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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
6.000kg ist einfach zu wenig als zGG. Zum slippen reicht es aber in den Urlaub fahren wird schwierig mit 300 kg Zuladung. Der 3,2 Liter Motor reicht mir persönlich seit drei Jahren aus.
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968 |
#27
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Leider hat Toyota für den Hilux zur Zeit Lieferzeiten von min. 9 Monaten. Gruß Helge Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro |
#28
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Zitat:
Man ist nur etwas verzogen worden durch die Zeit.
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#30
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Zitat:
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan |
#31
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Nur zur Allgemeininfo:
Ich hatte vor einigen Jahren das Thema, eine AHK nachrüsten zu wollen, um den WW ziehen zu können. Der Blick in die Papiere zeigte, dass auch dort ein Gesamtzuggewicht, was ich vorher noch nie gesehen hatte, vermerkt war. Herstellerseitig waren AHKs nur bis zu einem für unseren WW zu geringen Wert angeboten, es gab aber versch. Zulieferer, die durchaus höhere Anhängelasten zugelassen bekamen. Nur am Zuggesamtgewicht konnten die nichts ändern. Ich hab beim KBA nachgefragt, was dies denn sei und wieso. Bekam eine sehr nette Antwort, leider nicht die Erlaubnis, diese Mail in einem ( Camper-)Forum einzustellen: Der Hersteller muss im Prüfverfahren zur Typenzulassung nachweisen, dass der gesamte Zug an einer Prüfsteigung mehrmals anfahren kann ( Kupplung, Motor ) sowie dass die Betriebsbremse ( Handbremse ) das Gespann an der Steigung auch halten kann. Gelingt das nicht muss er ( auf sichere ) Werte begrenzen. Daher wohl auch die obenerwähnten Unterschiede je nach Motor/Antrieb. Das vielgeliebte Tempo 100-Thema kommt noch drauf, eingetragenes Leergewicht des Zugfahrzeuges muss höher sein als zGG des gezogenen Fahrzeuges, krasses Beispiel vollgeladenes Fahrzeug mit vollkommen leerem Anhänger darf nicht, wahrscheinlich weil der dann vieeeeeel zu leicht und schwammig ist. Und auch dass gerade beim eu-zugelassenen WW deutscher Produktion unterstellt wird, er sei für Deutschland nur für max. 100 kmh gebaut, wenn er aber in D gekauft und über die Grenze im Elsass zugelassen wurde, dann sei er natürlich für 130 gebaut, weils dort so zulässig sei. Und wenn ich den reimportiere dann a) wird er schlechter oder b) darf er immer noch das schnellere ???? Aber, ist halt so. |
#32
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Zitat:
StVO ist nicht StVZO (äquivalentes gilt überall). Ein Anhänger hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Fängt beim Traktoranhänger an mit vielleicht 20 oder 40 und hat theoretisch nach oben erstmal keine Grenze, bauartbedingt legt der Hersteller fest. Innerhalb der EU - egal ob hier oder im Elsass - haben Anhänger mit EZ ab 1.1.1990 grundsätzlich 100km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wenn nichts abweichendes eingetragen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf auch im Elsass nicht überschritten werden. Irgendwie eine seltsame Logik bei einigen. Dass man den 25km/h Traktoranhänger nicht mit 90 hinterm LKW über die Autobahn zieht leuchtet jedem ein. Dass er seinen PKW-Anhänger mit zulässigen 100 nicht in Frankreich mit 130 fahren darf dagegen nicht. Dabei ist das genau das gleiche. Damit die Höchstgeschwindigkeit eines Gespanns ermittelt werden kann hat man halt eine Vorschrift erlassen die die Feststellung nach Fahrzeugpapieren erlaubt und nicht erst vor der Blitzkiste eine geeichte Waage stehen muss. Technisch ist völlig klar dass ein volles Zugfahrzeug und ein leerer Anhänger kein Problem für 100 darstellen - nur der Aufwand vor jeder Tempokontrolle zu wiegen wäre unverhältnismäßig. Der leere 7,5t darf ja auch nicht auf einmal 160 fahren nur weil der womöglich leer unter die 3,5t kommt. Noch amüsanter wird es bei "Anhängelast XY nur zulässig bei aerodynamischen Anhängern". Gehört zu den lustigsten Eintragungen die man so findet.
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