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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.07.2020, 16:42
Lessy Lessy ist offline
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Moin,

es wurde bestimmt schon irgendwo geschrieben aber in der Masse an Suchrgebnissen habe ich keine Antwort gefunden. Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Also, kleines Sportboot mit Z-Antrieb in NL gekauft (von Privat) mit einer Registrierungsnummer aus NL auf dem Rumpf. Jetzt ist das Boot hier und soll nun hier registriert werden. Ich möchte gerne die NL-Nummer behalten weil das sieht sonst unschön aus wenn man die erst entfernen muss. Geht das? Habe beim WSA-Weser nachgefragt aber eine schwammige Antwort bekommen. Beim ADAC geht es nicht (Stichwort IBS).

Vielen Dank im voraus
Lessy
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  #2  
Alt 30.07.2020, 16:44
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
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Du müsstest dafür wohl nach NL ziehen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #3  
Alt 30.07.2020, 16:59
eis eis ist offline
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Zitat:
Zitat von Lessy Beitrag anzeigen
Moin,

es wurde bestimmt schon irgendwo geschrieben aber in der Masse an Suchrgebnissen habe ich keine Antwort gefunden. Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Also, kleines Sportboot mit Z-Antrieb in NL gekauft (von Privat) mit einer Registrierungsnummer aus NL auf dem Rumpf. Jetzt ist das Boot hier und soll nun hier registriert werden. Ich möchte gerne die NL-Nummer behalten weil das sieht sonst unschön aus wenn man die erst entfernen muss. Geht das? Habe beim WSA-Weser nachgefragt aber eine schwammige Antwort bekommen. Beim ADAC geht es nicht (Stichwort IBS).

Vielen Dank im voraus
Lessy

Beim WSA geht es sicher auch nicht. Viel Spaß beim Buchstaben abknibbeln.
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Gruß
Karsten
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  #4  
Alt 30.07.2020, 17:14
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Du kannst die NL-Nummer dran lassen, musst aber eine deutsche Registrierungsnummer daneben kleben. Ob das besser aussieht?

Klaus, der ein wenig polieren würde
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  #5  
Alt 30.07.2020, 17:50
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Du kannst die NL-Nummer dran lassen, musst aber eine deutsche Registrierungsnummer daneben kleben. Ob das besser aussieht?

Klaus, der ein wenig polieren würde
Vielleicht kann man beide Nummern graphisch künstlerisch mit einander verbinden.
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Gruß
Karsten
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  #6  
Alt 30.07.2020, 17:54
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Zitat:
Zitat von Karsten
Vielleicht kann man beide Nummern graphisch künstlerisch mit einander verbinden.
Klar. Und noch ein rosa Herzchen dazu kleben.

Klaus, heute wieder frech
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  #7  
Alt 30.07.2020, 19:02
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Du kannst die NL-Nummer dran lassen, musst aber eine deutsche Registrierungsnummer daneben kleben. Ob das besser aussieht?

Klaus, der ein wenig polieren würde

Guten Abend Klaus,

das wurde mir bereits sehr deutlich untersagt.
Nachdem ich mein Boot (mal wieder in NL gekauft hatte, wo auch sonst) und sich das alte Kennzeichen sehr widerspenstig beim Entfernen zeigte, hab ich das deutsche Kennzeichen angebracht und das alte erstmal gelassen.
Das gab eine ausdrückliche Belehrung der WSP umgehend in den Hafen zu fahren und das alte Kennzeichen zu entfernen oder abzudecken.

Nur aufgrund unendlicher Güte durfte ich anschließend die Schleuse ohne Zahlung einer OWI in kürzestem Weg zum Hafen verlassen.

Kleiner Tipp an den TO, nutze einfach einen Gummiradierer. Kann man auf jedem Akkuschrauber nutzen und damit geht jedes Kennzeichen in Minuten ab. Im Winter kannst du dann polieren und es ist nicht mehr zu sehen.

