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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen
Ich habe den fuehrerschein alte Klasse drei. Also darf ich ja 7.5t Zugmaschine und mit hänger bis 12t Zuggewicht fahren. Wie schwer darf denn nun mein Boot sein? Wenn die zgg gilt... Dann bleiben für den hänger 4.5t... Also für das Boot wohl nur noch drei? Geht auch ein "lkw" mit zgg 3.5t und ein hänger mit boot von 8.5t? Gruss Ralph |
#2
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist.
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#3
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Moin moin,
Zitat:
Grund: bei LKW-Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf der Anhänger das 1,5-fache zGG des Zugfahrzeugs haben. Mehr geht allerdings mit Klasse 3 definitiv nicht, Zugfahrzeug 3,5t zGG ergibt maximal einen Anhänger mit 5,25t. Andersherum gerechnet - wenn Du 8,5t zGG des Anhängers brauchst muß der Zugwagen ein zGG von 5,67t haben (und fällt damit unter die LKW-Vorschriften), siehe auch die neuliche Diskussion zum Thema 'Mini-Sattelzug' im Trailerboote-Forum. Was das Boot in so einem Fall wiegen darf ist eigentlich eine Frage an die Hersteller - auf den 7.5t-LKW kriegt man nicht sonderlich viel Nutzlast drauf, aber beim Anhänger ist einiges möglich (und irgendwann ziemlich teuer). lg, justme |
#4
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Ich bin auch mit einem 7,49 t LKW unterwegs mit einem Tandemanhänger (9,7 t). Nutzlast knapp 8 t. Das Problem ist jedoch nicht das Gewicht eines Bootes, sondern die Breite. Bis 3 m kein Problem. Ab 3 m benötigt man eine Einzelgenehmigung.
Im Jahr 2015 habe ich mal versucht eine Einzelgenehmigung für 3,30 m zu bekommen, nach 3 Wochen Untätigkeit seitens der Verkehrsbehörde habe ich dann den Antrag zurückgenommen, da sich der Bootskauf mittlerweile zerschlagen hatte. Gruss Holger |
#5
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Hallo Holger...
Genauso hab ich mir das gedacht... Bei 3m schluss machen. Aber ich dachte an billige tieflader Anhänger aus der Militär Szene... Geht wohl nicht wenn es ein drei Achs Zug sein muss...?! Welches Zugfahzeug hast und welchen Trailer? Kannst du mir da n paar Tipps mitgeben für die Suche? Gibt's da was kleines... Kastenwagen ähnliches? |
#6
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Das Zugfahrzeug sollte schon ein gewisses Eigengewicht haben. Und auch reichlich Motorleistung. Denn 8 to wollen gezogen werden. Da werden schnell Hügel zu Gebirge.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#7
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Wie schwer ist denn das Boot? Ggf. reicht ja ein 7.5 tonner. Das wäre halt das einfachste und billigste.
Meiner hat ein Leergewicht fahrfertig mit Doppelspoiler (4m hoch) von ca. 3,9 t. yello |
#8
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Meine Eltern hatten immer grosse Boote. Die mangelnde Flexibilität bezüglich Revier war immer Thema und für mich der Grund das maximal trailerbare (besser slipbare) System zu erwerben.
Aber das hat natürlich auch Einschränkungen zur Folge. Daher die ueberlegung eine Nummer größer zu gegen... Und auch wenn umständlicher... Grundsätzlich die Flexibilität zu erhalten. Ein lkw ohne Trailer wuerde slippen grundsätzlich ausschließen. Kranken hat mich gerade in piombino rein raus 300euro gekostet. Am Wochenende in Roermond kostet slippen 10 Euro. Deswegen '-) Und für die lkw Version wuerde dann auch gelten... So gross wie möglich mit 3m Breite. Das koennen im Extremfall bei Stahl auch 6-8t werden. Muss aber nicht |
#9
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1. jegliche Anhänger mit Tandemachse (mit einem Abstand von unter 1m gilt dies als eine Achse) oder/und 2. jeden als Bootstransporter geschlüsselten Anhänger, unabhängig von der Achskonfiguration, da diese Anhänger historisch bedingt "zulassungsfreie Anhänger" sind. Es kann auch ein Tridem- oder Drehschemelanhänger sein (Siehe Bild von der alten Klasse 3). Die Gewichtsgrenze gibt nicht der Führerschein vor, sondern die Gewichtsbeschränkung des Zugfahrzeuges. Mein LKW ist ein MAN Pritsche. Der Anhänger ein Tandem, mit 1,25 m Achsabstand. Bild schicke ich dir per PN. Bis 2019 habe ich eine 5 t schwere Sea Ray mit meinem Gespann befördert. Mein aktuelles Boot wiegt 4,2 t. Für den LKW kein Problem. Ich bin unabhängig vom Revier und kann im Winter meine Arbeiten am Boot zu Hause verrichten. Gruß Holger
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#10
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Zur Vervollständigung noch der § 18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO. Ist so auch in der FZO übernommen worden.
