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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 05.11.2019, 09:43
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Irrtum, Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei, .... bis 25 km/h.

Also wenn du die Lichtleiste mitnimmst, dann schraube ein 25er Blech an den Trailer.
Irrtum, Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei. Punkt.

Nix bis 25 km/h.

Grünes Nummernschild nur bei zulassungsfreiheit.


Chrischan
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  #27  
Alt 05.11.2019, 09:46
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Irrtum, Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei. Punkt.

Nix bis 25 km/h.

Grünes Nummernschild nur bei zulassungsfreiheit.


Chrischan
du verwechselst Zulassungsfrei mit Steuerfrei...

Zulassungsfrei = Kein Kennzeichen
Steuerfrei = grünes Kennzeichen
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  #28  
Alt 05.11.2019, 10:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wer hat shcon eine Straße auf dem Privatgrund und selbst auf Privatgrund kann es Strafe geben....
Kann es genau genommen nicht. War mal beruflich mit solch einem Mist konfrontiert...
Kurz:
Bestraft werden kann auf Privatgrund, wenn beim zugelassenen Fahrzeug die HU abgelaufen ist. Denn das Fahrzeug muss im zugelassenen Zustand eine gültige HU haben, der Abstellort ist unerheblich.

Ist das Fahrzeug abgemeldet, so kann das Abstellen auf Privatgrund untersagt werden, sofern von dem Fahrzeug eine Umweltbelastung/-Gefährdung ausgehen könnte. (zB. Schrottauto mit Ölverlust.) Diese Anordnung kommt dann aber nicht von der Polizei, sondern vom Landratsamt oder ähnlicher Behörde.
Problem dabei: Die Einschätzung ob eine Gefährdung vorliegt, liegt rein im Ermessensspielraum des Beamten. Hat der einen schlechten Tag hat man so was Ratzfatz am Hals...

Selber erlebt:
Feriendorf mit zentralem Parkplatz, Häuser an Privateigentümer verkauft, Parkplatz im Eigentum der Betreiberfirma, eingetragenes Nutzungsrecht für alle Hauseigentümer.
Ein Eigentümer hatte seinen - wirklich Top gepflegten und wunderschönen - Mercedes Oldie da abgestellt - abgemeldet und "unter der Haube".
Das hat wohl jemandem im Amt sauer aufgestoßen - warum auch immer - und es erging gegen die Betreiberfirma(!) als Eigentümerin Grundstücks eine kostenpflichtige Verfügung, das Fahrzeug binnen einer gesetzten Frist zu entfernen - ansonsten werde es kostenpflichtig entfernt und verschrottet...

Getropft oder so hat da weiß Gott nix. Aber das war egal - der Verdacht reichte aus. So schnell hat man aber gar nicht schauen können, wie der Eigentümer den Oldie woanders hingebracht hat...

Aber das reine abstellen auf Privatgrund ohne Zulassung an sich kann nicht bestraft werden. Wie man sieht gibt es aber andere Mittel und Wege...


Schöne Grüße,
Jan
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  #29  
Alt 05.11.2019, 12:04
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Irrtum, Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei. Punkt.

Nix bis 25 km/h.

Grünes Nummernschild nur bei zulassungsfreiheit.
...
Warum liest du nicht die verlinkte Gesetzstelle? Ganz unten ist die Einschränkung deutlich aufgeführt...
__________________
gregor

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  #30  
Alt 05.11.2019, 12:13
Benutzerbild von Flybridge
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Zitat:
Zitat von rofra11 Beitrag anzeigen
Guten Tag zusammen,

es geht mir um die Bootsanhänger Anbauten.

Lichtleiste ,Windenstock ,Wind, Stützen , Kielrollen ect.

All diese Dinge sind am Anhänger angeschraubt , können also relativ leicht von Dieben abgeschraubt werden .

Wie würdet ihr solche Dinge sichern wenn der Anhänger längere Zeit auf der Strasse stehen muss ?

Schweisspunkte aufs Gewinde ?
Überstehendes Gewinde "Krumm Klopfen" ?
Überstehendes Gewinde mit Metallkleber verkleben ?

Vielen Dank für Eure Meinung .
Gruß Robert
Zurück zur Ausgangsfrage.

Ich habe mal bei einem Bootstrailer die wichtigen Sachen, wie Windenstand, Rollen, Kurbelstützen mit einem Schweißpunkt gesichert. Also nur die Teile, die man mal eben so abschrauben kann. Ich fand es einfach doof mehrere Hundert Km von zuhause weg zu sein und das Boot nicht mehr auf den Trailer zu bekommen, nur weil ein idiot die Winde toll fand. Das geht natüröich nur, wenn der Trailer nicht nochmal angepast werden muss.

Verhindert nicht den Komplettdiesbtahl, aber macht ein sicheres Gefühl.

Meine Trailer stehen immer irgendwo im Hafen. Da habe ich die Lichtleiste im Auto.

Wenn der Trailer auf der Straße stehen müsste, dann würde ich mit Lichtleiste parken. Geht ja nicht anders.

