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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Bernd,
berichte auf alle Fälle wie die Sache weiter oder ausgegangen ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#27
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eventuell gefällt einem Interessenten Dein Anbau nicht.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#28
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Der Interessent kommt aber am §1 (3) auch nicht vorbei.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#29
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Ja,
könnte auch sein aber woher sollte er wissen das er ohne Genehmigung gebaut ist. Es sei den er kommt auch aus unserem Dorf oder mein Nachbar hat im was gesteckt. Und warum hat er sich Gestern so blöd angestellt! Aber der Typ ist eigentlich für mich gestorben, soll ihn doch der Teufel holen! Nächster Termin Bauamt am Dienstag 13.02. Jetzt wird erstmal geklärt wie groß mein Grundstüch ist, unglaublich aber wahr. Dann werde ich auch mal vorsichtig auf Lutz seinen Typ hinweisen. Danke Lutz Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#30
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Zu den bootstechnischen Sachen sage ich wenig, bzw. nur, wenn ich etwas 100% weiß oder ich stelle meine Meinung als Laie dar, und kennzeichne sie auch entsprechend. Mir käme nie in den Sinn, den Hausmeister zu belehren, wenn er schreibt, das man bei einem bestimmten Motorproblem, eine bestimmte Schraube an einer bestimmten Stelle verändern muß. Zu den Dingen, die von denen ich 'was verstehe, schreibe ich auch 'was. Mir hat mal ein Kollege gesagt: Nichts ist schlimmer als Halbwissen. Deshalb meine Frage: Was haben Pflanzen mit einem Anbau zu tun????? ![]() |
#31
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ich habe von der Materie wenig Ahnung - kann aber dazu sagen, dass ich damals mein Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen wollte und das wurde auch genehmigt, weil das Carport nur 2,50 m hoch ist und weil mein Nachbar der Grenzbebauung in einem formlosen Schriftstück zugestimmt hat.
In Deinem Fall sehe ich den Weg "über den Nachbarn" fast als den Einfachsten an ![]() Vielleicht kannst Du Ihn durch irgendetwas (Geld ![]() Er zieht doch eh`weg, also gib Ihm doch noch ein Bonbon mit auf den Weg und Du hast deine Ruhe ![]() Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#32
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ein Carport darfst du sowieso ohne Genehmigung an die Grenze bauen. Eine Garage/Carport fällt unter den (Artikel 63 (BayBO)) genehmigungsfreie Bauten. Nur ein dauernd genutzer Aufenthaltsraum oder Wohnraum wird Abstansflächenpflichtig. So einfach lässt sich das Problem jetzt auch nicht mehr lösen, da es ja Aktenkundig ist.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#33
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bei mir wollte das Bauamt damals diese Bestätigung vom Nachbarn haben
![]() Grüße Heinz
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#34
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selbst wenn man vom Fach ist, kann man hier zu der Sache eigentlich nix vernünftiges schreiben, weil schlicht und einfach weder Unterlagen (Baupläne, Katasteramtsauszüge etc) eingesehen werden können noch man sich vor Ort ein Bild machen kann, was ich immer für sehr sinnvoll halte, denn die tatsächlichen Gegebenheiten weichen oftmals stark von den Plänen ab (wie hier wohl auch). Manchmal reicht schon die Benutzung eines Maßbandes zur Klärung.
Deswegen ist die Methode, gemeinsam mit dem Bauamt eine Lösung zu finden, nicht die falscheste ![]() Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, geh zu einem Anwalt, der sich auf Bausachen spezialisiert hat, nimm die ganzen Unterlagen mit und besprich den Kram mal mit dem. |
#35
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Danke,
also wie gesagt: Bauamt ist Dienstag Termin. Aber was mich etwas gewundert hat, ist das die nicht mal wußten wie groß mein Grundstück ist. Und das war eine Grundlage für den sofortigen Abriss. Hat was mit Überbauter Fläche im Verhältnis zum Grundstück zu tun. Mal sehen was am Dienstag dabei rauskommt! Gruß Bernd
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#36
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Deshalb verstehe ich auch Deinen Vorwurf nicht. Meine Äusserung bezog sich auf Deine allgemeine Aussage Zitat:
Das ist auch kein Halbwissen, das steht so in dem von mir zitiertem Gesetz. Und zwar in einem Deutsch, das ich verstanden zu haben glaube. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#37
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Insbesondere bei verwinkelten Grundstücken oder bogenförmigen Grenzverlauf hat man in der Vergangenheit nicht viel Mühe auf die Berechnung der m² gelegt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#39
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Hallo Bernd,