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#11
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Das mit „unter 50“ ist so auch nicht richtig.
Man braucht halt ein entsprechendes ärztliches Gutachten und eine ( kostenpflichtige) Prüfung beim Augenarzt, dann kann man das immer wieder für 5 Jahre verlängern bzw. neu eintragen lassen. Gruß Rüdiger |
#12
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Moin moin,
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lg, justme |
#13
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Ok, was habe ich anderes geschrieben?
Ja, man muss den Führerschein gegen die Karte tauschen. Das war bei mir aber sowieso fällig, da ich einen internationalen Führerschein gebraucht habe. Der ist dann kurioserweise wieder grau!!! Gruß Rüdiger |
#14
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Moin moin,
Zitat:
Um es noch etwas klarer zu machen: nach dem Umtausch hat man keine Fahrerlaubnis der Klasse 3 mehr, sondern eine Fahrerlaubnis (wenn man alle Kreuze gesetzt und ggf. die notwendigen Gutachten beigebracht hat) der Klassen A, A1 (beide abhängig vom Datum des Führerscheinerwerbs mit Schlüsselzahl 79.03/79.04 'nur dreirädrige Fahrzeuge'), B, BE, C1 mit Schlüsselzahl 171, C1E, CE mit Schlüsselzahl 79 und Befristung, , L mit Schlüsselzahl 174 und T. Nur diese berechtigt dazu, weiterhin Züge mit zZGG>12t, die nach altem Recht noch in der Klasse 3 enthalten waren zu fahren und nur diese Fahrerelaubnis berechtigt z.B. dazu, einen zulassungspflichtigen Drehschemelanhänger hinter einem PKW oder leichten LKW zu fahren sowie Sattelzüge über 7.5t - wer das mit einer Klasse 3-Fahrerlaubnis tut fällt unter 'fahren ohne Fahrerlaubnis', auch wenn man die entsprechende Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung, nur durch Umtausch erlangen kann. lg, justme Geändert von justme (23.08.2019 um 12:16 Uhr)
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#15
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Ich bin mir nicht sicher, was das Maximum beat weight jetzt ist, aber es scheint, als ob Sie in den Bereich fallen.
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#16
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Siehe "Tabelle 1" https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ Mit den bestenfalls 2 Jahren kann man eigentlich im gegebenen Zusammenhang nicht mehr ernsthaft planen, oder? PS: "Tabelle 2" müssten dann schon die "Kartenführerscheine" sein, somit für die Fragestellung nicht relevant.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#17
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![]() Zitat:
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#18
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Moin moin,
der Wegfall der Beschränkung auf drei Achsen gilt allerdings nur bis zulässiges Zug-Gesamtgewicht 12t - wenn es schwerer wird bleibt sie für ehem. Kl3-Besitzer erhalten. Und der schwerstmögliche Anhänger bei 12t zZGG (LKW-Zug mit durchgehender Bremsanlage, d.h maximales zGG des Anhängers ist 1,5x zGG des Zugfahrzeugs) hat halt 7,2t zGG, da wird es u.U. schon eng mit militärischen Tiefladern. Zusätzlich hat man dann noch das Problem, daß man entweder eine aufwendige Nachrüstung einer Druckluftbremsanlage beim Zugfahrzeug benötigt oder einen gebrauchten und teuer gehandelten Mercedes Vario (weil der das einzige Zugfahrzeug ist, was mit dem dann benötigten zGG von 4,8t eine Druckluftbremsanlage ab Werk verbaut hatte). Da kommt man u.U. günstiger weg, wenn man einen Tandemachser-Bootstransporter mit Druckluftbremsanlage kauft, den man mit jedem beliebigen 7,5t-LKW ziehen kann. Sind natürlich gebraucht auch ähnlich selten wie eine blaue Mauritius... lg, justme |
#19
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Moin,
in den 3 Jahren seit Thread Eröffnung, könnte sich wieder etwas geändert haben. ![]()
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Gruß Frank |
#20
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Das Problem liegt in der Breite des Bootes. Ein 3,25-Meter-Boot könnte ich nicht transportieren. Ich bin mit einem 8 t LKW und mit einem Tandemanhänger (ca. 10 to) unterwegs. Und das einzige Problem ist die Breite. Ich habe einen Minibagger mit einer Breite von mehr als drei Metern Breit transportiert, so etwas wie diesen https://www.alle-lkw.de/baumaschinen/minibagger. Ich hatte auch Probleme. Mach dir also keine Sorgen um das Gewicht in deinem Fall. Wenn das Boot länger als 3 Meter ist, wird es etwas schwierig. Viel Bürokratie und eine Menge Papierkram, um eine Transportgenehmigung zu erhalten. Man muss jedoch vorsichtig sein, denn diese Regeln ändern sich von Zeit zu Zeit. Man muss gut informiert sein, nicht nur in Foren lesen, sondern auch die neuen Verkehrsregeln kennen.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
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