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  #1  
Alt 17.08.2020, 08:47
Benutzerbild von Asgardt
Asgardt Asgardt ist offline
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Standard Schweriner See: Betrunkener Bootsraser mit 350-PS-Jacht erwischt

Manche lernen es nie

Betrunkener Bootsraser mit 350-PS-Jacht erwischt
Einen Bootsraser hat die Wasserschutzpolizei auf dem Schweriner See ertappt. Wie ein Sprecher der Polizei sagte, war der 49-jährige Mann am Sonntagabend zum ersten Mal aufgefallen, als er mit Gästen an Bord und 53 statt erlaubter 25 Kilometer pro Stunde über den Innenteil des Schweriner Sees "düste". Beamte hatten das 350-PS-Boot mittels Videotechnik überprüft. An Bord befanden sich auch Kinder.

Der Ertappte habe sich einsichtig gegeben. Doch eine halbe Stunde später habe er erneut zu viel Gas gegeben. Auf dem nördlichen Außenteil des Schweriner Sees sei er mit 70 km/h, also fast dreimal so schnell wie erlaubt, "geblitzt" worden. Bei der Überprüfung seiner Papiere habe sich herausgestellt, dass der Mann Alkohol getrunken hatte - 1,2 Promille Atemalkohol wurden gemessen. Die Motorjacht mussten andere Passagiere zurücksteuern. Die Behörden prüfen nun, ob dem Mann aus Nordwestmecklenburg der Bootsführerschein entzogen werden muss.

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-...e21976003.html
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Grüße
Michael

Leben und leben lassen
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  #2  
Alt 17.08.2020, 08:55
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Asgardt Beitrag anzeigen
Die Behörden prüfen nun, ob dem Mann aus Nordwestmecklenburg der Bootsführerschein entzogen werden muss.
Was gibt es da zu prüfen? Der Führerschein sollte (dauerhaft) eingezogen werden. Der Mann ist nicht reif ein Fahrzeug zu führen.
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  #3  
Alt 17.08.2020, 08:57
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wernerw wernerw ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Was gibt es da zu prüfen? Der Führerschein sollte (dauerhaft) eingezogen werden. Der Mann ist nicht reif ein Fahrzeug zu führen.
Sehe ich ähnlich und dann nochmal erwischt mit 70?.... kann man eigentlich auch gleichzeitig seinen Autoführerschein verlieren bei sowas? Hatte mal sowas gehört bei Alkohol am Ruder...
__________________
Gruß
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  #4  
Alt 17.08.2020, 09:14
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Wie doof kann man sein?

Ok - 53 statt 25, wenn es die Bedingungen zulassen

Aber dann nachdem man erwischt wurde direkt das Gleiche nochmal nur noch schneller?

Und vor allem mit 1,2 Promille ? Das ist schon ziemlich heftig. Da ist man schon richtig besoffen und nicht nur ein wenig angetrunken. Schätze mal das entspricht bei nem Mann ca. 1 L Wein in relativ kurzer Zeit.

Wer soviel bechert sollte sich eigentlich möglichst unauffällig verhalten - und wenn sogar jemand an Bord ist, der fahren darf, den ran lassen.

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 17.08.2020, 09:27
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Sehe ich ähnlich und dann nochmal erwischt mit 70?.... kann man eigentlich auch gleichzeitig seinen Autoführerschein verlieren bei sowas? Hatte mal sowas gehört bei Alkohol am Ruder...
Hallo

Wenn man sogar alkoholisiert mit den Fahrrad den Lappen los wird, sollte man doch bei einem Kraftfahrzeug, auch wenn es auf dem Wasser unterwegs ist, annehmen, daß das auch für den Autoführerschein reicht.

Gruß Ulf
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  #6  
Alt 17.08.2020, 09:28
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Sehe ich ähnlich und dann nochmal erwischt mit 70?.... kann man eigentlich auch gleichzeitig seinen Autoführerschein verlieren bei sowas? Hatte mal sowas gehört bei Alkohol am Ruder...
Rein theoretisch sind die beiden führerscheine unabhängig... aber von der WSV kann eine entsprechende Meldung ans kraffahrtbundesamt erfolgen und diese kann die Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges in Frage stellen aufgrund der Vorkommnisse auf dem wasser... hierzu benötigt es kein vergehen im Bereich der StVO... dann wird eine MPU angeordnet... der Führerschein kann nur beim verweigern dieser oder bei einem negativen Bescheid eingezogen werden.


