bei vielen Booten der Unterschied zwischen Verdrängerfahrt und (fast schon) Gleitfahrt.
Wer das nicht bemerkt...
__________________
Gruß Richard
----------------------------------------------------------
Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #27  
Alt 08.10.2021, 17:32
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EHB EHB ist offline
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Ich bin mal so frei; 1,3 Promille waren 800,00 € im Jahr 2003
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  #28  
Alt 08.10.2021, 18:49
zooom zooom ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Dass der KFZ-Führerschein auch bei Verfehlungen mit dem Boot und andersrum entzogen werden kann, geistert schon immer irgendwie rum.
Wohl auf Grundlage dessen, dass es beides amtliche Scheine sind.
Belege dafür gibt es nirgends, das ist also eher Stammtisch. Ebenso sehe ich das beim Bodenseeschifferpatent.
Siehe z.B. hier: https://blog.sportbootfuehrerschein....fuhrerscheins/

Andererseits ist es aber Fakt, dass zum Erlangen des SBF eine KFZ Führerscheinkopie mit eingereicht werden muss. Quasi als Zuverlässigkeits-Bescheinigung.


Gruß

Totti
Das kommt natürlich darauf an, wenn man volltrunken am Ruder eines Schiffes von der Waschpo erwischt wird, ist es durchaus möglich und wahrscheinlich, daß diese die allg. Zuverlässigkeit in Zweifel zieht und damit eine entsprechende Überprüfung auch bei den Fahrerlaubnisbehörden in Gang bringt.

OT: Jedenfalls im Straßenverkehr ist das Fakt: Volltrunken (mit 1,8 Promille) beim Schieben(!) eines Fahrrades erwischt, wurde der Führerschein für ein Jahr eingezogen und erst nach MPU wieder zur Fahrprüfung zugelassen.
Begründung war einfach: Mit 1,8 Promille ist Gewohnheitstrinken anzunehmen, die Zuverlässigkeit zu bezweifeln, daher war das rechtens.
(Für diesen Fall kann ich mich verbürgen, den betroffenen jungen Mann kenne ich persönlich).
__________________
Gruß Thomas
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  #29  
Alt 09.10.2021, 08:03
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Moinmoin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das mag ja sein, aber meine Frage war: Wo steht, dass man auf dem Bodensee verpflichtet ist den "Straßen-"Führerscheines mitzuführen?

Unter 1.06 Urkunden heißt es nur:
Wenn für den Betrieb eines Fahrzeuges eine Zulassung oder für die Führung eines Fahrzeuges ein Schifferpatent erforderlich ist, müssen die entsprechenden Urkunden an Bord mitgeführt werden. Die Urkunden sind auf Verlangen den Organen der zuständigen Behörde vorzulegen.

DAS muss dabei sein mehr nicht.

Gruß Lutz
eine Verpflichtung, ihn mitzuführen ergibt sich aus den zitierten Paragraphen nicht - es dürfte sich lediglich um eine Vereinfachung der Überprüfung handeln (sprich, wer als Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis diese vorweisen kann beseitigt an dieser Stelle mögliche Zweifel an der Eignung - kann das jemand nicht können weitere Ermittlungen folgen, ob der Inhaber des BSP u.U. seine Fahrerlaubnis verloren hat und demzufolge Gründe vorliegen können, auch das BSP zu entziehen).

lg, justme
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  #30  
Alt 09.10.2021, 08:17
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen

Andererseits ist es aber Fakt, dass zum Erlangen des SBF eine KFZ Führerscheinkopie mit eingereicht werden muss. Quasi als Zuverlässigkeits-Bescheinigung.


Gruß

Totti
das ist aber nur die mögliche Vereinfachung des Zuverlässigkeitsnachweises für Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis - man kann einen SBF auch bekommen, ohne im Besitz einer solchen zu sein, dann muß man halt ein polizeiliches Führungszeugnis Kategorie "O" vorlegen (siehe §7 Abs. 2 Nr. 5 2. Halbsatz).

