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  #126  
Alt 28.11.2019, 23:34
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Diskutiert wie Ihr wollt, es gibt bei Versicherungen AGBs sowie das BGB als offizielle Rechtsprechungsgrundlage, usw..

Unglaublich, was manche hier schwallen!

Diesen Geistes-Heroen wünsche ich, dass sie bei einem Schadensfall so richtig auf die Schnauze fallen!

Leider blöken diese "Fachkräfte" hier einen Blödsinn raus, der unbedarften Gläubigen unter Umständen das finanzielle Genick bricht!
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  #127  
Alt 29.11.2019, 06:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Diskutiert wie Ihr wollt, es gibt bei Versicherungen AGBs sowie das BGB als offizielle Rechtsprechungsgrundlage, usw.. ...
Dann zeig doch mal AGBs, die bei Versicherungen übrigens AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) heißen, die Deiner Meinung nach eine Leistungsverweigerung trotz wahrheitsgemäßer Angaben des Versicherungsnehmers zu Bootstyp und Motorleistung rechtfertigen.

Bezüglich BGB, ich gehe mal von den §§ 249 und 842 ff (Schadensersatz und Ersatzansprüche bei Personenschäden) aus, und da ist die Motorisierung absolut irrelevant.
Ob ein Schaden mit einem 100W Elektroquirl oder 2 x 300 PS verursacht wurde ändert doch an der Haftpflicht nichts.

Aber Du hast Recht, jeder muss für sich entscheiden, wie er sein Boot motorisiert und wie er mit eben dieser Motorisierung dann umgeht.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #128  
Alt 29.11.2019, 07:43
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... P.S. im Strafrecht gibt es auch keine grobe Fahrlässigkeit, da wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit unterschieden, meint zumindest das JuraForum.
Ja - richtig!

Zitat:
Zitat von https://www.axa.de/versicherungslexikon/fahrlaessigkeit
Einfache und grobe Fahrlässigkeit

Bei Versicherungsfragen wird außerdem zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Dabei kann die Unterscheidung ausschlaggebend dafür sein, ob die Versicherung die durch einen Schaden entstandenen Kosten übernimmt oder nicht. Genau definiert sind diese Begriffe im Gesetz nicht, weshalb die Zuordnung im Zweifelsfall juristisch geklärt werden muss.

Einfache Fahrlässigkeit besteht prinzipiell beim Verursachen eines Schadens aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit („Das kann ja mal passieren.“). Als grobe Fahrlässigkeit wird dagegen ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“).
https://www.axa.de/versicherungslexikon/fahrlaessigkeit
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Liebe Grüße
Mattze

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  #129  
Alt 29.11.2019, 08:41
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wohl kaum!

Aber ich würde alles, was auf eine EC-Klassifikation hinweist sorgfältig entfernen, das Boot mit Hersteller, Baujahr, Typ, Rumpfnummer "unbekannt" bezeichnen und dann registrieren lassen. Den Motor meiner Wahl kann ich ja ohne weiteres so benennen, wie er heißt und die Leistung auch.
Wäre dann die eizige Bezeichnung > Hübi 5 < oder noch höher ,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #130  
Alt 29.11.2019, 08:44
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huebi huebi ist offline
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Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Wäre dann die eizige Bezeichnung > Hübi 5 < oder noch höher ,

gruss dieter
Nein, nicht 5 und auch nicht höher. Dann kamen Triton 4 und 5 und jetzt ist Schluß.

Gruß an Rita!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (29.11.2019 um 09:31 Uhr) Grund: Korrektur u. Gruß
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  #131  
Alt 29.11.2019, 09:27
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Diskutiert wie Ihr wollt, es gibt bei Versicherungen AGBs sowie das BGB als offizielle Rechtsprechungsgrundlage, usw..
Dann zitiere doch bitte die deiner Meinung nach entsprechende AGB, entsprechende Paragraphen aus dem BGB oder noch besser ein entsprechendes Urtail. Genau darum geht es doch. Bisher ist nicht mal klar, was zu tun wäre, wenn man das legal machen wollte. Da wäre ein fundierter Beitrag von Dir wirklich hilfreich.

