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  #26  
Alt 22.04.2021, 09:43
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Ich denke es liegt einfach an der Pandemie bzw. der Verschiebungen der Boots Messen aufgrund derer.

Februar war die Boot. Dann verschoben auf April, dann abgesagt. Nun ist die Boat Show in UK im Juni, daher werden die Routen von dem Transporteur auch entsprechen geplant. Die Boote warten geduldig auf die Messen. Die Messe in UK wird ja auf jeden Fall stattfinden da UK die Pandemie ja als beendet erklärt hat.

Die Infos habe ich von der Webseite des Auftragsnehmers die hier verlinkt wurde. Die Verschiebungen der Boot kann man ja recherchieren.

Gruß,
Udo
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  #27  
Alt 22.04.2021, 09:48
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Natürlich kenne ich den Unterschied. Aber ein Vertrag ist ja nun mal auch an bestimmte Begleitumstände gebunden. Ich hatte das doch oben mit meinem imaginären Einsatz in München verglichen. Wenn die Absprache lautet "ich mache das, weil ich eh dort sein werde", bin dann aber nicht dort, dann ist das ein Wegfall der Geschäftsgrundlage. Wenn die gehofft haben, irgendwann ein passendes Schiff mit etwas Platz in der Gegend zu haben, und dieser Fall nun auf absehbare Zeit nicht eintrifft - was genau soll man denn da machen? Da kann er doch aufstampfen, wie er möchte - das Schiff wird dort nicht sein, und entsprechend auch keine Fuhre machen können.

Matthias
Sorry aber ich glaube du kennst den Unterschied nicht - und siehst irgendwie nur eine Seite. Ein Vertrag hat immer ZWEI Vertragspartner.

Wenn du jemand verbindlich in einem Vertrag zusagst am XY in München zu sein und dort was zu machen, dann hast du zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort deine Leistung zu erbringen.

Und wenn es auf einmal für dich weniger lukrativ ist, dann ist das noch lange kein Fall von Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Und wenn ein Transporteuer "hofft" ein passendes Schiff in der Gegend zu haben und es das nicht hat, dann ist das nicht das Problem des Kunden. Wie er seinen Vertrag erfüllt ist nicht das Problem des Vertragspartner der zahlt.

Hast du eigentlich auch die gleiche Vorstellung für die Gegenseite?

Wenn du vereinbarst einen Auftrag auszuführen und dafür XY erhalten sollst, der Kunde sagt dann - tut mir leid alles versoffen - ich zahle dir nur 20 %. Unser Vertrag war ja eher so ne Art Absichtserklärung. Bin mal gespannt was du dann machst....

Gruß
Chris
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  #28  
Alt 22.04.2021, 09:52
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Ich denke es liegt einfach an der Pandemie bzw. der Verschiebungen der Boots Messen aufgrund derer.

Februar war die Boot. Dann verschoben auf April, dann abgesagt. Nun ist die Boat Show in UK im Juni, daher werden die Routen von dem Transporteur auch entsprechen geplant. Die Boote warten geduldig auf die Messen. Die Messe in UK wird ja auf jeden Fall stattfinden da UK die Pandemie ja als beendet erklärt hat.

Die Infos habe ich von der Webseite des Auftragsnehmers die hier verlinkt wurde. Die Verschiebungen der Boot kann man ja recherchieren.

Gruß,
Udo

Ich denke das wird genau der Grund sein, der Messeverkehr ist weggefallen und damit die Route!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #29  
Alt 22.04.2021, 09:54
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Liest hier eigentlich auch mal jemand die Fragestellung?

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Er würde nun seinen Vertrag gerne einmal von einem Fachanwalt überprüfen lassen, der sich mit dem Themenfeld Seefracht auskennt und sich Rat einholen. Hat er vielleicht Anspruch auf Schadenersatz, wenn er den Transporteur wechselt und mehr bezahlen muss? Das wäre nur eine der zu klärenden Fragen. Was ist eigentlich mit den zusätzlichen Liegekosten in Montenegro, wäre eine weitere Frage?
Von "auf Vertragserfüllung klagen" ist da (noch) garnicht die Rede...
.
__________________
Gruß Frank

Es bleibt spannend!
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  #30  
Alt 22.04.2021, 10:40
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Der Anwalt könnte sicher beraten. Das wird einem das Schiff aber auch nicht schneller in den Zielhafen bringen.

