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  #1  
Alt 20.12.2020, 13:11
BootPhil BootPhil ist offline
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Standard Motorboot von Ö nach Deu

Hallo zusammen,

weiß jemand was man beachten muss, wenn man ein Motorboot in Österreich kaufen und nach Deutschland bringen will?
Muss die Mehrwertsteuer in Deutschland dann noch bezahlt werden, wenn das boot EU versteuert ist? Es ist außerdem CE zertifiziert und der Trailer hat eine österreichische Zulassung.
Danke schonmal für eure Hilfe
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  #2  
Alt 20.12.2020, 13:43
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Sunnynmd Sunnynmd ist offline
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Du gibst dir doch die Antwort selber....das Boot ist EU-Versteuert....ergo Mwst in der EU bezahlt.
Trailer entweder mit Ö-Kennzeichen nach Deutschland überführen (sollte kein Problem sein da der Trailer ja sobald er am PKW hängt mit dem PKW mitversichert ist) und Kennzeichen samt Typenschein nach Ö zum Abmelden schicken damit der Vorgänger abmelden kann - der sendet dir den Typenschein mit Abmeldebestätigung retour.
oder

Trailer in Österreich abmelden und sogenanntes Deckkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwenden.(Kurzzeitkennzeichen glaub ich heißt es in D)...aber so genau weiß ich das nicht wie es in Deutschland heißt mit den Kennzeichen.

wünsche Frohe Weihnachten aus Österreich
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  #3  
Alt 20.12.2020, 13:59
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Ich weiß nicht, ob das mit dem Kurzkennzeichen bzw. Überstellungskennzeichen von und nach Ausland (selbst wenn in EU) wirklich geht. Habe vor einiger Zeit so etwas mit einem in NL angemeldeten (also nicht mit dem Kennzeichen des Zugwagens versehenen) Trailer versucht - das ging lt. Strassenverkehrsamt nicht. Der mußte mit speziellen Papiere, die in NL u.a. von bestimmten Autohäusern ausgestellt werden, für die Ausfuhr nach D versehen werden und hätte dann hier in D ab und wieder angemeldet werden müssen (soweit ich mich errinnere). Ist aber dann bei mir komplett gestorben, da der Trailer in D nicht zulässungsfähig war :-(
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Gruß
Ralf
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Geändert von ralf-boote (20.12.2020 um 17:31 Uhr)
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  #4  
Alt 20.12.2020, 14:58
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Sven2209 Sven2209 ist gerade online
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Standard Motorboot von Ö nach Deu

Ich selber habe im September ein Boot in AT gekauft.
Zulassung des Bootes war easy
Einfach beim WSA Antrag ausgefüllt mit Kaufvertrag Kopie
Thema erledigt.

Trailer war auch easy weil Boot lief die ersten 10 jahre in DE
Da musste nur eine HU her und konnte ihn anmelden.
Sollte das beim Trailer nicht der Fall sein muss eine 21er beim Tüv erfolgen.
Ansonaten brauchst dir dahingehend kein Kopf machen.

Habe es mit den AT Kennzeichen überführt
Zulassung und Kennzeichen via paket zurück gesendet und am ende via Paket die papiere bekommen.
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Geändert von Sven2209 (20.12.2020 um 15:05 Uhr)
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  #5  
Alt 20.12.2020, 15:54
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Falls es sich sicher ist, dass Du das Boot kaufen möchtest mach doch eine Anzahlung und
der Verkäufer soll den Trailer abmelden und Dir die Papiere der Abmeldung schicken.
Dann kannst Du den Trailer zulassen und mit dem Kennzeichen das Boot holen.
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Grüßle
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  #6  
Alt 20.12.2020, 16:57
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Falls es sich sicher ist, dass Du das Boot kaufen möchtest mach doch eine Anzahlung und
der Verkäufer soll den Trailer abmelden und Dir die Papiere der Abmeldung schicken.
Dann kannst Du den Trailer zulassen und mit dem Kennzeichen das Boot holen.
Falsch. Für die Zulassung eines ausländischen Fahrzeuiges oder Anhängers in D ist zuerst eine Abnahme beim TÜV erforderlich (§ 21). Dafür muss das Fahrzeug physisch beim TÜV vorgeführt werden. Ebenso ist ein deutsches Kurzkennzeichen für die Überführung nicht möglich, da für die Zuteilung eines deutschen Kurzkennzeichens eine gültige TÜV-Bescheinigung notwendig ist.