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Unglaublich, was manche hier schwallen!
Leider blöken diese "Fachkräfte" hier einen Blödsinn raus, der unbedarften Gläubigen unter Umständen das finanzielle Genick bricht!
Also, da hast Du Dir mit diesem Beitrag aber die Goldmedaille geholt.

Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Diesen Geistes-Heroen wünsche ich, dass sie bei einem Schadensfall so richtig auf die Schnauze fallen!
Das reicht dann für die Platinmedaille.

Gruß
Axel
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  #132  
Alt 29.11.2019, 09:41
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
0Bei der Geschichte geht es um die Haftung bei einem Schadensereignis. Der Hersteller unterliegt dem Produkthaftungsgesetz, welches regelt das dieser Folgeschäden die durch sein Produkt entstanden sind, haftet. Dazu legt der Hersteller Randkriterien auf, die der Benutzer in Eigenverantwortung einhalten muss.
Du sprichst von der Produkthaftung.

Bitte benenne mir nur EINEN Fall aus der Rechtssprechung, wo ein Hersteller wegen eines Fehlers in der Produktion wirklich haften musste und auch die daraus erfolgende Schadensersatzregelung, was musste der Hersteller letztlich bezahlen bzw. wofür genau wurde er haftbar gemacht?

Mir ist nämlich kein einziger Fall dieserart bekannt, vielleicht gibt es ja doch welche?


Ein typischer Produktionsfehler, für den der Hersteller aufgrund seiner Produkthaftpflicht zahlen müsste, wäre z. B. wenn das Boot beim Fahren einfach zerbröseln würde, vorausgesetzt, man hatte sich an die Motorhöchstleistungsempfehlung des Hersteller gehalten, wenn der Rumpf in zwei oder mehr Teile zerbrechen sollte UND dieses bei Ententeichbedingungen UND nicht voll besetztem Boot UND noch in der Gewährleistungszeit passieren würde (2 Jahre ab Neu-Kauf)


Gibt es solche Fälle?


Bootfan Dieter
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  #133  
Alt 29.11.2019, 09:57
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann müsste aber die Übermotorisierung ursächlich für den Unfall sein, damit das strafrechtlich relevant ist.
Wir reden hier nicht vom Strafrecht, sondern allein von der Haftungsfrage/Schadensersatz der Versicherung, das sind zwei ganz verschiedene Dinge, die fast nichts miteinander zu tun haben.

Falls es zu einem schweren Unfall mit Personenschäden gekommen ist, wird ALLES relevant sein, also Größe des Bootes, Pflegezustand, Motorgröße, Alter des Bootes, Bootsführerscheine vorhanden oder nicht, wann gemacht, Alter des Bootsführers, eventuelle Beeinträchtigungen des Bootsführers gesundheitlicher Art, Sehvermögen usw. usf.

Je nachdem werden die Gutachter versuchen, aus allen möglichen Dingen und Umständen dem jeweilig "anderen" irgendeine Schuld oder Mitschuld zu konstruieren, ein ihrer Meinung nach zu starker Motor ist da ein gefundenes Fressen, um das als Mitursache des Unfalls anzuführen.

Es gibt vor Gericht schon so manche komischen, dem normalen Rechtsempfinden zuwiderlaufende Rechtsprechungen.


Vor Gericht und auf Hoher See ist alles möglich.

Letztlich kommt es doch nur darauf an, welches Gutachten, welche Meinung hier den Richter überzeugen kann, ob das gerecht oder nur gerechtfertigt ist, interessiert doch niemanden, vor Gericht wird kein "Recht" gesprochen, man bekommt lediglich ein Urteil.

Angenommen, der Richter ist in seiner Freizeit ein begnadeter Segler, der alle motorisierten Boote abgrundtief hasst, eventuell ist das sogar ein Linksgrüner, wenn der von einem Gutachter hört, dass seiner Meinung nach dieses Boot zu stark motorisiert war und dass der Unfall damit eventuell, vielleicht am Rande zusammenhängen könnte, was glaubst du, zu welchem Urteil dieser Richter kommt?