Ich kann nur sagen, dass ich immer sehr allergisch reagiere wenn mir jemand mit Anwalt und Schadensersatz droht. Freiwillig wird Sevenstar nichts zahlen und ob eine Klage in NL hier zielführend sein wird, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde die Energie lieber in die Organisation eines alternativen Transports stecken.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #31  
Alt 22.04.2021, 12:05
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Der Anwalt könnte sicher beraten. Das wird einem das Schiff aber auch nicht schneller in den Zielhafen bringen.

Ich kann nur sagen, dass ich immer sehr allergisch reagiere wenn mir jemand mit Anwalt und Schadensersatz droht. Freiwillig wird Sevenstar nichts zahlen und ob eine Klage in NL hier zielführend sein wird, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde die Energie lieber in die Organisation eines alternativen Transports stecken.
Alternativer Transport zum vergleichbaren Preis wird im nächsten halben Jahr nicht möglich sein!

Daher würde ich mich schon durch eine Anwalt beraten lassen in wie weit ich Sevenstar für die zusätzlichen Kosten ins Boot holen kann.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #32  
Alt 22.04.2021, 12:12
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Hi!
Ein Anwalt und ein Rechtsstreit führen nicht dazu, dass das Boot schneller unterwegs ist. Eigentlich finde ich es anständig, dass der Vertragspartner so offen sagt, was los ist. Die meisten anderen würden es einfach laufen lassen und den Kunden im Regen stehen lassen.

Ich würde sehen, dass der Kahn so schnell wie möglich da hin kommt, wo er hinsoll. Auf der Rechtsschiene geht viel Geld den Bach runter und am Ende wird meistens nur Geld verbrannt und Ärger angehäuft.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #33  
Alt 22.04.2021, 12:13
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
...und über die Straße an den Rhein oder die Donau geht gar nicht?

Straßentransport ist wegen der Höhe von über 5 Metern nicht möglich.

Gruss


Gerd
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  #34  
Alt 22.04.2021, 12:29
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wie gut, dass ich um Anwälte immer einen großen Bogen gemacht habe. Juristen haben einfach kein Gefühl für die Lebensrealitäten. Die Firma hat mal ein Angebot abgegeben, und inzwischen hat sich offenbar die Situation so verändert, dass sie den Auftrag derzeit nicht ausführen kann. Sollen die nun ihr Schiff vom anderen Ende der Welt extra in die Adria schicken, nur damit da jemand sein Bööötchen transportiert bekommt? Man muss den Realitäten und Verhältnismäßigkeiten doch auch mal ins Auge sehen.

Matthias
Ja, Matthias - genau um Realitäten und Verhältnismäßigkeiten richtig einzuschätzen, möchte mein Freund die anwaltliche Beratung einholen.
Er hat kein Angebot, sondern einen rechtsgültigen Vertrag auf dem Tisch, den die Gegenseite offenbar nicht mehr einhalten kann oder will. Der Vertrag wurde im Dezember - da gab es bereits Corona, diese Ausrede fällt also weg - geschlossen. Dass eine Seefracht beispielsweise wegen schlechten Wetters verschoben wird oder weil meinetwegen der Suez-Kanal gesperrt ist: OK. Aber hier wird noch nicht einmal ein triftiger Grund für die andauernde Verzögerung angegeben.
Stattdessen entstehen laufend weitere (Liege-) Kosten. Die vertragliche Möglichkeit, einen Abfahr-Termin zu verschieben, kann doch nicht das Recht beinhalten, diesen Termin auf den St. Nimmerleins-Tag zu verschieben.
Und wenn der Transporteur nun tatsächlich gar nicht mehr kann oder will - ist er dann vielleicht in der Pflicht, die Mehrkosten, die durch sein Unvermögen entstehen, zu ersetzen? Wenn ja, in welcher (oder bis zu) welcher Höhe?

Gruss


Gerd
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  #35  
Alt 22.04.2021, 14:22
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Ich sehe das wie Gerd, beim Anwalt mal informieren ob und ggfls. wie evtl. entstehenden Kosten für Liegeplatz usw. geltend gemacht werden können. Das da kein Schiff auftaucht und gebaut wird , nur weil ein Anwalt schreibt ist ja wohl jedem klar. Selbst wenn man das Boot auf eigenem Kiel überführt, was wahrscheinlich die schnellste Möglichkeit ist, entstehen Kosten für Diesel, Crew , Hafengebühren, Reisekosten usw. die müssen ja auch von jemand getragen werden. Und ein paar Hundert Euro für eine Beratung durch einen Fachanwalt sind da gut investiert
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Danyel, ja richtig gelesen mit y

Geändert von Perre Pescadore (22.04.2021 um 14:40 Uhr)
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  #36  
Alt 22.04.2021, 14:33
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Sorry aber ich glaube du kennst den Unterschied nicht - und siehst irgendwie nur eine Seite. Ein Vertrag hat immer ZWEI Vertragspartner.

