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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.01.2007, 19:10
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard Umsatzsteuer/Gewerbesteuer!?

Nachdem wir hier ja einige Selbständige, Unternehmer, bzw. vielleicht sogar Juristen und Steuerberater im Forum haben eine Frage die mich brennend beschäftigt

Bin seit einigen Jahren selbständiger Therapeut mit eigener gut laufender Praxis. Jetzt möchte ich im April eine Zweitpraxis eröffnen, die wie mein Steuerberater behauptet(manchmal denke ich der hat keinerlei Ahnung) nicht
Umsatzsteuerpflichtig wäre. Andere Kollegen von mir im gleichen Beruf aber, die eine Zweitpraxis haben müssen Umsatzsteuer bezahlen.
Die erste Praxis ist nicht Umsatzsteuerpflichtig, da man ja als Therapeut, Arzt, Dienstleister keine Umsatzsteuerpflicht hat, solange kein Warenein- und Ausgang(hab ich zumindest so verstanden)
Ein Zweitbetrieb wäre angeblich Umsatzsteuerpflichtig (nach Info der Kollegen), da man mit Zweitpraxis nicht mehr als Freiberufler sondern als Unternehmer gilt. Mein Steuerberater behauptet auch Zweitpraxis ist Umsatzsteuer frei.
Was ist nun richtig?????
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

P.S. den Steuerberater werde ich nach mehreren Anzeichen von Inkompetenz sowieso wechseln
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Gruß Jörg
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  #2  
Alt 16.01.2007, 20:16
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Jörg lies hier mal, unten unter II.
http://www.physio-online.de/de/press...prid=35&mId=37

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 16.01.2007, 20:20
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Danke Norman, das hatte ich schon gelesen, aber demnach gibt es auch keine eindeutige Rechtssprechung, ich glaube die Politiker verstehen ihre Gesetzte manchmal selbst nicht.
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 16.01.2007, 20:31
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Scheint tatsächlich keine bindende Auslegung zu geben.
http://www.vpt-online.de/detailseite.cfm?MeldungsID=310

Hast Du Dich hier mal angemeldet? Da wird das Thema behandelt.
Physiotherapie Forum - Umsatzseuer bei Zweitpraxis?

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 16.01.2007, 20:49
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Angemeldet noch nicht, aber schon öfters was gelesen dort, danke nochmal für den Tip, ich such dort nochmal auf eine Frage nach meiner Antwort.
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Gruß Jörg
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  #6  
Alt 17.01.2007, 17:10
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Hallo Jörg, du bist nicht verpflichtet für die zweite Praxis Umsatzsteuer zu zahlen. Die wird genau wie die erste behandelt, so kannst du es dir aussuchen.

Kommt eben auf den Warenein- und -ausgang an, wie du selber schon geschrieben hast. Das muss man dann von Fall zu Fall entscheide was sich eher lohnt. Falls du Produkte verkaufst mußt du natürlich Umsatzsteuer zahlen.

Du kannst es nachträglich nicht ohne weiteres ändern, du musst dann 5 Jahre warten.
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Gruß
Benny
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  #7  
Alt 17.01.2007, 17:47
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Jörg Jörg ist offline
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Hab jetzt mal etwas recherchiert und bin drauf gekommen, daß Umsatzsteuer nicht anfällt, aber evtl. Gewerbesteuer.
Im Physioforum gab es da auch keine einheitliche Regelung.
Gewerbesteuer fällt an, weil die Mitarbeiter der 2. Praxis dann eigenverantwortlich Arbeiten müßen, da der Inhaber nicht im vollem Umfang seine Arbeitsleistung dort zu Verfügung stellen kann, weil er dies ja schon in der anderen Praxis macht und sich nicht zerteilen kann Dies würde dann den Freiberufler zum Unternehmer im Sinne des Finanzamtes machen Und als Unternehmer muß er dann Gewerbesteuer zahlen. Die Ticken doch nicht ganz richtig die Gesetzesgeber

Mein Steuerberater hat heute einen Steuerprüfer dazu befragt, der zur Prüfung eines mandanten bei ihm war. Nach Ansicht des Steuerprüfers würde er in meinem Fall keine Gewerbesteuerpflicht sehen.... Selbst das Finanzamt ist sich nicht einig,
Jetzt meine Idee. Wenn mir mein Finanzamt bescheinigen würde, das in meinem Fall keine Gewerbesteuerpflicht bestehen würde, dann wäre ich doch fein raus, oder?