Bootfan Dieter
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  #134  
Alt 29.11.2019, 10:01
Müritzfischer Müritzfischer ist offline
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Das er befangen ist?
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Gruß Heiko
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  #135  
Alt 29.11.2019, 10:06
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Bei meiner Bootshaftpflicht steht das Selbst - und Eigenbauten gesondert angefragt und geprüft werden müssen. Ein Boot mit Motor außerhalb der Freigabe ist ein Selbst - und Eigenbau.
Ja und? Wo ist denn da das Problem? Schreib der Versicherung, dass du ab dem soundsovielten des Monats nunmehr einen Motor mit soundsoviel PS montieren wirst, was du da machen musst, um dieses Boot mit eben diesem Motor bei der Versicherung voll abzusichern, man wird dir antworten und entweder sagen:

- Nein, das geht nicht, dann wäre kein Versicherungsschutz mehr gegeben,

oder

- Ja, kein Problem, allerdings wird Ihre Prämie steigen auf XXXX Euro,

oder

- Ja, kein Problem, nehmen wir zur Kenntnis.


Bootfan Dieter
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  #136  
Alt 29.11.2019, 10:15
Benutzerbild von connor
connor connor ist offline
Commander
 
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..ich habs damals bei meiner Hardy gemacht...laut Hersteller für 75PS ausgelegt...hab dann einen 90PS Motor verbaut....Versicherung angeschrieben und den Vertrag ändern lassen...ich musste ein bisken mehr zahlen und das wars...Versicherung hat den Motor akzeptiert und mir das auch so bestätigt...ist aber auch schon ca.10 Jahre her.
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  #137  
Alt 29.11.2019, 10:20
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Ich glaube, wenn eine max. PS/KW Zahl angegeben ist, sollte diese nicht überschritten werden, aber andere Parameter spielen keine Rolle.
Nein, das stimmt so nicht, du kannst doch nicht meinen, sofern du der Empfehlung des Bootsherstellers hinsichtlich der maximalen Leistung des Motors folgst, bist du aus allem raus, wenn es zu einem Unfall kommt?

Wenn nichts passiert, ist es ja gut, wenn nur DEIN Boot Schaden nimmt, kümmert das höchstens deine Kaskoversicherung, nur, wenn der Haftpflichtfall eintritt, du also andere geschädigt hast, wirds hinsichtlich der Schuldfrage interessant, ob leicht fahrlässig oder grob fahrlässig (oder wie man das jetzt nennt) und was die Ursache des Unfalls war.

Da kann es schon passieren, dass der/die Gutachter sagen, dass dein Boot zu stark motorisiert war, obwohl du nicht mehr Power hattest, als der Bootshersteller empfohlen hatte.

Das ist nämlich eben das Problem:

Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt.


Nochmal: Die meist kleinen, allenfalls mittelständischen Bootswerften haben gar nicht die Möglichkeit, die Zusammenhänge zwischen Motorleistung, Gewicht, Geschwindigkeit und Handling im Vorfeld durch ausgeklügelte Computerprogramme auf einem gemieteten Hochleistungscomputer durchrechnen zu lassen, das wird alles per Pi mal Daumen aus der Erfahrung heraus bewertet, allenfalls macht die Werft mit einem Prototypen mitsamt der dann später empfohlenen maximalen Motorleistung einmal eine ausgiebige Probefahrt auf einem eher ruhigen Gewässer, es wird dann kein noch stärkerer Motor erprobt, dazu fehlt einfach Zeit und Geld.


Bootfan Dieter
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  #138  
Alt 29.11.2019, 10:24
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann zeig doch mal AGBs, die bei Versicherungen übrigens AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) heißen, die Deiner Meinung nach eine Leistungsverweigerung trotz wahrheitsgemäßer Angaben des Versicherungsnehmers zu Bootstyp und Motorleistung rechtfertigen.

