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  #276  
Alt 14.12.2006, 07:56
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Gut aufgepasst, Uwe.
Richtig muss es heißen, die neuen Sicherheitszonenabgrenzungstonnen.
Sie sind aber weit genug weg, so daß man sie vom Land aus wenigstens nicht sehen kann...

Wenn ich jetzt aus Travemünde meine übliche Tour nach Niendorf zum Fischessen und danach nach Neustadt auf einen Cappuccino fahre, bin ich gezwungen mit einem Gleiter mindestens zusätzlich 48 Minuten in Verdrängerfahrt zu fahren und einen Umweg von 12 Km in Kauf zu nehmen.
Und das bei einer eigentlichen Gesamtfahrtzeit von nur 1 Stunde in gemütlicher Gleitfahrt nach alter Regelung.
Aber was tut man nicht alles für die Sicherheit der, ähm..., ja für wen eigentlich... ?

Bin mir selten so veralbert vorgekommen, wie bei dieser Regelung.

Gruß
Norman
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  #277  
Alt 14.12.2006, 11:07
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Mich hat gerade Winfried Röcker, der Präsident des Deutschen Motoryacht Verbands angerufen. In dem 20 minütigen Telefonat kam heraus, dass bisher tatsächlich nicht mal die Interessenvertretung der Motorbootfahrer die Auswirkungen der neuen Regelung verstanden hat.
Der DMYV hat sogar allen Ernstes für diese Regelung gestimmt.
Sie wollen jetzt abwarten, was als nächste Einschränkung kommt. Super Strategie.

So langsam verliere ich den Glauben daran, dass überhaupt noch irgendwo Positionen mit Leuten besetzt sind, die nicht nur auf prestigeträchtige Entscheidungen aus sind, sondern sich auch mal tatsächlich und objektiv mit einer Problematik auseinandersetzen, um eine Lösung zu finden.

Gruß
Norman
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  #278  
Alt 14.12.2006, 11:36
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Standard .

http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=27940

interesant der kommentar ?
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  #279  
Alt 14.12.2006, 11:42
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
...
Wenn ich jetzt aus Travemünde meine übliche Tour nach Niendorf zum Fischessen und danach nach Neustadt auf einen Cappuccino fahre, bin ich gezwungen mit einem Gleiter mindestens zusätzlich 48 Minuten in Verdrängerfahrt zu fahren und einen Umweg von 12 Km in Kauf zu nehmen.
Und das bei einer eigentlichen Gesamtfahrtzeit von nur 1 Stunde in gemütlicher Gleitfahrt nach alter Regelung.
...


Gruß
Norman
Norman,

von Quickborn aus fährt es sich eh viel entspannter zur Kieler Förde oder zur Eckernförder Bucht!
Und in Laboe gibt es die beste Fischbude der westlichen Ostsee!!!

Hätte ich mein Boot dort liegen würde ich mich vom Acker machen!

Kanzler
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  #280  
Alt 14.12.2006, 11:46
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Standard Re: .

Zitat:
Zitat von Jany
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=27940

interesant der kommentar ?
Tja die haben gemerkt (eventuell mit meiner Hilfe),
das es nicht leiser sondern lauter wird.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #281  
Alt 14.12.2006, 12:39
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Zitat:
Zitat von Kanzler
Hätte ich mein Boot dort liegen würde ich mich vom Acker machen!
Ich mag das Revier aber und lasse mich nicht von einer dilettantisch entwickelten Regelung vertreiben.
Und das obwohl, oder gerade weil, ich ein trailerbares Boot habe, dass auch keinen offenen Auspuff besitzt.
Das heißt aber noch lange nicht, dass ich die Regelung so hinnehme.

Gruß
Norman
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  #282  
Alt 14.12.2006, 12:53
Nana (m)
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@blaue elise

Du hast ja recht, aber erkläre mir wie man dagegen angehen soll?

Wie Cyrus oben bereits erwähnte ist wahrscheinlich aufgrund unserer Diskussion die Begründung für das Limit von Lärmreduzierung auf Sicherheitsaspekte geändert worden.