Kann mir da von euch noch jemand weiterhelfen?
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Gruß Jörg
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  #8  
Alt 17.01.2007, 23:14
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alaska alaska ist offline
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Ist für die Gewerbesteuer nicht die Stadt/Gemeinde zuständig....
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Gruß vom Oberrhein.
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  #9  
Alt 18.01.2007, 06:39
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Zitat:
Zitat von alaska
Ist für die Gewerbesteuer nicht die Stadt/Gemeinde zuständig....
Die Gemeinde kassiert zwar die Gewrbesteuer, aber die Festsetzung und Berechnung, bzw. Befreiung macht das Finanzamt
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 18.01.2007, 11:43
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Danke Guido, auf die Hilfe meines Berufsverbandes kann ich verzichten, die sind völlig unfähig.

Das mit vor- und nachmittag geht nicht, da ich adnn immer einen halben Tag egal wo den Mitarbeitern die Verantwortung übertragen würde, sind wir wieder genausoweit wie vorher, ausserdem muß ich für Kassenzulassung einen Mitarbeiter zum fachlichen Leiter ernennen
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Gruß Jörg
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  #11  
Alt 18.01.2007, 12:41
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Jörg, falls du bis nächste Woche Zeit hast bekommst du eine verbindliche Aussage eines Mitarbeiters vom Bundesfinanzministerium.

meine Freundin macht gerade den Bilanzbuchhalter und sie fragt ihren Dozenten.

Frage aber noch ne andere Freundin, sie ist schon lange Jahre Steuerfachangestellte.
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Gruß
Benny
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  #12  
Alt 18.01.2007, 13:17
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Jörg Jörg ist offline
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Das wäre super Benny, ich hoffe der Dozent weiß das, selbst der könnte ins schwanken kommen
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Gruß Jörg
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  #13  
Alt 18.01.2007, 13:25
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Das wäre super Benny, ich hoffe der Dozent weiß das, selbst der könnte ins schwanken kommen
Dieser Dozent ist ja Mitarbeiter vom BuFiMi, wenn der´s nicht weiß...

ich sage dir dann Bescheid.
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Gruß
Benny
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  #14  
Alt 18.01.2007, 23:21
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Hallo Jörg,
mach doch eine GmbH draus. Da Dein Gehalt und Tantiemen den Gewinn der GmbH reduziert, kann die Gewerbesteuer nicht mehr viel sein.
Gruß
Stefan

www.yachtlite.com
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  #15  
Alt 19.01.2007, 01:29
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Zitat:
Zitat von Kermit
Hallo Jörg,
mach doch eine GmbH draus. Da Dein Gehalt und Tantiemen den Gewinn der GmbH reduziert, kann die Gewerbesteuer nicht mehr viel sein.
Gruß
Stefan

www.yachtlite.com
Moin,

na ja, angemessen muß sowohl Gehalt auch Tantieme sein - und immer wenig Gewinn - da werden die vom FA schon mal stutzig - glaub mir. Abgesehen davon, dass Du damit den Banken heutzutage den Willen nimmst zu finanzieren. Sollte alles bedacht sein.
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  #16  
Alt 19.01.2007, 06:37
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Ich glaube das mit der GmbH ist, wie Tom schon sagt nichts, da mein Gehalt dann das eines durchschnittlichen Therapeuten um ein vielfaches überschreiten würde.
Einzige möglichkeit, die ich sehe ist eine GbR mit meiner Frau zu machen, dann fällt keine Gewerbe u. Umsatzsteuer an. Jedoch haben wir dann ein anderes Problem mit diversen Altlasten meiner Frau, d.h. der Gewinn dürfte auch nicht hoch sein

Kann man bei einer GbR z.B. regeln, daß meine Frau nur 20 hat und somit auch der Gewinn nur 20% für sie beträgt?
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Gruß Jörg
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  #17  
Alt 19.01.2007, 12:11
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Ich glaube das mit der GmbH ist, wie Tom schon sagt nichts, da mein Gehalt dann das eines durchschnittlichen Therapeuten um ein vielfaches überschreiten würde.
Einzige möglichkeit, die ich sehe ist eine GbR mit meiner Frau zu machen, dann fällt keine Gewerbe u. Umsatzsteuer an. Jedoch haben wir dann ein anderes Problem mit diversen Altlasten meiner Frau, d.h. der Gewinn dürfte auch nicht hoch sein

Kann man bei einer GbR z.B. regeln, daß meine Frau nur 20 hat und somit auch der Gewinn nur 20% für sie beträgt?
Bei ALLEN Gesellschaften machen die Gesellschafter einen Beschluß zur Gewinnverwendung. Da kannst beschließen was Du willst. Aber halt immer realistisch bleiben. Wenn Du allerdings ein Problem hast, dass Deine Frau "verbrannt" ist, dann würd ich mir das dreimal überlegen, dann ist nämlich die gesamte GbR verbrannt.