Meinen jetzigen Trailer habe ich noch nicht verschweißt, weil ich noch die 100%ig alles eingestellt habe. Evtl. werde ich mir das dieses Mal schenken.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #31  
Alt 05.11.2019, 13:13
kurz kurz ist gerade online
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also die Idee mit den Abdeckringen über die Mutter zu pressen, welche man dann nicht mehr fassen kann, finde ich schon noch ganz interessant. Nur wer macht das schon konsequent, das dürfte auch noch ins Geld gehen.
Aber gegen den schnellen Schnapp wärs wohl gar nicht so schlecht. Und es braucht keine Schweissanlage.
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  #32  
Alt 05.11.2019, 14:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du verwechselst Zulassungsfrei mit Steuerfrei...

Zulassungsfrei = Kein Kennzeichen
Steuerfrei = grünes Kennzeichen
Nö.
Wer Fahrzeuge zulassungsfrei auf öffentlichen Wegen bewegen will, muss sich (bzw. dem fahrzeug) ein Kennzeichen zuteilen lassen.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Warum liest du nicht die verlinkte Gesetzstelle? Ganz unten ist die Einschränkung deutlich aufgeführt...
Habe ich.
Die 20km/h einschränkung bezieht sich nur auf die Sätze a,b und c.
Sportgeräteanhänger sind aber unter e zu finden. Ergo: auch schnellere.

Wenn du dir selbst §4, durchgelesen hättest, wäre das aufgefallen:

"2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:
3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind."


Weiterhin hier die Aussage zu den mitzuführenden Dokumenten:
"5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Mein 12 Tonnen Bootstrailer (bis 80 km/h) ist ZULASSUNGSFREI.
Ihm wurde lediglich ein Kennzeichen zugeteilt, die mit Bezug auf den Halter.
Er hat KEINE Zulassungsbestätigung Teil 1 oder 2. Lediglich eine ABE, die mitzuführen ist und welche in der Kennzeichen-Zuteilung (welche ähnlich aussieht wie die Zulassungsbestätigung Teil 1) aufgeführt wird.
Somit dann auch keine Steuern.
UND keine Versicherung (zumindest keine Pflicht-Versicherung, solange die Versicherung des Zugfahrzeugs den Trailer / Anhänger mit versichert).

Positiver Nebeneffekt:
Hinter einem LKW zählt er aufgrund der zulassungsfreiheit NICHT als Anhänger! Wichtig mit Bezug auf all die Führerscheinprobleme, die es da geben mag.


Chrischan
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  #33  
Alt 05.11.2019, 14:39
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Natürlich auf Privatgrund!!!

Davon bin ich jetzt auch mal ausgegangen - wer Bitteschön lässt denn sein Boot auf Trailer längere Zeit im öffentlichen Raum stehen???

Fahr mal bspw. durch Hamburg.
Da stehen etliche Bootstrailer leer, machnmal sogar mit Boot drauf, im öffentlichen Straßenraum.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #34  
Alt 05.11.2019, 14:52
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Nö.
Wer Fahrzeuge zulassungsfrei auf öffentlichen Wegen bewegen will, muss sich (bzw. dem fahrzeug) ein Kennzeichen zuteilen lassen.

Kennzeichen = Zulassung

wer ein Zulassungsfreihes Fahrzeug fährt braucht kein Kennzeichen...

Ein Anhänger für Pferde oder Boote ist zulassungspflichtig =Kennzeichenpflicht, da schneller als 25km/h aber Steuerfrei da für Sportgeräte....
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  #35  
Alt 05.11.2019, 14:54
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Fahr mal bspw. durch Hamburg.
Da stehen etliche Bootstrailer leer, machnmal sogar mit Boot drauf, im öffentlichen Straßenraum.


Sodom und Gomorrha bei euch da oben...

Jan


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  #36  
Alt 05.11.2019, 16:33
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Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
- einen sicheren Stellplatz mieten.
Meiner steht hinter ~30cm dicken massiven Stahltüren und 3m Erdüberdeckung in einem ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr...quasi Bombensicher

Da mache ich mir um den Diebstahl von Lichtleiste etc. eher weniger Gedanken - und für den Fall der (Versicherungs)fälle ist der Anhänger natürlich mit einem Kastenschloss gesichert
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  #37  
Alt 05.11.2019, 16:47
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Billi, auch du kannst irren. Unsere ganzen grünbeschilderten Bootsanhänger hier, aller Wahrscheinlichkeit nach auch deiner, sind in der Tat zulassungsfrei!!!
Sie bekommen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.
Und natürlich ist für die meisten zulassungsfreien Fahrzeuge ein Kennzeichen nötig, wenn sie legal im öffentlichen Verkehr bewegt werden sollen


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Kennzeichen = Zulassung

wer ein Zulassungsfreihes Fahrzeug fährt braucht kein Kennzeichen...