Es bleibt nur den Hänger mit Ö-Kennzeichen nach D zu überführen oder in Ö ein Ausfuhrkennzeichen für den Hänger zu beantragen. Wie letzteres funktioniert, weiß ich nicht.
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Gruß Axel

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  #7  
Alt 20.12.2020, 17:40
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Und an solch einer Hänger-TÜV-Vorführung ist dann letztendlich mein gesamter Kauf gescheitert, da der in Holland damals problemlos zugelassene Trailer in D nur mit massiven Änderungen TÜV bekommen hätte - und der Bootsverkäufer nicht Willens war, mir für diese zusätzlichen Kosten dann preislich entgegen zu kommen. Ich würde mir zumindest also die Hängerpapiere mal genauestens ansehen und falls der Hänger nicht von einem renommierten Hersteller ist, zumindest vorher mal beim TÜV bzgl. der deutschen Zulassung anfragen...
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Gruß
Ralf
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  #8  
Alt 20.12.2020, 18:14
zooom zooom ist offline
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Das wäre interessant zu wissen, welche Änderungen am Trailer da erforderlich gewesen wären, denn eigentlich sind ja in der EU zugelassene Fahrzeuge überall in der EU wieder zulassungsfähig. Wäre nett, wenn Du das etwas aufklären würdest.
Danke!
Zum eigentlichen Thema: Normal nimmst Du den Trailer von A mit und läßt ihn nach TÜV Abnahme hier zu, die Straßenverkehrsämter kümmern sich um den Rest.
So kenne ich das bei Autos. Das Abholen mit gelber oder roter Nummer aus dem Ausland ist nicht erlaubt, aber eine Grauzone, weil es eigentlich eine Vereinbarung über das wechselseitige Anerkennen von Kurzzeit- und Überführungskennzeichen gibt. Österreich ist da aber rel. problemlos. Gar keine Probleme macht die Schweiz (aber leider halt nicht EU), die wollen nur wissen, ob das Fahrzeug versichert ist.

Geändert von zooom (20.12.2020 um 18:20 Uhr)
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  #9  
Alt 20.12.2020, 19:07
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Ist schon 'ne Weile her, von daher hier einfach mal aus dem Gedächtnis runtergeschrieben:
Der Trailer war ein Doppelachser mit Kippmöglichkeit im Deichselrohr. Der TÜV-Prüfer forderte, dass alle nicht fest mit dem eigentlichen Rahmen verbunden Teile eine Prüfnummer haben müßten. Die hatte das das Deichselrohr aber nicht. Lt. Prüfer kein Problem: vom Hängerbauer neues Zugrohr einsetzen lassen mit dt. Prüfnummer, dann wäre alles ok. Leider gab es aber, trotz intensiver Suche durch den Hängerbauer, kein von den Maßen her passendes Zugrohr mit Prüfnummer in D. Es hätten also die Aufnahmen für das Zugrohr am Anhänger entsprechend umgeschweisst werden müssen, mit anschließender Festigkeitsprüfung durch den TÜV - verbunden mit den entsprechenden Kosten. Auch eine alternative Stilllegung sprich Verschweissung des Kippmechanismusses, hätte dann nicht dazu geführt, dass der Trailer so TÜV bekommen hätte. Der Verkäufer wollte daraufhin nur eine wirklich kleine Summe, für die ich niemals einen gebrauchten Trailer bekommen hätte, nachlassen und den Trailer zusätzlich auch zurück haben, so dass ich ihn nicht hätte selber verkaufen können (in NL), um dann zusammen mit der angebotenen Nachlasssumme in D einen passenden gebrauchten zu erwerben. Habe dann den ganzen Kauf gestoppt.
Alle Infos, die ich vorher bekommen hatte, lauteten immer nur: Wenn der Trailer eigene niederländische Papiere und eigenes Kennzeichen hat (also nicht mit Kennzeichen des Zugwages versehen ist), bekommst du den problemlos in D zugelassen. Ich hatte das aber gottseidank vorher als Bedingung für den Kauf von Boot und Trailer festgelegt!
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Ralf
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  #10  
Alt 20.12.2020, 20:06
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Sunnynmd Sunnynmd ist offline
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Ich kann euch nur sagen, wie es von D nach A funktioniert:
Trailer muß deutsche Zulassung haben und ich darf mein rotes Kennzeichen als Deckkennzeichen darübergeben. Das rote Kennzeichen ist bei uns normalerweise das Kennzeichen mit der Nummer des PKW´s für den Fahrradträger..wird aber auch als Deckkennzeichen verwendet..da ja der Trailer sobald er am PKW hängt, mit der Haftpflichtversicherung des Pkw´s versichert ist. Die Haftpflicht des Hängers gilt ja eigentlich nur für den Trailer wenn er alleine steht(was er eigentlich in Ö auf öffentlichen Straßen nicht darf..gg...sinnhaftigkeit des Gesetzes will ich hier nicht ausdiskutieren..ist halt so) oder in ein anderes Fahrzeug rollt.