Ich denke und hoffe das dies hier erfolgt
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #7  
Alt 17.08.2020, 09:29
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Die Frage ist ob es nur seinen Führerschein trifft oder auch die der Mitfahrer, 1.2 Promille sollte man ja mitbekommen . Entweder haben die Beamten bei der ersten Kontrolle nix bemerkt oder der hat in den 30 Minuten auf 1.2 Promille getankt, das sollten dann aber die Mitfahrer mitbekommen und Massnahmen ergreifen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #8  
Alt 17.08.2020, 10:03
gaudeamus gaudeamus ist offline
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Standard Führerscheinentzug

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rein theoretisch sind die beiden führerscheine unabhängig... aber von der WSV kann eine entsprechende Meldung ans kraffahrtbundesamt erfolgen und diese kann die Tauglichkeit zum führen eines Fahrzeuges in Frage stellen aufgrund der Vorkommnisse auf dem wasser... hierzu benötigt es kein vergehen im Bereich der StVO... dann wird eine MPU angeordnet... der Führerschein kann nur beim verweigern dieser oder bei einem negativen Bescheid eingezogen werden.


Ich denke und hoffe das dies hier erfolgt
Dazu mal folgendes, ausgeurteilt am OLG Rostock:
"OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug."

Quelle:https://www.sportbootfuehrerschein.d...fuhrerscheins/
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Grüße von der Ostsee

Wo alle einer Meinung sind, wird fast immer gelogen!
Wer nichts weiß glaubt alles.
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  #9  
Alt 17.08.2020, 10:28
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wernerw wernerw ist offline
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Zitat:
Zitat von gaudeamus Beitrag anzeigen
Dazu mal folgendes, ausgeurteilt am OLG Rostock:
"OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug."

Quelle:https://www.sportbootfuehrerschein.d...fuhrerscheins/

Interessant! Danke
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Gruß
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  #10  
Alt 17.08.2020, 10:38
Tamino Tamino ist offline
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Man sollte ihm das Boot gleich mit entziehen
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Handbreit Jens
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  #11  
Alt 17.08.2020, 10:39
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Interessant! Danke

Finde ich auch interessant, besonders als Hinweis auf die Anfechtbarkeit des Fahrerlaubnisentzugs nach alkoholisierter Fahrradfahrt.

Der Hinweis "Motorboote" fallen nicht unter die Definition von "Kraftfahrzeugen" nach StVO, ist hier ja dann etwas unglücklich.

Somit solte das vom Tisch sein.

Was in meinen Augen nicht richtig ist, aber das darf ja jeder selbst entscheiden.


Chrischan
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  #12  
Alt 17.08.2020, 10:50
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Der Hinweis "Motorboote" fallen nicht unter die Definition von "Kraftfahrzeugen" nach StVO, ist hier ja dann etwas unglücklich.

Chrischan
Beinhaltet die STVO denn auch Flüsse, Kanäle und Seen?
Bis jetzt dachte ich STVO hieße Straßenverkehrsordnung und nicht Seenverkehrsordnung.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #13  
Alt 17.08.2020, 10:51
Jacoba Jacoba ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wie doof kann man sein?

Ok - 53 statt 25, wenn es die Bedingungen zulassen

Aber dann nachdem man erwischt wurde direkt das Gleiche nochmal nur noch schneller?

Und vor allem mit 1,2 Promille ? Das ist schon ziemlich heftig. Da ist man schon richtig besoffen und nicht nur ein wenig angetrunken. Schätze mal das entspricht bei nem Mann ca. 1 L Wein in relativ kurzer Zeit.

Wer soviel bechert sollte sich eigentlich möglichst unauffällig verhalten - und wenn sogar jemand an Bord ist, der fahren darf, den ran lassen.

Gruß
Chris
"Ok - 53 statt 25, wenn es die Bedingungen zulassen"
Der Gesetzesverstoß ist also legitim, wenn es die Bedingungen zu lassen?

Wie doof kann man sein?, frage ich mich auch

Jacoba
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  #14  
Alt 17.08.2020, 11:35
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wie doof kann man sein?


Und vor allem mit 1,2 Promille ? Das ist schon ziemlich heftig. Da ist man schon richtig besoffen und nicht nur ein wenig angetrunken. Schätze mal das entspricht bei nem Mann ca. 1 L Wein in relativ kurzer Zeit.


Gruß
Chris

Ich denke nicht, dass man mit 1,2 Promille richtig besoffen ist. Seinen Lappen ist er jetzt sicher los, mit Recht! Limit ist 0,5
Würde ich nie riskieren, auch nicht mit dem Auto.
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
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  #15  
Alt 17.08.2020, 11:46
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Probiere es mal aus. Mit ca. 80 kg als Mann hast du nach 1 Fl. 07 Wein in rund 90 min ca. 1 Promille. 1,2 ist da noch was mehr. Man ist zwar nicht stockbesoffen aber schon sehr angetrunken. Einfach mal 1 Liter Wein reinkippen oder ca. 2,5-3 L Bier.