ich hab jetzt nicht alles gelesen aber vielleicht nochmal - falls schon geschrieben - welche Möglichleiten du hast. Solange du 3.00 m vom Nachbarn weg bist ist alles ok. Bis dahin mußt du abreißen wenn das Bauamt rs will. Du kannst über einen Anwalt auf Bestandschutz klagen, ist aber die letzte Möglichkeit. Besser wäre es mit dem Nachbarn zu reden, fragen was er möchte, und sich eventuell - wenn er auch was bauen will - mit Ihm einigen. Nur der Nachbar kann über die Zustimmung einer Baulast auf seiner Grundstücksfläche dir weiterhelfen., nicht vergessen. In den Grenzabständen dürfen nur Garagen bis 9.00 auf der grenze stehen, auch keine Abstellräume, Terrassen ja. Es ist abzuklären ob 2 o. 3 - seitig umschlossene " Terrassen " vom Bauamt erlaubt werden. Sollte der Nachbar zustimmen, mußt du auf jedenfall die Bauantragsunterlagen incl. Standsicherheitsnachweis und Baulasterklärung - Lageplan mit Grundriss des Objektes , die Abstandsfläche wird grün schraffiert - beim Bauamt einreichen. Ein fieser Trick zum Schluß: Baukörper, die nicht auf dem Boden steh, z.B. Kragplatten 20 cm üpber dem Boden können 1.00 m in den Grenzabstand reinreichen, ohne nachbargenehmigung. Ich wünsch dir gutes Verhandklungsgeschick, ansonsten Bestandschutz klagen, denn 15 Jahre sind an der Grenze des Gewohnheitsrechtes und der Nachbar muss erklären, warum ihn jetzt der Anbau stört. In diesem Sinne Averna ![]()
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#40
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Hallo zusammen,
erstmal ein dickes DANKE für eure Beiträge. Komme gerade vom Bauamt, die Lösung ist gefunden: Der Typ war wirlich nett. Der Spruch:Nur reden Leuten kann geholfen werden, stimmt wirklich. Ich muß 3m vom Nachbargrundstück weg bleiben, da hilft sonst nur eine Baulaständerung Aber ich darf einen Lagerschuppen an der Grenze anbauen! Ich muß jetzt eine Trennwand im Abstand von 3m zum Nachbargrundstück in den Wintergarten einziehen, die linke Seite ist dann Wintergarten die rechte ist Lagerschuppen für Fahrräder und Außenborder ![]() Bauantrag nach §6 Abs.11. Er sagt: Seid neusten ist es erlaubt das Abstellschuppen einen Eingang zum Wohnraum haben dürfen. Wie neu das ist weiß ich nicht aber es rettet meinen Wintergarten. Meine Grundstücksgröße wurde bei der Ortsbesichtigung falsch festgelegt. Also die Sache mit überbauter Grundstücksfläche hat sich erledigt. Ohne Baugenemigung baue ich nichts mehr. Die Rennerei und Angst wegen Abriß spare ich mir. Gruß und DANKE Bernd
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#41
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Hallo Bernd,
wie ich es dir schon auf der ersten Seite geschrieben habe. Gehe ins Bauamt und rede mit denen. Ist bei uns auch immer so, die am meisten über das Bauamt schimpfen waren überhaupt nicht im Amt um das Problem zu lösen, sondern schreiben immer nur unangebrachte Briefe. Diese Lösung mit der Mauer/Trennwand im 3m Bereich habe ich auch schon mehrmals praktiziert. Diese 3m können vom Kreisbaumeister noch auf 2m verringert werden. Ich freue mich für dich, dass es nun doch ein gutes Ende zu nehmen scheint.! ![]()
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#42
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Sorry dass ich mich jetzt so unthematisch einklinke, ich freue mich dass das ganze gut ausgegangen ist, Jetzt habe ich aber eine Frage, Sepp Du sagst oben dass man ein Carport ohne Genehmigung anbauen darf, heist das ich kann heute Spaten und Schaufel in die Hand nehmen ![]() ![]() Na mal im Ernst, ich würde gerne ein Schleppdach ans Haus anbringen, für Carport, Geräteschuppen, und Holzvorrat, was sollte ich alles berücksichtigen bevor ich zum NBauamt renne |
#43
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Sagt mal, verstehe ich das richtig?
Man zieht quer durch den Anbau eine Wand auf der "3m-Linie", nutzt den einen Teil dann als Abstellraum und dann ist es OK? Was ist denn die Logik dahinter? Das aeussere Erscheinungsbild ist ja davon ueberhaupt nicht betroffen...!?! ![]() ![]() Gruss Mario |
#44
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Und dann gleich noch ne Frage hinterher,
gibts ne Möglichkeit über die Baugrenzlinie hinauszubauen? Ich meine ne Lücke im Gesetz oder so etwas ähnliches, und wozu dient eine Baugrenzlinie ![]() |
#45
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Gruß Michael |
#46
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Hallo Glumpo,
ja, unter folgenden Voraussetzungen. Du bist Innerorts, oder in einem gültigen Bebauungsplangebiet. Das Gebäude (Carport oder Garage) ist an der Grenze nicht länger als 7,99m. Die Nutzfläche <50m². (Sind mehrere Grenzgebäude auf dem Grundstück addieren sich die Flächen) Bei Lager oder Geräteschuppen nur max. 20m². Die Grenzwand im Mittel die Höhe von 3m nicht überschreitet.
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#47
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#48
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#49
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hallo glumpo,
ich kann nur für NRW schreiben. Nicht zu verwechseln ist : Dürfen mit keine Genehmigung brauchen !!! Du darfst einen Carport bauen, brauchst aber auch im B-Plan Gebiet eine Genehmigung, d.h. Unterlagen komplett einreichen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Standsicherheitsnachweis. Mit der Überbauung der Baugrenzlinie gillt es wie folgt: Grundsätztlich NEIN, aber kein Nein ohne Ausnahmen und hier bestimmt alleine das Bauamt was und wie groß die Ausnahme ist. Du kannst also einen Dispenz beantragen, musst eine 1A Begründung liefern, warum es nur so geht und nicht anders, und hoffst, dass es genehmigt wird. Tipp: geh vorher zum Sachbearbeiter, sag Ihm was du willst und frag nach den Möglichkeiten. In der Regel - hier jedenfalls - helfen Sie dir weiter oder sagen dir, dass es so überhaupt keine Change gibt. Auch beim bauen gilt: miteinander ist besser als gegeneinander In diesem Sinne Averna ![]()
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#50
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also so wie es mir das Bauamt vorhgeschlagen hat kann ich es niemals umsetzten, ich hoffe daß mir das als Begründung demnächst reicht, letztendlich sollte ja die Sicherheit über allem liegen, vor allem bei Kindern |
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