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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.12.2006, 12:58
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard Unfall und deren Betrüger? Regulierungsverbot?

Meine Steffi ist letztens in ein anderes Fahrzeug gerollt (rückwärts).

Schaden am fremden Fahrzeug:
An dem Kunststoffnummernschildhalter fehlte eine Ecke.
Den Schaden habe ich selbst begutachtet.
Alle Spaltmaße waren perfekt.

Schaden an unserem Fahrzeug:
Keine!

Schaden laut Gutachten:
700 Euro!

Darauf hin verlangte meine Versicherung eine Fahrzeuggegenüberstellung.
Dazu kam es aber nicht. Das gegnerische Auto ist weg.
Es wurde urplötzlich nach Polen verkauft!

Ich überlege jetzt ein Regulierungsverbot zu erteilen.

Macht das Sinn?
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  #2  
Alt 19.12.2006, 13:02
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mmmh .. die Frage ist doch ob die Versicherung um eine Regulierung herrum kommt.
Beweisfotos usw evtl. einen Vergleichbaren Wagen als "Muster" usw.
Bei dem Gutachten müßten doch auch Bilder dabei gewesen sein , bei einem Kostenvoranschlag meistens nicht. Ich mache auch nur auf Verlangen Bilder oder wenn es mir sehr Fadenscheinig vorkommt.
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By Karsten
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  #3  
Alt 19.12.2006, 13:36
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Wurde der Schaden durch die Polizei aufgenommen?

Hat der Gegner ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag
einer Werkstatt?

Was wurde unterschrieben wer Schuld hatte bei dem Unfall?

Was sagt denn Deine Versicherung dazu?

Je nach Beweislage des Gegners würde es Sinn machen,
Deiner Versicherung ein Regulierungsverbot zu erteilen.

Vieleicht kann man sich auch so mit dem Gegner einigen,
irgendwo in der Mitte. Da sich das doch arg getürkt anhört.

Gruß Carsten
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  #4  
Alt 19.12.2006, 13:50
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moin,
hallo cyrus, das mit dem regulierungsverbot kannst du vergessen. die regulieren notfalls aus der gefährdungshaftung heraus über deinen kopf hinweg. ich habe da schon einen prozess verloren, war die victoriaversicherung bei mir. mir ist da ein trollo hinten drauf gebrummt, angeblich wegen schikanösem bremsen. war vorm kadi, da kriegte ich recht, die victoria hat aber trotzdem einen teilschaden reguliert und recht bekommen. haben dadurch alle vertäge von mir verloren. habe alles fristlos gekündigt, wegen vertrauensmangel (gestörtes verhältniß oder wie das heißt). gegen die hochstufung konnte ich nichts machen. ich war stinkesauer, ob sich da bis heute was an der rechtslage geändert hat weiß ich nicht, war anfang der 90er.

bis denn
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  #5  
Alt 19.12.2006, 13:55
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auf jedenfall mit deiner versicherung klären, so knauserig wie die sind, kennen die garantiert den einen oder anderen kunstgriff sich um die zahlung drücken zu können.

Rechtschutzversicherung vorhanden? --> dann auf jeden Fall einen Anwalt konsultiren


Viel Erfolg Jan

PS: klingt auch für mich arg verdächtig
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  #6  
Alt 19.12.2006, 13:58
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Zitat:
Zitat von hartmut2801
moin,
hallo cyrus, das mit dem regulierungsverbot kannst du vergessen. die regulieren notfalls aus der gefährdungshaftung heraus über deinen kopf hinweg. ich habe da schon einen prozess verloren, war die victoriaversicherung bei mir. mir ist da ein trollo hinten drauf gebrummt, angeblich wegen schikanösem bremsen. war vorm kadi, da kriegte ich recht, die victoria hat aber trotzdem einen teilschaden reguliert und recht bekommen. haben dadurch alle vertäge von mir verloren. habe alles fristlos gekündigt, wegen vertrauensmangel (gestörtes verhältniß oder wie das heißt). gegen die hochstufung konnte ich nichts machen. ich war stinkesauer, ob sich da bis heute was an der rechtslage geändert hat weiß ich nicht, war anfang der 90er.

