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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nachdem wir hier ja einige Selbständige, Unternehmer, bzw. vielleicht sogar Juristen und Steuerberater im Forum haben
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Gruß Jörg |
#2
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Jörg lies hier mal, unten unter II.
http://www.physio-online.de/de/press...prid=35&mId=37 Gruß Norman ![]() |
#3
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Danke Norman, das hatte ich schon gelesen, aber demnach gibt es auch keine eindeutige Rechtssprechung, ich glaube die Politiker verstehen ihre Gesetzte manchmal selbst nicht.
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Gruß Jörg |
#4
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Scheint tatsächlich keine bindende Auslegung zu geben.
![]() http://www.vpt-online.de/detailseite.cfm?MeldungsID=310 Hast Du Dich hier mal angemeldet? Da wird das Thema behandelt. Physiotherapie Forum - Umsatzseuer bei Zweitpraxis? Gruß Norman ![]() |
#5
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Angemeldet noch nicht, aber schon öfters was gelesen dort, danke nochmal für den Tip, ich such dort nochmal auf eine Frage nach meiner Antwort.
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Gruß Jörg |
#6
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Hallo Jörg, du bist nicht verpflichtet für die zweite Praxis Umsatzsteuer zu zahlen. Die wird genau wie die erste behandelt, so kannst du es dir aussuchen.
Kommt eben auf den Warenein- und -ausgang an, wie du selber schon geschrieben hast. Das muss man dann von Fall zu Fall entscheide was sich eher lohnt. Falls du Produkte verkaufst mußt du natürlich Umsatzsteuer zahlen. Du kannst es nachträglich nicht ohne weiteres ändern, du musst dann 5 Jahre warten.
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Gruß Benny |
#7
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Hab jetzt mal etwas recherchiert und bin drauf gekommen, daß Umsatzsteuer nicht anfällt, aber evtl. Gewerbesteuer.
Im Physioforum gab es da auch keine einheitliche Regelung. Gewerbesteuer fällt an, weil die Mitarbeiter der 2. Praxis dann eigenverantwortlich Arbeiten müßen, da der Inhaber nicht im vollem Umfang seine Arbeitsleistung dort zu Verfügung stellen kann, weil er dies ja schon in der anderen Praxis macht und sich nicht zerteilen kann ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mein Steuerberater hat heute einen Steuerprüfer dazu befragt, der zur Prüfung eines mandanten bei ihm war. Nach Ansicht des Steuerprüfers würde er in meinem Fall keine Gewerbesteuerpflicht sehen.... Selbst das Finanzamt ist sich nicht einig, ![]() Jetzt meine Idee. Wenn mir mein Finanzamt bescheinigen würde, das in meinem Fall keine Gewerbesteuerpflicht bestehen würde, dann wäre ich doch fein raus, oder? ![]() Kann mir da von euch noch jemand weiterhelfen?
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Gruß Jörg |
#8
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Ist für die Gewerbesteuer nicht die Stadt/Gemeinde zuständig....
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#9
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Gruß Jörg |
#10
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Danke Guido, auf die Hilfe meines Berufsverbandes kann ich verzichten, die sind völlig unfähig.
Das mit vor- und nachmittag geht nicht, da ich adnn immer einen halben Tag egal wo den Mitarbeitern die Verantwortung übertragen würde, sind wir wieder genausoweit wie vorher, ausserdem muß ich für Kassenzulassung einen Mitarbeiter zum fachlichen Leiter ernennen ![]()
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Gruß Jörg |
#11
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Jörg, falls du bis nächste Woche Zeit hast bekommst du eine verbindliche Aussage eines Mitarbeiters vom Bundesfinanzministerium.
meine Freundin macht gerade den Bilanzbuchhalter und sie fragt ihren Dozenten. Frage aber noch ne andere Freundin, sie ist schon lange Jahre Steuerfachangestellte.
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Gruß Benny |
#12
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Das wäre super Benny, ich hoffe der Dozent weiß das, selbst der könnte ins schwanken kommen
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Gruß Jörg |
#13
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![]() Zitat:
![]() ich sage dir dann Bescheid.