Und zum Thema 'Entziehung der KFZ-Fahrerlaubnis bei Alkohol auf dem Boot' - wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, die die Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zur Teilnahme am Straßenverkehr zweifelhaft erscheinen lassen kann sie (und wird sie auch in den allermeisten Fällen bei schwerem Alkoholmißbrauch) entsprechende Ermittlungen beginnen, um festzustellen ob tatsächliche Mängel vorliegen. Das kann u.U. auch die Anordnung einer MPU bedeuten, um Zweifel an der Fahrtauglichkeit auszuräumen und bei Nichtvorlage eines positiven MPU-Gutachtens dann im Entzug der KFZ-Fahrerlaubnis resultieren. Die entscheidende Frage ist also, ob die Straßenverkehrsbehörde Kenntnis erlangt von einem evtl. Entzug des SBF aufgrund Alkoholmißbrauchs (das ist kein Automatismus).

lg, justme
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  #31  
Alt 09.10.2021, 16:57
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carandi27 carandi27 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Dass der KFZ-Führerschein auch bei Verfehlungen mit dem Boot und andersrum entzogen werden kann, geistert schon immer irgendwie rum.
Wohl auf Grundlage dessen, dass es beides amtliche Scheine sind.
Belege dafür gibt es nirgends, das ist also eher Stammtisch. Ebenso sehe ich das beim Bodenseeschifferpatent.
Siehe z.B. hier: https://blog.sportbootfuehrerschein....fuhrerscheins/

Andererseits ist es aber Fakt, dass zum Erlangen des SBF eine KFZ Führerscheinkopie mit eingereicht werden muss. Quasi als Zuverlässigkeits-Bescheinigung.


Gruß

Totti

Naja, aber zumindest geht es am Bodensee andersherum, sieht Frage Nr. 63 der amtlichen Prüfungsfragen. Wenn der KFZ-Führerschein u. a. als Nachweis der Eignung angesehen wird, ist es ja auch logisch, dass bei Entzug des KFZ-Führerscheins die Eignung in Frage gestellt wird.

Umgekehrt kann das übrigens ebenso passieren und zwar immer dann, wenn man sich im Bereich des Strafrechts bewegt, da es dann anhand des Katalogs der „Mistra“ Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde gibt.


Gruß Andreas
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  #32  
Alt 09.10.2021, 17:32
Hondafahrer Hondafahrer ist offline
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134 Danke in 61 Beiträgen
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Na, ja, ich hab bei der Kontrolle vor 1 Monat auf verlangen des Bsp den umgeschriebenen Plastik Führerschein Sportboot gezeigt. Der Polizist sagte, er wolle das Bodenseepatent sehen.
Der andere ist auf dem Bodensee nicht gültig. Hat mich gewundert, hatte den blauen Fs. dann doch noch dabei
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  #33  
Alt 11.10.2021, 17:32
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Hondafahrer Beitrag anzeigen
Na, ja, ich hab bei der Kontrolle vor 1 Monat auf verlangen des Bsp den umgeschriebenen Plastik Führerschein Sportboot gezeigt. Der Polizist sagte, er wolle das Bodenseepatent sehen.
Der andere ist auf dem Bodensee nicht gültig. Hat mich gewundert, hatte den blauen Fs. dann doch noch dabei
Na ja, wenn der Binnenschein gelten würde gäbe es ja kein Bodenseeschifferpatent. So seltsam wie das auch immer ist.

Aber wenn die mich nach dem Autoführerschein fragen würden würde ich den erstmal nicht zeigen, bis nicht ne schlüssige Begründung dafür vorgelegt würde.

Einfach so. Aus Prinzip, und aus Interesse......warum?

Mit dem BSP darf ich nicht Auto fahren, mit dem Auto-FS nicht Boot fahren.
Basta

Muss ich noch meine Seepferdchenbescheinigung, ne Siegerurkunde von den Bundesjugendspielen und den Blutspenderausweis vorlegen, oder was

Ich bin derMeinung bisher gibt´s die Rückkopplung vom einen FS zum anderen nicht (automatisch).
Bei ner Privatpilotenlizenz oder höher mag man da in einer "Bringschuld" sein, weiss nicht.

Mit zunehmender "Digitalisierung" etc. wird das aber bestimmt kommen. Eine Frage der Zeit.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (11.10.2021 um 17:37 Uhr)
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