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  #1  
Alt 21.07.2020, 13:06
Marco71 Marco71 ist offline
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Standard Anlegestelle am Rhein als Steg möglich ?

Hallo , hat eigentlich mal jemand aus dem Forum probiert sich am Rhein einen Steg oder etwas ähnliches genehmigen zu lassen .
Eventuell mit gründung eines Vereins ?

Mich würde Interessieren ob so etwas überhaupt möglich ist .

Könnte auch bei Hochwasser abgebaut werden oder ein Steg der nur bei Nutzung ins Wasser geschoben wird .

Vielleicht hat ja jemand einen Tip .
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Gruss vom Rhein , Marc
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  #2  
Alt 21.07.2020, 13:07
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Marco71 Beitrag anzeigen
Hallo , hat eigentlich mal jemand aus dem Forum probiert sich am Rhein einen Steg oder etwas ähnliches genehmigen zu lassen .
Eventuell mit gründung eines Vereins ?

Mich würde Interessieren ob so etwas überhaupt möglich ist .

Könnte auch bei Hochwasser abgebaut werden oder ein Steg der nur bei Nutzung ins Wasser geschoben wird .

Vielleicht hat ja jemand einen Tip .
ruf beim WSA an die werden dir weiterhelfen... von denen brauchst eh die Genehmigung...
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 21.07.2020, 13:10
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Hallo,
Dafür benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis und wahrscheinlich, je nach Revier, noch anderes an Genehmigungen. Dürfte nicht so einfach sein, das privat zu erhalten, vielleicht eher als Vereinsanlage (gemeinnütziger Verein) o. Ä.
Würde mich final auch nicht auf Aussagen aus dem Forum verlassen, sondern bei der örtlichen Behörde anfragen.
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  #4  
Alt 21.07.2020, 13:19
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billi billi ist offline
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Also was ich dir sagen kann... bei uns am Rhein ist eine Beachbar…. diese hat versucht eine Genehmigung zu bekommen für eine Kleine Steganlage, damit z.B. auch Bootsfahrer oder Schlauchbootfahrer dort anlegen können...

Genehmigung war im fließenden Gewässer nicht möglich... (wäre nicht im Fahrwasser gewesen....)

du brauchst ja auch das Gelände der Steganlage dies muss vom Landbesitzer (Stadt, Land, …) Gepachtet werden... oder gekauft...

ist alles nicht einfach...
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  #5  
Alt 21.07.2020, 14:07
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Einfach zum WSA gehen. Ich habe das vor Jahren mal gemacht, da ich auch auf die Idee gekommen bin, ob es überhaupt möglich ist, ein Stück "Wasser-Land (Rhein)" kaufen zu können, um dort einen Privatsteg zu bauen und somit ein eigenes "Wassergrundstück" zu haben.

Im Prinzip, wie ich das dann von dem zuständigen Mitarbeiter beim WSA erfahren habe, ist das nicht einmal so kompliziert und läuft ähnlich ab, als wenn man sich ein Grundstück kaufen und/oder pachten möchte.

Ich zitiere aus der Erinnerung mal die Antwort von dem Mitarbeiter:

"... fahren Sie mal den Rhein ab und schauen, wo Sie eventuell die Möglichkeit sehen, einen privaten Steg bauen zu können. Dann merken Sie sich die Stelle und die Rheinkilometer-Tafel und kommen wieder zu mir. Dann schaue ich nach, ob es an der Stelle möglich ist ..." Hörte sich erst einmal gar nicht so kompliziert an, bis er sagte, dass er schon glaubt jeden Rheinkilometer in seiner zuständigen Region zu kennen und da wüsste er nicht eine einzige noch so kleine Stelle, wo das noch möglich ist, aber er würde sich auch gerne überraschern lassen ... Im Weiteren meinte er dann noch, selbst wenn man soetwas finden würde, würde es dann meistens daran scheitern, da es ja auch eine Zuwegung vom "Festland" zu diesem dann "Wassergrundstück geben muss und da wären dann die Wegerechte vom "Festland" zum "Wassergrundstück" doch sehr kompliziert ... ergo ... also doch wieder alles sehr kompliziert ...
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  #6  
Alt 21.07.2020, 14:21
Pumbaa Pumbaa ist offline
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Wegen den vielen Berufsschiffen und dem damit verbundenem Schwell würde ich da auch nicht liegen wollen. Andererseits müssten alle wegen deinem Steg Sog und Wellenschlag vermeiden und die Berufler würden Kotzen wenn sie wegen deinem Boot das Gas wegnehmen müssten...
Gruß
Guido
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Viele sagen das Wasser stünde ihnen bis zum Hals, ich brauche einen längeren Schnorchel...
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  #7  
Alt 21.07.2020, 14:28
Marco71 Marco71 ist offline
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Das wäre nicht im Strom sondern zwischen 2 Buhnen . Würde keine Schifffahrt beeinträchtigen . Zufahrt wäre über einen Campingplatz gegeben .
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  #8  
Alt 21.07.2020, 14:45
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Einfach WSA fragen, hier kann Dir keiner eine Antwort geben
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  #9  
Alt 21.07.2020, 14:46
Steeli Steeli ist offline
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Finde die Frage interessant, falls du zur WSA gehst gib hier mal Feedback.
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  #10  
Alt 21.07.2020, 17:27
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
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Neugenehmigungen sind so gut wie undenkbar.
Das haben schon andere mit richtig viel im Portemonaie versucht, z.B. in Bonn Herr ... der Solarmagnat oder Herr... der Softwaremagnat.

Stege am Rhein werden m.W. nach nicht vermietet, verpachtet, verkauft,
die werden vererbt.

Das ist wie Häuser in den Dünen von Nord-Holland.

Und wenn die Erben was verkaufen, musste schon Chips Produzent sein um das bezahlen zu können.
__________________
Gruß Albert
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