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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.01.2007, 12:59
TK,s-TJ TK,s-TJ ist offline
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Darf man.
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  #27  
Alt 07.01.2007, 13:48
Picton14ft Picton14ft ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo !

Alleine der Titel hat mich aus dem Sessel geworfen.....pfuuh..

Grüße Andi
verstehe ich nicht ?
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  #28  
Alt 07.01.2007, 13:53
Picton14ft Picton14ft ist offline
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Zitat:
Zitat von sea-commander
Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Christian d'Atlantique
Zitat:
Zitat von pf
ABS brauchst Du natürlich auch...


Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
In France darfst du bis zum Tempolimit von 130 ueber die Autobahn brettern, mit Haenger versteht sich.
Chris
Vorausgesetzt, Dein Anhänger ist für 130 zugelassen (Reifen, Achsen etc.). ...
Sicher?
Ich meine, dass man in F grundsätzlich mit Hänger 130 fahren darf. Beschwören will ich es nicht, aber ich meine es so gelesen zu haben.
Chris
mein häcksler darf 140kmh fahren .
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  #29  
Alt 07.01.2007, 14:12
denni1078 denni1078 ist offline
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@sea-commander
Ja man darf in Frankreich Grundsätzlich 130 km/h mit Anhänger fahren. Es kann dir nur passieren, wenn der Anhänger vom Hersteller nicht für 130 km/h Freigegeben ist, das deine Versicherung nicht mehr Zahlt bzw. das Geld hinterher wieder haben will.
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #30  
Alt 07.01.2007, 14:23
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Ricardo Ricardo ist gerade online
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Zitat:
Zitat von sea-commander
Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Christian d'Atlantique
Zitat:
Zitat von pf
ABS brauchst Du natürlich auch...


Weiß jemand zufällig, ob die 100er-Zulassung europaweit anerkannt wird, oder darf ich außerhalb Deutschland, also z.B. in Holland, Österreich und Italien weiterhin nur 80 fahren?
In France darfst du bis zum Tempolimit von 130 ueber die Autobahn brettern, mit Haenger versteht sich.
Chris
Vorausgesetzt, Dein Anhänger ist für 130 zugelassen (Reifen, Achsen etc.). ...
Sicher?
Ich meine, dass man in F grundsätzlich mit Hänger 130 fahren darf. Beschwören will ich es nicht, aber ich meine es so gelesen zu haben.
Chris
In Frankreich hält dich vieleicht keiner an - aber schneller als in Deutschland darfst du mit einem in Deutschland zugelassenen Anhänger nicht fahren.
Nochmal: Ist der Anhänger bis 100 zugelassen (!) darfst du nirgendwo damit schneller fahren, ist er nur bis 80 km/h zugelassen darfst du auch nur 80 fahren, denn diese km/h Begrenzung gilt für das Fahrzeug grundsätzlich. Was passieren kann? Fand der Unfall bei höherer Geschwindigkeit statt, kann es passieren das die Versicherung Probleme macht.
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  #31  
Alt 07.01.2007, 15:49
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Hallo,

bin jetzt leicht durch den Wind.
Habe letztes Jahr die 100 km/h-Zulassung erhalten, Voraussetzung war(?) wie bereits alles geschrieben + Schlingerstopp. Somit ist die 100 Zulassung Fahrzeugunabhängig, (dachte ich bis heute oder ist es noch so?)

Gruß Oli
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  #32  
Alt 07.01.2007, 17:23
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Die 100er Zulassung für Deinen Trailer gilt immer dann, wenn das Zugfahrzeug die entsprechenden Einrichtungen aufweist. Das kann ein beliebiges Zugfahrzeug sein, wenn nur die geforderten Eigenschaften vorhanden sind. Insofern ist die Zulassung in der Tat Fahrzeugunabhängig.
Das steht aber in der Zulassung Deines Trailers auch so drin.

Grüße

Matthias.
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  #33  
Alt 07.01.2007, 17:26
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Die 100er Zulassung für Deinen Trailer gilt immer dann, wenn das Zugfahrzeug die entsprechenden Einrichtungen aufweist. Das kann ein beliebiges Zugfahrzeug sein, wenn nur die geforderten Eigenschaften vorhanden sind. Insofern ist die Zulassung in der Tat Fahrzeugunabhängig.
Das steht aber in der Zulassung Deines Trailers auch so drin.

Grüße

Matthias.
nö, das ist falsch. die 100 kn/h Ausnahmegenemigung gilt nur für ein komplettes Gespann
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  #34  
Alt 07.01.2007, 18:13
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Hi Fjalar,

in meiner 100-Zulassung steht allerdings nicht von dem Zugfahrzeug, wäre auch blöd, da ich öfters die Fahrzeuge wechsle, somit kann deine Aussage in Hinblick auf den Schlingerstop so nicht stimmen.

