|
Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
|
Themen-Optionen |
#76
|
||||
|
||||
Jetzt muss ich noch mal nachfragen: Auf der Homepage steht, dass die „Fitzgerald“ mit bis zu 35 Personen unterwegs sein kann. Wie kann es sein, dass eine gewerbliche Fahrt in dieser Größenordnung mit einem SBF Binnen durchgeführt werden kann? Jetzt mal abgesehen davon, dass der inzwischen (außer auf dem Rhein) bis 20 Meter gilt. Mein Einwand würde sich genau so auf das Sportpatent beziehen.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich finde die Fitzgerald wirklich wunderschön und begrüße ausdrücklich das Aufbrechen dieser bösen Hinterzimmerkartelle, aber das muss dann auch korrekt laufen. Mit einem Führerschein aus der Hobbyschifffahrt kann man meiner Meinung nach nicht gewerbsmäßig 35 Leute befördern. Matthias |
#77
|
||||
|
||||
Zitat:
genauso....und nicht anders!
__________________
Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#78
|
||||
|
||||
Hallo Matthias,
Zitat:
Zitat:
__________________
Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#79
|
||||
|
||||
Ich habe das ja gelesen mit dem Berufspatent. Dann ist das ja in Ordnung. Nur wundere ich mich eben weiterhin, warum alternativ eine Übergangsfrist existieren soll, bis zu der eine gewerbliche Nutzung des SBF Binnen möglich sein soll. Beim SBF See sieht das tatsächlich anders aus.
Matthias |
#80
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Zitat:
__________________
Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
|
#81
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Im Jahr 2009 hat man die Sicherheitsbestimmungen für Fahrgastschiffe massiv angehoben und diese Schiffe damit deutlich teurer gemacht. Leckstabilität, redundante Antriebssysteme, Überwachungssysteme, nicht brennbarer Ausbau usw. usw.. Gleichzeitig fahren jetzt Holzflöße, mit Benzinaußenborder, Gasgrill, Gasheizpilz, gespannten Tau als Geländer und einem Rentner mit SBF Binnen als Kapitän, bis zu 60 Fahrgäste umher. Man bezeichnet sich als „Bunte Flotte“ (passt ja zum Zeitgeist) und feiert sich dafür Dinge zu tun, die der klassischen Fahrgastschifffahrt aus Sicherheitsgründen verboten sind... .
|
#82
|
||||
|
||||
Ja, meiner Meinung nach war das Hauptstadtfloß der „Sündenfall“. Gegen seriöse Boote wie die Fitzgerald hat ja an sich niemand was...
Matthias |
#83
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gegen beides wird sich aber mit allen Mitteln gewehrt. Da ist dann selbst ein herrichten des Geländers auf eine akzeptable Höhe wirtschaftlich nicht machbar. Auf der anderen Seite verdient man auf Grund des Wettbewerbsvorteils gutes Geld...
|
#84
|
|||
|
|||
Zitat:
mir fehlt gerade die Brille um den Humor zu entdecken.
__________________
Gruß Bully |
#85
|
||||
|
||||
Das ist auch nicht lustig.....
__________________
Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#86
|
|||
|
|||
Leben und leben lassen Wäre mal interessant zu erfahren, ob denn die ganz regulär gewerbliche Flotte in Berlin ihren Kollegen entgegen kommen würde, wenn denn auch dort alle erforderlichen Umbauten an den Schiffen durchgeführt würden und ein Skipper natürlich auch das erforderliche Patent vorweisen kann.
Insbesondere galt das natürlich für die Nutzung der Steganlagen und Anlieger Ich meine, dass dort in Verbindung mit der bevorzugten Behandlung an den Schleusen der eigentliche Wettbewerbsvorteil liegt. Im Geist der Zeit liegt für mich tatsächlich, dass man sich gegen Ungerechtigkeiten und Monopolstellungen zur Wehr setzen muss. Grüße Daniel |
#87
|
|||
|
|||
Der Geist der Zeit ist, daß wir Alle gleich sind. Möglichst ohne was zu leisten dasselbe erreichen wie Andere. Hier ohne erforderliche Ausrüstung und Kenntnisse mit dem SBF Mickymauszettel 60 Leute durch die Gegend fahren.