bis denn
die Victoria scheint da versicherungstechnisch echt ne Ausnahme zu sein, bei mir haben die auch bezahlt obwohl das verfahren noch nicht mal abgeschlossen war und weder polizeilich noch gerichtlich eine entscheidung getroffen wurde wer nuneigentlich schuld hatte. Das waren zwar auch bloß 500 Euronen oder so aber egal . seit dem bin ich bei der Tante auch nich mehr . (2002 oder 3 war das)
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  #7  
Alt 19.12.2006, 14:50
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Hallo Cyrus,

das macht auf jeden Fall Sinn. Du solltest in jedem Fall die Gründe hierfür nennen. Dann wird die Versicherung auch nicht ohne weitere Gründe bezahlen.

Das Thema hier ist der rechtlich begründete Schadenersatzanspruch. Ist dieser durch einen KV der Werktsatt, evtl. Fotos und Gutachten belegt, dann sieht es schlecht aus. Kann ja auch sein, dass die Werkstatt mal großzügig geschaut hat. Aber den Nachweis müßte deine Versicherung führen.

Der einfache Einwand "Da war nix zu sehen..." gilt nicht. Auch ich habe schon Gutachten von Autos mit Beulen in der Stoßstange gesehen, deren Reparaturkosten bei 8.000 EUR lagen. Manchmal täuscht eben der erste Eindruck und der Gesamtschaden ist erst bei Freilegung zu sehen.

Allerdings ist es schon sehr merkwürdig, dass der Wagen nicht mehr greifbar ist.

Unterstütze deine Versicherung so gut wie möglich. Dann wird auch der Schaden nicht ohne weiteres reguliert....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 19.12.2006, 15:33
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aber wehr hat schon 6 Autos als Druckmittel
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  #9  
Alt 19.12.2006, 15:57
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mir ist vor ein paar Wochen acu ein Mädel hinten drauf gefahren. ( beim 7er)

Es ist nur ein leichter Kratzer auf dem Teil der Stoßstange, das den Zigeunerhaken verdeckt. Da es ordentlich gerummst hat und der Corsa der Unfallgegnerin einen hübschen Frontschaden hatte bin ich zum Gutachter.

Fazit Stoßstange muss demontiert werden um die Prallkörper zu kontrollieren und ggf tauschen + lackieren und wieder anbauen = ca 1000 Euro + 150 Euro Gutachenkosten + 300 Euro Nutzungsentschädigung.

Die Forderung des Gegners liegt also voll im Rahmen. Sobald auch nur der auch eines Kratzers da ist, muss lackiert werden und das kostet.
ich habe über Gutachten abgerechnet und hatte nach 3 Tagen mein Geld.
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Gruß Olli
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  #10  
Alt 19.12.2006, 16:02
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  #11  
Alt 19.12.2006, 16:06
AndreasR AndreasR ist offline
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mal so nebenbei, unter 1000,-€ die Versicherung zu belästigen lohnt sich doch wegen raufstufung eh nicht
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  #12  
Alt 19.12.2006, 16:09
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Zitat von AndreasR
mal so nebenbei, unter 1000,-€ die Versicherung zu belästigen lohnt sich doch wegen raufstufung eh nicht
Stimmt muss ich selbst bezahlen.
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  #13  
Alt 19.12.2006, 20:01
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  #14  
Alt 19.12.2006, 21:36
Michael G. Michael G. ist offline
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Sowas ähnliches hatte ich auch mal. Der Versicherungsmann meinte, wenn man da noch Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichte bemühen müsste, käme das teurer, als die Reparatur kommentarlos zu zahlen.
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  #15  
Alt 20.12.2006, 00:56
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moin,
wie ich schon schrieb, ich bin damals gerichtlich dagegen an und habe den kürzeren gezogen. die victoria hatte aus der gefährdungshaftung heraus einen teilschaden gezahlt.
du müßtest bei vertragsabschluß die gefährdungshaftung rausschmeißen, das könnte möglicherweise helfen.

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