Ein Anhänger für Pferde oder Boote ist zulassungspflichtig =Kennzeichenpflicht, da schneller als 25km/h aber Steuerfrei da für Sportgeräte....
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #38  
Alt 05.11.2019, 18:42
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Trailer oder Pferdeanhänger sind Zulassungsfrei!





Zulassungsfreiheit

Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besagt in §3, welche Fahrzeuge von der Zulassungspflicht befreit sind:
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[…] 2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
[…] (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Dabei bedeutet „Zulassungsfreiheit“ keineswegs, dass kein Kennzeichen (egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen) erteilt werden muss. Möchte man die Vorteile der Zulassungsfreiheit (und die damit verbundenen Einschränkungen, s.u.) nicht wahrnehmen, kann man den Trailer auf Antrag zulassen.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #39  
Alt 06.11.2019, 11:10
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Sach ich doch.
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  #40  
Alt 06.11.2019, 15:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Kennzeichen = Zulassung

wer ein Zulassungsfreihes Fahrzeug fährt braucht kein Kennzeichen...

Ein Anhänger für Pferde oder Boote ist zulassungspflichtig =Kennzeichenpflicht, da schneller als 25km/h aber Steuerfrei da für Sportgeräte....
wie wär's denn mal mit lesen der schon verlinkten Gesetzesstelle:

Zitat:
FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[...]
folgende Arten von Anhängern:
[...]

e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
Die Steuerbefreiung ist die Folge aus der Befreiung vom Zulassungsverfahren, siehe KraftStG § 3 "Ausnahmen von der Besteuerung"

Zitat:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.
Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;
Die Erteilung von Kennzeichen hat damit erstmal nichts zu tun, die regeln die §§8ff der FZV. Der für zulassungfreie Fahrzeuge relevante Teil davon ist §9, der dann wiederum auf die Steuerbefreiung im KraftStG abhebt und bei Vorliegen dieser grundsätzlich (die Ausnahmen sind hier nicht relevant) ein grünes Kennzeichen zuteilt (d.h. es kann auch zulassungspflichtige Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen geben, weil es auch zulassungspflichtige, aber von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge gibt.).

lg, justme

Geändert von justme (06.11.2019 um 15:54 Uhr)
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  #41  
Alt 07.11.2019, 10:29
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Fahr mal bspw. durch Hamburg.
Da stehen etliche Bootstrailer leer, machnmal sogar mit Boot drauf, im öffentlichen Straßenraum.
Kannst auch durch München fahren rund um den Olympiapark.

Trailer, Mit Booten, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile. Ich denke 2/3 der Parkplätze an der (mehrspurigen, keine Anlieger dahinter, nur Wiese etc.) Strasse sind dauerhaft belegt.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #42  
Alt 08.11.2019, 19:03
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Nur mal so nebenbei:

Anhänger mit grünen Kennzeichen (Sportanhänger) sollten ohne Zugfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen stehen, da hier dann keine Versicherung besteht.

Es sein den. man hat eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Festgelegt ist das in § 1 Pflichtversicherungsgesetz:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“
__________________
Take it easy under the tree
Bleibt gesund
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  #43  
Alt 08.11.2019, 20:55
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Nur mal so nebenbei:

Anhänger mit grünen Kennzeichen (Sportanhänger) sollten ohne Zugfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen stehen, da hier dann keine Versicherung besteht.

Es sein den. man hat eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Festgelegt ist das in § 1 Pflichtversicherungsgesetz:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“
Wenn du schon zitierst dann auch bitte alle relevanten Passagen:
§ 2

(1) § 1 gilt nicht für

1 - 5 gekürzt
6.Halter von
a)...
b)...
c)Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.


(2)...
__________________
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  #44  
Alt 12.11.2019, 18:41
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Ich halte das für Hysterie. So angst braucht man um die paar Teile am Trailer nun nicht haben. An meinem Auto sind auch Sachen dran die man einfach abschrauben könnte, da wären die Räder, die Spiegel, Auspuff, Scheibenwischer e.t.c. Die Sachen Sichert wohl in der Regel auch niemand speziell. Warum auch. Und so ist es beim Trailer auch.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #45  
Alt 12.11.2019, 18:54
MagirusDeutzUlm MagirusDeutzUlm ist offline
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Warum auch.
Gerade die von dir genannten Spiegel, bzw. die Gläser davon sind bei einigen Fahrzeugen beliebtes Diebesgut...

...warum die nicht speziell gesichert werden liegt daran, dass der Verlust i.d.R. über die Kasko abgedeckt ist. Zusätzliche Sicherungen (außer gravieren, wie es einige machen lassen) dadurch wirkungslos sind, da man die Außenspiegel einfach abtreten kann.



Was Räder und Auspuff betrifft, würde ich je nach verbauter Marke jedenfalls nicht zu lange auf öffentlichen Parkplätzen in Autobahnnähe in den hinteren Reihen parken - gut möglich dass das Fahrzeug sonst nach einigen Tagen auf Ziegelsteinen steht, sofern keine zusätzlichen Sicherungen (z.B. Felgenschlösser - wobei die auch nur Gelegenheitsdiebe abschrecken) verbaut sind.
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