Gruß Oli
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  #35  
Alt 07.01.2007, 18:35
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Fjalar
nö, das ist falsch. die 100 kn/h Ausnahmegenemigung gilt nur für ein komplettes Gespann
Nein. Du liegst falsch. Darf ich fragen, wann Du zuletzt einen 100er-Trailer zugelassen hast?

Wobei 100kn/h... da haben schon ganz andere drüber gelästert...
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  #36  
Alt 07.01.2007, 18:59
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Zitat:
Zitat von Fjalar
nö, das ist falsch. die 100 kn/h Ausnahmegenemigung gilt nur für ein komplettes Gespann
Guggst Du
http://www.anhaengerhandel.de/tempo100.html

Grüße
Joachim
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  #37  
Alt 07.01.2007, 19:42
Benutzerbild von Jörg
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Zitat:
Zitat von oli.39
Hi Fjalar,

in meiner 100-Zulassung steht allerdings nicht von dem Zugfahrzeug, wäre auch blöd, da ich öfters die Fahrzeuge wechsle, somit kann deine Aussage in Hinblick auf den Schlingerstop so nicht stimmen.

Gruß Oli
Das ist nicht richtig, die 100km/h Zulassung gilt immer für die Kombination aus einem Anhänger und einem bestimmten Zugfahrzeug und muß bei anderem Zugfahrzeug erneut beantragt werden, alleine schon wegen den Gewichtsverhältnissen
__________________
Gruß Jörg
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  #38  
Alt 07.01.2007, 19:47
Benutzerbild von Onkel-Pit
Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von oli.39
Hi Fjalar,

in meiner 100-Zulassung steht allerdings nicht von dem Zugfahrzeug, wäre auch blöd, da ich öfters die Fahrzeuge wechsle, somit kann deine Aussage in Hinblick auf den Schlingerstop so nicht stimmen.

Gruß Oli
Das ist nicht richtig, die 100km/h Zulassung gilt immer für die Kombination aus einem Anhänger und einem bestimmten Zugfahrzeug und muß bei anderem Zugfahrzeug erneut beantragt werden, alleine schon wegen den Gewichtsverhältnissen
@ Jörg das ist längst Geschichte

Code:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. 
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. 
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
als ich meine 100km/h beantragt habe war nur der Anhänger beim TÜV

Stoßdämpfer montiert
Reifen waren neu
darauf gabs dann eine Bescheinigung vom TÜV ,mit der bin ich zum Landkreis und habe mein 100er Schild für den Anhänger bekommen.
das wars
meine Mondeo wiegt Leer 1555 KG mein Anhänger hat ein ZGG. von 1700KG

heißt nach der neuen Formel:

1555 KG x 1,1 = 1710,5 KG ohne Schlingerkupplung
1555 KG x 1,2 = 1866 KG mit Schlingerkupplung
somit reicht mein Mondeo für den Trailer mit 100KM/H
__________________
Gruß Sven
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  #39  
Alt 07.01.2007, 19:47
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Zwoggl Zwoggl ist offline
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Hallöchen,

nochmal zur Geschwindigkeit...

Auf dem Typenschild der Achse steht keine Angabe darüber, nur:
BN: 20
Typ: B 1600-1
A: K09 97
F: 811xxx
Achslast: EA 1600 kg
TA 1500 kg

Bedeutet, keine Angabe gleich max. 80 km/h?

Gruß
Martin
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  #40  
Alt 07.01.2007, 19:51
Fomi Fomi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Zitat:
Zitat von oli.39
Hi Fjalar,

in meiner 100-Zulassung steht allerdings nicht von dem Zugfahrzeug, wäre auch blöd, da ich öfters die Fahrzeuge wechsle, somit kann deine Aussage in Hinblick auf den Schlingerstop so nicht stimmen.

Gruß Oli
Das ist nicht richtig, die 100km/h Zulassung gilt immer für die Kombination aus einem Anhänger und einem bestimmten Zugfahrzeug und muß bei anderem Zugfahrzeug erneut beantragt werden, alleine schon wegen den Gewichtsverhältnissen
Hallo Jörg,

finde den Link den Joachim eingestellt hat eigentlich ganz glaugwürdig (insbesondere weil er von einem Händler eingestellt ist...).

Hast Du eventuell nen Link der Deine Aussage stützt? Hab nämlich auch vor meinen Trailer auf 100 km/h zuzulassen... bin nur jetzt ein bissel verwirrt wg. der vielen unterschiedlichen Aussagen

Gruß Thomas
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  #41  
Alt 07.01.2007, 19:55
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Mutiny Mutiny ist offline
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Zitat:
Zitat von Zwoggl
Hallöchen,

nochmal zur Geschwindigkeit...

