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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Zitat:
Egal, ich versuche es mit diesem Antrag und eidesstattliche Versicherung beim DMYV nochmal!
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("There are 2 things in the world that smell like fish. And one of them is fish...") Neue Glitterlackierung und Bau eines Camper/Cabrioverdecks http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=61337&page=8 Gruß, Ralf |
#102
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Es ist doch wohl nicht dein Ernst,
daß du, wegen solcher banalen Bedürfnisse, deine Pflichten hier nicht erfüllst.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#103
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Servus Ralf,
vorweg, ich kann Dein Anliegen und Deinen Argumentationsansatz sehr gut verstehen. Die sehr enge Sichtweise, die hier einige im Forum an den Tag legen, ist alles andere als hilfreich. Frist ist abgelaufen, also Pech gehabt, fertig. Diese Denkweise ist mir nicht ausreichend. Korrigiere mich, wenn ich es falsch verstanden habe, aber lese ich das richtig, Dir wurde der „Binnen“ getauscht, obwohl auch dafür die Frist seit Jahren abgelaufen war, den „See“ tauschen sie nicht um, da Du das Original verloren hast und der ausstellende Verband nicht mehr existiert? Was die abgelaufene Frist anbelangt, so ist da keine Konstanz in der Entscheidungsfindung der Verbände zu erkennen und widerspricht sich in der ablehnenden Argumentation selbst, indem man Dir ja den „Binnen“ dennoch ausgestellt hat. Vielleicht, nur vielleicht, gibt es eine Lösung für Dich. Ich hatte vor vielen Jahren das Problem, dass ich bei der Führerscheinverlängerung (bei KOM alle 5 Jahre notwendig) des KOM Scheines (das ist der Schein für die großen Buse, Reisebus, etc. - ich hatte mir damit mein Studium finanziert) um 4 Monate zu spät bei der Verlängerung vor Ort im Landratsamt war. Laut deutschen Vorschriften war somit eine Verlängerung nicht mehr möglich (ja, das war tatsächlich so) und ich hätte den KOM Schein neu machen müssen, was einen 4 stelligen Betrag bedeutet hätte. Obwohl ich seinerzeit den KOM Schein gar nicht mehr gebraucht hatte, ging es mir aber um das Prinzip. Ich habe mich bis in das Bundesverkehrsministerium „vorgearbeitet“ und kam eines Tages an einen sehr gut informierten Beamten (ja, die gibt es), der mir mitteilte, dass die deutschen Verlängerungsfristen per zukünftigen EU Gesetz bald nicht mehr gültig seien. Dem war auch so und ich habe seinerzeit noch ein gutes Jahr gewartet und die zuständige Behörde musste mir meinen KOM Schein wieder ausstellen (natürlich mußte auch noch eine Gesundheitsprüfung bei einem Betriebsarzt gemacht werden, was aber eh alle 5 Jahre Vorschrift ist). Es bedarf sicherlich der ein oder anderen Recherche, aber es ist vielleicht ein Ansatz einer Lösung. Die Leute in den Verbänden haben oft eher wenig Ahnung von EU Regularien, was ich Ihnen auch gar nicht vorwerfe, aber es gibt da manchmal echt Kuriositäten, die einem hilfreich sein können.
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (18.10.2019 um 20:38 Uhr)
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#104
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Peter,
das Problem waren nicht die Fristen, sondern das nicht vorhandene Originaldokument. Wie soll die Behörde etwas umschreiben, was nicht existiert? Ich finde das Vorgehen grundsätzlich korrekt und würde es mir immer so wünschen. Sonst hätte ja jeder kommen können und etwas behaupten. Die einzige Chance für Ralf sehe ich nur im Ermessensspielraum der Behörde zusammen mit der eidesstattlichen Versicherung und dem Foto vom Dokument. Aber das erfordert meines Erachtens einen persönlichen Besuch und viel Bitte/Bitte. Und ich würde direkt mit jemanden aus der höheren Stellung sprechen. Sonst, wenn der einfache Sachbearbeiter einmal abgelehnt hat, ist es für den Chef moralisch ungleich schwieriger, anders als sein Mitarbeiter zu entscheiden, denn er fällt ihm so in den Rücken. Geändert von Andrei (18.10.2019 um 20:49 Uhr) |
#105
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ein nicht vorhandenes Originaldokument ist keine Begründung, ein neues Dokument nicht auszustellen (ist bei jedem Verlust so) ... das Problem liegt hier an dem nicht mehr vorhandenen Verband, der das Dokument ausgestellt hat und dies nicht mehr nachgewiesen werden kann, außer durch eine Photographie .... das der Verband nicht mehr existiert, hat der Antragsteller nicht zu verantworten und die Frist ist bei der Ausstellung des "Binnen" ja scheinbar auch kein Problem gewesen ... die Verbände arbeiten in dieser Angelegenheit nicht stringent ... eine eidesstattliche Versicherung und die glaubhafte Darstellung des Sachverhaltes sollten eigentlich reichen, würde man meinen ... ist dem nicht so, so muß (oder sollte) man "weiter gehen" ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (18.10.2019 um 20:59 Uhr)
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#106
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Ich werde es Montag nochmal beim DMYV mit einem Antrag und einer eidesstattlichen Versicherung (auch von Leuten die meinen alten Schein gesehen haben) versuchen! Erstmal herzlichen Dank!