Soo schlimm mit dem Gehalt des GmbH GF ist das auch nicht, es geht nicht um den Durchschnitt, aber wenn die GmbH keinen Gewinn macht und das GF Gehalt hoch ist, dann gucken die nach ein paar jahren schräg und fragen Dich ernsthaft ob Du nicht meinst Dein Gehalt sei zu hoch. Das wäre zu offensichtlich "Gewinn verstecken" und etwas offensichtliches mögen die FA Beamten nicht.
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  #18  
Alt 19.01.2007, 15:23
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Jörg Jörg ist offline
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Das ist ja das Problem mit der GbR, irgendwie alles Mist, aber es wird sich ein Weg finden , nur gefunden hab ich ihn bisher noch nicht.
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Gruß Jörg
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  #19  
Alt 22.01.2007, 12:38
xen xen ist offline
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spannend...den gmbh vorschlag wollte ich auch schon machen, hab mich aber nicht getraut, limited wäre noch lustig ;-) aber nicht wirklich ein ratschlag.

wenn dein steuerberater dich hier falsch (zu deinen gunsten) berät und das tatsächlich falsch wäre, müsste er/versicherunge nicht für den schaden haften?

ich würd aber in der grösse und mit vermutlich dem angestellten personal zu einer gmbh oder einer KG tendieren, dann gibts keine unklarheiten...

cu

xen
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  #20  
Alt 22.01.2007, 13:14
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Aber bei einer GmbH fällt Gewerbesteuer an, daß ist das Problem. Eine GbR hat die Problematik, daß meine Frau die nächsten 3 Jahre noch nichts besitzen darf.
Möchte einen Weg finden, wo ich sicher bin, daß ich keine Gewerbe/Umsatzsteuer zahlen muß oder möchte ohne den Status des Freiberuflers trotz Zweitbetrieb zu verlieren
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Gruß Jörg
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  #21  
Alt 22.01.2007, 13:26
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mein stb sagt immer: wer viel verdient muss viel zahlen. ;-)
nciht sehr hilfreich und hat mich mit teilen der firma ins ausland getrieben ;-(
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  #22  
Alt 22.01.2007, 13:34
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
mein stb sagt immer: wer viel verdient muss viel zahlen.
;-(
Aber irgendwie sind Grenzen Gesetz, denn therapeutische Tätigkeiten sind Umsatz un Gewerbesteuerfrei vom Prinzip und nur weil man eine Zweitpraxis aufmacht soll man das nicht mehr sein
Und vor allem ist auch bei Zweitpraxis das eine Laune des Finanzamtes ob man zahlen muß noder nicht Es gibt keine einheitliche Regelung.
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Gruß Jörg
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  #23  
Alt 22.01.2007, 13:37
xen xen ist offline
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krass, eine definitionslücke, ich denke, wir sollten eine neue regierungs damit betrauen, diese zu schliessen ;-))))
sorry dass ich nciht konstrukltiv dein problem lösen kann

cu

xen
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  #24  
Alt 22.01.2007, 13:51
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Unsere Steuergesetze sind so kompliziert und bekloppt, das sich selbst die Beamten damit nicht auskennen und keine definitive Auskunft geben können.
Eine schriftliche ,daß ich selbst mit Zweitpraxis von Gewerbesteuer befreit wäre bekomme icdh vom Amt nicht, da die sich alle Wege offenhalten wollen, obwohl nach Auskunft der zuständigen Abteilung und eines Steuerprüfers davon befreit wäre
Jedoch könnte es genausogut sein , daß in ein paar Jahren ein Beamter der Meinung ist ich wäre GWS-Pflichtig, dann jedoch könnten sie eine Nachzahlung von mir verlangen. Wie bekloppt ist das denn
__________________
Gruß Jörg
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  #25  
Alt 22.01.2007, 13:57
xen xen ist offline
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*g*
bei mir haben sie mal sogar was gefunden. mein rasentraktor war als server dekalriert, aber ungeolltm, das hat die buchhaltung verbummelt und alles was ich geändert hat, war die abscheribungszeit...abe der prüfer war eine woche beschäftigt ;-), muss sagen, war ein netter kerl....

viele grüsse

xen
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