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Gruß Benny |
#14
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Hallo Jörg,
mach doch eine GmbH draus. Da Dein Gehalt und Tantiemen den Gewinn der GmbH reduziert, kann die Gewerbesteuer nicht mehr viel sein. Gruß Stefan www.yachtlite.com |
#15
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![]() Zitat:
na ja, angemessen muß sowohl Gehalt auch Tantieme sein - und immer wenig Gewinn - da werden die vom FA schon mal stutzig - glaub mir. Abgesehen davon, dass Du damit den Banken heutzutage den Willen nimmst zu finanzieren. Sollte alles bedacht sein.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#16
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Ich glaube das mit der GmbH ist, wie Tom schon sagt nichts, da mein Gehalt dann das eines durchschnittlichen Therapeuten um ein vielfaches überschreiten würde.
Einzige möglichkeit, die ich sehe ist eine GbR mit meiner Frau zu machen, dann fällt keine Gewerbe u. Umsatzsteuer an. Jedoch haben wir dann ein anderes Problem mit diversen Altlasten meiner Frau, d.h. der Gewinn dürfte auch nicht hoch sein ![]() Kann man bei einer GbR z.B. regeln, daß meine Frau nur 20 hat und somit auch der Gewinn nur 20% für sie beträgt? ![]()
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Gruß Jörg |
#17
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![]() Zitat:
Soo schlimm mit dem Gehalt des GmbH GF ist das auch nicht, es geht nicht um den Durchschnitt, aber wenn die GmbH keinen Gewinn macht und das GF Gehalt hoch ist, dann gucken die nach ein paar jahren schräg und fragen Dich ernsthaft ob Du nicht meinst Dein Gehalt sei zu hoch. Das wäre zu offensichtlich "Gewinn verstecken" und etwas offensichtliches mögen die FA Beamten nicht.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#18
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Das ist ja das Problem mit der GbR, irgendwie alles Mist, aber es wird sich ein Weg finden , nur gefunden hab ich ihn bisher noch nicht.
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Gruß Jörg |
#19
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spannend...den gmbh vorschlag wollte ich auch schon machen, hab mich aber nicht getraut, limited wäre noch lustig ;-) aber nicht wirklich ein ratschlag.
wenn dein steuerberater dich hier falsch (zu deinen gunsten) berät und das tatsächlich falsch wäre, müsste er/versicherunge nicht für den schaden haften? ich würd aber in der grösse und mit vermutlich dem angestellten personal zu einer gmbh oder einer KG tendieren, dann gibts keine unklarheiten... cu xen |
#20
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Aber bei einer GmbH fällt Gewerbesteuer an, daß ist das Problem. Eine GbR hat die Problematik, daß meine Frau die nächsten 3 Jahre noch nichts besitzen darf.
Möchte einen Weg finden, wo ich sicher bin, daß ich keine Gewerbe/Umsatzsteuer zahlen muß oder möchte ohne den Status des Freiberuflers trotz Zweitbetrieb zu verlieren ![]()
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Gruß Jörg |
#21
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mein stb sagt immer: wer viel verdient muss viel zahlen. ;-)
nciht sehr hilfreich und hat mich mit teilen der firma ins ausland getrieben ;-( |
#22
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![]() Zitat:
![]() Und vor allem ist auch bei Zweitpraxis das eine Laune des Finanzamtes ob man zahlen muß noder nicht ![]()
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Gruß Jörg |
#23
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krass, eine definitionslücke, ich denke, wir sollten eine neue regierungs damit betrauen, diese zu schliessen ;-))))
sorry dass ich nciht konstrukltiv dein problem lösen kann cu xen |
#24
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Unsere Steuergesetze sind so kompliziert und bekloppt, das sich selbst die Beamten damit nicht auskennen und keine definitive Auskunft geben können.
Eine schriftliche ,daß ich selbst mit Zweitpraxis von Gewerbesteuer befreit wäre bekomme icdh vom Amt nicht, da die sich alle Wege offenhalten wollen, obwohl nach Auskunft der zuständigen Abteilung und eines Steuerprüfers davon befreit wäre ![]() ![]() Jedoch könnte es genausogut sein , daß in ein paar Jahren ein Beamter der Meinung ist ich wäre GWS-Pflichtig, dann jedoch könnten sie eine Nachzahlung von mir verlangen. Wie bekloppt ist das denn ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Jörg |
#25
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*g*
bei mir haben sie mal sogar was gefunden. mein rasentraktor war als server dekalriert, aber ungeolltm, das hat die buchhaltung verbummelt und alles was ich geändert hat, war die abscheribungszeit...abe der prüfer war eine woche beschäftigt ;-), muss sagen, war ein netter kerl.... viele grüsse xen |
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