Wir verharmlosen und verniedlichen Alles. Früher warst du blöd wie ein Stuhl - Heute hast du eine Lese-/ Rechtschreibschwäche. Trotzdem bist du toll, weil du andere Mega-Fähigkeiten hast. 30 Stunden aufs Handy starren oder 1 Woche fehlerfrei im Bett liegen. Eine schöne Entwicklung. Mit einfachsten Mitteln ohne hinreichende Ausbildung nimmt die bunte Flotte ausgebildeten und geschulten Fachleuten die Butter vom Brot. Bis etwas passiert und Passagiere zu Schaden kommen. Wollen wir hoffen das es nicht soweit kommt.
__________________
Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem Geändert von DerIngo (24.08.2020 um 15:13 Uhr) |
#88
|
|||
|
|||
Ich weiß nicht genau, wie Ihr auf dieses Thema gekommen seid. Zunächst ging es um das unrechtmäßige Vorgehen der WSV und deren Schleusenwärtern. Besonders im Raum Berlin habe ich auch den Eindruck gehabt, daß bei den Schleusenwärtern Willkür vorherrschte. Und dies war wohl der Ausgangspunkt der Diskussion.
Im weiteren Verlauf gab es viele Kommentare zu den Schiffern, die die gesetzlichen Regelungen anscheinend korrekt für sich ausgenutzt haben. Wenn es denn korrekt war, warum müssen so viele darüber herfallen? Ich bin z.B. der Meinung, daß die Führerscheinfreiregelung für Charterskipper rund um Berlin ein großer Fehler ist. Aber es ist dennoch das Gesetz und man darf dann diejenigen, die das Gesetz korrekt befolgen, nicht beschimpfen, meint: edjm. p.s.: man könnte allerdings den Gesetzgeber abwählen. |
#89
|
||||
|
||||
Hallo,
die Geschichte ist noch schwieriger als man denkt. Die Klage und auch das Urteil versucht ja auch zwei unterschiedliche Sachverhalte zu beleuchten: 1. Sind Sportfahrzeuge unter 20m Länge, die gewerblich mehr als 12 Fahrgäste (evtl. nach den Übergangsregelungen, die ausschließlich extra für die "Bunte Flotte" geschaffen wurden, also keine Fahrgastschiffe-/boote sind) transportieren, beim Schleusen Fahrgastschiffen/-booten nach den Verkehrsvorschriften gleichzusetzen, auch wenn dies in keinster Weise kenntlich gemacht werden kann. 2. Sind Sport-/Kleinfahrzeuge generell beim Schleusen in der Reihenfolge Fahrzeugen gleichzusetzen, die keine Sport-/Kleinfahrzeuge sind. Zu 1. hat das VG Berlin erstinstanzliche geurteilt, dass hier nach dem Text der BinSchStrO kein Unterschied zu machen ist. Wie das in der Praxis ohne Kenntlichmachung der Fahrzeuge umgesetzt werden soll, sagt das VG nicht, muss es auch nicht. Zu 2. sagt, das VG Berlin, dass Kleinfahrzeuge durchaus benachteiligt werden können, aber die Reihenfolge grundsätzlich ohne Rücksicht ob Kleinfahrzeug oder nicht einzuhalten wäre, es sei denn, es sprechen sachliche Gründe ausdrücklich dagegen. Gut, sachliche Gründe sind in vielen Revieren durchaus zu finden, macht den Umgang aber auch nicht leichter. Was das VG überhaupt nicht berücksichtigt hat und was hier von den meisten Schreibern hier auch nicht erkannt wurde ist, dass hier die Beklagte gleichzeitig der Verordnungsgeber ist. Die BinSchStrO wird vom Bundesverkehrsminister ohne Beteiligung der Gesetzgebungsorgane erlassen. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) mit ihren Unterbehörden, den WSÄ ist die zuständige Fachbehörde innerhalb des Ministeriums. Wer schreibt also faktisch die BinSchStrO? Jetzt kann man m.M.n. zurecht bemängeln, dass die Vorschrift zur Reihenfolge der Schleusung in §6.29 Nr. 7 Satz 1 "... nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen geschleust"" nicht präzise genug ist, um eine Zurücksetzung von Kleinfahrzeugen im Rang zu Nicht-Kleinfahrzeugen zu rechtfertigen. Dies ändert aber nichts am Rechtsgedanken des Verordnungsgebers. Wenn man sich §6.29 Nr. 7 komplett anschaut, nimmt man i.d.R. zurecht an, dass mit "anderen Fahrzeugen" immer Fahrzeuge gemeint sind, die weder Sport- noch Kleinfahrzeuge sind. Es ist also anzunehmen, dass dieser redaktionelle Fehler alsbald durch das Bundesverkehrsministerium behoben werden wird. Es ist übrigens keine Willkür, wenn ein Schleusenmeister als Vollzugsbeamter den Vorgaben seiner vorgesetzten Behörde folgt. Innerhalb der WSV wurde §6.29 Nr.7 immer schon so interpretiert und kommuniziert, dass Klein-/Sportfahrzeuge hinter die übrigen Fahrzeuge (also Nicht-Sport-/Kleinfahrzeuge) zu