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#107
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Moin Gemeinde,
kann ich alles nicht ganz nachvollziehen, meine Scheine hab ich alle Ende der 70ér gemacht, Westberlin. Habe in den 80érn mit Bootfahrten aufgehört und um 2000 problemlos alles umgeschrieben bekommen. Lediglich das allgemeine Funkpatent zählt nur noch Binnen weil es damals kein DSC gab, das muß ich neu machen, wen ich auf See funken will. Alle anderen Scheine Binnen,See,Segel,Surf etc. konnten umgeschrieben werden, wenn eine Behörde geschlossen wird ,werden die Daten ja nicht vernichtet, sondern einer anderen Behörde zugeteilt. Ergo muß es ja irgendwo noch ein Verzeichnis geben, wo der Schein auftaucht. LG Kanalhummel
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#108
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Wie man sich so im Kreis drehen kann.
Die 2 relevanten Verbände haben gleichlautend und unabhängig voneinander abgelehnt, da nutzt auch eine eidesstattliche Versicherung nix. Sonst hätten die das auch gleich mitgeteilt. Ich glaube schon, dass die gerne die Gebühr für das Neuausstellen kassieren würden. Aber was nicht geht, geht nicht und ich glaube, die machen das beide schon was länger... Anstatt jetzt noch mehr Zeit (und Geld) zu verlieren, auf den Hintern setzen und neu machen. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#109
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dennoch würde mich interessieren aufgrund welcher Rechtslage der eine Schein noch umgetauscht wurde, der andere jedoch nicht.
Als ich seinerzeit für den SSS das Seeschifferzeugnis vorlegen musste habe ich auch nur eine beglaubigte Kopie an den DSV geschickt. Gab keine Probleme...... |
#110
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Zitat:
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#111
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Hab hier noch keine Verweise auf konkrete Ausführungsbestimmungen, Richtlinien, Verordnungen etc. gesehen die die Ausstellung des Binnenscheines und die Verweigerung des Seescheines erklären (kann natürlich sein, dass ich das überlesen habe.....)
bis denne, Rainer |
#112
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Daten landen irgendwann im Archiv (gehen auch gerne vorher mal verloren) oder werden nach Ende der Aufbewahrungspflicht entsorgt! Zitat:
...umschreiben geht heute immernoch, sofern man das Originaldokument vorweisen kann - kann der TE aber nicht! Zitat:
...der TE hat aber nichtmal eine beglaubigte Kopie, nichtmal eine unbeglaubigte - sondern nur ein undeutliches Foto! Kann doch nicht so schwer sein, nach mittlerweile 6 Seiten Lamentiererei das zu kapieren!
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#113
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Der DMYV übernimmt hier - wie bereits mehrfach in diesem Faden erwähnt - hoheitliche Aufgaben. Dafür wurde ihm von BMV die Berechtigung verliehen.
Er müsste, wenn er einen schriftlichen Antrag ablehnt, dies dann auch - wie eine Behörde - rechtsmittelfähig begründen. Ich würde den Antrag noch einmal stellen und für den Fall der Ablehnung eine rechtsmittelfähige Begründung verlangen. Damit kannst Du notfalls Rat bei einem Rechtsanwalt suchen und dann entscheiden, wie Du weiter vorgehst. Die hier im Faden genannten Vorschlage und Ideen wie "ohne Schein fahren" oder "neuen Schein selber basteln" sind sicher nicht ganz so ernst gemeint und bestimmt nicht zielführend. Gruss Gerd
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#114
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Zitat:
Aus einem Foto kann man heutzutage mit kostenlosen Programmen eine Kopie erstellen (entsprechenden Ausschnitt in *.pdf verwandeln). Und wenn dann noch jemanden im Bekanntenkreis beglaubigen darf (Krankenkasse, Stadt-/Kreisverwaltung, Pfarramt, Rechtsanwalt, Notar etc. für den DSV vermutlich auch der Vorsitzende eines PA) und das Orginal schon mal gesehen hat, kann diese erstellte Kopie dann auch beglaubigt werden. Hatte ich weiter oben schon mal angeregt. Bis denne, Rainer |
#115
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Die Anwaltskosten bei einem ungewissen Ausgang stehen mit Sicherheit in keinem Verhältnis zu den Prüfungsgebühren. Wenn Ralf mit eidesstattlicher Erklärung nicht weiterkommt, würde ich einfach die Prüfung neu machen. |
#116
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Sicherlich wird der Rechtsweg teurer als eine neue Prüfung werden.