... .
Mein Vertrag ist voll mit Obliegenheitspflichten die zu Relevanzrechtsprechung führen kann.
Die Polizei überprüft kein Sportboot auf technische Übereinstimmung, wenn keine offensichtliche Gefahr von diesem ausgeht.
Die Versicherung gleicht keine genannten Daten der VNs mit dem der Hersteller
ab, solange kein Schadensanspruch entsteht.
Das Boot und Motor laut Hersteller zusammen betrieben werden dürfen, unterliegt der Pflicht des Betreibers. Kann er anhand der Dokumentation das nicht nachweisen, muss er eine Unbedenklichkeit des Herstellers (Werft) oder eines Sachverständigen einholen.
Gibt es im Schadenfall eine nachweisbare Kausalität oder Relevanz zur technischen Änderung wird die Versicherung den Vertrag rückwirkend kündigen oder mindern. Strafrechtlich (in diesem Zusammenhang) passiert nichts, da es keine gesetzliche Hapftpflicht - Pflicht für Kleinwasserfahrzeuge gibt. Man haftet mit seinem Vermögen.
IMHO
Wer sein Boot mit einem größeren Motor (als vom Hersteller vorgesehen) ausrüstet, muss dessen schriftliche Freigabe oder die eines aaS haben.


# Dieter

... Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt.


-> Das ist keine Empfehlung, so dern die prüftechnische Grundlage zum Erlangen der CE. Ein Kriterium ist die Seegängigkeit und Unsinkbarkeit. Hänge ich einen schweren Motor an den Spiegel und durch Wellenschlag läuft die Kiste erst voll und dann ab, können bestimmt keine Ansprüche an die Werft oder Versicherung gestellt werden.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (29.11.2019 um 10:37 Uhr)
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  #139  
Alt 29.11.2019, 10:33
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MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt.


Nochmal: Die meist kleinen, allenfalls mittelständischen Bootswerften haben gar nicht die Möglichkeit, die Zusammenhänge zwischen Motorleistung, Gewicht, Geschwindigkeit und Handling im Vorfeld durch ausgeklügelte Computerprogramme auf einem gemieteten Hochleistungscomputer durchrechnen zu lassen, das wird alles per Pi mal Daumen aus der Erfahrung heraus bewertet, allenfalls macht die Werft mit einem Prototypen mitsamt der dann später empfohlenen maximalen Motorleistung einmal eine ausgiebige Probefahrt auf einem eher ruhigen Gewässer, es wird dann kein noch stärkerer Motor erprobt, dazu fehlt einfach Zeit und Geld.


Bootfan Dieter
Woher hast du dieses interessante Insiderwissen?
Die Werften hoffen also bei der Entwicklung eines Boote, die maximal empfohlene Motorleistung richtig geschätzt zu haben?
Ist das echt dein Ernst?
Und Ihnen fehlt obendrein das Geld für Probefahrten und Zeit haben sie auch nicht....
__________________
Gruß
Martin
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  #140  
Alt 29.11.2019, 10:39
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wer sein Boot mit einem größeren Motor (als vom Hersteller vorgesehen) ausrüstet, muss dessen schriftliche Freigabe oder die eines aaS haben.
So? Wo steht das? Wenn es nur in dem Kleingedruckten deiner Versicherung steht, betrifft das nur dich.


Wo kann man das denn nachlesen, also dass man keinen Versicherungsschutz mehr hat, sofern man einen größeren Motor als vom Bootshersteller empfohlen, verwendet?

Welches Gesetz gibt es dazu? Welche Regelung wo geschrieben, wo kann man das nachlesen?


Bootfan Dieter
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  #141  
Alt 29.11.2019, 10:46
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Woher hast du dieses interessante Insiderwissen?
Die Werften hoffen also bei der Entwicklung eines Boote, die maximal empfohlene Motorleistung richtig geschätzt zu haben?
Ist das echt dein Ernst?
Und Ihnen fehlt obendrein das Geld für Probefahrten und Zeit haben sie auch nicht....
Das habe ich so nicht geschrieben, warum verfälscht du meine Beiträge?

Natürlich machen sie ausgiebige Probefahrten mit dem Prototypen, das habe ich auch so geschrieben.

Insiderwissen? Nun ja, ich wohne in Erkelenz (Hellwig-Werft) und die Hammermeister Werft ist nur einen Katzensprung entfernt, muss ich mehr sagen?


Natürlich wird die maximal empfohlene Motorleistung geschätzt und dann getestet.