Wenn du jemand verbindlich in einem Vertrag zusagst am XY in München zu sein und dort was zu machen, dann hast du zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort deine Leistung zu erbringen.

Und wenn es auf einmal für dich weniger lukrativ ist, dann ist das noch lange kein Fall von Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Und wenn ein Transporteuer "hofft" ein passendes Schiff in der Gegend zu haben und es das nicht hat, dann ist das nicht das Problem des Kunden. Wie er seinen Vertrag erfüllt ist nicht das Problem des Vertragspartner der zahlt.

Hast du eigentlich auch die gleiche Vorstellung für die Gegenseite?

Wenn du vereinbarst einen Auftrag auszuführen und dafür XY erhalten sollst, der Kunde sagt dann - tut mir leid alles versoffen - ich zahle dir nur 20 %. Unser Vertrag war ja eher so ne Art Absichtserklärung. Bin mal gespannt was du dann machst....

Gruß
Chris
Ich würde schlauerweise ins Angebot schreiben, dass der Preis nur gilt, wenn es mir möglich ist, den Einsatz mit einem anderen Einsatz zu verbinden. Fällt der andere Einsatz weg, kann ich den zweiten Auftrag eben nicht zu diesem Preis realisieren, sondern dann muss der Auftraggeber entweder den vollen Preis samt Reisezeit und Reisekosten zahlen, oder auf den Einsatz verzichten.

Dass eine bereits erbrachte Leistung bezahlt werden muss, ist doch unstrittig, von daher war das von Dir kein passender Vergleich.

Allerdings ist das bei Werkverträgen immer so eine Sache. Da schulde ich ja nicht meine Zeit bzw. Anwesenheit wie bei einem Dienstvertrag, sondern ein Arbeitsergebnis. Wenn ich also irgendwo hin fahre, dann aber mein Interviewpartner kurzfristig ausfällt, weil er zum Beispiel in Quarantäne muss, dann kann ich unverrichteter Dinge aus München zurück nach Berlin fahren, und dann beginnt mit Sicherheit eine Diskussion, wer die Kosten trägt. Da könnte es dann tatsächlich von Vorteil sein, es mit Juristen zu tun zu haben, die schon mal was von "Annahmeverzug" gehört haben...

Matthias
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  #37  
Alt 22.04.2021, 14:34
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N2S3 N2S3 ist offline
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Wichtig wäre auch, wurde schon irgendwas bezahlt?
Sorry, falls das schon beschrieben wurde.
Ein Anwalt kann einem die rechtlichen Möglichkeiten nennen, ob die bei der genannten Konstellation sinnvoll sind, das wäre auch Teil der Beratung. Allerdings wird die anwaltliche Tätigkeit ja nach Gegenstandswert vergütet, ein Fachanwalt auch gerne nach Stundensätzen von zB 350 EUR. Das muss man auch vorher mit sich selbst irgendwie Klarziehen.
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  #38  
Alt 22.04.2021, 14:58
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NIDO NIDO ist offline
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Mal so als Info. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht in Verzug setzt ist die Konsultation eines Rechtsanwalts nicht vom Auftragnehmer gedeckt - auch nicht von einer Rechtsschutzversicherung. Also erstmal Frist setzen und dann zur Sicherheit noch eine (Schriftform wahren Einschreiben - Rückschein, Telefax mit Sendeprotokoll aufbewahren).

Alles andere ist kalter Kaffee.

Dann weitersehen. Ein guter Geschäftsmann weiss was mit einer Fristsetzung betrieben wird und wird normalerweise darauf reagieren. Ausser er hat keinen Schimmer. Dann sollte er lieber Kartoffeln verkaufen

Gruß,
Udo
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  #39  
Alt 22.04.2021, 15:19
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Mal so als Info. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht in Verzug setzt ist die Konsultation eines Rechtsanwalts nicht vom Auftragnehmer gedeckt - auch nicht von einer Rechtsschutzversicherung. Also erstmal Frist setzen ...
nicht vielleicht ERST mal klären, wo der Gerichtsstand ist und welches Recht gilt?

wir wissen ja (aus den bisherigen Infos) nicht, ob deutsches, niederländisches, monte-negroanisches oder evtl. Bermuda-Recht (wenn der Vertragspartner die dortige Niederlassung des Transport-Service sein sollte) vereinbart wurde/gilt?
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  #40  
Alt 22.04.2021, 15:24
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
nicht vielleicht ERST mal klären, wo der Gerichtsstand ist und welches Recht gilt?