Auf dem Typenschild der Achse steht keine Angabe darüber, nur:
BN: 20
Typ: B 1600-1
A: K09 97
F: 811xxx
Achslast: EA 1600 kg
TA 1500 kg

Bedeutet, keine Angabe gleich max. 80 km/h?

Gruß
Martin


Glaub ich nicht, mal den Hersteller fragen !
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #42  
Alt 07.01.2007, 19:56
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Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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das ganze nochmal von der DEKRA

Hier

Code:
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer 
freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger 
bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
__________________
Gruß Sven
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  #43  
Alt 07.01.2007, 20:04
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viking22 viking22 ist offline
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Die 100km/h Zulassung für den Trailer hat mit dem Zugfahrzeug nichts mehr zu Tun.
Man kann jetzt jedes Zugfahrzeug vor einen 100km/h Trailer spannen.
Bei der Zulassungsstelle bekommt man auch nur noch eine 100er Tafel zum Anbringen am Trailer, für das Zugfahrzeug gibt es nichts.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #44  
Alt 07.01.2007, 20:19
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Die anderen scheinen Recht zu haben, meine 100km/h Zulassung ist schon 2 Jahre her, hatte den Link nicht gelesen bevor ich geantwortet habe
__________________
Gruß Jörg
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  #45  
Alt 07.01.2007, 20:51
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Sea Ray 176
Das ist nicht richtig, die 100km/h Zulassung gilt immer für die Kombination aus einem Anhänger und einem bestimmten Zugfahrzeug und muß bei anderem Zugfahrzeug erneut beantragt werden, alleine schon wegen den Gewichtsverhältnissen

Das ist seit Ende Sep. Okt.? 2005 Geschichte!
„Das Zugfahrzeug wird nicht mehr betrachtet“ Es muss natürlich die Voraussetzungen erfüllen.
Gibt also nur noch die 100er Plakette (nicht gesiegelt?) fürn Hänger, und die berichtigten Papiere fürn Hänger.
Auch eine TÜV- Vorführung wäre nicht mehr erforderlich.
Der angegebene Link sagt alles aus, aber: auch die 100er Plakette fürn Hänger ist norm. auch nicht mehr gesiegelt!

@Jörg: (Das wusste z.B. auch meine örtliche Zulassungsstelle im Mai 2006 noch nicht, die machten das nach dem alten Verfahren. Musste ein bisschen „Aufklärungsarbeit“ leisten.)
__________________
Grüße von Herbert
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  #46  
Alt 07.01.2007, 22:14
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Zitat:
Zitat von viking22
Man kann jetzt jedes Zugfahrzeug vor einen 100km/h Trailer spannen.
Bei der Zulassungsstelle bekommt man auch nur noch eine 100er Tafel zum Anbringen am Trailer, für das Zugfahrzeug gibt es nichts.
Sorry,
aber auch das stimmt nur zur Hälfte. Das Zugfahrzeug muß gewisse technische Vorraussetzungen erfüllen (s.o.), kann dann (also in Erfüllung dieser technischen Vorraussetzungen) aber jedes Beliebige sein.
Also einfach 'nen 98er Benz mit nachträglich montierter AHK nehmen, das funzt nicht.

Grüße

Matthias.
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  #47  
Alt 08.01.2007, 07:24
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Warum,

hat ein 98-er Benz kein ABS und was soll der Zusatz, nachträglich angebaute AHK?

Wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, Gewicht + ABS ist das normalerweise kein Problem.

Gruß Oli
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  #48  
Alt 08.01.2007, 07:48
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Schau' einfach in die Zulassung deines Hängers, da steht's drin, irgendwas von Schlingerschutzeinrichtung oder so. Habe meine jetzt gerade nicht zur Hand.

Grüße

Matthias.
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  #49  
Alt 08.01.2007, 07:55
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oli.39 oli.39 ist offline
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Hi Matthias,

habe jetzt meine 100-Zulassung aus dem Auto geholt.

Ich zitiere: "Der Anhänger ist mit einer Zugkugelkupplung mit Stabiliserungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli2003 " ausgerüstet.

Somit kann ich meinen Taddemanhänger mit zgG von 2000 kg mit einem Audi A4 mit einer 100-er Zulassung fahren.

Leermasse 1670 kg * 1,2 = 2004 kg

Darf allerdings nur 1800 kg ziehen, von demher habe ich noch Luft.

Ansonsten hätte ich mit dieser neuen Regelung keine 100 km/h Zulassung bekommen (Gewichtsverhältnisse).

Gruß Oli
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