Diese kleinen Firmen haben aber nicht das Geld und auch nicht die Expertise, vorher Computerberechnungen anzustellen, um das alles ausrechnen zu können und sie haben auch weder Zeit noch Geld, um an den Booten jeden möglichen Motor zu testen, bis das Boot auseinanderbricht, das machen sie nicht, wozu auch?

Man hat ja Erfahrung und kann schon einschätzen, welche Motorleistung für dieses oder jenes Boot maximal angebracht wäre.


Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Bootshersteller einen auch nur in etwa vergleichbaren Aufwand wie die Automobilindustrie betreiben, um neue Boote zu entwickeln?

Bootfan Dieter
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  #142  
Alt 29.11.2019, 10:51
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Echt? Guck einfach in deine EVB.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #143  
Alt 29.11.2019, 10:51
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Insiderwissen? Nun ja, ich wohne in Erkelenz (Hellwig-Werft) und die Hammermeister Werft ist nur einen Katzensprung entfernt, muss ich mehr sagen?

Ja gern sogar....
Ich wohne in Hamburg, kann trotzdem keine Containerschiffe o.ä. bauen oder hab auch nur die entfernteste Ahnung wie Tests, Probefahrten ablaufen oder die maximale Motorleistung geschätzt wird.
Muss in Erkelenz wohl anders sein...
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Gruß
Martin
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  #144  
Alt 29.11.2019, 12:03
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Nein, das stimmt so nicht, du kannst doch nicht meinen, sofern du der Empfehlung des Bootsherstellers hinsichtlich der maximalen Leistung des Motors folgst, bist du aus allem raus, wenn es zu einem Unfall kommt?

Wenn nichts passiert, ist es ja gut, wenn nur DEIN Boot Schaden nimmt, kümmert das höchstens deine Kaskoversicherung, nur, wenn der Haftpflichtfall eintritt, du also andere geschädigt hast, wirds hinsichtlich der Schuldfrage interessant, ob leicht fahrlässig oder grob fahrlässig (oder wie man das jetzt nennt) und was die Ursache des Unfalls war.

Da kann es schon passieren, dass der/die Gutachter sagen, dass dein Boot zu stark motorisiert war, obwohl du nicht mehr Power hattest, als der Bootshersteller empfohlen hatte.

Das ist nämlich eben das Problem:

Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt.


Nochmal: Die meist kleinen, allenfalls mittelständischen Bootswerften haben gar nicht die Möglichkeit, die Zusammenhänge zwischen Motorleistung, Gewicht, Geschwindigkeit und Handling im Vorfeld durch ausgeklügelte Computerprogramme auf einem gemieteten Hochleistungscomputer durchrechnen zu lassen, das wird alles per Pi mal Daumen aus der Erfahrung heraus bewertet, allenfalls macht die Werft mit einem Prototypen mitsamt der dann später empfohlenen maximalen Motorleistung einmal eine ausgiebige Probefahrt auf einem eher ruhigen Gewässer, es wird dann kein noch stärkerer Motor erprobt, dazu fehlt einfach Zeit und Geld.


Bootfan Dieter

Wenn mal einer meiner zahlreichen Feinde einen Rechtsbeistand braucht,
werde ich Dich uneingeschgränkt empfehlen müssen.

Dein geballtes Fachwissen in Kombination mit infantilem Schreibstil wird
jeden Beteiligten überzeugen.
__________________
Gruß Albert
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  #145  
Alt 29.11.2019, 12:39
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Ja gern sogar....
Ich wohne in Hamburg, kann trotzdem keine Containerschiffe o.ä. bauen oder hab auch nur die entfernteste Ahnung wie Tests, Probefahrten ablaufen oder die maximale Motorleistung geschätzt wird.
Muss in Erkelenz wohl anders sein...
Was ist denn DAS für ein selten dummer Vergleich, ich fahre hier mehrmals am Tag bei der Hellwig-Werft vorbei und gelegentlich schaue ich mich dort interessehalber genauer um, so dass ich mir ein grobes Bild über die Arbeitsintensivität dort machen kann, meist ist da nicht viel los.

Des weiteren befindet sich das nächste befahrbare Gewässer ca. 60 Kilometer (ein Weg) von Erkelenz entfernt, das ist die Maas in den Niederlanden, wo regelmäßig Einweisungs- und Übergabefahrten gemacht werden, sofern der Kunde dies wünscht.