Aber wie gesagt ich würde mit Ö-Kennzeichen nach D fahren, Kennzeichen und Papiere sprich Zulassungsschein nach Ö schicken...verkäufer soll abmelden und Typenschein inkl Abmeldebestätigung nach D retour schicken.

Zollkennzeichen in Ö ist viel zu teuer..knapp an die 200,- Eur

lg Sunny

PS: gerade beim österreichischen ADAC gefunden was in Ö gilt....ihr solltet doch in D auch solche Kennzeichen für Fahrradträger haben oder?

Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)
Welche Fahrzeuge benötigen ein Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)?

Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat,

nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll,

auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.

Geändert von Sunnynmd (20.12.2020 um 20:19 Uhr)
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  #11  
Alt 20.12.2020, 20:46
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Habe im Oktober auch ein Boot in 0estereich gekauft. Mit Kennzeichen vom Verkäufer überführt.
Danach vom Trailer Hersteller EU Konformitätserklärung angefordert.
Die Prüfstelle hat dann die Daten bestätigt und Papiere für den deutschen Brief ausgestellt.
Zulassung ging dann problemlos, Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung nach Österreich weiter.
Für den Verkäufer bekam ich eine Abmeldebestätigung- der kam damit bei seiner Versicherung klar.

Alles easy aber bisserl Zeit braucht man halt..
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  #12  
Alt 20.12.2020, 20:59
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Zitat:
Zitat von Sunnynmd Beitrag anzeigen
Ich kann euch nur sagen, wie es von D nach A funktioniert:
Trailer muß deutsche Zulassung haben und ich darf mein rotes Kennzeichen als Deckkennzeichen darübergeben. Das rote Kennzeichen ist bei uns normalerweise das Kennzeichen mit der Nummer des PKW´s für den Fahrradträger..wird aber auch als Deckkennzeichen verwendet..da ja der Trailer sobald er am PKW hängt, mit der Haftpflichtversicherung des Pkw´s versichert ist. Die Haftpflicht des Hängers gilt ja eigentlich nur für den Trailer wenn er alleine steht(was er eigentlich in Ö auf öffentlichen Straßen nicht darf..gg...sinnhaftigkeit des Gesetzes will ich hier nicht ausdiskutieren..ist halt so) oder in ein anderes Fahrzeug rollt.

Aber wie gesagt ich würde mit Ö-Kennzeichen nach D fahren, Kennzeichen und Papiere sprich Zulassungsschein nach Ö schicken...verkäufer soll abmelden und Typenschein inkl Abmeldebestätigung nach D retour schicken.

Zollkennzeichen in Ö ist viel zu teuer..knapp an die 200,- Eur

lg Sunny

PS: gerade beim österreichischen ADAC gefunden was in Ö gilt....ihr solltet doch in D auch solche Kennzeichen für Fahrradträger haben oder?

Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)
Welche Fahrzeuge benötigen ein Deckkennzeichen (rote Kennzeichentafel)?

Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat,

nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden soll,

auf der Anhängekupplung des Kraftfahrzeuges montierte Fahrradträger.