...
Nö warum? Auch wenn Mondrecht oder Seerecht gilt ist erstmal unerheblich. Fristsetzungen sind immer ein Zeichen des Bestehens auf eine vertraglich vereinbarte Leistung. Diese Frist verstreichen zu lassen deutet auf ein "nicht willens oder in der Lage zu sein dem nachzukommen". Damit kann jedes Gericht auf der Welt was anfangen. Mit schnöden E-Mails oder Whatsapp-Nachrichten sicherlich nicht.

War ja auch nur zur Info gedacht. So geht man eben vor wenn man einen Rechtsstreit nicht möchte. Die "sofort zum Anwalt rennen Typen" können die wenigsten Richter wirklich leiden (das gilt auch weltweit)

Gruß,
Udo
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  #41  
Alt 22.04.2021, 15:27
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Nö warum? Auch wenn Mondrecht oder Seerecht gilt ist erstmal unerheblich. Fristsetzungen sind immer ein Zeichen des Bestehens auf eine vertraglich vereinbarte Leistung. Diese Frist verstreichen zu lassen deutet auf ein "nicht willens oder in der Lage zu sein dem nachzukommen". Damit kann jedes Gericht auf der Welt was anfangen. Mit schnöden E-Mails oder Whatsapp-Nachrichten sicherlich nicht.

War ja auch nur zur Info gedacht. So geht man eben vor wenn man einen Rechtsstreit nicht möchte. Die "sofort zum Anwalt rennen Typen" können die wenigsten Richter wirklich leiden (das gilt auch weltweit)

Gruß,
Udo
Du hast scheinbar nicht verstanden was Gerd möchte, es geht nicht um Klagen oder drohen, sondern nur um eine Beratung was man am besten macht oder wie man am besten vorgeht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #42  
Alt 22.04.2021, 15:27
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Du hast scheinbar nicht verstanden was Gerd möchte, es geht nicht um Klagen oder drohen, sondern nur um eine Beratung was man am besten macht oder wie man am besten vorgeht.
Du hast mein Posting nicht verstanden oder weist nicht was "in Verzug setzen" rechtlich bedeutet.

Der Rat war: In Verzug setzen

Gruß,
Udo
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  #43  
Alt 22.04.2021, 15:38
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wie gut, dass ich um Anwälte immer einen großen Bogen gemacht habe. Juristen haben einfach kein Gefühl für die Lebensrealitäten.

Matthias
...huuu - das ist aber krasses Schubladendenken....
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  #44  
Alt 22.04.2021, 15:42
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Ein Anwalt und ein Rechtsstreit führen nicht dazu, dass das Boot schneller unterwegs ist.
....dass man einen Anwalt fragt, heißt ja nicht automatisch, dass man einen Rechtsstreit anfängt.. - meiner Meinung nach wäre eine Erstberatung durchaus sinnvoll, schon allein um zu wissen, welche Karten man hat. Oder auch um zu wissen, wie schwierig es sein kann - in rein tatsächlicher Hinsicht - Ansprüche im Ausland durchzusetzen.
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  #45  
Alt 22.04.2021, 15:44
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Der Rat war: In Verzug setzen

Gruß,
Udo
Ich vermute, genau deswegen möchte der TE sich von einem Anwalt beraten lassen. Damit der nach Studium des Vertrages sagt, was sinnvoll ist. Dein Rat kann ja gut sein. Kann aber auch gut sein, dass er Quatsch ist
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  #46  
Alt 22.04.2021, 16:41
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Genau darum geht es (nicht für mich, sondern für den Bootsfreund, der mein Schiff gekauft hat und es nun nicht "nach Hause" bekommt):

Er möchte sich fachkundig beraten lassen, wie er sich verhalten soll und wie die Chancen auf den Ersatz von Mehrkosten, die er nicht zu verantworten hat, stehen. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird hier nicht auf Biegen und Brechen nach der juristischen Keule gesucht. Wenn der Transporteur nicht mehr kann oder will aber ihm ein akzeptables Angebot zur Vertragsauflösung macht, ist die Situation durchaus friedlich zu lösen. Bisher geht man ja beiderseits auch durchaus höflich und freundlich miteinander um.

Dazu ist hier ja der eine oder andere gute Hinweis auf den einen oder anderen Fachanwalt - auch per PN - gekommen. Dafür vielen Dank.