Du wirst auch in einer noch so sachlich geführten Diskussion immer Probleme haben gegen so ein Argument anzustinken!

Die fangen dann an mit es gab einen Unfall (zeigen ein paar schlimme Bilder- Grund des Unfall´s ist in dem Momet egal) und gehen dann über das man ja im eigentlichen Sinne nur die Badezone vergrößert, und behaupten das es einzelne Schwimmer gibt die soweit rausschwimmen , oder oder oder................

Diskutieren gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung die als Begründung "Sicherheit" hat ist nicht einfach.

Und von der rein rechtlichen Seite bin ich mir zu 100% sicher, das sowohl Gesetz als Begründung gerichtsfest sein werden.
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  #283  
Alt 14.12.2006, 13:08
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Zitat:
Zitat von Nana (m)
Und von der rein rechtlichen Seite bin ich mir zu 100% sicher, das sowohl Gesetz als Begründung gerichtsfest sein werden.
Wenn man die Vorgeschichte kennt, bin ich mir nicht sicher.

Mich ärgert das bei dieser Verordnung die schnellen Katamarane und die Surfer fehlen.
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  #284  
Alt 14.12.2006, 13:19
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Zitat:
Zitat von Nana (m)
...Und von der rein rechtlichen Seite bin ich mir zu 100% sicher, das sowohl Gesetz als Begründung gerichtsfest sein werden.
Und genau das sehe ich nämlich anders.
Alle an der Regelung Beteiligten sind sich einig, dass es ausschließlich auf Lärmbeeinträchtigung durch 6-8 extrem laute Privatboote (siehe auch Antwort der Bundesregierung) abzielte und reden auch ganz offen darüber, dass man damit nicht durchkam, und deshalb auf Sicherheit umgeschwenkt wurde.
Dieser Sicherheitsaspekt ist aber vollkommen aus der Luft gegriffen (siehe Erklärungsversuch der Pressemitteilung)
Ich warte übrigens noch immer auf eine Stellungnahme von Karin Roth MdB (SPD) aus dem Verkehrsministerium, die ja letztendlich den Ausschlag dazu gegeben hat.
Von Ihr möchte ich die Gründe hören, die zu der "Sicherheits"-Regelung führten.
Die Argumente würde ich gerne aufnehmen und mich für eine Tempo-15- Regelung innerorts auf allen Straßen der betreffenden Küstengebiete einsetzen, um die Sicherheit spielender Kinder, Radfahrer und älterer Mitmenschen zu gewährleisten.
Ich denke, da wird sie mich sicher unterstützen, wir müssten dabei ja gedanklich sozusagen "in einem Boot" sitzen.

Warum man in Zeiten leerer Staatskassen für so eine Regelung Steuergelder für ein 20Km-Bojenfeld 2 Km vom Ufer bekommt, ist für mich übrigens auch nicht ansatzweise nachvollziehbar.

Gruß
Norman
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  #285  
Alt 14.12.2006, 13:21
Nana (m)
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Die Vorgeschichte würde aber bei einem Gerichtsstreit nichts zur Sache tun.

Entscheidend ist das was im Gesetz steht und wie es begründet ist.
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  #286  
Alt 14.12.2006, 13:22
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Zitat:
Zitat von Nana (m)
... ist wahrscheinlich aufgrund unserer Diskussion die Begründung für das Limit von Lärmreduzierung auf Sicherheitsaspekte geändert worden.
Nein, unsere Diskussion kam viel zu spät. Sieh Dir den zitierten Text im ersten Posting dieses threads an und das Datum.
Leider hatte diesen thread damals nicht gesehen.

Zitat:
Zitat von Nana (m)
...und wie es begründet ist.
Sag ich doch die ganze Zeit.

Gruß
Norman
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  #287  
Alt 14.12.2006, 13:35
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Die Argumente würde ich gerne aufnehmen und mich für eine Tempo-15- Regelung innerorts auf allen Straßen der betreffenden Küstengebiete einsetzen, um die Sicherheit spielender Kinder, Radfahrer und älterer Mitmenschen zu gewährleisten.
Norman, solltest du damit durchkommen brauchst du einen Bodyguard.
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  #288  
Alt 14.12.2006, 13:36
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War das eine Bewerbung.