Gruß
Chris
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  #16  
Alt 17.08.2020, 12:13
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von mayon Beitrag anzeigen
Ich denke nicht, dass man mit 1,2 Promille richtig besoffen ist.
Früher vertrat man wohl diese Meinung. Irgendwann gab es im Straßenverkehr mal eine Promillegrenze von 1,3
__________________
Gruß
Ewald
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  #17  
Alt 17.08.2020, 12:26
Thomka Thomka ist offline
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920 Danke in 286 Beiträgen
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Was mich viel mehr ärgert, ist das durch solche Vorfälle wir Bootsfahrer allgemein in Generalverdacht geraten. Einzelne fallen auf, und es wird verallgemeinert. Jeder Motorradfahrer, der vor einer Streckensperrung steht, kann das bestätigen.
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist.
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  #18  
Alt 17.08.2020, 12:30
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Probiere es mal aus. Mit ca. 80 kg als Mann hast du nach 1 Fl. 07 Wein in rund 90 min ca. 1 Promille. 1,2 ist da noch was mehr. Man ist zwar nicht stockbesoffen aber schon sehr angetrunken. Einfach mal 1 Liter Wein reinkippen oder ca. 2,5-3 L Bier.

Gruß
Chris
Oh! 1 Fl. Wein oder 3 L Bier sind schon sehr viel. Dachte nicht, dass man so viel trinken muss um auf 1,2 Promille zu kommen.
Dann hat mich ein Freund, mit der Anzahl der Biere, angeflunkert als er mit 1,6 Promille seinen Lappen weggenommen bekam.
__________________
Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
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  #19  
Alt 17.08.2020, 12:41
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Früher vertrat man wohl diese Meinung. Irgendwann gab es im Straßenverkehr mal eine Promillegrenze von 1,3
Ich bilde mir ein das lag sogar noch höher bei 1,5 oder 1,6 und auch dann wars nur ne Ordnungswidrigkeit wie falsch parken.

Allerdings war damals noch weniger Verkehr und die Autos waren langsamer.
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  #20  
Alt 17.08.2020, 12:50
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von mayon Beitrag anzeigen
Oh! 1 Fl. Wein oder 3 L Bier sind schon sehr viel. Dachte nicht, dass man so viel trinken muss um auf 1,2 Promille zu kommen.
Dann hat mich ein Freund, mit der Anzahl der Biere, angeflunkert als er mit 1,6 Promille seinen Lappen weggenommen bekam.
Mit 1 Maß Bier (1 L) war man als Mann mit um die 80 KG meist noch deutlich unter 0,8 Promille. Höchst wahrscheinlich sogar noch unter 0,5.

Aber ganz genau kann man es nicht berechnen. Es kommt immer drauf an wie viel Alkohol der Körper abbaut und auch darauf wie viel man vorher gegessen hat.

Aber mit 1,2 Promille im Blut weiß man dass man definitiv zu viel hat.

Gruß
Chris
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  #21  
Alt 17.08.2020, 13:16
gfkboot gfkboot ist offline
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Moin,

von Leinen los bis Leinen fest null Alkohol.Ende.

Gruss
Holger
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  #22  
Alt 17.08.2020, 13:16
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo ans Forum,

ich frage mich, ob hier nicht Tateinheit gegeben ist. Ein Besoffener kann sich gerne einsichtig zeigen (kommt ja auf den Typ an wie die Person sich besoffen gibt) und ohne das verstanden zu haben einfach weitermachen.

Wie kann man an einer ersten Kontrolle 1,2 Promille überriechen? In einer halben Stunde kann man sich ja schließlich nicht um sagen wir mal eine Promille hochtrinken . Selbst wenns 0,7 waren....

Grüße
Tycho
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  #23  
Alt 17.08.2020, 13:19
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Wie kann man an einer ersten Kontrolle 1,2 Promille überriechen?
Abstandsregeln?
Ich kann mir auch vorstellen, daß die Beamten aktuell nicht gerade scharf darauf sind sich anhauchen zu lassen.
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  #24  
Alt 17.08.2020, 13:32
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mayon mayon ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Mit 1 Maß Bier (1 L) war man als Mann mit um die 80 KG meist noch deutlich unter 0,8 Promille. Höchst wahrscheinlich sogar noch unter 0,5.

Aber ganz genau kann man es nicht berechnen. Es kommt immer drauf an wie viel Alkohol der Körper abbaut und auch darauf wie viel man vorher gegessen hat.

Aber mit 1,2 Promille im Blut weiß man dass man definitiv zu viel hat.

Gruß
Chris
Ich habe eine Studie gelesen, wo Probanten vor dem Trinken gegessen haben oder eben nicht. Das machte keinen Unterschied. Vom Empfinden bei mir aber ganz sicher.
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Viele Grüße aus dem Taunus
Bina
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  #25  
Alt 17.08.2020, 14:02
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Startpilot Startpilot ist gerade online
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Das Geschehen hat zwei Aspekte:
- extremes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit
- Alkohol

Mich wundert etwas, dass die Forenbetrachtung sich auf den Alkohol einschiesst.
Geht nicht. Klar.

Aber was ist mit den Rasern?
Alkohol und Rasen potenzieren die Gefahr.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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