Gehen wir von einem kostenlosen Online-Kurs aus sind das um die EUR 111,00 für den Prüfungsausschuss einschl. Führerscheinausstellung, das Geld fürs ärztl. Zeugnis und vielleicht noch ein Satz Übungskarten, sofern nicht mehr Vorhanden ein Kursdreieck (für die Prüfung tut es auch der Stechzirkel aus dem Schulzirkelkasten der Kinder.). Es gibt aber auch Bööötchenfahrer für die bereits EUR 100,00 sehr viel Geld sind..... |
#117
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Der Führerschein ist verglichen mit dem für die Straße doch spottbillig.
Aber um alle Fragen und die Navigation zu beherrschen kannst du bei fleißigen lernen eine gute Woche ansetzen. Einige Überakademiker werden das sicher schneller erledigen, aber für einen durchschnittlichen Realschüler aus den achtzigern ist das realistisch.
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Gruß Heiko |
#118
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Geeerd, nun komm mal wieder auf den Boden zurück. Es geht um einen popeligen SBF See. Wenn der TE es noch drauf hat, büffelt er in Eigenregie die offiziell zu erwerbenden Fragebögen und legt die Theorieprüfung ab. Praxis sollte beim TE, der den Lappen seit 40 Jahren innehat, ohnehin kein Problem sein. Was für ein Geschisse ... Ach ja, der TE dürfte in der Beweislast sein, hat aber keine belastbaren Beweise. Also Ende im Gelände.
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Hier stand mal mein Name.
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#119
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Das geballte Halbwissen hier im Forum hilft allerdings in diesem speziellen Fall wenig. Das sieht man schon an den zum Teil völlig unterschiedlichen und manchmal auch sinnfreien Vorschlägen. Gruss Gerd
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#120
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Es gibt echt zu viele nutzlose Anwälte in D, die Ihr Einkommen mit so einem Krampf sichern müssen. Nun gut, nicht jeder RA hat in Köln studiert ... OK, mein Beitrag ist nicht zielführend, aber erleichternd.
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Hier stand mal mein Name.
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#121
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Ob es in dem Strang um Geld weiß ich auch nicht - find es nur nicht so prickelnd wenn schnell geschrieben wird "kost ja (fast) nix" - für den einen sind EUR 100,00 ein lecker essen, für den anderen das Verpflegungsgeld für rund 20 Tage, darf der kein Böööötchen fahren?
Fällt mir gerade ein. Der Herr Neufer vom DSV ist meines Wissens Jurist und zuständig für so knifflige Fragen. Vielleicht kann der ja Licht ins Dunkel bringen. Bislang, so fand ich, konnten wir mit seinen Auskünften immer was Anfangen, auch wenn das dann manchmal "hart" war. Bis denne, Rainer |
#122
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Moin,
Ja Ja, so ist dat, Bootsführerscheine , Angelscheine ,Funkerschein usw ist ein Big Business für wenige …..und ein Gewaltiger Bremsfallschirm für alle. Gruß Frank |
#123
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Wenn es um das blosse Geld geht... Bootfahren ist ein teueres Hoby. Anschaffung, Wartung, Reparaturen, Liegeplatz, Versicherung... Was sollen hier 300 Euro mehr bedeuten?
Tut mir leid für meine Worte, wenn sie als grob empfangen werden. Außerdem gilt eine beglaubigte Kopie als Originaldokument, deshalb dürfen das nur bestimmte Beamten bzw. Nothar tun (selbstverständlich keine Freunde, die das Dokument "gesehen" haben). mfG Jivko |
#124
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Wenn er eine beglaubigte Kopie hätte, dann bräuchte er nichts weiter.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#125
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Zitat:
Manche haben sogar einen Notar zum Freund. Unvorstellbar?
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Hier stand mal mein Name. |
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