Ich werde irgendwann hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruss


Gerd
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  #47  
Alt 22.04.2021, 16:57
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Udo (Rinker) hat recht. Bevor ich überhaupt irgendwas mache, setze ich den laut Vertrag zur Leistung verpflichteten in Verzug. Alles andere kann ich mir zu diesem Zeitpunkt doch erst mal sparen. Erst wenn er im Verzug ist, kann man über ein anderweitiges Vorgehen nachdenken. Ist doch sonst alles Nonsens.

Man kann natürlich auch den Anwalt beauftragen, die Spedition in Verzug zu setzen. Kosten dann aber...
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  #48  
Alt 22.04.2021, 22:14
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Genau darum geht es (nicht für mich, sondern für den Bootsfreund, der mein Schiff gekauft hat und es nun nicht "nach Hause" bekommt):

Er möchte sich fachkundig beraten lassen, wie er sich verhalten soll und wie die Chancen auf den Ersatz von Mehrkosten, die er nicht zu verantworten hat, stehen. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird hier nicht auf Biegen und Brechen nach der juristischen Keule gesucht. Wenn der Transporteur nicht mehr kann oder will aber ihm ein akzeptables Angebot zur Vertragsauflösung macht, ist die Situation durchaus friedlich zu lösen. Bisher geht man ja beiderseits auch durchaus höflich und freundlich miteinander um.

Dazu ist hier ja der eine oder andere gute Hinweis auf den einen oder anderen Fachanwalt - auch per PN - gekommen. Dafür vielen Dank.

Ich werde irgendwann hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruss


Gerd
beraten lassen schadet ja nicht,
mich würde es schon fast in den Fingern jucken das Boot selber da über den Teich zugondeln,
bzw. es gibt ja auch Firmen die solche Fahrten öfters machen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #49  
Alt 23.04.2021, 13:56
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Ich befürchte, dass ein Fachanwalt da auch keine bessere Nachricht beibringen kann. Tatsächlich ist es so, dass die Spediteure im weiteren Sinne machen können was sie wollen und man als Kunde das hinnehmen muss.
Vor Allem sind Terminangaben nur vage Formulierungen und keineswegs bindend, auch nicht über Monate.
Dass er Gerd die Kündigung oder den Widerruf nahe legt, liegt auch daran, dass die Frachtraten exorbitant gestiegen sind. Aus Asien derzeit gar um das 6-10-fache und die Laufzeiten sind im Vergleich zu früheren Laufzeiten nahezu absurd.
Wir haben aktuell in der Sportbranche (wohlgemerkt aus Asien) Verspätungen der Ware von 6-7 Monaten. Das heisst, wir haben kürzlich die Ware erhalten, die vor Weihnachten eingeplant war und was jetzt längst auf Lager liegen sollte, kommt nicht vor August. Also rechtzeitig zum Winter (schlecht für den Wassersport).
Es gibt derzeit weder leere Container, noch Verfügbarkeiten auf Schiffen. Der gesamte Kreislauf ist ins Stocken geraten und läuft in keiner Weise rund, dazu gibt es einen großen Warenstau.
Das heisst, wenn Gerd storniert, wird der Platz auf dem Schiff direkt für ein vielfaches anderweitig verkauft oder genutzt und Anspruch auf den Platz hat er dennoch immer noch nicht, obschon schon früher zugesagt.
Für den Reeder muss das auf die Route passen und finanziell tragbar sein, ist es derzeit nur für viel mehr Geld (und wenn auch nur, weil er es so oder so bekommen kann).
Ich habe einen großen Lieferanten, der sehr sehr gut mit einem größeren Spediteur verbunden ist und die erwägen es, LKWs gen China zu entsenden um beladen zurückzufahren. Also auf der Strasse, so schlimm ist das schon.
Ich denke also, dass die Kosten hier der springende Punkt sind und eine Überführung auf eigenem Kiel am Ende definitiv eine günstigere und schnellere Angelegenheit sein wird.

Gruß

Totti
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Geändert von Totti-Amun (23.04.2021 um 15:15 Uhr)
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  #50  
Alt 23.04.2021, 14:37
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Der neue Eigner hat inzwischen einen neuen Transporteur gefunden, der das Schiff angeblich am 28.04. oder 03.05. in Montenegro abholen will. War offenbar gar nicht so schwer, ein alternatives Angebot zu bekommen.

Allerdings kostet der Transport nun statt 16.000 Euro satte 25.000 Euro!

Es geht nun also nicht mehr um die Frage Seefracht oder eigener Kiel, sondern nur darum, ob man den nach meiner bescheidenen (Nicht-Juristen) Meinung vertragsbrüchigen, alten Transporteur an diesen Mehrkosten beteiligen kann - also um Schadenersatz wegen nicht erfülltem Vertrag.

Gruss


Gerd
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