reihen sind. Dies wurde übrigens außerhalb Berlins auch noch nie in Frage gestellt. In der Praxis, hat es übrigens auch nicht nur Nachteile, wenn Sport-/Kleinfahrzeuge sich außerhalb des Schleusenranges bewegen. Ich habe z.B. bisher recht häufig Sportboote auch an gewerblichen Fahrzeugen (über die andere Kammer) vorbeigeschleust. Vorteil der Trennung von Sport- zu den gewerblichen Fahrzeugen ist bei uns z.B. der i.d.R. für alle schnellere Schleusenprozess, da niemand auf den anderen warten muss, außerdem entfällt anschl. auch der mögliche Überholvorgang der i.d.R. schneller laufenden Sportboote. Dies war aber nur möglich, da ich annehmen musste, dass die Sportboote an der nächsten Schleuse entweder so früh ankommen, dass sie weit vor den gewerblichen Fahrzeugen bereits (weg)geschleust werden können oder halt im für sie ungünstigsten Fall wieder auf die gewerblichen Fahrzeuge warten müssen. Aus Sicht der Sportboote konnten sie also an der nächsten Schleuse höchstens den Vorteil, den sie an meiner Schleuse erhalten haben, wieder einbüßen. Gehe ich jetzt aber davon aus, dass Sportfahrzeuge auch einen "normalen" Rang haben, muss ich diesen ggf. auch gegen sie anwenden. Ich darf sie also nicht mehr an den gewerblichen Fahrzeugen vorbeischleusen, da ich sonst die letztgenannten für die nächste Schleuse benachteiligen könnte. Auch ist davon auszugehen dass, wenn die gewerbliche Schifffahrt mitbekommt, dass Sportfahrzeuge genauso an der Schleuse gereiht werden wie sie selber, diese auch auf der Strecke nicht mehr so gerne vorbeigelassen werden. Alles im Allem erkennt man wieder, dass man Schifffahrtssachen besser den Schifffahrtsgerichten überlässt und nicht fachfremden Verwaltungsrichtern. Bis dann Dominic
|
#90
|
||||
|
||||
Wenn er ein kleiner "Großer" wäre, hätte er einen gelben Doppelkegel (und Funk)
__________________
BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#91
|
|||
|
|||
Zitat:
Wenn die gewerbliche Schiffahrt aus "strategischen Gründen" die Sportbootschiffahrt nicht vobei läßt/überholen läßt, d.h. die Leichtigkeit des Verkehrs behindert, dann ist das strafbar. Vor allem dann, wenn es regelmäßig mit sinistrer Absicht so geschieht. Es zeigt sich immer wieder, daß die Gerichtsbarkeit nicht im "Namen des Volkes" Recht spricht, sondern im "Namen ihrer Klientel". Leider ist dieser Trend in vielen Bereichen der Rechtspflege zu beobachten. Es grüßt ein besorgter: edjm. |
#92
|
|||
|
|||
Hallo Dominic
Wenn Du so schreibst, hört sich vieles (alles?) davon sinnvoll an. Meine Erfahrungen an deutschen Schleusen (und das sind nicht viele bei mir) sind leider etwas anders. Unter das Annahme, dass ich als Sportboot auch ein Anrecht darauf habe, geschleust zu werden und das nicht eine „Nettigkeit“ des Schleusenwärters ist: Warum darf ich als Sportboot dann nicht in eine Schleuse einfahren, aus der gerade ein Poot rausgekommen ist? Bitte warten. Dann geht die Schleuse zu, weil von der anderen Seite ein Pott kommt. Kaum 45 Minuten später ist die Schleuse wieder auf meinem Level. Warum konnte ich dann vorher nicht mitfahren??? Darf ich jetzt rein? Nein, da kommt auf meinem Level ja noch einer. Auf den warten wir dann nochmals 45 Minuten OK, der fährt vor mir rein, dann dürfen wir zwei Sportboote endlich mit. Nach weiteren 10 Minuten ist der Spuk vorbei, wir fahren weiter. Was soll das? Da soll man sich nicht verar.......t vorkommen? Die Schleuse fährt lieber leer, als uns mitzunehmen. Oder, statt die erste Schleuse mit den wartenden Sportbooten voll zu machen und das Level zu wechseln, warten wir auf einen anderen großen Pott. Wir kommen nicht mit. Gewartet wurde auf den Pott aber deutlich länger, als einmal rauf und runter Schleusen gedauert hätte. Das machen Deine Kollegen teilweise! Warum? Keine Ahnung. Man funkt freundlich an und meldet sich, dann folgt manchmal so ein Szenario wie oben. Natürlich gibt es viele, bei denen das nicht so ist, aber es kommt eben vor. Als Sportbootfahren fühlst Du Dich als Bittsteller. Und das finde ich nicht richtig. Gruß Rüdiger |
#93
|
||||
|
||||
Einfach die Kleinfahrzeuge an der Wartestelle zurücklassen und leer schleusen, um den nächsten großen Pott zu schleusen, das ist natürlich Mist.
