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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich habe im letzten Jahr ein Boot mit einer eingebauten Funkanlage gekauft.
Ja mir war bewusst, dass ich das Boot ohne Funkzeugnis eigentlich gar nicht betreiben durfte. Ich hab es aber trotzdem gemacht und halt Glück gehabt. Jetzt mache ich aber gerade meinen Funkschein, um da nicht mal Probleme zu bekommen.. In diesem Zusammenhang habe ich festgestellt, dass ich von dem Voreigner gar keine Zulassungsurkunde bekommen habe und auch lein ATIS Rufzeichen weiß. Der Vorbesitzer hat nichts mehr. Ich denke er hatte selbst keine Ahnung und kein Funkzeugnis. Wie bekomme ich denn jetzt für mein Boot mit Funkanlage so eine Zulassung? Muss ich mir das von der Bundesnetzagentur neu ausstellen lassen? Kennt sich da jemand aus? |
#2
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#3
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Um was für ein Gerät handelt es sich?
Ist dort überhaupt schon eine ATIS einprogrammiert? |
#4
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Gute Frage. Das ist sicher noch die Funkanlage der Ersteinrüstung der 1991er Bayliner mit allen Bedienelementen im Hörer. Wie finde ich das denn heraus?
Darf ich das Funkgerät denn binnen überhaupt ohne ATIS betreiben? Und da das Boot immer in Deutschland gefahren ist, hatte es bestimmt auch schon mal eine Zulassung. Nur die Vor-Vor- Eigner kenne ich natürlich nicht. Das ist irgendwie nicht ganz einfach. |
#5
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Das einfachste ist für 159 Euro eine einfache Anlage neu zu kaufen. Die alte Anlage ausbauen und neu zu programmieren wenn es denn überhaupt möglich ist kostet nicht viel weniger .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#6
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Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Aber auch da muss ich dann eine Kennung bei der Bundesnetzagentur beantragen und das neue Gerät programmieren lassen. Richtig?
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#7
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Da hat der Danyel schon recht, zumal diese Anlage aller Wahrscheinlichkeit nach eh nicht mehr nach Neuanmeldung genutzt werden darf
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#8
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Ja , BnetzA musst du Formular ausfüllen und dir eine Rufnummerzuteilung besorgen. Am besten bevor Du ein Gerät bestellst, dann kann der Händler dir alles fertig programmieren u d je nach Fahrtgebiet auch spez. Kanäle frei schalten.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y Geändert von Perre Pescadore (21.01.2021 um 18:02 Uhr)
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#9
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![]() Zitat:
Regel das mit der Bundesnetzagentur; ATIS und/oder MMSI kannst Du einmalig selbst in jedes Neugerät eingeben. Aber Vorsicht: Geht halt nur einmal, ruhig und mit doppeltem Lesen die Steps durchlaufen. Hat hier aber fast jeder geschafft ![]() Edit @ Danyel: Natürlich ist der Weg über den Händler der einfachere. Aber manche nehmen da ca. 35€ Servicekosten. Dafür hämmere ich die Zahlen gerne selbst in die Kiste ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#10
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35 Euro kenne ich auch wenn ein bestehendes Gerät neu programmiert werden muss. Bei einem Neukauf sollte das zum Service gehören.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#11
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Was muss denn da programmiert werden? Ich kenne es so: einschalten, der Menüführung folgen, MMSI und ATIS der Menüführung folgend eingeben, bestätigen und los funken.
problematisch ist nur der Gebrauchtkauf, bei vielen Geräten kann man nicht selber löschen, man benötigt eine software, das kostet dann eben... Fals interesse, ich habe noch ein neuwertiges Navman 7100, mit DSC und Atis, zurückgesetzt, in Betrieb nehmen wie oben beschrieben. Bei Bedarf gerne PN.
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#12
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Z.b. Kanal 31
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#13
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Stimmt.
BTW und wer sich interessiert: beim freundlichen Chinamann -Markenname "Himunication"- gibt´s ein Datenkabel, mit dem sowohl bei Festeinbau- als auch bei mobilen Geräten die Kanäle und ATIS / MMSI Nummern vom Endanwender frei programmierbar sind. Und die Geräte sind gar nicht mal so schlecht... ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#14
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Das musst du in jedem Fall. Auch wenn dir der Vorbesitzer die ganzen Zulassungspapiere mitgegeben hätte, hättest du sie nicht einfach so weiter nutzen dürfen, da sie nicht nur Boots-, sondern auch Personengebunden sind. Der Vorbesitzer hätte sie erst bei der BNetzA für die Überschreibung auf deinen Namen freigeben und du entsprechen anmelden müssen. Rufzeichen, MMSI und ATIS hättest du dann behalten können. Eintragen der MMSI und ATIS in das neue Gerät ist simpel, da brauchst du keinen Händler für.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#15
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Wahrscheinlich hat einer der Vorbesitzer ordnungsgemäß die Urkunde zurückgegeben und dann wurde versäumt, eine neue zu beantragen.
Der Link zum Antrag bei der BNetzA ist ja weiter oben bereits gepostet. Ich hab die Prozedur selbst gerade durch. Ging problemlos und innerhalb einer Woche. Gruß Andreas
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#16
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Bei unseren Geräten, ich schätze das ist bei allen neuen so, kann man ATIS, MMSI und auch das Land mit den Sonderkanälen selber programmieren. Das Land kann wohl auch ohne Probleme selber wieder gewechselt werden.
Einfach Antrag stellen, Urkunde erhalten und Nummern einprogrammieren. Bei dem alt Gerät kann man sich die Anleitung aus dem Netz besorgen, da sollte man erfahren wie man feststellen kann ob und welche Nummern Programmiert sind.
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Gruß Jörg |
#17
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#18
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Das ist interessant. Was hat es mit den 99 Privatkanälen auf sich, die man da selbst definieren kann?
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#19
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![]() Zitat:
Damit die BNetzA kontaktieren, die sind eigentlich immer sehr nett, vielleicht ist ja die Übernahme möglich. Wenn nicht, kommt immer noch Neukauf oder umprogrammieren in Betracht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Vielleicht mal schauen, ob sich das Boot hier https://www.itu.int/mmsapp/ShipStation/list findet. Wenn der Name nicht allzu häufig und seit der ehemaligen Anmeldung unverändert ist, könnte man vielleicht etwas herausfinden.
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#21
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Um welches Funkgerät Marke Type handelt es sich? Dann kann man weitersehen.
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Liebe Grüße Willi |
#22
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Ich glaube, da brauchen wir uns über ATIS und MMSI überhaupt keine Gedanken machen:
Zitat:
Spätestens mit der Ummeldung wird das Gerät auch keinen Bestandsschutz mehr haben.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#23
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Hallo und vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ziemlich am Anfang wurde ich gefragt, u was für ein Gerät es sich denn handelt, was bei mir an Bord ist.
Es ist ein SIMRAD Shipmate 8100. Vielleicht hilft das ja, herauszufinden, ob dieses Gerät überhaupt schon ATIS-fähig ist.
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#24
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In der Bedienungsanleitung tauchen die Begriffe ATIS und MMSI nicht auf, von daher kann es das recht eindeutig nicht.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#25
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Also nach all den tollen Tips und einem bisschen lesen der Bestimmungen bei der Bundesnetzagentur, bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass das Gerät mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach einem Eignerwechsel nicht mehr betrieben werden darf. Ich bin mir jetzt auch ziemlich sicher, dass das Gerät noch gar kein ATIS kann.
Also Ausbau der alten Anlage und ein neues Gerät rein. Vorher werde ich aber nochmal in Hamburg anrufen.
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