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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Grünes Kennzeichen Trailer
Hallo,
ich habe gerade mit der geballten Kompetenz der Zulassungsstelle zu kämpfen. Ich habe heute nach langem Kamp einen gekauften Trailer mit grünem Kennzeichen auf mich zugelassen. Jezt rief die Dame der Zulassungsstelle an und teilte mir mit, das der Eintrag "grünes Kennzeichen" im Fahrzeugschein vergessen wurde. Das Kennzeichen selber ist aber grün und gesiegelt. Nach weiterer Nachfrage von mir hat sie zurück gerudert und sagte, dass es egal ist - Bootstrailer können nur mit grünem Kennzeichen zugelassen werden. Nun die Frage, muss ich noch einmal hin und den Eintrag machen lassen, oder ist es wirklich "egal"? Viele Grüße Christian |
#2
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Das ist so nicht richtig.
Ich würde es nachtragen lassen. Erstens, weil sonst bei einer eventuellen späteren Ummeldung oder Wiederzulassung derjenige vor dem selben Problem steht. Zweitens, du weist nicht, ob die Dame bei den Steuern alles richtig angekreuzt hat, wenn ein Steuerbescheid kommen sollte, hast du wenigstens was schriftlich.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#3
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Steht bei mir explizit mit im Fahrzeugschein: "SDAH für Sportgeräte / Bootsanhänger, es wurde ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund abgestempelt."
Mein Kollege hat den Anhänger separat versichern lassen, weil er damit auch noch andere Dinge fahren möchte, zahlt damit auch Steuer darauf und bei ihm steht: "SDAH für Sportgeräte / Trailer f. Wassersportgeräte. Kennzeichen schwarze Schrift auf weißem Grund." Es ist nicht zwingend richtig, dass Bootstrailer immer ein grünes Kennzeichen haben. Im Zweifel solltest du das vielleicht nochmal nachtragen lassen, sonst kommt die Tage eventuell ein Brief vom Zoll über die zu entrichtende Steuer.
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#4
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Zitat:
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#5
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Ja, unter 5 steht "Anh. f. Sportgeräte Bootstransporter".
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#6
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Es gab doch im Verfahren einen Kennzeichen-Berechtigungsschein, der es erst gestattet ein grünes Kennzeichen prägen zu lassen. Auf den würde ich mich notfalls berufen.
Es wird ja alles dokumentiert , was im Verfahren ausgestellt wird und von wem. Ich persönlich würde also nix mehr unternehmen, was aber jetzt nicht als Rat gemeint ist, sondern nur meine Meinung dazu. Gruß Ralf |
#7
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Die Versicherungsfrage hast du ja sicher vorher geklärt, denke ich? Men muss das Risiko abwägen bei einem grünen Kennzeichen. Mein Trailer (mit Boot steht in meinem Garten, das Risiko ist gering dass etwas passiert. Bei grünem Kennzeichen ist der Trailer (so weit ich weiß nur im angekuppelten Zustand mitversichert (Haftpflicht).
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Liebe Grüße, jetzt wieder von der Lahn, Roland |
#8
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Zitat:
im war der MEinung, dass ich den Anhänger natürtlich auch mit grünem Kennzeichen versichern kann?! HAbe hierzu gerade meine Versicherung angeschrieben, da ich dies natürlich gerne mit abdecken möchte. Viele Grüße |
#9
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Zitat:
ein Abgekuppelter Traielr anhänger sollte, wenn von ihm eine gefahr ausgehen könnte (Abschüssiges Gelände,...) separat versichert werden... Teilweise sind Trailer auch in der Bootshaftpflicht mitversichert... daher sollte man genau schauen ob man eine separate Versicherung benötigt oder nicht.... die Auswahl grünes oder schwarzes Kennzeichen betrifft rein die nutzung... wenn man den Trailer rein zum Bootstransport nutzt, dann reicht grünes Kennzeichen... wenn man auch ab und an einen Transport macht, (z.B. Langholz oder den Trailer als Karnevalswagen nutzt oder ...) dann benötigt man ein schwarzes Kennzeichen und muss Steuern für den Trailer entrichten... diese belaufen sich auf 50-100€ /Jahr... und wären für mich keine Überlegung wert...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#10
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In den Papieren meines Trailers ist unter Punkt 21(sonstige Vermerke) die Eintragung "Grünes Kennzeichen"
Die Eintragung erfolgte am Tag der Erstzulassung des Trailers im März 2017 in NRW.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#11
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Bootsanhänger können schwarz und grün zugelassen werden. Wenn das nicht eingetragen ist nachtragen lassen.