Ich finde meinen Vorschlag höchstens genau so unsinnig wie den anderen, nur ist meiner argumentativ haltbarer.

Gruß
Norman
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  #289  
Alt 14.12.2006, 13:39
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
War das eine Bewerbung.
Na ja, ich bin gegen jede Form der Gewalt. Wäre doch die beste Voraussetzung.
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  #290  
Alt 14.12.2006, 14:04
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
[...Warum man in Zeiten leerer Staatskassen für so eine Regelung Steuergelder für ein 20Km-Bojenfeld 2 Km vom Ufer bekommt, ist für mich übrigens auch nicht ansatzweise nachvollziehbar.
Hier sind wir uns sehr einig. Auf der einen Seite werden Kardinaltonnen eingespart (oder gar nicht gestellt), auf der anderen Seite Tonnen für sonstwas gelegt.
Eine Begründung "Sicherheit für Badende" für einen 2-km-Streifen kann ich auch nicht nachvollziehen. Unabhängig von meiner Meinung über MoBos.
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  #291  
Alt 14.12.2006, 14:11
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Also so ganz komme ich jetzt nicht mehr

In der Pressemitteilung
der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel
Stand: 12.12.2006, 12:07Uhr

steht folgendes:
Zitat:
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord wird zur Gewährleistung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie zur Vermeidung von der Schifffahrt ausgehender
Gefahren auf der Grundlage des § 60 Abs. 3 SeeSchStrO
So, nun habe ich mir mal § 60 Abs. 3 durchgelesen


Zitat:
§60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
.............
.............
(3) Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest sind ermächtigt,
durch Rechtsverordnung Anordnungen vorübergehender Art mit einer Geltungsdauer
von höchstens drei Jahren zu erlassen, die aus besonderen Anlässen für die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Seeschiffahrtsstraßen erforderlich werden.

Die Anordnungen können insbesondere veranlaßt sein durch Arbeiten in der Wasserstraße,
öffentliche Veranstaltungen oder durch die Fahrwasserverhältnisse. Satz 1 ist auch
auf Anordnungen anzuwenden, die notwendig sind, um bis zu einer Änderung
dieser Verordnung oder zu Versuchszwecken schiffahrtspolizeiliche Maßnahmen zu treffen.
Jetzt frage ich mich, befindet sich in diesem Bereich Seeschiffahrtsstraßen

Zitat:
Danach wird künftig in der Neustädter Bucht in einem Abstandsbereich von ca. 2 Kilometern
von der Küstenlinie zwischen der Tonne 1 des Fahrwassers Travemünde und der Tonne 2 des
Fahrwassers Neustadt entlang der Küste ein Tempolimit von 15 Km/h für motorisierte
Sportboote und Wassermotorräder gelten.
oder schaue ich da nicht durch

Evtl. kann ja mal ein RECHTSKUNDIGER was dazu schreiben

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #292  
Alt 14.12.2006, 14:29
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
...Jetzt frage ich mich, befindet sich in diesem Bereich Seeschiffahrtsstraßen
Seeschiffahtrsstraße ist alles im Geltungsbereich SeeschStrO:

- Die gesamte deutsche Dreimeilenzone (außer dem Sonderfall Emsmündung)
- Zusätzlich in der Zone zwischen drei und zwölf Meilen die lateral (rot/grün) betonnten Fahrwasser (hier wollte man für Klarheit im gesamten betonnten Fahrwasser sorgen. Der Teil zwischen Null und drei Meilen von betonnten Fahrwassern ist bereits nach Punkt 1 Seeschiffartsstraße)
- Zusätzlich die Mündungsgebiete der deutschen Flüsse und Kanäle von der Seegrenze binnenwärts. Die SeeSchStrO zählt sorgfältig für jeden Fluß und jeden Kanal auf, bis wohin genau das binnenwärts gilt, was z. B. bei der Elbe bis hinter Hamburg reicht.


Daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert werden soll, kann im vorliegenden Fall nur so gedeutet werden, daß die Ankerlieger in Ufernähe bitte nicht von Motorbootlern gestört werden sollten. Irgendwer muß ja die Geburtenrate usw.
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  #293  
Alt 14.12.2006, 14:47
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew

Evtl. kann ja mal ein RECHTSKUNDIGER was dazu schreiben

Gruß
UWE
WSA Lübeck hat bestätigt:

Die ganze Ostsee ist befahrbar und somit eine Seeschifffahrtsstraße.

Zitat:
...zu Versuchszwecken schiffahrtspolizeiliche Maßnahmen zu treffen
Und genau das wird für 2 Jahre durchgezogen!
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  #294  
Alt 14.12.2006, 19:36
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Sicherheit für die Badegäste?
Dass ich nicht lache! Schon als Kind hatte ich grosse Angst wenn wieder so ein rücksichtsloser Surfer in der Badezone an mir vorbeigerauscht ist! DLRG hat nichts unternommen - nie!
( ach ja die haben keinen Motor )

Da die Ostsee manchmal stark vom Wellengang her umschlägt, bin ich immer sehr froh gewesen, dass ich in so einem Fall den Hebel auf den Tisch legen konnte, um schnell den sicheren Heimathafen zu erreichen, wobei hier das Schnellfahren MEINER Sicherheit diente!!
Aber MEINE Sicherheit interessiert diese Leute ja nicht die Bohne!

Ein Motorboot hat eben nicht die Rauhwassereigenschaften wie ein Segler!

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  #295  
Alt 14.12.2006, 20:20
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Zitat:
Zitat von Oudee
...
Ein Motorboot hat eben nicht die Rauhwassereigenschaften wie ein Segler!
Na, dann kauf Dir doch ein richtiges Boot...

Meine Fresse, ich beklag´ mich doch auch nicht seitenweise darüber, daß ich auf Kanälen nicht segeln darf (was in NL ja offenbar nicht sicherheitsrelevant und daher erlaubt ist).
Man will eben, daß die MoBos nicht so nah am Strand sind. Und auch andere MoBos als die 6 oder 8 Powerboote machen nun mal Lärm. Für die 2 km aus der Travemündung ´raus braucht man bei 7 kn etwa 8 min. Man kann jetzt natürlich noch ein bissel heulen...

Die Begründung mit den Badenden in 2 km Abstand zum Ufer ist allerdings so hanebüchen, daß man sich nur verarscht fühlen kann. Schade, daß die, die Geschwindigkeitsbegrenzung durchdrücken wollen, so wenig Mumm haben, ihre Beweggründe klar zu benennen.
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  #296  
Alt 14.12.2006, 20:25
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Ich beklage mich über nichts, das hast Du in den falschen Hals bekommen!
Ich fahre ja auch nicht in der Lübecker Bucht, also habe ich diese Sorgen nicht, finde es dennoch Schwachsinn und unehrlich, wenn nicht sogar hinterhältig!

mfG
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  #297  
Alt 14.12.2006, 20:26
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Hast schon recht Puste.

Aber mir geht es um das Prizip.

Zuerst war es der Lärm.
Dann waren es die Powerboote allgemein und
jetzt ist es nur der Unfall 100 Meter vor der Badezone ohne Folgen.
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  #298  
Alt 14.12.2006, 20:34
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Ich habe mal gehört, dass Berlin auch ein Skipperfreundliches Revier sein soll. Da darf man sogar 25 kmH fahren

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  #299  
Alt 14.12.2006, 20:39
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Zitat:
Zitat von Oudee
Ich habe mal gehört, dass Berlin auch ein Skipperfreundliches Revier sein soll. Da darf man sogar 25 kmH fahren

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Berlin ist kein skipperfreundliches Revier. Da sind zuviele Mobos unterwegs
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  #300  
Alt 14.12.2006, 20:39
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Zitat:
Zitat von Oudee
Ich habe mal gehört, dass Berlin auch ein Skipperfreundliches Revier sein soll. Da darf man sogar 25 kmH fahren

mfG
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Da haben auch Leute ohne Sachverstand vom grünen Tisch aus entschieden. Aber für das Wochenendfahrverbot haben dann doch die Argumente gefehlt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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