Eine Probefahrt eines neuen Prototypen benötigt also relativ sehr viel Zeit und Aufwand und bindet den Chef und einige seiner wertvollsten Mitarbeiter so ungefähr für einen Tag, ein Tag, an dem der Chef NICHT in seiner Firma sein kann und da die wichtigsten Mitarbeiter auch dabei sein müssen, wird in der Werft dann auch nicht mehr viel getan, man kennt das ja: Ist der Chef und seine Vorarbeiter nicht mehr anwesend, sinkt die Arbeitsleistung, das ist nun mal überall so.

Was meinst du, wie intensiv auf diese Art ein neuer Prototyp erprobt werde kann? Mit allen Motorleistungen? Mal voll beladen, mal fast leer?

Die Gegebenheiten im Großschiffbau sind da doch ganz andere, falls es in Hamburg überhaupt noch Werften gibt, die regelmäßig Containerschiffe oder Tanker bauen, ich glaube, die sind alle insolvent gegangen, in Hamburg werden nur noch Reparaturen und Wartungen (neuer Unterwasseranstrich, Innenausbau usw.) vorgenommen.

Wie solltest du da die Nase drankriegen, was den Großschiffbau betrifft?

Dazu müsstest du nach China oder Korea fahren, dort werden heute die kommerziellen Pötte in Serie gebaut und große Kreuzfahrtschiffe in Papenburg bei der Meyer-Werft, aber nicht mehr in Hamburg.

Außerdem stehen den Großschiffbauern ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung, die haben Zugriff auf Großcomputer-Rechenleistung und die entsprechenden CAD/CAM Programme, dort berechnet man exakt, wie viel Motorleistung ein bestimmtes Schiff haben muss usw.

Kleine Sportbootwerften können das nicht, sie müssen auf Erfahrungen zurückgreifen.


Wieso wird man hier eigentlich lächerlich gemacht, wenn man mal nicht im Mainstream des allgemeinen Konsenz mitschwimmt?

Hier wird wirklich geglaubt, die Sportboothersteller würden ihre neuen Boote ausgiebig über Monate und Jahre testen, bevor sie diese zum Verkauf anbieten? Womöglich werden auch noch Crashtests gemacht?


Bootfan Dieter
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  #146  
Alt 29.11.2019, 12:44
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Wenn mal einer meiner zahlreichen Feinde einen Rechtsbeistand braucht,
werde ich Dich uneingeschgränkt empfehlen müssen.

Dein geballtes Fachwissen in Kombination mit infantilem Schreibstil wird
jeden Beteiligten überzeugen.
Und hier auch wieder: Eine bloße Beleidigung und Herabsetzung meiner Person in Verbindung mit einer Lächerlichmachung, dazu ein entsprechendes Smiley. aber nichts Substanzielles, kein einziges Argument, nur bloße Häme und Spott.

Was stimmt denn an meiner Darstellung nicht? Setz dich mal mit meinen Argumenten auseinander, anstatt mich zu beleidigen.

Das ist ja unerträglich hier.

So geht ihr "kameradschaftlich" mit Kollegen um?


Bootfan Dieter
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  #147  
Alt 29.11.2019, 12:52
Benutzerbild von Freibeuter
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Lieber Dieter, das hat keiner geschrieben.
Es geht darum das JEDER Hersteller die Richtlinie 2013/53/EU erfüllen muss. Daraus resultiert ein Prüfverfahren und die Zuteilung einer Konformität.
Weicht man von der Konformität der CE-Erteilung ab, haftet der Betreiber selbst.

Einfach mal googeln... Sind absolute Basics des Wassersports die jeder Käufer kennen sollte.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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Alt 29.11.2019, 13:07
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Was ist denn DAS für ein selten dummer Vergleich, ich fahre hier mehrmals am Tag bei der Hellwig-Werft vorbei und gelegentlich schaue ich mich dort interessehalber genauer um, so dass ich mir ein grobes Bild über die Arbeitsintensivität dort machen kann, meist ist da nicht viel los.

