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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Manche lernen es nie
![]() Betrunkener Bootsraser mit 350-PS-Jacht erwischt Einen Bootsraser hat die Wasserschutzpolizei auf dem Schweriner See ertappt. Wie ein Sprecher der Polizei sagte, war der 49-jährige Mann am Sonntagabend zum ersten Mal aufgefallen, als er mit Gästen an Bord und 53 statt erlaubter 25 Kilometer pro Stunde über den Innenteil des Schweriner Sees "düste". Beamte hatten das 350-PS-Boot mittels Videotechnik überprüft. An Bord befanden sich auch Kinder. Der Ertappte habe sich einsichtig gegeben. Doch eine halbe Stunde später habe er erneut zu viel Gas gegeben. Auf dem nördlichen Außenteil des Schweriner Sees sei er mit 70 km/h, also fast dreimal so schnell wie erlaubt, "geblitzt" worden. Bei der Überprüfung seiner Papiere habe sich herausgestellt, dass der Mann Alkohol getrunken hatte - 1,2 Promille Atemalkohol wurden gemessen. Die Motorjacht mussten andere Passagiere zurücksteuern. Die Behörden prüfen nun, ob dem Mann aus Nordwestmecklenburg der Bootsführerschein entzogen werden muss. https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-...e21976003.html
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Grüße Michael Leben und leben lassen
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#2
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Was gibt es da zu prüfen? Der Führerschein sollte (dauerhaft) eingezogen werden. Der Mann ist nicht reif ein Fahrzeug zu führen.
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#3
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Sehe ich ähnlich und dann nochmal erwischt mit 70?.... kann man eigentlich auch gleichzeitig seinen Autoführerschein verlieren bei sowas? Hatte mal sowas gehört bei Alkohol am Ruder...
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Gruß
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#4
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Wie doof kann man sein?
Ok - 53 statt 25, wenn es die Bedingungen zulassen ![]() Aber dann nachdem man erwischt wurde direkt das Gleiche nochmal nur noch schneller? ![]() Und vor allem mit 1,2 Promille ? Das ist schon ziemlich heftig. Da ist man schon richtig besoffen und nicht nur ein wenig angetrunken. Schätze mal das entspricht bei nem Mann ca. 1 L Wein in relativ kurzer Zeit. Wer soviel bechert sollte sich eigentlich möglichst unauffällig verhalten - und wenn sogar jemand an Bord ist, der fahren darf, den ran lassen. Gruß Chris
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#5
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![]() Zitat:
Wenn man sogar alkoholisiert mit den Fahrrad den Lappen los wird, sollte man doch bei einem Kraftfahrzeug, auch wenn es auf dem Wasser unterwegs ist, annehmen, daß das auch für den Autoführerschein reicht. Gruß Ulf |
#6
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![]() Zitat:
Ich denke und hoffe das dies hier erfolgt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Die Frage ist ob es nur seinen Führerschein trifft oder auch die der Mitfahrer, 1.2 Promille sollte man ja mitbekommen . Entweder haben die Beamten bei der ersten Kontrolle nix bemerkt oder der hat in den 30 Minuten auf 1.2 Promille getankt, das sollten dann aber die Mitfahrer mitbekommen und Massnahmen ergreifen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#8
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"OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr. Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug." Quelle:https://www.sportbootfuehrerschein.d...fuhrerscheins/
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Grüße von der Ostsee Wo alle einer Meinung sind, wird fast immer gelogen! Wer nichts weiß glaubt alles.
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#9
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Interessant! Danke
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Gruß |
#10
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Man sollte ihm das Boot gleich mit entziehen
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Handbreit Jens
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#11
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![]() Finde ich auch interessant, besonders als Hinweis auf die Anfechtbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs nach alkoholisierter Fahrradfahrt. Der Hinweis "Motorboote" fallen nicht unter die Definition von "Kraftfahrzeugen" nach StVO, ist hier ja dann etwas unglücklich. Somit solte das vom Tisch sein. Was in meinen Augen nicht richtig ist, aber das darf ja jeder selbst entscheiden. Chrischan
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#12
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Bis jetzt dachte ich STVO hieße Straßenverkehrsordnung und nicht Seenverkehrsordnung.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#13
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Der Gesetzesverstoß ist also legitim, wenn es die Bedingungen zu lassen? Wie doof kann man sein?, frage ich mich auch Jacoba
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#14
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Ich denke nicht, dass man mit 1,2 Promille richtig besoffen ist. Seinen Lappen ist er jetzt sicher los, mit Recht! Limit ist 0,5 Würde ich nie riskieren, auch nicht mit dem Auto.
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina
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#15
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Probiere es mal aus. Mit ca. 80 kg als Mann hast du nach 1 Fl. 07 Wein in rund 90 min ca. 1 Promille. 1,2 ist da noch was mehr. Man ist zwar nicht stockbesoffen aber schon sehr angetrunken. Einfach mal 1 Liter Wein reinkippen oder ca. 2,5-3 L Bier.
Gruß Chris |
#16
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Früher vertrat man wohl diese Meinung. Irgendwann gab es im Straßenverkehr mal eine Promillegrenze von 1,3
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Gruß Ewald |
#17
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Was mich viel mehr ärgert, ist das durch solche Vorfälle wir Bootsfahrer allgemein in Generalverdacht geraten. Einzelne fallen auf, und es wird verallgemeinert. Jeder Motorradfahrer, der vor einer Streckensperrung steht, kann das bestätigen.
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist. ![]() ![]() ![]() ![]() |
#18
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![]() Zitat:
Dann hat mich ein Freund, mit der Anzahl der Biere, angeflunkert als er mit 1,6 Promille seinen Lappen weggenommen bekam. ![]()
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina |
#19
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![]() Zitat:
Allerdings war damals noch weniger Verkehr und die Autos waren langsamer. |
#20
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Aber ganz genau kann man es nicht berechnen. Es kommt immer drauf an wie viel Alkohol der Körper abbaut und auch darauf wie viel man vorher gegessen hat. Aber mit 1,2 Promille im Blut weiß man dass man definitiv zu viel hat. Gruß Chris |
#21
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Moin,
von Leinen los bis Leinen fest null Alkohol.Ende. Gruss Holger
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#22
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Hallo ans Forum,
ich frage mich, ob hier nicht Tateinheit gegeben ist. Ein Besoffener kann sich gerne einsichtig zeigen (kommt ja auf den Typ an wie die Person sich besoffen gibt) und ohne das verstanden zu haben einfach weitermachen. Wie kann man an einer ersten Kontrolle 1,2 Promille überriechen? In einer halben Stunde kann man sich ja schließlich nicht um sagen wir mal eine Promille hochtrinken ![]() Grüße Tycho |
#23
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Abstandsregeln?
![]() Ich kann mir auch vorstellen, daß die Beamten aktuell nicht gerade scharf darauf sind sich anhauchen zu lassen. |
#24
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Viele Grüße aus dem Taunus Bina
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#25
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Das Geschehen hat zwei Aspekte:
- extremes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit - Alkohol Mich wundert etwas, dass die Forenbetrachtung sich auf den Alkohol einschiesst. Geht nicht. Klar. Aber was ist mit den Rasern? Alkohol und Rasen potenzieren die Gefahr.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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