Beste Grüße

Nick
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  #8  
Alt 30.07.2020, 19:06
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Ich habe mal vor vielen Jahren ein Kennzeichen ( Zahlen und Buchstaben ) aus F am Bug auf beiden Seiten gehabt, da das am Schlauchboot mit Farbe draufgepinselt war , habe ich mit Absprache dieses Kennzeichen als Namen genommen und die IBS Nunmer beidseitig am Heck seitlich angebracht . Ob das heute auch noch geht ist die Frage .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #9  
Alt 30.07.2020, 19:13
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Die Buchstaben und Zahlen sind doch nur aufgeklebt,oder ? Einfach warm machen und abziehen ! Beim Boot habe ich sowas noch nie gemacht,aber das sollte doch gehen,oder???
Gruß Rainer
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  #10  
Alt 30.07.2020, 19:16
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Ich habe mal vor vielen Jahren ein Kennzeichen ( Zahlen und Buchstaben ) aus F am Bug auf beiden Seiten gehabt, da das am Schlauchboot mit Farbe draufgepinselt war , habe ich mit Absprache dieses Kennzeichen als Namen genommen und die IBS Nunmer beidseitig am Heck seitlich angebracht . Ob das heute auch noch geht ist die Frage .
Das dürfte bei niederländischen zahlenlastigen Kennzeichen ein Problem werden.
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Gruß
Karsten
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  #11  
Alt 31.07.2020, 09:44
Lessy Lessy ist offline
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Moin Allerseits, vielen Dank für alle seriöse und auch weniger seriöse (dafür aber teils lustige) Antworten. Als Fazit entnehme ich: Nein, die NL-Nummer kann nicht in D übernommen werden.

Die Nummer ist tatsächlich aufgeklebt also werde ich sie wohl irgendwie abkriegen.

LG Lessy
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  #12  
Alt 31.07.2020, 10:03
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so ist, mit Heißluftpistole warm machen und dann abziehen, das geht einfach und schnell
ich bin mal eine länge Zeit mit NL Kennzeichen in D gefahren, weil ich keine CE für das Boot hatte
soll aber auch irgendwie verboten sein
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #13  
Alt 31.07.2020, 10:18
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Zitat:
Zitat von Nick
Das gab eine ausdrückliche Belehrung der WSP umgehend in den Hafen zu fahren und das alte Kennzeichen zu entfernen oder abzudecken.
Rein interessehalber würde mich dazu die gesetzliche Grundlage nach BinSchStrO interessieren.

Bei uns im Hafen liegt ein Vereinskamerad, der hat an seinem "Miami-Vice-Boot" seit Jahren noch das
alte Kennzeichen vom US-Bundesstaat Florida dran. Und darauf ist er stolz.

Klaus, der keine Vorschrift kennt, wonach neben dem offiziellen Kennzeichen, nicht noch beliebige andere
Schriften und Zahlen am Boot sein dürfen
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  #14  
Alt 31.07.2020, 10:53
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Du kannst die NL-Nummer dran lassen, musst aber eine deutsche Registrierungsnummer daneben kleben. Ob das besser aussieht?
Ein selten dummer "Rat", die alte NL-Nummer MUSS ab!

Und das von einem "Experten" hier im Forum.


Bootfan Dieter
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  #15  
Alt 31.07.2020, 10:57
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen

Klaus, der keine Vorschrift kennt, wonach neben dem offiziellen Kennzeichen, nicht noch beliebige andere
Schriften und Zahlen am Boot sein dürfen
Dass dir keine solchen Vorschriften bekannt sind, muss ja nicht heißen, dass es sie nicht gibt, du bist doch nicht allwissend.

Eigentlich wundere ich mich, der gesunde Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man nicht mit zwei offiziellen Kennzeichen verschiedener Länder durch die Gegend fahren darf, analog zu den Kfz.-Kennzeichen. Entweder ist ein Auto oder Boot in den Niederlanden registriert oder eben in Deutschland, das muss aus der Kennzeichnung eindeutig hervorgehen.

Bootfan Dieter
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  #16  
Alt 31.07.2020, 10:59
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
so ist, mit Heißluftpistole warm machen und dann abziehen, das geht einfach und schnell
ich bin mal eine länge Zeit mit NL Kennzeichen in D gefahren, weil ich keine CE für das Boot hatte
soll aber auch irgendwie verboten sein
Ja, das ist natürlich verboten.