Des weiteren befindet sich das nächste befahrbare Gewässer ca. 60 Kilometer (ein Weg) von Erkelenz entfernt, das ist die Maas in den Niederlanden, wo regelmäßig Einweisungs- und Übergabefahrten gemacht werden, sofern der Kunde dies wünscht.

Eine Probefahrt eines neuen Prototypen benötigt also relativ sehr viel Zeit und Aufwand und bindet den Chef und einige seiner wertvollsten Mitarbeiter so ungefähr für einen Tag, ein Tag, an dem der Chef NICHT in seiner Firma sein kann und da die wichtigsten Mitarbeiter auch dabei sein müssen, wird in der Werft dann auch nicht mehr viel getan, man kennt das ja: Ist der Chef und seine Vorarbeiter nicht mehr anwesend, sinkt die Arbeitsleistung, das ist nun mal überall so.

Was meinst du, wie intensiv auf diese Art ein neuer Prototyp erprobt werde kann? Mit allen Motorleistungen? Mal voll beladen, mal fast leer?

Die Gegebenheiten im Großschiffbau sind da doch ganz andere, falls es in Hamburg überhaupt noch Werften gibt, die regelmäßig Containerschiffe oder Tanker bauen, ich glaube, die sind alle insolvent gegangen, in Hamburg werden nur noch Reparaturen und Wartungen (neuer Unterwasseranstrich, Innenausbau usw.) vorgenommen.

Wie solltest du da die Nase drankriegen, was den Großschiffbau betrifft?

Dazu müsstest du nach China oder Korea fahren, dort werden heute die kommerziellen Pötte in Serie gebaut und große Kreuzfahrtschiffe in Papenburg bei der Meyer-Werft, aber nicht mehr in Hamburg.

Außerdem stehen den Großschiffbauern ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung, die haben Zugriff auf Großcomputer-Rechenleistung und die entsprechenden CAD/CAM Programme, dort berechnet man exakt, wie viel Motorleistung ein bestimmtes Schiff haben muss usw.

Kleine Sportbootwerften können das nicht, sie müssen auf Erfahrungen zurückgreifen.


Wieso wird man hier eigentlich lächerlich gemacht, wenn man mal nicht im Mainstream des allgemeinen Konsenz mitschwimmt?

Hier wird wirklich geglaubt, die Sportboothersteller würden ihre neuen Boote ausgiebig über Monate und Jahre testen, bevor sie diese zum Verkauf anbieten? Womöglich werden auch noch Crashtests gemacht?


Bootfan Dieter

Ist eigentlich schon erstaunlich, wie groß die Grauzone den Bereich " Sportboot " umfasst.

Ich bin immer davon ausgegangen das Boote eine Baumuster/ Prüfung " Zulassung " brauchen.... weit gefehlt....wenn man sich man das alles mal durchliest.... DESHALB haben unsere Boote eine CE ....
In Deutschland, so wie du es ja schon geschrieben hast " REGISTRIERT " und nicht Zugelassen " Ausser Bodensee " werden.

LG

Robert
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  #149  
Alt 29.11.2019, 13:11
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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https://youtu.be/QHB-mmMUio0

Bei 5.50 Min. wirds spannend.

Will der TO seine Galia (die ist ja nach 97) ohne Risiko bewegen, lässt er seine CE anpassen und meldet das schriftlich seiner Versicherung. Kostet halt ein paar Hunnis.
Alles andere KÖNNTE beim Schadensfall Probleme bereiten, weil die Obligenheitspflicht des Betreibers die Einhaltung der CE-Erteilung beinhaltet.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (29.11.2019 um 13:25 Uhr)
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  #150  
Alt 29.11.2019, 13:21
ferenc ferenc ist offline
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Also wie es bei den Nachzertifizierungen abläuft, weis ich nicht, aber als ich mich mit dem Hersteller meines Bootes unterhalten habe, es handelt sich aber dabei auch nur um ein offenes kleines Sportboot, sagte er mir, das es eine reine Zusicherung der geforderten Eigenschaften durch ihn als Werft sei, die lediglich durch eine Gegenüberstellung der Technischen Daten und den Auftriebskörpern bestehe.

Der Rest sei seine Einschätzung, Berufserfahrung.
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