Aber was die Reihenfolge angeht, so halte ich mich dann doch lieber an die Gesetze der Physik. Ich würde nicht wollen, dass hinter mir ein 2.000-Tonnen-Kahn einfährt und mich platt macht. Von daher: Der Grundsatz „erst groß, dann klein, dann ganz klein“ ist schon vollkommen in Ordnung. Und daran hat das Gericht ja auch gar nicht gerüttelt. Matthias
|
#94
|
|||||
|
|||||
Zitat:
warum heute so gleichmacherisch pessimistisch? Ich lasse mich nicht in deine geschriebene Schublade stecken. Wir Rheinländer haben da eine goldene Lebensregel: "Man muss auch jönne könne" Dir wünsche ich auch wieder bessere Tage
__________________
Gruß Bully
|
#95
|
|||
|
|||
Hallo,
Zitat:
Nur weil Du etwas von Deiner Warte aus als Willkür ansiehst, muss es noch lange nicht so sein. Ich bilde mir z.B. nicht ein, dass ich jeden Schleusenvorgang in Deutschland und jedes Handeln eines Kollegen von außen ohne genauere Betrachtung aller Fakten und Umstände beurteilen kann. Eben weil die Reviere mit ihren Verkehren und auch die Wasserstraßen und Schleusenanlagen selbst teilweise grundverschieden sein können. Ich habe hier ja auch schon mehrfach geschrieben, dass bei uns, einem der Reviere mit dem höchsten Verkehrsaufkommen in Deutschland, die Sportschifffahrt eine reine Randerscheinung bildet, weil ihr Anteil am Gesamtverkehr sehr gering ist. Fahrgastschifffahrt findet bei uns quasi garnicht statt, dafür aber ein relativ hoher Anteil an Gefahrguttransporten. Der Kollege in Brandenburg kennt gewerbliche Schifffahrt vermutlich fast nur als Fahrgastschifffahrt oder Wasserbau, Gefahrgut wird fast garnicht befördert und was bei uns die Frachtschifffahrt an Verkehrsanteil bildet, ist bei diesem vermutliche die Sportschifffahrt. Der Focus von uns beiden wird sich also sehr unterscheiden. Bei uns ist der Kanal beidseitig voll ausgebaut, wird haben keine Richtungsverkehre, Wasser zum Schleusen ist an unserer Schleuse meistens ausreichend vorhanden und Strömung gibt es so gut wie keine. Dafür muss ich besonders Rücksicht auf die Regelungen für Gefahrguttransporte nehmen und unsere Schleusen erreichen durchaus öfters ihre Kapazitätsgrenzen und sind teilweise für die Sportschifffahrt (z.B. Festmachmöglichkeiten) technisch nicht besonders gut ausgestattet. Der Kollege an der Flußschleuse hat wegen möglicher Strömungen ganz anderen Umständen Rechnung zu tragen, genauso wie der Kollege der vielleicht durch Tideeinfluss oder Richtungsfahrstrecken nur sehr begrenzte Zeitfenster für die Abwicklung seiner Verkehre oder bestimmte Verkehrsrichtungen hat. Meine Erfahrung und der regelmäßige Austausch mit Kollegen aus ganz Deutschland zeigen mir aber, dass die meisten (dass es "schwarze Schafe" gibt und auch Fehler gemacht werden, kann ich nicht abstreiten) immer die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehr im Blick haben und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend ihrer örtlichen Umstände auch ihren Schleusenbetrieb organisieren. Zitat:
Die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs wird auch mit Sicherheit nicht dadurch behindert, weil ein Sportboot mal eben nicht so schnell fahren kann, wie es möchte. Ein Recht aufs "Überholendürfen" insbesondere um auch noch in der Schleusenreihenfolge voran zu kommen, findet sich in den Verkehrsvorschriften nicht. Übrigens führt dies auch zwischen gewerblichen Fahrzeugen öfters zur Diskussion, allerdings auch mit dem Ergebnis, dass ein Überholen i.d.R. nicht erzwungen werden kann. Um das nochmal klar zu sagen, ich finde es generell nicht schön, wenn Fahrzeuge lange Wartezeiten vor einer Schleuse haben. Das gilt für Sportfahrzeuge, wie auch für Gewerbliche gleichermaßen. Letztens hat sich übrigens ein Sportbootfahrer darüber beschwert, dass er an der vorigen Schleuse drei Stunden warten musste und wie schikanös er das finden würde. Die Nachfrage beim Kollegen ergab, dass der Fahrzeugführer bei seiner Beschwerde ausser Acht gelassen hat, dass an der betreffenden Schleuse bei seinem Eintreffen bereits sechs Großfahrzeuge aufgrund einer gesperrten Kammer im Rang lagen und die Kammer für die nächsten drei Schleusenvorgänge in seine Richtung schon voll belegt waren. Das der gewerbliche Binnenschiffer, mit welchem er dann zusammen geschleust wurde, die selbe Wartezeit in Kauf nehmen musste, war dann wohl außer acht zu lassen. - War dann dem gegenüber wohl auch "willkürlich". Bis dann Dominic |
#96
|
|||
|
|||
Es ist eine Frechheit, so etwas zu schreiben. Welche "Klientel" wird denn da bedient? Wer ist denn "die Klientel" der "Gerichtsbarkeit"?
|
#97
|
||||
|
||||
Lieber Dominic,
aus deinen Posts lese ich heraus, dass du "vom Fach bist", sprich: Schleusenwärter/-meister in Berlin oder umzu. Dann erkläre mir doch mal als "Freizeitskipper", der am Wochenende zügig vom Werbellinsee nach Berlin schleusen möchte, eine Wartezeit in Lehnitz von 3 Stunden. Die hatten wir nämlich, weil alle Berufler vorgehen durften. Alles okay soweit, wenn Berufler zuerst rein fahren, die Geld bezahlen und Platz brauchen. Wieso wird denn aber nicht mit privaten Booten zusammen geschleust? Wieso sind die Schleusenwärter nicht VERPFLICHTET, Ansagen zu machen bzgl. Aufrückens? Als "Privater" zahle ich durch meine Steuern ebenso in die Aufrechterhaltung aller Wasserstraßen/Schleusen/deren Inbetriebnahme ein. Teilweise komme ich mir da wie ein kleines Kind vor, welches um Aufnahme *bittet*, das kanns ja auch nicht sein.
|
#98
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Sportschiffahrt zahlt keine Schleusengebühren (bzw. nur indirekt über die Verbände)... dieser Betrag ist aber nur maginal... und ist bereits seit jahren ausgesetzt... wenn zu Berufsschiffen noch Sportboote reinpassen und dürfen (bei gefahrgut ist dies nicht erlaubt) wird dies bei uns auch immer gemacht... wenn halt Berufschiffe kommen die vorrang haben und die Schleuse keinen Platz bietet, dann muss man auch mal warten... ist nicht immer schön aber ist so..
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#99
|
|||
|
|||
Zitat:
Zu den Gebühren - Ist das noch so ? Die Abgabe für die Binnenschifffahrt wurde doch 2019 weitestgehend abgeschafft - bis auf NOK und Mosel. Oder betrifft das nicht die Schleusen ? Hast du da mal nen aktuellen Link vielleicht ? Und zumindest in Hamburg zahlen wir Sportbootfahrer für die städtischen Schleusen ja ebenfalls eine Gebühr Grüße Daniel |
#100
|
||||
|
||||
Zitat:
das hab ich auf die schnelle gefunden....
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
2 Wochen Rundtörn Waren-Berlin-Havelberg-Dömitz-Waren | Käpt'n Blackbeard | Törnberichte | 0 | 10.02.2019 16:40 |
Neustrelitz - Waren - Schwerin - Waren - Neustrelitz | Elb-Inge | Deutschland | 9 | 22.08.2013 08:20 |