Aber man muss ja erst mal dieses "Segelns unter falscher Flagge" überführt werden, wenn du zur Tarnung die niederländische Hoheitsflagge geführt hast und bei einer Kontrolle "Kann nit verstahn" geantwortet hättest, wärst du vielleicht davon gekommen.

Bootfan Dieter
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  #17  
Alt 31.07.2020, 11:18
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dass dir keine solchen Vorschriften bekannt sind, muss ja nicht heißen, dass es sie nicht gibt, du bist doch nicht allwissend.

Eigentlich wundere ich mich, der gesunde Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man nicht mit zwei offiziellen Kennzeichen verschiedener Länder durch die Gegend fahren darf, analog zu den Kfz.-Kennzeichen. Entweder ist ein Auto oder Boot in den Niederlanden registriert oder eben in Deutschland, das muss aus der Kennzeichnung eindeutig hervorgehen.

Bootfan Dieter
War das nicht sogar vor ein paar Jahren noch so das deutsche Boote die schneller als 20Km/h konnten in den Niederlanden noch ein zusätzliches NL Kennzeichen haben mussten?
Dann hatten sie ja zwei.
Ich hatte nur mal was gelesen wenn ein Boot gleichzeitig zwei Anmeldungen hat, also ZB WSA und ADAC, dann darf davon nur eine Nummer aufs Boot.
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Gruß
Jörg
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  #18  
Alt 31.07.2020, 13:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Rein interessehalber würde mich dazu die gesetzliche Grundlage nach BinSchStrO interessieren.

Bei uns im Hafen liegt ein Vereinskamerad, der hat an seinem "Miami-Vice-Boot" seit Jahren noch das
alte Kennzeichen vom US-Bundesstaat Florida dran. Und darauf ist er stolz.

Klaus, der keine Vorschrift kennt, wonach neben dem offiziellen Kennzeichen, nicht noch beliebige andere
Schriften und Zahlen am Boot sein dürfen
nicht die BinSchStrO ist die relevante Vorschrift, sondern die KlFzKV-BinSch, genauer deren §2 Abs. 3:
Zitat:
Er darf weder anordnen noch zulassen, daß der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen führt. Er darf als deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5 anbringen.
Ein richtig mißgünstiger Wasserschutzpolizeibeamter könnte das Deinem Vereinskameraden also entsprechend ankreiden, ist (wie so vieles im Binnenbereich) jedoch nur eine OWi...

lg, justme
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  #19  
Alt 31.07.2020, 16:29
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Dieter, quatsch hier nicht rum! Danke.

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Sowas gibt es natürlich nicht

Es fahren einige Boote durchs deutsche Binnenrevier, die haben z.B. neben ihrer WSA-Kennung noch das Rufzeichen (DB....) am Boot stehen.

Klaus, der die Ermahnung die Nick bekommen hat, als kleinliche Auslegung einstuft
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  #20  
Alt 31.07.2020, 16:41
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Zitat:
Zitat von justme
Ein richtig mißgünstiger Wasserschutzpolizeibeamter könnte das Deinem Vereinskameraden also entsprechend ankreiden
Danke für die richtige Quelle. Ich sehe das beim Durchlesen des Textes nicht so ganz eindeutig:
Vorausgesetzt es ist ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen am Boot, lese ich da nicht, das kein anderes Kennzeichen, was sich klar unterscheidet, noch am Boot sein darf.

Ich sehe da zumindest eine gewisse Grauzone. Vielleicht haben es die Ordnungshüter deshalb bei Nick auch bei einer "Ermahnung" belassen.

Klaus, der sich allzeit an bestehende Gesetze hält, aber keine Diskussion scheut
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  #21  
Alt 31.07.2020, 21:03
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Gesunder Menschenverstand und BFD scheinen mir nicht immer 100% kompatibel...

Aber das Bild von Klaus ist streng legal, das ist ein Auto eines ausweislich der kurzen Nummernfolge eher wohlhabenden Bewohners Hongkongs, der des öfteren nach Shenzen pendelt.
Wie lange es das noch geben mag...