Also einen zugelassenen Anhänger mit einem anderen Kennzeichen zu versehen, ist in D mit Sicherheit illegal, würde z.B. unter Urkundenfälschung fallen. Ob Du das dann in A darfst, weiß ich nicht. In D bekämest Du Probleme.
Die Roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) dürfen in D auch nicht an zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden. Und aus A darfste damit auch nix holen. Nach A bringen schon.
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  #13  
Alt 20.12.2020, 21:11
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Also einen zugelassenen Anhänger mit einem anderen Kennzeichen zu versehen, ist in D mit Sicherheit illegal, würde z.B. unter Urkundenfälschung fallen. Ob Du das dann in A darfst, weiß ich nicht. In D bekämest Du Probleme.
Die Roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) dürfen in D auch nicht an zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden. Und aus A darfste damit auch nix holen. Nach A bringen schon.
kannst ja nachlesen wenn du mir nicht glaubst

https://www.oeamtc.at/thema/vorschri...reich-18055169

aber egal sollte nur eine Anregung und ein Beispiel sein
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  #14  
Alt 21.12.2020, 10:10
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Interessant.
Wusste ich auch nicht, dass man die österreichischen, roten Kennzeichen für eine Überstellungsfahrt nutzen darf.
Dachte der Anhänger braucht zwingend ein eigenes Überstellungskennzeichen.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
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  #15  
Alt 21.12.2020, 10:13
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Motorboot von Ö nach Deu ...

Während ich noch am überlegen bin , wo er eigentlich hin will,
seid ihr schon in die Tiefen der Trailerzulassung vorgedrungen.
Wahnsinn!
__________________
Gruß von Bord
Klaus


* Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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  #16  
Alt 21.12.2020, 12:21
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Zitat:
Zitat von Sunnynmd Beitrag anzeigen
kannst ja nachlesen wenn du mir nicht glaubst

https://www.oeamtc.at/thema/vorschri...reich-18055169

aber egal sollte nur eine Anregung und ein Beispiel sein
Das gilt für Österreich, ab der A Grenze darfst Du das führen. Das Rote A Kennzeichen ist in D nicht anerkannt (siehe weiter unten), hat aber mit den deutschen roten Kennzeichen (Händlernummern) auch nix zu tun.
Ich wette einen Kasten Schneider Weiße, daß Dir jedes D Straßenverkehrsamt das Gleiche sagen wird.
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  #17  
Alt 21.12.2020, 12:34
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Also in Post #4 würde ja schon alles erklärt, wegen Trailer.
Wo ist das Problem jetzt.
Macht doch nicht so einen Zinober jetzt.
Euer Deutscher Kollege hat alles dazu gesagt.
Aber man kann gerne noch 3 Seiten über diverse farbliche Kennzeichen Diskutieren.
__________________
Gruß Helmut.
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  #18  
Alt 21.12.2020, 15:40
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Sven2209 Sven2209 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hele63 Beitrag anzeigen
Also in Post #4 würde ja schon alles erklärt, wegen Trailer.
Wo ist das Problem jetzt.
Macht doch nicht so einen Zinober jetzt.
Euer Deutscher Kollege hat alles dazu gesagt.
Aber man kann gerne noch 3 Seiten über diverse farbliche Kennzeichen Diskutieren.

Du triffst den Nagel auf den Kopf.

Kleiner Zusatz noch für den TE (ich weiss nicht ob das so korrekt ist)

Der Verkäufer sagte mir wir müssen für den Trailer einen Seperaten Kaufvertrag machen, sonst hat er Probleme beim Abmelden des Trailers, und ich Probleme bei einer eventuellen Kontrolle bei der Überführung.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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  #19  
Alt 21.12.2020, 16:00
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Zitat:
Zitat von Hele63 Beitrag anzeigen
Also in Post #4 würde ja schon alles erklärt, wegen Trailer.
Wo ist das Problem jetzt.
Macht doch nicht so einen Zinober jetzt.
Euer Deutscher Kollege hat alles dazu gesagt.
Aber man kann gerne noch 3 Seiten über diverse farbliche Kennzeichen Diskutieren.
möcht mich entschuldigen wollte das Thema eigentlich nicht so in die Länge ziehen, aber manchmal überkommts mich..da muß ich antworten....gelobe Besserung..gg

Frohes Fest aus Österreich..lg Sunny
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