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#12
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Danke Euch, werde das dann wohl nachtragen lassen.
Wie sieht es denn mit einer 100er Zulassung aus? ;uss das auch im Schein vermerkt sein? Der Trailer hat einen gesiegelten 100 Aufkleber und in der ABE steht es auch drin. Unter 22) wird lediglich auf die ABE Bezug genommen. Darin steht ja die Eignung für 100. Sollte doch reichen, oder? Viele Grüße |
#13
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Zitat:
Das Zugfahrzeug muss dazu passen... dann kommen höhere Kosten für Reifen hinzu (die ja nur 6 Jahre alt sein dürfen) und im Ausland gilt diese Zulassung auch nicht...
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#14
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Die 100-ter Zulassung ist bei mir unter Punkt 22 eingetragen incl. der Angabe zum Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs.
Für mich macht sie übrigens sehr wohl Sinn und ich nutze sie auch entsprechend.
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#15
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100er Zulassung ist bei uns auch immer ausdrücklich eingetragen.
Obs Sinn macht kann ja jeder für sich entscheiden. Bei uns ist die Anfahrt zu Trainings schon deutlich zügiger mit 100...
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#16
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Hi,
habe gerade einnmal nachgerechnet. Mit meinem Wagen (Mondeo) dürfte ich eh nicht 100 fahren, da ich keine Stoßdämpfer, etc. habe und somit mit dem Faktor 0,3 multiplizieren müsste... Aber 80 geht ja auch. Bei meinem Wohnwagen habe ich im Übreigen auch alles eingetragen, was somit auch meine Frage selber beantwortet... |
#17
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Zitat:
da muss man schon viele Autobahnkilometer Zurücklegen bis sich das lohnt... bei einer Strecke von 100km auf der Autobahn ist es rechnerisch ein Zeitgewinn von 15 Minuten und auf der Strecke dürfte dann kein Überholverbot für Gespanne gelten oder andere Geschwindigkeitsbeschränkungen...
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#18
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So viel. Dann lohnst sich das definitv.
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#19
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Zitat:
Was kostet das ohne 100er Zulassung.......
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#20
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Zitat:
und auf dden meisten Autobahnen herscht ja mittlerweile Überholverbot für Gespanne... wenn ich gerade auf den Strecken sehe die ich oft fahre... dann bringt die 100er so gar nichts ... außer man hält sich eh nicht an die Regeln....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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4 Wochen laufen plus 3 stellige Strafe so um die 300€ plus Bonuspunkte in Flensburg
Deshalb immer schön unter 100 bleiben!
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#22
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Ganz vorsichtig, das kostet es auch mit 100er Zulassung.
Eine Vorraussetzung für die Erlaubnis, 100 fahren zu dürfen, ist nämlich die Einhaltung derselben. Geblitzt mit 105 ist also 25km/h zu schnell.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#23
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20 Km zu schnell mit einem Anhänger außerhalb kostet keine 100 Euro und 1Punkt. Zumindest nach dem Busgeldkatalog.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#24
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Gott sei Dank ist auf den wenigsten Autobahnen Überholverbot für Gespanne.
Wenn es ist, dann nur Streckenweise und z.T. nur Tageszeitabhängig. Ich nutze die 100-ter Zulassung meines Trailers viele, viele 100 Km im Jahr. Vorsichtig geschätzt bestimmt 1.000Km pro Jahr. Ich fahre z.B. auf der Hinfahrt nach HR immer während der Nacht/frühen Morgenstunden durch Deutschland. Dann wird der Tempomat auf 105Km/h gestellt und gut ist. Ich komme dann legal relativ schnell voran und kann so auch zügig LKW´s überholen.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#25
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Einmal nicht aufgepasst und saublöd gebiltzt, schon kann sich das locker rechnen....uU der Unterschied zW Führerschein oder kein Führerschein sein.
Interessant wäre, ob ein Sportbootanhänger in Österreich noch als "kleiner Anhänger" zählt, mit dem man sowieso 100km/h fahren darf
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
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