Groetjes

Matthias.
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  #22  
Alt 02.08.2020, 10:40
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Danke für die richtige Quelle. Ich sehe das beim Durchlesen des Textes nicht so ganz eindeutig:
Vorausgesetzt es ist ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen am Boot, lese ich da nicht, das kein anderes Kennzeichen, was sich klar unterscheidet, noch am Boot sein darf.

Ich sehe da zumindest eine gewisse Grauzone. Vielleicht haben es die Ordnungshüter deshalb bei Nick auch bei einer "Ermahnung" belassen.

Klaus, der sich allzeit an bestehende Gesetze hält, aber keine Diskussion scheut
da geh ich nicht ganz kondom mit Dir
In dem Satz heißt es zum Einen "mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen [das ist das D für Deutschland]", damit sind alle ausländischen Kennzeichen erfasst, sprich, er muß und darf nur ein deutsches Kennzeichen führen und zum anderen "nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5" - das sind die amtlichen Kennzeichen nach Landesrecht bzw. Bundesrecht und die amtlich anerkannten Kennzeichen des DMYV, DSV und ADAC. Interessant finde ich jetzt tatsächlich das von Dir eingebrachte Beispiel mit Kleinfahrzeugkennzeichen plus Unterscheidungssignal (beides amtliche Kennzeichen gemäß §4 KlFzKV-BinSch) - und ein Unterscheidungssignal wird normalerweise ja nur beim Eintrag im Seeschiffahrtsregister zugeteilt, damit würde das Boot unter §2 Abs. 2 Nr 2 fallen und dürfte, wenn es das Unterscheidungssignal als Kennzeichen führt nur dieses führen. Wäre mal interessant zu sehen, was so ein Fahrzeug als Ausweis hat.. eigentlich dürfte es bei Eintrag im Seeschiffahrtsregister auch keinen Kleinfahrzeugausweis geben.

[Edit] oder meintest Du nicht ein Unterscheidungssignal à la DRAX, sondern ein für nicht im Seeschiffahrtsregister eingetragene Schiffe zugeteiltes Rufzeichen nach dem Muster DB1234? Das ist in der Tat überhaupt kein Kennzeichen und eigentlich auch nicht verwechselbar... wäre interessant zu wissen wie es damit steht, wenn man sich das irgendwo außen an sein Boot pinselt...

lg, justme

Geändert von justme (02.08.2020 um 10:47 Uhr)
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  #23  
Alt 02.08.2020, 13:50
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Dieter, quatsch hier nicht rum! Danke.

Anhang 890678
Sowas gibt es natürlich nicht

Es fahren einige Boote durchs deutsche Binnenrevier, die haben z.B. neben ihrer WSA-Kennung noch das Rufzeichen (DB....) am Boot stehen.

Klaus, der die Ermahnung die Nick bekommen hat, als kleinliche Auslegung einstuft
War ja klar, wir reden hier über Kennzeichen in Europa und du kommst mit einem Beispiel aus China/Hongkong daher, nur, um nicht zugeben zu müssen, dass du Unsinn geschrieben hattest.

Nochmal: Weder beim Auto noch beim Boot darf es gleichzeitig zwei Kennzeichen aus 2 verschiedenen Ländern geben!


Bootfan Dieter
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  #24  
Alt 02.08.2020, 13:52
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
War ja klar, wir reden hier über Kennzeichen in Europa und du kommst mit einem Beispiel aus China/Hongkong daher, nur, um nicht zugeben zu müssen, dass du Unsinn geschrieben hattest.

Nochmal: Weder beim Auto noch beim Boot darf es gleichzeitig zwei Kennzeichen aus 2 verschiedenen Ländern geben!


Bootfan Dieter
Und was machen die Trailerkapitäne , welche noch die Y Nummer am Rumpf haben die man bis vor ein paar Jahren noch in NL haben musste zusätzlich zum Deutschen Kennzeichen? Die bleiben dran , die macht keiner ab und es bemängelt auch niemand. Warum auch.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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